Einen Monat nach den Auseinandersetzungen am Rande des G-20-Gipfels in Hamburg fällt die offizielle Darstellung der Ereignisse durch Polizei, Medien und Politik in sich zusammen. Danach erlebte Hamburg einen bisher beispiellosen Ausbruch „linksextremer Gewalt“, dem sich die Polizei nur mit Mühe und unter Einsatz martialischer Mittel erwehren konnte. Inzwischen weiß man, dass die Gewalt vorwiegend von den Sicherheitskräften ausging und dass viele der geschilderten Gewaltszenen von Demonstranten entweder maßlos übertrieben oder frei erfunden waren.
So haben sich keinerlei Belege für die Behauptung gefunden, Demonstranten hätten Steinplatten und Molotow-Cocktails von Dächern werfen wollen. Trotz intensiver Durchsuchung und Spurensicherung konnte die Polizei bisher keine entsprechenden Gegenstände präsentieren, und trotz umfassender Videoüberwachung war sie nicht in der Lage, deren Einsatz eindeutig zu dokumentieren. Tatsächlich haben sich viele, die sich auf Dächern oder Baugerüsten aufhielten, als Filmteams oder Schaulustige herausgestellt.
Mit dem angeblichen „bewaffneten Hinterhalt“ war der Einsatz hochgerüsteter Spezialeinsatzeinsatzkommandos gerechtfertigt worden, die mit Panzerwagen, Pumpguns und Sturmgewehren vorgingen.
Wegen der Ausschreitungen vor und während des G-20-Gipfels laufen etwa 160 Ermittlungsverfahren, 32 Verdächtige sitzen in Untersuchungshaft. Eine Auseinandersetzung an der Straße Rondenbarg in Altona sticht dabei besonders hervor. Mindestens 59 Ermittlungsverfahren beziehen sich alleine auf sie, 13 Demonstranten kamen deshalb in Untersuchungshaft. Mindestens vier von ihnen sitzen noch heute in Haft, drei Männer und eine Frau aus Italien.
Ein Polizeivideo des Einsatzes, das bislang unter Verschluss blieb und nun von der Süddeutschen Zeitung und dem NDR-Magazin Panorama eingesehen werden konnte, weckt allerdings, wie es die Süddeutsche sehr zurückhaltend formuliert, „Zweifel an der bisherigen öffentlichen Darstellung der Behörden“.
Zu sehen sei darauf eine sich langsam bewegende Gruppe von Demonstranten und eine Gruppe von Polizisten in Schutzausrüstung. Als die beiden Blöcke noch etwa 50 Meter voneinander entfernt sind, fliegen drei „Bengalos“ (bengalische Fackeln) auf die leere Straße. Alle landen weit von den Polizisten entfernt. Der entfernte Knall eines Böllers ist zu hören.
Obwohl dies nicht ansatzweise als Angriff interpretiert werden kann, nimmt der Polizeitrupp es zum Anlass, auf die Demonstranten loszustürmen. Als diese flüchten, werden sie eingekesselt und von hinten mit Wasserwerfern beschossen. Auf der Flucht vor der Polizei werden 14 Demonstranten teils schwer verletzt, als sie über ein Geländer stürzen und zwei Meter tief fallen.
Der stellvertretende Einsatzführer der Brandenburger Bundespolizei-Einheit gab unmittelbar nach diesem Einsatz in einer „zeugenschaftlichen Darstellung des Sachverhalts“, die der Süddeutschen vorliegt, eine völlig andere Darstellung.
„Als sich die Menschenmasse circa 50 Meter vor uns befand, wurden wir aus ihr massiv und gezielt mit Flaschen, Böllern und Bengalos beworfen“, schrieb er. „Steine trafen die Beamten und die Fahrzeuge.“ Nur aufgrund der „Schutzausstattung“ sei kein Polizist verletzt worden. „Um die gegenwärtigen Angriffe abzuwehren, lief die Hundertschaft in Richtung der Menschenmenge an, wobei der massive Bewurf mit Steinen weiter anhielt,“ heißt es in dem polizeilichen Bericht weiter.
Aus den Videos der Polizei selbst ist zu erkennen, dass kein Wort davon stimmt.
Das Landeskriminalamt (LKA) hatte die Einsatz-Videos noch am Abend desselben Tages ausgewertet. Schon am nächsten Tag, am Gipfel-Samstag, berichtete die bearbeitende Analystin ihren Vorgesetzten, wie wenig Gewalt von Seiten der Demonstranten auf den Aufnahmen zu sehen sei, dass also an der Aussage des stellvertretenden Bundespolizei-Einsatzführers Zweifel angebracht seien.
Trotzdem, also wider besseren Wissens, wiederholten Polizeiführer noch wochenlang die Behauptung, es habe einen „massiven Bewurf mit Steinen, Flaschen und Pyrotechnik“ gegeben.
Währenddessen demonstriert die Hamburger Strafjustiz drakonische Härte. So sitzt der nicht vorbestrafte 18-jährige italienische Arbeiter Fabio V. seit über vier Wochen in Untersuchungshaft. Seine Freilassung haben die Gerichte mit krass willkürlichen Begründungen abgelehnt
Im Haftbeschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Hamburg steht nach Mitteilung der taz: „Eigenhändige Gewalthandlungen lassen sich dem Beschuldigten nach derzeitigem Ermittlungsstand nicht zuordnen.“
Stattdessen führt das Gericht Indizien an, die die Szenezugehörigkeit des 18-Jährigen belegen sollen, und macht ihn für die gesamten Ausschreitungen mitverantwortlich: „Der Beschuldigte hat die bürgerkriegsähnlichen Zustände mitverursacht“, schreibt das Gericht. Das ergebe sich aus der Festnahmesituation aus dem Schwarzen Block heraus.
Tatsächlich war die Festnahme aber schon vor den schweren Ausschreitungen am Freitagabend erfolgt. Eine eigene Auswertung der vorhandenen Polizeivideos nahm das Gericht nicht vor, sondern verließ sich auf Aussagen der Polizei.
Als Indizien für die Szenezugehörigkeit führt das Gericht außerdem die Kleidung des Festgenommenen an: Eine schwarze Gore-Tex-Jacke, ein schwarz-weißer Schal und dunkle Turnschuhe. Auch die Tatsache, dass auf der linken Internetplattform Indymedia ein Aufruf stand, dem 18-Jährigen und allen anderen G20-Gefangenen Solidaritätspost in die Haft zu schicken, führte das Gericht gegen den Beschuldigten an.
Die zu erwartende Freiheitsstrafe werde „nicht zur Bewährung ausgesetzt werden können“, schreiben die OLG-Richter laut einem Bericht der Welt, noch bevor überhaupt eine Hauptverhandlung angesetzt worden ist. „Menschenwürde, das Recht auf körperliche Unversehrtheit und auf Eigentum“ seien für den Häftling „erkennbar ohne jede Bedeutung“.
Weiter schreibt der OLG-Senat, der „erkennbar rücksichtslosen und auf eine tief sitzende Gewaltbereitschaft“ schließen lassenden Tatausführung komme „besondere Bedeutung“ zu. V. habe sich an „schwersten Ausschreitungen“ beteiligt, dies verdeutliche eine „charakterliche Haltung, welche die Annahme der Schuld rechtfertigt“. Weiter spricht der Beschluss des OLG-Senats von „schädlichen Neigungen“ des Beschuldigten und stellt „erhebliche Anlage- und Erziehungsmängel fest, die ohne längere Gesamterziehung des Täters die Gefahr weiterer Straftaten begründen“.
Fabio V. hat sich selbst nicht geäußert, seine Hamburger Anwältin Gabriele Heinecke hat Verfassungsbeschwerde eingelegt.
Dass ein fast noch jugendlicher, nicht vorbestrafter Arbeiter, dem überhaupt keine Beteiligung an Gewalttaten nachgewiesen worden ist, wegen angeblicher Zugehörigkeit zur „linken Szene“ derart dämonisiert, eingesperrt und mit einer langjährigen Haftstrafe bedroht wird, ohne dass es überhaupt eine Gerichtsverhandlung gegeben und er eine Möglichkeit gehabt hätte, sich zu verteidigen, ist eine ernste Warnung.
Die Wiederaufrüstung Deutschlands und das Streben nach einer Großmachtrolle lassen sich nicht mit demokratischen Verhältnissen vereinbaren. Die herrschende Klasse ist entschlossen, jeden politischen Widerstand brutal zu unterdrücken.
Die Auseinandersetzungen am Rande des G20-Gipfel dienten als Vorwand für eine beschleunigte Aufrüstung der Sicherheitskräfte und eine hysterische Kampagne gegen „Linksextremismus“ in Politik und Medien.
Gleichzeitig wurden alle Belege für die massive, unverhältnismäßige Polizeigewalt insbesondere von der SPD vom Tisch gewischt. Polizeigewalt habe es nicht gegeben, schon der Begriff sei unzulässig und nur linksextreme Propaganda, meinte Hamburgs Erster Bürgermeister Olaf Scholz (SPD). Die Polizisten seien „Helden“, ihr Vorgehen gerechtfertigt gewesen.