BGH setzt rechtsradikalen Oberleutnant Franco A. auf freien Fuß

Der rechtsextreme Bundeswehroffizier Franco A. ist wieder auf freiem Fuß. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Haftbefehl gegen ihn am Mittwoch aufgehoben. Der 3. Strafsenat des BGH in Karlsruhe teilte mit, aus dem bisherigen Ermittlungsergebnis lasse sich der dringende Tatverdacht für die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat nicht herleiten.

Franco A. hatte seit dem 26. April in Untersuchungshaft gesessen. Der damals 28-Jährige war zwei Monate zuvor von der österreichischen Polizei dabei ertappt worden, wie er eine Schusswaffe vom Wiener Flughafen abholen wollte, die er zuvor dort versteckt hatte. Im Anschluss wurde festgestellt, dass sich A. in Bayern als syrischer Flüchtling registriert und offenbar unter falscher Identität Terroranschläge gegen Politiker und linke Aktivisten geplant hatte.

Zwei mutmaßliche Komplizen, die Bundeswehrsoldaten Maximilian T. und Mathias F., waren kurze Zeit nach der Verhaftung Franco A.s festgenommen worden. Franco A. und Maximilian T. waren im elsässischen Illkirch stationiert. T. soll die Namensliste angefertigt haben, die bei A. gefunden wurde.

Auf der Liste finden sich hochrangige Politiker, wie der damalige Bundespräsident Joachim Gauck, Justizminister Heiko Maas oder der thüringische Ministerpräsident Bodo Ramelow, linke Aktivisten wie Philipp Ruch vom Zentrum für Politische Schönheit, aber auch Institutionen wie der Zentralrat der Juden sowie der Zentralrat der Muslime. Es wurde vermutet, dass es sich dabei um mögliche Ziele für Terroranschläge handelte.

Maximilian T. und Mathias F. sind bereits im Juli aus der Untersuchungshaft entlassen worden, weil der BGH keinen dringenden Tatverdacht mehr sah. Nun ist auch der letzte der drei Terrorverdächtigen wieder auf freiem Fuß.

Dies obwohl sich laut Welt Stichpunkte zu konkreten Handlungen in seinem Notizbuch fanden. Unter anderem gibt es darin einen Hinweis darauf, dass A. einen Anschlag als vermeintlicher Flüchtling plante: „Gruppe Antifa: Granate Asylant werfen lassen, filmen.“ Im Notizbuch erwähnt wird auch die 88-jährige Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck: „Wenn Frau Haverbeck ins Gefängnis, dann Befreiungsaktion.“ Das Landgericht Detmold hat Haverbeck erst vor zwei Tagen zu 14 Monaten Gefängnis verurteilt.

Die Begründung des BGH für die Haftentlassung des Terrorverdächtigen ist hanebüchen. Es sei derzeit nicht in so hohem Maße wahrscheinlich, dass Franco A. tatsächlich ein Attentat auf eine Person des öffentlichen Lebens vorbereitet habe, wie es für einen dringenden Tatverdacht nötig wäre. So könne nur gemutmaßt werden, ob die Listen mit Personen des öffentlichen Lebens in irgendeiner Form zur Vorbereitung eines Attentats gedient habe.

Darüber hinaus, so das BGH weiter, lasse sich nicht mit hoher Wahrscheinlichkeit annehmen, dass A. eine Straftat habe begehen wollen, um den Tatverdacht anschließend auf Asylbewerber zu lenken. Neben der „geringen Straferwartung“ wurden auch die persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten als Umstände für die Freilassung genannt. Es bestehe keine Fluchtgefahr.

Spiegel Online schreibt, es sei bislang unklar, ob die Justiz überhaupt Anklage gegen A. erheben wird.

Im Falle angeblicher „linker Gewalt“ geht der Staat anders vor. Erst Ende August hat das Hamburger Amtsgericht eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sieben Monaten gegen einen 21-jährigen Teilnehmer der G20-Proteste in Hamburg verhängt. Der junge Niederländer, der keinerlei Vorstrafen hat, soll angeblich zwei leere Glasflaschen gegen einen Polizisten geworfen und sich der Festnahme widersetzt haben.

Kurz zuvor hatte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) die linke Onlineplattform „linksunten.indymedia.org“ verboten. Er behauptete, die Website richte sich gegen die „verfassungsmäßige Ordnung“ und laufe „nach Zweck und Tätigkeit den Strafgesetzen zuwider“. Das Portal werde seit Jahren genutzt, „um Hass gegen Andersdenkende und Repräsentanten des Landes zu säen“.

Anders als bei Franco A., der nicht nur „Hass gegen Andersdenkende und Repräsentanten des Landes“ säte, sondern vermutlich Anschläge gegen sie plante, wurden bei Hausdurchsuchungen von Personen im Umfeld der „linksunten.indymedia.org“-Plattform keine Waffen gefunden – obwohl dies anfangs behauptet worden war.

Die Freilassung von Franco A. bestätigt die Warnungen der World Socialist Web Site, dass neonazistische Netzwerke in Bundeswehr, Polizei und Geheimdiensten vom Staat gedeckt werden. Es ist seit Mai bekannt, dass die Neonazi-Terrorzelle in der Bundeswehr weit mehr als die drei vorübergehend Inhaftierten Personen umfasste.

Auch die Morde des Nationalsozialistischen Untergrunds hatten unter den Augen – wenn nicht sogar unter Mithilfe – der Geheimdienste stattgefunden. Akten, die dies hätten belegen können, wurden sofort nach der Entdeckung des NSU geschreddert, und mehrere Zeugen starben unter mysteriösen Umständen. Im NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München haben Bundesanwaltschaft und Gericht eine Untersuchung der Rolle von V-Leuten systematisch unterbunden.

Auch A.s Vorgesetzte in der Bundeswehr, die seit langem von seinen rechtsextremen Auffassungen wussten, haben ihn gedeckt oder sogar ermutigt.

Als Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) im Bemühen, den Schaden zu begrenzen, einige rechtsextreme Exzesse in der Bundeswehr kritisierte, ging ein Hagel rechter Angriffe auf sie ein. Medien, rechte Politiker und Generäle verteidigten die Bundeswehr in einem Atemzug mit Hitlers Wehrmacht. Die Ministerin machte darauf ihren Kotau vor den Generälen und entschuldigte sich in aller Form bei ihnen. Rechte Medien jubelten. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung titelte: „Von der Leyen leistet Abbitte vor Generälen“.

Die Freilassung des Oberleutnants Franco A. trotz der erdrückenden Beweislage wirft bedrohliche Fragen auf. Bilden Personen und Institutionen hier einen „Staat im Staat“? Auf jeden Fall ist die BGH-Entscheidung Wasser auf die Mühlen der Militärs und der Rechten. Sie wollen die Bundeswehr wieder zu einer schlagkräftigen Truppe machen, die weltweit die Interessen des deutschen Imperialismus verteidigt. Dafür muss auch rechtsradikales Gedankengut rehabilitiert werden.

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