Die Abschiebung des 22-jährigen Hamburgers Manu Y. nach Ghana, in ein ihm völlig unbekanntes Land, ist ein weiteres trauriges Beispiel für die Brutalität und den Zynismus rot-grüner Ausländerpolitik.
Manu Y. wurde in Hamburg geboren, hat sein gesamtes Leben in Deutschland verbracht und ist noch nie in Ghana gewesen. Obwohl seine ganze Familie in Deutschland lebt und mittlerweile die deutsche Staatsangehörigkeit hat, wurde ihm sein ghanaischer Pass zum Verhängnis. Wegen Bagatelldelikten wurde der junge Mann am Donnerstag, dem 4. Oktober auf Geheiß der Hamburger Ausländerbehörde abgeschoben. Der Petitionsausschuss der Hamburger Bürgerschaft hatte mit den Stimmen von CDU, SPD und GAL (Grün-Alternative Liste) das Vorgehen der Ausländerbehörde gutgeheißen, obwohl eine Klage gegen die drohende Abschiebung noch nicht entschieden war und sich Manu Y. selbst noch nicht zur Sache hatte äußern können.
Manu Y. wurde 1979 als Sohn einer Ghanaerin in Hamburg geboren. Nach der achten Klasse brach er seine Schulausbildung ab, lief von zu Hause weg und lebte teilweise als jugendlicher Obdachloser auf Hamburgs Straßen. Er wurde mehrfach von der Polizei aufgegriffen, mehrere Strafverfahren wegen kleinerer Delikte gegen ihn wurden eingestellt. Im Dezember 1999 allerdings wurde er von einem Jugendstrafgericht zu zwei Jahren Haft verurteilt - wegen Bagatelldelikten wie dem Besitz von 0,4 Gramm Haschisch, wiederholtem Schwarzfahren und Widerstands gegen Polizisten. Der Hamburger Strafrichter schrieb in sein Urteil: "Das Leben des Angeklagten wird insbesondere dadurch gekennzeichnet, dass er sich als Schwarzer minderwertig fühlt."
Dass Manu Y. nun nach dem Verbüßen seiner Jugendstrafe abgeschoben wurde, zeigt allerdings, dass er nicht nur subjektiv den Eindruck hatte diskriminiert zu werden, sondern von den deutschen Autoritäten auch tatsächlich als minderwertige Person behandelt wurde.
Mitte Juli diesen Jahres hatte das Amtsgericht Manu Y. eine gute Sozialprognose ausgestellt und wegen guter Führung die vorzeitige Entlassung des jungen Mannes angeordnet. Das Gericht stellte fest, es gebe "nicht zu übersehende positive Ansätze", daher könne Y. "außerhalb des Vollzuges jetzt mit Sicherheit besser gefördert werden". Die Richterin erklärte: "Nur so kann ihm eine Perspektive für seine weitere Lebensgestaltung eröffnet bzw. erhalten werden." Manu Y. hatte vor, zu seiner Mutter nach Düsseldorf zu ziehen und eine Ausbildung zum Tischler zu beginnen.
Im Gegensatz zu der positiven Beurteilung durch das Gericht war die Hamburger Ausländerbehörde allerdings der Ansicht, in Manu Y. eine "Gefahrenquelle" ausgemacht zu haben. Die Behörde interessierte sich ganz und gar nicht für die Perspektiven und Pläne von Manu Y. und verfügte umgehend seine Ausweisung. Das Verwaltungsgericht lehnte noch am gleichen Tag einen Eilantrag dagegen ab. So wurde Manu Y. am 18. Juli diesen Jahres nicht in die Freiheit entlassen, sondern direkt aus dem einen Gefängnis ins nächste gebracht, in das Hamburger Abschiebegefängnis Glasmoor.
Seine Anwältin reichte umgehend Klage gegen die Abschiebung ihres Mandanten ein und appellierte zudem an den Petitionsausschuss der Hamburger Bürgerschaft, der Ausländerbehörde die Abschiebung des jungen Mannes zumindest so lange zu untersagen, bis das Klageverfahren gegen die Ausweisung juristisch entschieden sei. Es hatte bis dahin noch keine mündliche Verhandlung gegeben, in der sich Manu Y. hätte äußern können. Parallel dazu hatte der Hamburger Arbeitskreis Asyl in einem offenen Brief an den Innensenator Olaf Scholz (SPD), die Fraktionsspitzen der Sozialdemokraten und der Grün-Alternativen (GAL) und die Mitglieder des Petitionsausschusses dazu aufgefordert, die Abschiebung auszusetzen: "Sie lassen jemanden verschwinden, dessen Werdegang Ihnen nicht passt, obwohl er in diesem Land wurde, was er jetzt ist."
Der Petitionsausschuss unterstützte jedoch mit den Stimmen von SPD, CDU und GAL das Vorgehen der Ausländerbehörde. Der Vizevorsitzende des Petitionsausschusses, CDU-Politiker Carsten Lüdemann, schämte sich nicht, Manu Y. als einen "Schwerkriminellen" zu charakterisieren.
Die Abschiebung war damit rechtlich nicht mehr zu verhindern. Die Rechtsanwältin von Manu Y. erklärte, der Petitionsausschuss habe sich mit seiner Entscheidung "eingereiht in diejenigen, die eine Abschiebung vom Schreibtisch aus unterstützen." Sie nannte den Entschluss "ein klares Zeugnis rot-grüner Ausländerpolitik" und kündigte an, den Fall, wenn nötig, bis vor den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof zu bringen, um eine Aufhebung des Ausweisungsbeschlusses zu erwirken und Y. nach Deutschland zurückzuholen.
Manu Y. wurde am vergangenen Donnerstag nach Ghana abgeschoben, in ein Land, das er nur aus den Erzählungen seiner Mutter kennt. Er war nie dort, kennt niemanden und hat keine Verwandten im Land, an die er sich wenden könnte. Er spricht nur sehr schlecht Englisch und keine der üblichen Landessprachen Ghanas. In dem westafrikanischen Land, in dem nach offiziellen Statistiken mehr als ein Drittel der Bevölkerung unter der Armutsgrenze lebt und die durchschnittliche Lebenserwartung nur 57 Jahre beträgt, wird es keine soziale, finanzielle oder persönliche Unterstützung für Manu Y. geben.
Manu Y. ist Opfer einer unmenschlichen und zynischen Ausländerpolitik, die nicht nur die jüngst abgewählte rot-grüne Regierung in Hamburg kennzeichnet. Sie ist Bestandteil einer bundesweiten rassistischen Politik, die Ausländer zu Sündenböcken für gesellschaftliche Probleme macht und keine Bedenken und Zurückhaltung kennt, wenn es um die Abschiebung von unerwünschten Ausländern geht. Die Tatsache, dass allein in den Jahren 1993 bis 2000 in der Bundesrepublik 92 Menschen aus Angst vor einer drohenden Abschiebung Selbstmord begingen oder bei dem Versuch vor der Abschiebung zu fliehen starben, wirft ein Schlaglicht auf die Brutalität der Abschiebepraxis deutscher Behörden, die sich nicht dafür interessieren, was die Menschen nach ihrer Abschiebung im sogenannten "Heimatland" erwartet.
Nicht zu Unrecht ist der Fall Manu Y. mit der Abschiebung des 14-jährigen Münchners "Mehmet" im Jahre 1998 verglichen worden. "Mehmet" hatte bereits vor dem Erreichen seiner Straffähigkeit zahlreiche Straftaten begangen. Aufgrund seiner türkischen Staatsangehörigkeit wurde der Junge, der in München geboren und sozialisiert worden war, in die Türkei abgeschoben, obwohl es ganz offensichtlich die deutsche Gesellschaft war, die bei seiner Erziehung versagt hatte und deren soziale Probleme in seiner Person ihren Ausdruck fanden.
Die rot-grüne Regierung in Hamburg hat mit ihrer restriktiven Ausländerpolitik und dem Versuch, mit Law-and-Order-Maßnahmen ultra-rechte Demagogen wie Roland Schill rechts zu überholen, die Bedingungen dafür geschaffen, dass sich bei der Wahl in Hamburg am 25. September die rechtesten Kräfte durchsetzen konnten. Die autoritäre Vorstellung, sozialen Probleme mit dem Straf- und Ausländerrecht begegnen zu können, ist keineswegs alleiniges Charakteristikum von Schill und Konsorten, sondern auch fester Bestandteil rot-grüner Regierungspolitik in Bund und Ländern. Rot-grün spielt damit extrem rechten Kräften in die Hände, die bei ihren Forderungen nach der Errichtung eines autoritären Polizeistaats keinerlei Hemmungen mehr kennen.