Hamburg

Afrikaner nach Zwangsverabreichung von Brechmittel ohne Überlebenschance

Der 19-jährige Achimedes J. aus Kamerun erlitt am Sonntag einen Herzstillstand, nachdem ihm die Hamburger Justiz wegen des Verdachts auf Drogenbesitz zwangsweise ein Brechmittel verabreicht hatte. Der Afrikaner fiel ins Koma und gilt inzwischen als "hirntot".

Achimedes J. wurde am Sonntagmorgen von der Hamburger Polizei verhaftet, die ihn für einen typischen Straßendealer hielt. Bereits wenige Minuten nach der Verhaftung ordnete der Staatsanwalt den Einsatz eines Brechmittels an, um eventuell heruntergeschluckte Drogenkügelchen als Beweismittel sicherstellen zu können. Im Arztzimmer des Rechtsmedizinischen Instituts am Universitätskrankenhaus Eppendorf geriet der junge Afrikaner in Panik und wehrte sich verzweifelt gegen die Zwangsmedikation. Er ließ sich auf den Boden fallen und schrie: "I will die, I will die" ("Ich werde sterben").

Die dort zuständige Ärztin verzichtete trotz der Proteste des 19-jährigen auf eine Untersuchung seines Gesundheitszustandes und rief eine zweite Streifenwagenbesatzung zur Hilfe herbei, um den jungen Mann zu bändigen. (Der Leiter des Rechtsmedizinischen Instituts Prof. Klaus Püschel erklärte später gegenüber der Presse zynisch, die Ärztin habe gerade wegen der Gegenwehr von einer eingehenden Untersuchung abgesehen.) Achimedes J. wurde von den Polizeibeamten schließlich an Kopf, Bauch und Beinen fixiert, und erst im dritten Anlauf gelang es einem Arzt, eine Magensonde durch ein Nasenloch einzuführen. Ihm wurde die übliche Menge von 30 Milliliter Brechsaft (Ipecacuanha-Sirup) und 800 Millilitern Wasser verabreicht.

Nach der zwangsweisen Einnahme des Brechmittels verfärbte sich das Gesicht des Afrikaners, er rutschte zu Boden und blieb regungslos liegen. "Das Risiko wurde wohl falsch eingeschätzt", sagte Institutsleiter Püschel gegenüber der Presse. "Die Kollegen haben ihn dann zwei bis drei Minuten beobachtet. Es kommt vor, dass Leute sich tot stellen. Wir geben ihnen Zeit, sich zu erholen." Eine befremdliche Haltung für einen Mediziner! Die Zwangsmedikation verursachte bei Achimedes J. einen Herzstillstand. Obwohl er sich in einem Universitätskrankenhaus befand, erhielt er keine sofortige Hilfe sondern wurde erst reanimiert, als bereits wertvolle Minuten verstrichen waren.

Seitdem liegt der Afrikaner auf der Intensivstation im Koma und hat inzwischen den Hirntod erlitten. Es ist nur noch eine Frage der Zeit, wann die Herz-Lungen-Maschine ausgeschaltet wird.

Trotz dieses schrecklichen Ereignisses will die Hamburger Regierung den Einsatz von Brechmitteln beibehalten. Der rechte Innensenator Ronald Schill nannte den Vorfall "bedauerlich", bestand aber auf die weitere Zwangsverabreichung von Brechmitteln, auch wenn diese schwere gesundheitliche Schädigungen bis hin zum Tod verursachen kann: "Eine Änderung der Verordnung wäre ein Signal, dass die Strafverfolgung in Hamburg nicht mit der gebotenen Härte durchgeführt wird."

Die Zwangsmedikation ist sowohl medizinisch wie auch juristisch umstritten und wurde als Maßnahme zur juristischen Beweissicherung in Hamburg erst im Sommer dieses Jahres eingeführt. Konfrontiert mit einer Law-and-Order-Kampagne von Seiten der CDU und der neu gegründeter rechtspopulistischen Partei für eine Rechtsstaatliche Offensive Schills versuchte die bis dahin regierende Koalition von SPD und Grün-Alternativer Liste (GAL) im Wahlkampf ihre Konkurrenten rechts zu überholen und sich selbst im Kampf gegen Kleindealer und Drogenkonsumenten zu profilieren. Nur wenige Wochen vor dem Wahltermin im September verfügte sie in ihrem "Handlungskonzept St. Georg" die Zwangsverabreichung von Brechmitteln an mutmaßliche Drogendealer sowie die stärkere Videoüberwachung von öffentlichen Plätzen und die Strafverfolgung auch für Drogenkonsumenten.

Die GAL-Fraktionsvorsitzende in der Hamburger Bürgerschaft, Krista Sager, sagte am Montag, die Zwangsmedikation müsse jetzt gestoppt und "das Risikopotenzial bei der Vergabe von Brechmitteln mit Hilfe einer Magensonde [...] neu bewertet werden". Doch es ist schon lange bekannt, dass das Brechmittel Atemnot, Blutungen der Schleimhäute und tagelanges blutiges Erbrechen hervorrufen kann und in Einzelfällen bereits zum Tode geführt hat.

Prof. K. Püschel, Leiter des Instituts an dem der junge Afrikaner zu Tode kam, hatte 1991 in einem Gutachten noch eindringlich vor dem Einsatz von Brechmitteln gewarnt. Er änderte seine Meinung erst in diesem Sommer, in Übereinstimmung mit dem politischen Kurswechsel des damaligen SPD-Innensenators Olaf Scholz. Inzwischen ist Püschel unter starken Druck der Ärzteschaft geraten. Eine Gruppe Hamburger Ärzte bereitet eine Strafanzeige gegen ihn vor. Ärztepräsident Frank Ulrich Montgomery erklärte: "Der Senat muss aufhören, Menschen mit Gewalt umzubringen."

Im Sommer 2001 hatte die rot-grüne Hamburger Regierung erklärt, die medizinische Beurteilung der Brechmittel habe sich geändert. Die Einführung der Zwangsvergabe von Brechmitteln an mutmaßliche Dealer wurde unter anderem damit gerechtfertigt, dass es nunmehr einen "mexikanischen Sirup" gäbe, der von Ärzten für unbedenklich erklärt worden sei. Krista Sager sagte damals als zweite Bürgermeisterin, es handele sich bei der Einführung der Zwangsvergabe von Brechmitteln um "symbolische Politik. Der Koalitionspartner wollte im Wahlkampf ein Thema entschärfen."

Tatsächlich hat die rot-grüne Regierung Hamburgs mit ihrem Versuch, sich im Bereich von Law and Order vor der Wahl als Scharfmacher hervorzutun, nicht nur die besten Bedingungen dafür geschaffen, dass sich die rechtesten Kräfte bei den Senatswahlen durchsetzen konnten, die von ihr erlassenen äußerst repressive Verordnungen dienten der neuen Regierung auch als Steilvorlage. Die aus den Senatswahlen Ende September hervorgegangene rechte Koalitionsregierung von CDU, FDP und Schill-Partei nutzte ihre Vorarbeit, um weitere Verschärfungen durchzusetzen.

So hat die neue Regierung im Koalitionsvertrag festgeschrieben, den Brechmitteleinsatz nach dem Vorbild Bremens "konsequent einzusetzen". Innensenator Schill hatte Ende November vorgeschlagen, den Brechmitteleinsatz im Untersuchungsgefängnis an Stelle des Universitätskrankenhauses vorzunehmen, und erst am 7. Dezember verkündet, die Voraussetzung für den Votivmitteleinsatz gegen mutmaßliche Drogenhändler lockern zu wollen. Allein am vergangenen Wochenende wurden in Hamburg bei insgesamt neun Personen Brechmittel eingesetzt - im Vergleich dazu wurde in der Stadt Frankfurt im gesamten Jahr 2000 gerade zehnmal mutmaßlichen Dealern Brechmittel verabreicht.

Die Tatsache, dass sich der Hamburger Senat bei seiner Bekämpfung von Kleindealern ausgerechnet die Stadt Bremen zum Vorbild nimmt, belegt ihre Bereitschaft, rücksichtslos vorzugehen und im Namen der "Drogenbekämpfung" auch völlig Unschuldige zu terrorisieren. Die Bremer Polizei hatte beispielsweise einen 37-jährigen Familienvater aus Ghana gezwungen, ein Brechmittel zu trinken, weil er nach Beobachtung der Beamten in der Nähe des Hauptbahnhofes "was runtergeschluckt" habe. Der verhaftete Tischler erbrach Blut, keine Drogen, und litt eine weitere Woche nach der Zwangmedikation unter Durchfall und Übelkeit. Die von ihm angestrengte Klage blieb erfolglos, da das Verfahren gegen die verantwortlichen Polizisten wegen der "geringen Schwere der Schuld" eingestellt wurde. Von Seiten der Polizei wurde zurückgewiesen, dass die schwarze Hautfarbe des Opfers polizeilicher Willkür eine Rolle gespielt habe, als dieser unter dem Verdacht des Drogenhandels aufs Revier mitgenommen wurde.

Siehe auch:
Junger Hamburger in ein ihm fremdes Land abgeschoben
(13. Oktober 2001)
Die Hamburg-Wahl und ihre Folgen
( 27. September 2001)
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