Weitere offene Fragen zum Oktoberfest-Attentat

Die wahren Hintergründe des Terroranschlags auf das Münchener Oktoberfest vom 26. September 1980 liegen auch nach 35 Jahren noch im Dunkeln. Eine Podiumsdiskussion der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb), die am 1. Oktober in Bonn stattfand, verdeutlichte die Gründe.

Bei dem Bombenattentat starben zwölf Unbeteiligte und der Attentäter Gundolf Köhler, 200 Menschen wurden zum Teil schwer verletzt. Die Ermittlungs- und Geheimdienstbehörden verschleierten damals die Hintergründe und Hintermänner des Anschlags. Sie legten sich sehr schnell auf die Einzeltäterschaft Köhlers fest. Indizien und Zeugenaussagen sprachen jedoch dafür, dass staatliche Behörden und neonazistische Terrorgruppen involviert waren. Schon zwei Jahre nach dem Attentat, am 23. November 1982, stellte der damalige Generalbundesanwalt die Ermittlungen ein.

Dass es die staatlichen Behörden bis heute es nicht geschafft haben, den Mantel des Schweigens über den schwersten Terroranschlag der deutschen Nachkriegsgeschichte zu legen, ist in erster Linie dem Journalisten und Autor Ulrich Chaussy sowie dem Opferanwalt Werner Dietrich zu verdanken. Auf der Grundlage ihrer jahrzehntelangen Arbeit sah sich die Generalbundesanwaltschaft im Dezember letzten Jahres gezwungen, das Ermittlungsverfahren wieder aufzunehmen.

Die nach wie vor ungeklärte Rolle, die die Geheimdienste beim Oktoberfest-Attentat spielten, ist nicht zuletzt aufgrund der rechtsterroristischen Morde des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) hoch aktuell. Die im November 2011 bekannt gewordene rechtsextreme terroristische Vereinigung um Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe war 1998 in den Untergrund abgetaucht und hatte zwischen 2000 und 2007 neun Migranten und eine Polizistin erschossen sowie mehrere Bombenanschläge auf Migranten verübt. Inzwischen weiß man, dass 25 V-Leute verschiedener Sicherheitsbehörden im unmittelbaren Umfeld des NSU arbeiteten. Die Terroranschläge waren also mindestens unter den Augen der Geheimdienste verübt worden. Es gibt starke Indizien, dass Geheimdienste auch direkt involviert waren.

Die Bundeszentrale für politische Bildung stellte das Oktoberfest-Attentat und die NSU-Morde in eine Reihe. Beide Verbrechen stünden, so die Ankündigung zur Veranstaltung, im Gesamtkontext des Rechtsterrorismus in der Bundesrepublik.

Die Podiumsdiskussion wurde vom Journalisten und Autor Andreas Speit moderiert, der häufig zum Rechtsextremismus schreibt. Als Gäste waren der Politikwissenschaftler Gideon Botsch, der ehemalige Bundesanwalt Rainer Griesbaum und Ulrich Chaussy geladen.

Chaussy schilderte zu Beginn anschaulich, weshalb ihn das Oktoberfest-Attentat seit über drei Jahrzehnten beschäftigt. Es gebe so viele bis heute unbeantwortete Fragen. So sei die Vernehmung von Zeugen schon im November 1980, etwa acht Wochen nach dem Anschlag, abrupt beendet worden. Vorher habe ein Zeuge behauptet, dass der Attentäter Köhler suizidgefährdet und „fertig mit dem Leben war“. Er habe die Bombe wohl deshalb und allein gelegt. Seither sei die Alleintäter-These als einzige Möglichkeit dargestellt worden. „Offene Ermittlungen fanden danach nicht mehr statt“, so Chaussy.

Doch viele Beweise und Indizien sprächen gegen eine Einzeltäterschaft, fuhr er fort. So war ein zentrales Beweisstück eine abgerissene Hand, die von keinem der Opfer stammte und von den Ermittlungsbehörden daher dem Attentäter Köhler zugeordnet wurde. Chaussys Recherchen ergaben jedoch, dass es sich nicht um die Hand Köhlers handeln konnte. Wer, wenn nicht ein Mittäter, fragte Chaussy, meldet sich nicht bei den Behörden, wenn ihm eine Hand abgerissen wird?

Inzwischen hat sich bei ihm in diesem Zusammenhang eine Zeugin gemeldet, die 1980 im Oststadt-Klinikum in Hannover arbeitete. Sie hatte nach dem Oktoberfest-Attentat einen Patienten behandelt, der einen Arm verloren hatte und von offenbar rechtsradikalen Männern besucht wurde. Nach ein paar Tagen sei er verschwunden, bevor die Fäden gezogen wurden.

Die Hand war nach dem Attentat auf dem Weg vom Landeskriminalamt, das die Ermittlungen leitete, in das Rechtsmedizinische Institut der Universität München „verloren“ gegangen. Heute könnten DNA-Analysen der Hand wichtige Hinweise auf mutmaßliche Mittäter geben. Das gleiche gilt für zahlreiche Asservate – wie etwa Zigarettenkippen aus Köhlers Auto. Sie waren 1997 vernichtet worden. Während die Ermittlungsbehörden von einem „völlig normalen Vorgang“ sprechen, erinnerte Chaussy daran, dass im selben Jahr erstmals DNA-Analysen als Beweismittel in Strafverfahren zugelassen wurden.

Chaussy richtete mehrere Fragen an den ehemaligen Bundesanwalt Griesbaum, etwa weshalb den Wiederaufnahmeanträgen des Opferanwalts Werner Dietrich 1984 und 2011 nicht stattgegeben worden war. Beide Male war Griesbaum beteiligt. Er war 1982 zur Bundesanwaltschaft gekommen und dort 2011 zum kommissarischen Generalbundesanwalt aufgestiegen. Seit 2014 befindet er sich im Ruhestand. „Dass die Asservate 1997 und früher schon vernichtet worden sind, hat mich fassungslos gemacht“, endete Chaussy.

Griesbaum begründete daraufhin umständlich, weshalb die Generalbundesanwaltschaft gar nicht anders gekonnt habe, als die Wiederaufnahmeanträge abzulehnen. Eine Wiederaufnahme wäre nur möglich gewesen, wenn es begründete Hinweise auf weitere Täter gegeben hätte. Die gab es seiner Ansicht nach aber nicht. Das sei im Übrigen nicht die Schuld der Bundesanwälte, sondern der Ermittler, der Polizeibehörden (in diesem Fall des Landeskriminalamts Bayerns) und der Geheimdienste. Wenn die nichts lieferten, könne die Bundesanwaltschaft nichts machen. Diese Linie, dass der Generalbundesanwaltschaft durch Gesetze und Richtlinien die Hände gebunden seien, vertrat er den gesamten Abend.

Chaussy berichtete von seinen Erfahrungen mit der Generalbundesanwaltschaft, die er im Satz zusammenfasste: „Es gab keinerlei Interesse an einer Aufklärung.“

Moderator Speit erinnerte im Verlauf der Diskussion an den Vorwurf, dass die staatlichen Behörden auf dem rechten Auge blind seien, und fragte Griesbaum direkt, ob es „Denkbremsen“ gäbe. „Bremsen, sich vorzustellen, dass es neonazistische Terrornetzwerke gibt?“

Er habe diese nicht, sagte Griesbaum. Aber bei den Geheimdiensten gebe es so etwas wie eine „Rechtsblindheit“. Ständig treffe man auf die Verharmlosungen rechter Gewalt, die als alkoholbedingte Überreaktion oder als einzelner Exzess abgetan werde.

Der Politikwissenschaftler Gideon Botsch führte den nachlässigen Umgang mit den Asservaten auf eine verbreitete Haltung staatlicher Behörden, der Politik und der Wissenschaft zurück. Er ist Dozent am Moses Mendelssohn Zentrum für europäisch-jüdische Studien, das der Universität Potsdam angegliedert ist.

Botsch berichtete über ein „befremdliches Erlebnis“. Ein Fachkollege habe nach dem Bekanntwerden des NSU verblüfft gesagt: „Ich hätte nicht gedacht, dass die Nazis morden.“ Diese Aussage erstaunt nicht nur angesichts der Verbrechen der Nazis unter Hitler. Botsch erinnerte auch daran, dass das Morden der Neonazis bereits in den Jahren 1980 bis 1982 begann. In diesem Zeitraum seien 30 Menschen durch die Taten Rechtsextremer umgekommen.

Botsch wollte allerdings die Haltung staatlicher Behörden gegenüber Neonazis sowie die Vernichtung von Asservaten des Oktoberfest-Attentats und von Akten der NSU-Morde durch die Sicherheitsbehörden allen Ernstes mit „falschen Definitionen“ von Terrorismus und mangelnden politikwissenschaftlichen Erkenntnissen erklären.

Dabei ist inzwischen klar, dass die massenhafte Vernichtung von NSU-Akten durch den Verfassungsschutz der Vernichtung von Spuren über die Zusammenarbeit zwischen Neonazis und Geheimdiensten diente. Inwieweit das erneute Verfahren des Oktoberfest-Attentats Aufklärung bringt, hängt daher in hohem Maße davon ab, ob es gelingt, das Treiben der Geheimdienste im damaligen rechtsterroristischen Umfeld Köhlers aufzudecken. Das gilt insbesondere für die Wehrsportgruppe Hoffmann, zu der Köhler erwiesenermaßen in Verbindung stand.

Der Autor dieses Artikels wies in der Diskussion darauf hin, dass es die Bundesregierung bislang abgelehnt hat, Licht ins Dunkel zu bringen, indem auch Akten der Geheimdienste geöffnet werden. Die Bundestagsfraktionen der Grünen und der Linken hatten dies in Anfragen an die Bundesregierung gefordert. Das SPD-geführte Justizministerium hatte das aber abgelehnt und die „Sicherheit des Staates“ und seiner V-Leute höher gestellt als die Aufklärung des größten Terroranschlags in Deutschland.

Chaussy antwortete, das sei das stets bemühte „Staatswohl“. „Ich hätte dafür lieber ein ‚Rechtsstaatswohl‘.“ Er war sichtlich empört, dass der Staat die Nennung von V-Leuten wegen der angeblichen Gefahr für deren Leib und Leben ablehne. „Auf der anderen Seite haben wir einen vollendeten 13-fachen Mord!“

Chaussy erklärte, das Problem bei der Aufklärung des Oktoberfest-Attentats sei das V-Leute-Wesen – und damit, ohne es auszusprechen, die Verquickung von Staat und Rechtsterroristen. Er erinnerte daran, dass das erste NPD-Verbotsverfahren vom Bundesverfassungsgericht 2003 mit der Begründung abgelehnt wurde, dass man nicht unterscheiden könne, ob es sich bei der NPD um eine eigenständige politische Partei oder „um eine staatliche Veranstaltung“ handle. „Ich bin skeptisch, was das laufende Verfahren angeht, ob hier transparent gemacht wird, welche Rolle V-Männer etwa in der Wehrsportgruppe Hoffmann hatten“, sagte er.

Am Ende des Abends kündigte er weitere Neuigkeiten seiner Recherchen an. Er verwies auf die zweite Auflage seiner Dokumentation „Attentäter - Einzeltäter? Neues zum Oktoberfestattentat“, die das Bayerische Fernsehen am 13. Oktober zeigte.

Chaussy ist es gelungen, den Polizeibeamten ausfindig zu machen, der die nicht zugeordnete Hand nach dem Attentat zur provisorischen Einsatzzentrale in einem Feuerwehrauto gebracht hatte. Sie sei so gut erhalten gewesen, dass dieser gedacht habe, sie könnte womöglich dem Opfer wieder angenäht werden. In den Akten sei hingegen von einem verschmauchten Leichenfinger die Rede, der nicht zur Einsatzzentrale, sondern zur Spurensicherung gebracht worden sei.

Chaussy folgert daraus, dass zwei Handfragmente gefunden wurden, die nur eine Gemeinsamkeit haben: „Sie sind beide verschwunden.“

Der Autor empfiehlt die Multimedia-Dokumentation Chaussys zu den Hintergründen des Attentats.

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