2016 hatte sich die Berliner Landesregierung aus SPD, Linkspartei und Grünen in ihrem Koalitionsvertrag noch pauschal gegen Abschiebehaft und Abschiebegewahrsam ausgesprochen und diese als „unangemessene Maßnahmen“ bezeichnet. Nun wird sie noch in diesem Jahr den Umbau einer Jugendhaftanstalt in Berlin-Lichtenrade zu einem Abschiebegefängnis in Angriff nehmen.
Rot-Rot-Grün unterstützt damit die extrem rechte Politik der neuen Großen Koalition, deren Innenminister Horst Seehofer alle Flüchtlinge bis zum Abschluss des Asylverfahrens in Lager sperren will.
Die Pläne gebe es seit Sommer letzten Jahres, so der Lichtenrader CDU-Abgeordnete Jan-Marco Luczak. Zwar bestreite dies die Landesregierung, doch bereits im September wurden die Planungen mit dem Gesamtpersonalrat der Polizei besprochen.
Das neue Abschiebegefängnis, Nachfolge der 2015 geschlossenen Abschiebehaftanstalt in Berlin-Grünau, soll laut SPD-Innensenator Andreas Geisel Haftplätze „im zweistelligen Bereich“ erhalten und Personen aufnehmen, die vom Staatsschutz als „Gefährder“ eingestuft werden. Zu dieser Personengruppe werden in Berlin offiziell bis zu hundert Personen gezählt.
Bisher nutzte Berlin das Abschiebegefängnis im brandenburgischen Eisenhüttenstadt. Diese Möglichkeit besteht aufgrund dortiger Sanierungsarbeiten nicht mehr. Geisel fordert daher, dass keine Situation entstehen dürfe, in der „Gefährder“ untertauchen, weil es an einer geeigneten Haftanstalt fehle.
Die Senatsjustizverwaltung, die dem Grünen Senator Dirk Behrendt untersteht, erklärte, die Umwandlung der Jugendhaftanstalt in ein Abschiebegefängnis bedürfe „besonders hoher Sicherheitsanforderungen“, um „Fluchtversuchen“ und der Gefahr der „Gefangenenbefreiung“ zu begegnen.
Die Linkspartei und die Grünen unterstützen somit die Kasernierung von Menschen, die mit dem rechtlich unsicheren und schwammigen Begriff „Gefährder“ stigmatisiert werden. Eine gesetzliche Definition für diesen Begriff gibt es nicht. Der Staatsschutz in den Polizeibehörden der verschiedenen Bundesländer legt gemeinsam mit den jeweiligen Verfassungsschutzämtern fest, wer als „Gefährder“ gilt.
Dabei werden immer häufiger abgelehnte Asylbewerber, die in die Illegalität abtauchen, um einer Abschiebung zu entgehen, Flüchtlinge mit sogenannten Scheinidentitäten oder ohne Dokumente und solche, die durch Verkehrsdelikte, kleine Diebstähle, Prügeleien, Drogendelikte und Ähnlichem auffällig werden, in einen Topf geworfen mit radikalen Islamisten, die man der Vorbereitung einer politisch motivierten Straftat verdächtigt.
Doch die offiziellen Pläne des Berliner rot-rot-grünen Senats gehen rechten Medien und Oppositionsparteien noch längst nicht weit genug.
Während die Senatsparteien noch behaupten, es gehe um „Gefährder“, von denen terroristische Aktivitäten drohen, fordert Burkard Dregger (CDU) Gewahrsam für „alle ausreisepflichtigen Straftäter“, da auch von anderen Tätergruppen „die Gefahr der Begehung erheblicher Straftaten“ ausgehe. Für diese Behauptung zieht er den Mord an einer Kunsthistorikerin im Tiergarten sowie an dem Betreiber eines Spätverkaufs in Charlottenburg im vergangenen Jahr heran.
Im Einklang mit der AfD-Fraktion verlangt er, dass es staatliche Pflicht sei, alle rechtlichen Mittel zu nutzen, um Straftäter, „Gefährder“, Asylbetrüger und notorische Ausreiseverweigerer loszuwerden.
FDP-Innenpolitiker Marcel Luthe bläst ins gleiche Horn: „Ein vollziehbar Ausreisepflichtiger gehört in Abschiebehaft, wenn er nicht sofort abgeschoben werden kann und sich bereits der Abschiebung entzogen hat.“
Gemeinsam versuchen sie, in der Bevölkerung eine Angstwelle vor Flüchtlingen aufzubauen. Dazu gehörten die Hetzkampagne im Zusammenhang mit den Kölner Silvesterereignissen, ebenso wie die tendenziösen Berichte anlässlich des „Amri-Anschlags“ auf dem Berliner Weihnachtsmarkt, mit denen die staatliche Verstrickung vertuscht und schärfere Maßnahmen gegen Asylbewerber begründet werden sollten. Auch die aufgebauschten Kommentare, die kürzlich über den Fall des abgelehnten und untergetauchten tunesischen Asylbewerbers Fathi Ben M. aus Sachsen erschienen sind, dienen dieser Stimmungsmache.
Medien und Oppositionssprecher wie die innenpolitischen Sprecher der CDU, Burkard Dregger, und der AfD, Karsten Woldeit, überboten sich im vergangenen Monat gegenseitig darin, dem Senat unverzeihliches behördliches Versagen im Umgang mit „dem Gefährder“ vorzuwerfen. Die zuständige Senatsverwaltung sah sich mehrfach gezwungen zu betonen, dass Fathi Ben M. zwar beim Drogendealen erwischt wurde, es sich bei ihm aber nicht um einen „islamistischen Gefährder“ handle.
Der rot-rot-grünen Regierung warf Dregger zudem vor, dass sie 2017 viel weniger Menschen abgeschoben hätte, als dies noch ein Jahr zuvor unter CDU-Innenminister Henkel der Fall gewesen sei. SPD-Innenexperte Frank Zimmermann betonte dagegen, dass man die Zahlen aufgrund des Rückgangs der ankommenden Flüchtlinge nicht einfach vergleichen könne und sagte: „Wir halten uns an Bundesrecht und nehmen andauernd Abschiebungen vor.“
Seine Erklärung ist eine klatschende Ohrfeige für all jene, die noch immer behaupten, dass mit der neuen Berliner Landesregierung eine „linke“ Politik Einzug gehalten habe.
Im vergangenen Jahr wurden von den Berliner Flughäfen Schönefeld und Tegel rund 2700 Personen abgeschoben. Rund 1650 Abschiebungen hat das Land Berlin veranlasst. Es steht damit im Bundesdurchschnitt an fünfter Stelle. Einer der ersten Sammelflüge nach Pakistan mit Flüchtlingen ohne Identitätspapiere startete im letzten Dezember von Berlin.
Obwohl Medien und rechte Parteien versuchen, den Eindruck einer „Schwemme“ von illegalen Flüchtlingen zu vermitteln, waren in der Millionenmetropole Berlin zum Stichtag 31.12.2017 insgesamt nur 16.867 Personen ausreisepflichtig. Über 10.000 von ihnen besitzen eine Duldung; lediglich rund 6.640 Personen sind ohne Duldung.
Während sich die Große Koalition und der Bundestag mit ihrer Amtsaufnahme offen die politischen Forderungen der AfD zu eigen gemacht haben, gibt der Berliner Senat weiterhin vor, in Opposition zu den Kasernierungsplänen des neuen Heimat- und Innenministers Horst Seehofer (CSU) zu stehen.
Seehofer will bis zur Sommerpause ein Gesetzesvorhaben verabschieden, mit dem alle Asylbewerber bis zur abschließenden Entscheidung des Asylverfahrens in sogenannte „AnKER-Einrichtungen“ gesperrt werden. Bis zum Herbst soll bereits das erste AnKER-Zentrum entstehen. Als Vorbild dienen offenbar die bereits bestehenden Lager in den Städten Bamberg und Manching/Ingolstadt (Bayern).
Diese Pläne Seehofers geißelt die Integrationssenatorin Elke Breitenbach (Linkspartei) als „organisierte Desintegration“ und „Disqualifizierung von Menschen, die hierher kommen“. Die AnKER-Einrichtungen verstießen „gegen die Grundprinzipien und das Menschenbild der drei Koalitionsparteien“, sagte auch der SPD-Abgeordnete Ülker Radziwill gegenüber der taz.
Die Verlogenheit der Berliner Regierung offenbarte Georg Classen vom Flüchtlingsrat Berlin gegenüber der taz: Die AnKER seien nur eine Ausweitung der bereits praktizierten Kasernierung in den Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE). Unverständlicherweise habe Berlin die Zahl der als EAE deklarierten Unterkünfte von rund 2160 Plätzen in sieben Unterkünften auf rund 4140 Plätze in 13 Unterkünften nahezu verdoppelt, und dies bei sinkenden Flüchtlingszahlen. „Führt Berlin hier in vorauseilendem Gehorsam neue Restriktionen ein?“
Diese Frage lässt sich ohne Zögern bejahen. Seit ihrem Amtsantritt im Dezember 2016 hat die angeblich linke Koalition des Berliner Senats bewiesen, dass sie jede neue flüchtlingsfeindliche Maßnahme der Bundesregierung mitträgt und Punkt für Punkt umsetzt.