Die Entscheidung ist ein fundamentaler Angriff auf das demokratische Grundrecht auf freie Wahlen. Sie treibt die antidemokratischen Methoden auf die Spitze, mit denen nicht etablierte Parteien an der Wahlteilnahme gehindert werden.
Das Urteil zielt weniger auf den Erhalt der Pressefreiheit, als auf die Legitimierung rassistischer Hetze. Die Aushebelung demokratischer Grundrechte mit Hilfe des Vereinsrechts hat das Gericht ausdrücklich gutgeheißen.
Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten hat am 6. August eine junge Frau iranischer Herkunft zu einer Geldstrafe verurteilt, weil sie die Parole „From the River to the Sea, Palestine will be free“ gerufen hatte.
Die Anklage macht deutlich, dass es sich keineswegs um eine radikale, aber harmlose Gruppe von Spinnern handelt, sondern um eine verzweigte Organisation mit viel Geld, viel Waffen und detaillierten Plänen für massiven, mörderischen Terror.
Die demokratischen Rechte, die das Grundgesetz postuliert, stehen in unversöhnlichem Gegensatz zur kapitalistischen Gesellschaftsordnung, das es verteidigt.
Am Freitag ließ der Bundeswahlausschuss die Sozialistische Gleichheitspartei zur Europawahl zu. Sie hatte alle Unterlagen sowie weit über 4000 bestätigte Unterstützungsunterschriften korrekt und fristgerecht eingereicht.
Die Hamburger Staatsanwaltschaft versucht hartnäckig, über eine Änderung der Rechtsprechung eine weitgehende Abschaffung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit herbeizuführen.
Wegen eines Instagram-Beitrags, der sich mit Palästina solidarisierte und die Hamas kritisierte, und Flugblättern gleichen Inhalts ging die Berliner Polizei letzte Woche massiv gegen gegen linke und migrantische Organisationen vor.
Die Verbreitung der Parole „From the river to the sea, Palestine will be free” wird jetzt in Deutschland mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bedroht. Grundlage bietet eine Verbotsverfügung von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD).
Das Urteil verdeutlicht die verheerende Rolle, die der DGB spielt: Um die Billiglohnarbeit abzusegnen, stützt sich das Bundesarbeitsgericht auf die gewerkschaftlich ausgehandelten Tarifverträge.
Die Versammlungsfreiheit wird in Deutschland immer rücksichtsloser unterdrückt. In Berlin wurden in den letzten Wochen mehrere Demonstrationen willkürlich verboten.
Das Gesetz der CDU-Grünen Koalition im hessischen Landtag räumt der Polizei weitreichende Vollmachten ein. Es ist ein drastischer Angriff auf das Grundrecht der Versammlungsfreiheit.
Geht es nach dem Landgericht Frankfurt am Main, dann ist der regelmäßige Austausch rechtsextremer Botschaften zwischen Polizeikollegen völlig legal und zieht keine Straf- oder Disziplinarmaßnahmen nach sich.
Ein von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) eingebrachter Gesetzentwurf soll es künftig erleichtern, Beamte wegen „extremistischer Verfehlungen“ aus dem Staatsdienst zu „entfernen“.
Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten hat im Januar den Friedensaktivisten Heinrich Bücker wegen einer Rede verurteilt, die er zum Jahrestag des deutschen Überfalls auf die Sowjetunion hielt.
Der notorisch rechte frühere Präsident des Inlandsgeheimdienstes „Bundesamt für Verfassungsschutz“ hat 13 Jahre lang einen Grundgesetzkommentar mitverfasst.
Seit Wochen hetzen Politiker und verschiedene Medien gegen die Klimaschutzgruppe „Letzte Generation“. Friedlicher Protest, ziviler Ungehorsam und andere Formen des Widerstands sollen kriminalisiert und eingeschüchtert werden.
Die in einer Nacht-und-Nebel-Aktion beschlossene Änderung des Volksverhetzungs-Paragraphen 130 des Strafgesetzbuches ist ein beispielloser Angriff auf die Grundrechte der Meinungs- und Versammlungsfreiheit.
Das Verwaltungsgericht Berlin hat am 18. März einen Eilantrag der linken Tageszeitung junge Welt abgelehnt, dass sie im Verfassungsschutzbericht des Bundesinnenministeriums nicht mehr als „linksextremistisch“ bezeichnet werden darf.