G-20-Verfahren: Weitere Angriffe auf demokratische Grundrechte

Der G-20-Gipfel in Hamburg und die Proteste dagegen liegen nun eineinhalb Jahre zurück, doch noch immer werden sie systematisch genutzt, um das Demonstrationsrecht auszuhöhlen und einen Polizeistaat aufzubauen.

Die Polizei war im Sommer 2017 mit provokativer Härte gegen Demonstrationen vorgegangen, und die Medien hatten gewalttätige Zusammenstöße, zu denen es am Rande der G20-Demonstrationen kam, maßlos aufgebauscht. Führende Politiker, allen voran der damalige Hamburger Bürgermeister und heutige Vizekanzler Olaf Scholz (SPD), hatten sofort drakonische Strafen gegen Demonstranten gefordert. Um dies zu erreichen, wurden keine Kosten und Mühen gescheut.

Die Hamburger Polizei bildete eine Sonderkommission „Schwarzer Block“, die zeitweilig aus rund 180 Mitarbeitern bestand. Sie wertete knapp 100 Terabyte Fotos und Videos aus, initiierte mehrere großangelegte Razzien im In- und Ausland, startete drei Öffentlichkeitsfahndungen, leitete 3490 Ermittlungsverfahren ein und identifizierte mehr als 850 Verdächtige. Inzwischen hat es 120 Urteile gegeben, 115 weitere Anklagen laufen noch.

Im Oktober 2018 wurde die Soko „Schwarzer Block“ durch eine Ermittlungsgruppe gleichen Namens abgelöst, die der Staatsschutzabteilung des Landeskriminalamts (LKA) angegliedert ist und der rund 45 Beamten angehören.

Dabei gibt es zahlreiche Hinweise, dass die Gewalttaten in Hamburg gezielt von Vertretern des Staates geschürt oder provoziert wurden. Schon länger ist bekannt, dass Aktionen von Vermummten und sogar der Einsatz einer Schusswaffe bei den Protesten von zivilen Beamten der Polizei ausgegangen waren. Inzwischen ist in Göttingen auch ein Mitglied der „Basisdemokratischen Linken“ als bezahlter Spitzel des Verfassungsschutzes enttarnt worden, das sich bei den G20-Protesten an Blockaden beteiligte. Sein Name war in einer Behördenakte versehentlich nicht geschwärzt worden.

Angriff auf das Demonstrationsrecht

Bei der Verfolgung von Demonstrationsteilnehmern haben die Hamburger Staatsanwaltschaft und Justiz neue Maßstäbe gesetzt, die das Grundrecht auf Demonstrations- und Meinungsfreiheit praktisch außer Kraft setzen.

So wurde der 18-jährige italienische Arbeiter Fabio V. vier Monate lang in U-Haft gesperrt, obwohl ihm nach Erkenntnis der Strafverfolgungsbehörden keine eigenhändige Gewalthandlungen zuzuordnen waren. Er hatte noch nicht einmal einen Stein geworfen. Ihm wurde lediglich zur Last gelegt, dass er „die bürgerkriegs­ähnlichen Zustände mitverursacht“ habe, weil er sich zur Zeit seiner Festnahme im Schwarzen Block aufhielt.

Im Dezember eröffnete die Jugendkammer des Landgerichts Hamburg die Hauptverhandlung gegen vier junge Männer – Halil K., Can N., Roni S. und Khashajar H. –, die wegen der Teilnahme an einer Demonstration gegen den G-20-Gipfel des Landfriedensbruchs angeklagt sind. Obwohl ihnen unstrittig keine Beteiligung an Gewalthandlungen oder sonstigen kriminellen Taten nachgewiesen werden kann, fordert die Staatsanwaltschaft Haftstrafen in einer Größenordnung von bis zu zehn Jahren. Durch ihre bloße Teilnahme an einer Demonstration, bei der es Gewalt gab, hätten sie den Gewalttätern „psychische Beihilfe“ geleistet.

Als das Gericht signalisierte, dass es Zweifel an diesem grotesken juristischen Konstrukt habe, stellte die Staatsanwaltschaft einen Befangenheitsantrag gegen sämtliche Richter der Kammer.

Gegen den Willen der Verteidiger setzte die Staatsanwaltschaft auch durch, dass im selben Prozess eine weitere Anklage mit verhandelt wird, offensichtlich um Stimmung zu machen. Sie richtet sich gegen einen 23-jährigen Franzosen, dem im Gegensatz zu den anderen Angeklagten konkrete Handlungen vorgeworfen werden. Er soll beim Aufmarsch in der Elbchaussee einen detonierenden Böller in einen Hauseingang geworfen haben und am Abend im Schanzenviertel durch Glas-, Stein- und Flaschenwürfe auf Polizeikräfte aufgefallen sein.

Nachdem es vor Prozessbeginn zu einer Demonstration und am ersten Prozesstag zu Solidaritätsbekundungen für die Angeklagten gekommen war, verfügte das Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft und gegen den Willen der Verteidigung den Ausschluss der Öffentlichkeit. Der Prozess findet jetzt hinter verschlossenen Türen statt.

Auch das ist ein Angriff auf ein demokratisches Grundprinzip. Der Öffentlichkeitsgrundsatz wurde in der Epoche der Aufklärung ebenso durchgesetzt wie der Verzicht auf die Folter. Hinter verschlossenen Türen Geständnisse zu erpressen, galt als Merkmal des Mittelalters, die Öffentlichkeit sollte Angeklagte gerade im Strafverfahren davor schützen, staatlicher Gewalt allein ausgeliefert zu sein.

Das Gericht begründete den Ausschluss der Öffentlichkeit zynisch mit der Fürsorge für zwei Angeklagte, die zur Zeit der Ausschreitungen noch nicht volljährig waren. Solidaritätsbekundungen und Beifall aus dem Zuschauerraum könnten einen schlechten Einfluss auf sie haben, erklärte die Vorsitzende Richterin Anne Meier-Göring. Vor dem Hintergrund dieser Aktivitäten drohe den Angeklagten „Stigmatisierung und Einschüchterung“, falls sie sich anders äußerten, als es in der linken Szene erwünscht sei.

Auch Verteidiger von Angeklagten werden unter Druck gesetzt. Gegen Gabriele Heinecke, die Anwältin eines der beiden 18-jährigen Angeklagten, verhängte das Bundesverfassungsgericht ein Bußgeld, weil sie das Gericht „missbräuchlich“ angerufen und „falsche Angaben über entscheidungserhebliche Umstände gemacht“ habe.

Heinecke hatte sich wegen der Zurückweisung einer Haftbeschwerde für ihren Mandanten an das Bundesverfassungsgericht gewandt und ihre Beschwerde unter anderem damit begründet, dass auf dem Videomaterial der Polizei nicht, wie behauptet, Steinwürfe aus einer Menschenmenge zu sehen seien, sondern lediglich Würfe mit Feuerwerkskörpern. So hatte es auch eine Polizistin des LKA eingeschätzt, die speziell mit der Auswertung des Videomaterials beauftragt worden war.

Dass eine Rechtsanwältin dafür bestraft wird, dass sie in Ausübung ihres Berufes Tatsachen anders darstellt als Staatsanwaltschaft und Polizei, ist höchst ungewöhnlich und ein massiver Angriff des höchsten deutschen Gerichts auf das Recht auf eine effektive Verteidigung und damit ein faires Verfahren. Heinecke selbst sieht das Verfahren einem „immensen Druck“ ausgesetzt. Eine faire Verhandlung sei beinahe ausgeschlossen, da das Verfassungsgericht mit der Entscheidung ein starkes Signal für eine Verurteilung ihres Mandanten ausgesandt habe, zitiert sie die Welt.

Orwellscher Überwachungsstaat

Neben dem Angriff auf das Demonstrationsrecht dienen die Auseinandersetzungen während des G20-Gipfels als Vorwand für den Ausbau eines orwellschen Überwachungsstaats.

Bei den Ermittlungen hat die Polizei eine automatisierte Gesichtserkennungssoftware eingesetzt. Mit den gesammelten Daten wurde eine biometrische Datenbank von anfänglich 17 Terabyte angelegt, die inzwischen auf bis zu 100 Terabyte erweitert wurde und die die Polizei zwischenzeitlich zur Auswertung gesichert hat.

In diese Datenbank sind Aufnahmen eingeflossen, die nach einer entsprechenden Kampagne der Bild-Zeitung von Privatpersonen hochgeladen wurden, sowie polizeieigenes Videoüberwachungsmaterial, Material aus öffentlichen Verkehrsmitteln und aus den Medien. Im August 2018 waren es insgesamt rund 32.000 Video- und Bilddateien. Die darin enthaltenen Gesichtsmerkmale wurden per Gesichtserkennungssoftware eindeutigen Identifikatoren in Form individueller Gesichts-IDs zugeordnet und maschinenlesbar vorgehalten. Über diesen Datenbestand werden seither Gesichter einzelner Tatverdächtiger immer wieder automatisiert abgeglichen.

Die biometrische Erfassung erfolgt unterschieds- und anlasslos. Sie betrifft massenhaft Personen, die nicht tatverdächtig sind und dies zu keinem Zeitpunkt waren. Die Berechnung von mathematischen Gesichtsmodellen zu Strafverfolgungszwecken geschieht ohne Kenntnis der Betroffenen und ermöglicht es der Polizei, Profile über Standort, Verhalten und soziale Kontakte von Personen über einen örtlich und zeitlich nicht näher festgelegten Zeitraum zu erstellen, zu verknüpfen und auszuwerten.

Betroffene können sich dagegen nicht juristisch wehren, da sie keine Kenntnis davon haben. Auch Verwechslungen von Personen, sog. False Positives, sind möglich. Kontrollen durch unabhängige Stellen laufen ohne Melde- und Informationspflichten ins Leere, da für derartige Datenbanken keine besonderen gesetzlichen Vorgaben existieren. Ein Richtervorbehalt zur Anordnung und Begrenzung solcher Maßnahmen besteht nicht.

Der Hamburger Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Prof. Johannes Caspar hat dazu erklärt: „Es gibt kein Gesetz, das Strafverfolgungsbehörden erlaubt, Massen von Video- und Bildsequenzen aus ganz unterschiedlichen zeitlichen und örtlichen Bezügen zu sammeln und biometrische Gesichts-IDs von abgebildeten Personen ohne Tatverdacht zu erstellen, für unbestimmte Zeit zu speichern und wiederholt mit Gesichtern von einzelnen Tatverdächtigen abzugleichen.“

Er hat daher die Löschung zwar nicht des Bildmaterials, aber der Datenbank angeordnet, in der die einzelnen biometrisch abgleichbaren Gesichtsmodelle unter einer eigenen ID erfasst sind. In einem Interview mit der Zeit erklärte er dazu: „Wenn bereits die Teilnahme an einer Versammlung oder die Fahrt mit der S-Bahn ausreicht, um auf unbestimmte Zeit in eine biometrische polizeiliche Datenbank zu kommen, ist die freie Gesellschaft in Gefahr.“

Die Polizei und der SPD-geführte Hamburger Senat haben jedoch deutlich gemacht, dass sie Aufbau und Nutzung derartiger Datenbanken in Zukunft noch weiter ausweiten wollen, und gegen die Löschungsanordnung Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben.

So stellen sich SPD-Politiker, Staatsanwälte und Polizisten die Zukunft vor: Jeder Bürger wird lückenlos überwacht, wer wann wo war, ist auf Kamerabildern zu sehen, und sollte es sich um eine linke Demonstration handeln, kann er für die Teilnahme jahrelang ins Gefängnis kommen. Staatliche Provokateure sorgen notfalls dafür, dass Demonstrationen in Gewalt ausarten. Abgeurteilt wird hinter verschlossenen Türen unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Damit reagiert die herrschende Klasse auf die Wiederbelebung des Klassenkampfes, wie er sich mit den Gelbwesten-Demonstrationen in Frankreich und in anderen Ländern zeigt.

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