Ein vom ARD-Magazin Monitor in Auftrag gegebenes Brandgutachten gelangt eindeutig zum Schluss, dass der Zellenbrand in der Justizvollzugsanstalt Kleve, bei dem der Flüchtling aus Syrien Amad Ahmad ums Leben kam, nicht so abgelaufen sein kann, wie die Staatsanwaltschaft dies behauptet. Dadurch wird auch die von den Behörden verbreitete Version, Ahmad habe den Brand selbst gelegt, immer fraglicher. Der junge Kurde hatte aufgrund einer skandalösen Verwechslung zehn Wochen lang zu Unrecht im Gefängnis gesessen.
Nach der offiziellen Version soll Amad Ahmad am 17. September dieses Jahres gegen 19 Uhr in der Zelle 143 einen Haufen aus Bettlaken, Decken und Matratzen in Brand gesteckt haben. Bei geschlossenen Türen und Fenstern habe es 15 Minuten lang in der Zelle gebrannt, ehe der Gefangene gegen 19:19 Uhr die Gegensprechanlage betätigt habe. Dieser Notruf sei jedoch vom JVA-Bediensteten ignoriert worden, da Ahmad nicht geantwortet habe. Erst als Ahmad anschließend das Fenster geöffnet habe, seien Mithäftlinge und JVA-Mitarbeiter auf das Feuer aufmerksam geworden. Als die Zelle von JVA-Mitarbeitern schließlich geöffnet wurde, war der syrische Flüchtling schwer verletzt und wurde in ein Krankenhaus gebracht, in dem er zwei Wochen später seinen Verletzungen erlag.
Dieser Tathergang, den die Staatsanwaltschaft Kleve ermittelt und der nordrhein-westfälische Justizminister Peter Biesenbach (CDU) Anfang November, gestützt auf ein Gutachten eines externen Brandsachverständigen, dem Landtag in Düsseldorf vorgelegt hatte, wird durch ein neues, unabhängiges Gutachten erheblich in Zweifel gezogen.
„Der Brand ist so, wie er von der Staatsanwaltschaft beschrieben wird, nicht möglich“, erklärte Brandexperte Korbinian Pasedag im ARD-Magazin Monitor. Der international renommierte Brand- und Löschforscher Pasedag hatte im Auftrag von Monitor den von der Staatsanwaltschaft beschriebenen Brandverlauf erneut untersucht und kam zu einem eindeutigen Ergebnis.
„Aufgrund der fehlenden Ventilationsbedingungen in dem Haftraum in den 15 Brandminuten bis zu der Öffnung des Haftfensters ist ein Brandverlauf wie beschrieben nicht möglich“, so der Brandgutachter. Entgegen der von der Staatsanwaltschaft verbreiteten Version, dass die Haftzelle die ganze Zeit geschlossen gewesen sei, kommt Pasedag zum Ergebnis, dass ein Luftaustausch stattgefunden haben müsse, um die in der Zelle vorgefundenen Verbrennungen zu erzeugen.
Pasedag bestreitet auch, dass Ahmad nach 15 Minuten in der brennenden Zelle noch in der Lage gewesen sei, selbständig die Gegensprechanlage zu betätigen oder das Fenster zu öffnen. „Eine Person 15 Minuten in aufrechter Haltung bei dem Brandereignis kann nicht mehr handlungsfähig sein. Auf der einen Seite durch den Rauch, der so dicht ist und schwarz und ölig, dass er nichts mehr sehen kann, und auf der anderen Seite durch die Toxizität der Gase, die da eben entstehen.“
Diese Sicht wird auch vom Rechtsmediziner Marcel A. Vierhoff aus Frankfurt bestätigt. Vierhoff erklärte gegenüber Monitor: „Bei einem derart starken Brand, wie das da beschrieben ist, dass die Person dann nach einer Viertelstunde noch so weit handlungsfähig war, halte ich für sehr schwer nachvollziehbar. Ich würde eher erwarten, dass die Person dann längst bewusstlos ist.“
Doch wenn Fenster oder Türen der Zelle 143, in der Amad Ahmad verbrannte, wesentlich früher offen waren, fällt die von der Staatsanwaltschaft verbreitete Version des Brandhergangs wie ein Kartenhaus in sich zusammen. Denn dann ist es unmöglich, dass der Brand erst nach 15 Minuten bemerkt wurde.
Das von der Staatsanwaltschaft beauftragte Gutachten behauptet, das Feuer habe die vollen 15 Minuten gebrannt, „ohne dass sich der syrische Staatsangehörige bemerkbar gemacht habe“. Abgesehen davon, dass eine solche Behauptung nicht von einem Brandsachverständigen getätigt werden, sondern allenfalls das Ergebnis polizeilicher Ermittlungen sein kann, erscheint ein solcher Hergang völlig unrealistisch.
„Bei den Rauchgastemperaturen im Brandraum, die da vorgeherrscht haben“, würde es dazu führen, „dass eine wache und ansprechbare Person vor Schmerzen geschrien hätte – ob sie will oder nicht“, erklärt Brandforscher Pasedag.
Mithäftlinge bestätigen dies. Gegenüber Monitor berichtete ein Gefangener: „Man hat gerochen, dass es gebrannt hat, irgendwo. Gut, die Leute, die natürlich auf dem Flügel waren, die haben das sofort mitbekommen, was da los ist. Es wurde ja auch von einigen Leuten gesehen, dass es da gebrannt hat. Amad wurde ja auch hilfeschreiend am Fenster gesehen. Mir wurde in der Freistunde erzählt, dass Amad am Fenster war, um Hilfe gerufen hat, wohl auch vor die Tür getreten hat.“
Anders als im Bericht der Staatsanwaltschaft angegeben, kann die Zelle demnach nicht die ganzen 15 Minuten geschlossen gewesen sein. Amad Ahmad muss sich auch weit früher, als bislang angegeben, bemerkbar gemacht haben. Die von den Behörden verbreitete Botschaft, die JVA-Bediensteten hätten sich vorbildlich verhalten und keinerlei Fehler gemacht, lässt sich dann nicht länger aufrecht erhalten. Vielmehr erinnert der Fall Ahmad an den Tod von Oury Jalloh, der in Dessau an Händen und Füßen gefesselt im Polizeigewahrsam elend verbrannte.
Amad Ahmad war in den Wochen vor dem Brand für die JVA immer unbequemer geworden. Die Polizei hatte ihn am 6. Juli nahe dem niederrheinischen Geldern zur Identitätsfeststellung zur Wache gebracht. Wegen einer scheinbaren Namensgleichheit mit einem per Haftbefehl gesuchten Malier wurde er unverzüglich inhaftiert und in die Justizvollzugsanstalt Kleve überführt.
Obwohl es zwischen der eigentlich gesuchten Person aus dem westafrikanischen Mali und dem kurdischen Flüchtling aus Syrien keinerlei Übereinstimmung bezüglich Aussehen, Fingerabdrücken, Herkunft oder Wohnort gab, blieb Ahmad inhaftiert. Er hatte keinen Zugang zu einem Anwalt oder zu einem Dolmetscher, obwohl selbst Freunde berichten, dass eine Verständigung auf Deutsch nur schwer möglich gewesen sei. Eine weitere Identitätsüberprüfung blieb selbst auf Nachfrage der Hamburger Justizbehörde aus. Auch als Ahmad gegenüber JVA-Mitarbeitern darlegte, dass eine Verwechslung vorliegen müsse, wurde nichts unternommen.
Im Fall Oury Jalloh, ging Staatsanwalt Folker Bittmann, der zuletzt die Ermittlungen führte, am Ende von einem Mord aus, mit dem die Dessauer Polizisten, die Jalloh zuvor schwer misshandelt hatten, Ermittlungen in zwei weiteren ungeklärten Todesfällen auf der Dessauer Polizeiwache verhindern wollten. Bittmann wurde der Fall daraufhin vom Justizministerium Sachsen-Anhalts entzogen. Kurz darauf wurden sämtliche Ermittlungen eingestellt. Auch im Fall Amad Ahmad deutet vieles darauf hin, dass hier justizielles und polizeiliches Fehlverhalten vertuscht wird.
Unklar bleibt, warum erst zwei Wochen nach dem Brand ein externer Brandgutachter hinzugezogen und das polizeiliche Siegel der Zelle gebrochen wurde. Die Zelle wurde immer wieder geöffnet, damit ständig andere Beamte die Brandfolgen begutachten konnten. Doch dabei wurden wichtige Spuren unbrauchbar.
Ebenso ungeklärt ist, ob Ahmad durch Erlebnisse im syrischen Bürgerkrieg traumatisiert war. Eine noch in der JVA Geldern durchgeführte Untersuchung soll ihm eine hohe Suizidgefährdung zugesprochen und starke Bedenken gegen eine Einzelunterbringung geäußert haben. Der Anstaltsarzt und die Anstaltspsychologin kamen später jedoch zu dem Ergebnis, dass keine Suizidgefahr bestehe und eine Einzelunterbringung zu befürworten sei. Völlig an den Haaren herbeigezogen erscheint auch die Behauptung der Sicherheitsbehörden, dass Ahmad nie nach einem Anwalt gefragt und nur ein einziges Mal vorgebracht habe, Opfer einer Verwechslung geworden zu sein.
Vielmehr steht der Verdacht im Raum, dass Ahmad als Flüchtling polizeilicher Willkür zum Opfer fiel. Die aggressive Hetze in Politik und Medien, die Flüchtlinge und Migranten zu Kriminellen abstempelt, findet ihren Widerhall im Verhalten von Polizei und Justiz. Die Sicherheitsbehörden waschen sich dabei nicht nur gegenseitig rein, ihre Befugnisse werden auch noch drastisch ausgeweitet. Mit dem neuen Polizeigesetz, das in der letzten Woche vom Düsseldorfer Landtag verabschiedet wurde, wird die polizeiliche Willkür gegenüber der gesamten Bevölkerung zum Normalzustand.