Oury Jalloh und Amad Ahmad: Behörden stellen Ermittlungen ein

Das Jahr 2019 geht zu Ende und hat deutlich gemacht, dass die rechte Gefahr in Deutschland von der herrschenden Elite ausgeht. Die Rechten im und außerhalb des Staatsapparates werden gedeckt, geschützt und ermutigt.

Ende Dezember 2019 zählte die Bundesregierung 94 Morde von rechts motivierten Tätern seit der Wiedervereinigung. Der Inhaber des Lehrstuhls für Kriminologie an der Juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum, Prof. Tobias Singelnstein, vermutet, dass die Zahl der Opfer rechtsextremer Gewalt „weit größer als angenommen“ sei. Die Zahl der Todesopfer sei vermutlich doppelt so hoch. Die Amadeu Antonio Stiftung (AAS) zählt aktuell 198 Todesopfer rechtsextremer Gewalt, die sie auf ihrer Website namentlich benennt, und verweist zudem auf mindestens zwölf Verdachtsfälle.

In keiner Statistik taucht Amad Ahmad auf. Der syrische Flüchtling war am 6. Juli 2018 angeblich aufgrund einer Namensverwechslung mit einem Malier inhaftiert worden. Fast zweieinhalb Monate saß er unschuldig im Gefängnis im nordrhein-westfälischen Kleve. Am 17. September soll er seine Zelle angezündet haben, auf Hilferufe wurde erst spät reagiert. Amad Ahmad erlag zwei Wochen später im Alter von 26 Jahren seinen Verletzungen.

Ein vom ARD-Magazin Monitor in Auftrag gegebenes Brandgutachten gelangte später eindeutig zum Schluss, dass der Zellenbrand in der Justizvollzugsanstalt Kleve nicht so abgelaufen sein konnte, wie die Staatsanwaltschaft dies behauptet hatte. Die von den Behörden verbreitete Version, Ahmad habe den Brand selbst gelegt, ist mehr als fraglich.

Dennoch wurden Anfang November die Ermittlungen gegen sieben Polizisten und einen Gefängnisarzt wegen Freiheitsberaubung eingestellt. Die Beamten, die Ahmad ursprünglich festgenommen hatten, hätten bei ihren Datenabfragen fehlerhafte Angaben erhalten, teilte die Staatsanwaltschaft in Kleve mit.

Auch der Sachbearbeiterin, die die Datensätze beider Männer zusammengeführt habe, sei kein vorsätzliches, strafbares Verhalten nachzuweisen. Die Frau habe beteuert, immer nur auf Anweisung gehandelt zu haben. Wer ihr diese Anweisungen erteilte, daran mochte sie sich nicht erinnern. Die Ermittlungen gegen die Beschäftigten des Gefängnisses sind ebenfalls eingestellt worden. Die Staatsanwaltschaft erklärte, ein Fehlverhalten bei der Bekämpfung des Brandes sei nicht festgestellt worden.

Eines der bekanntesten Opfer, die zwar die Amadeu Antonio Stiftung, aber nicht die Bundesregierung als Opfer rechter Gewalt zählt, ist Oury Jalloh. Am 7. Januar jährt sich sein Todestag zum 15. Mal. Der junge Mann aus Sierra Leone war damals von einer Polizeistreife aufgegriffen, auf die Wache geschleppt und im Keller an Händen und Füßen gefesselt worden. Wenige Stunden später war er tot, verbrannt in einer Polizeizelle. Angeblich soll er die Matratze, auf der er fixiert lag, selbst angezündet haben.

Von Anfang an wies der Fall massive Widersprüche und immer größere Ungereimtheiten auf. Eine Polizistin der Wache, welche ihre Kollegen anfangs belastet hatte, zog ihre Aussage zurück und veränderte sie. Eine gründliche Obduktion wurde erst dank der Hartnäckigkeit der Initiative „Im Gedenken an Oury Jalloh“ durchgeführt. Erst durch sie wurde bekannt, dass der Asylbewerber vor seinem Tod schwer misshandelt worden war. Immer wieder hatte die Initiative in der Vergangenheit versucht, den Fall erneut vor Gericht zu bringen.

Zwei Brandgutachten, die 2013 und 2015 im Auftrag der „Initiative in Gedenken an Oury Jalloh“ durchgeführt wurden, kamen beide zum Schluss, dass sich Jalloh nicht selbst angezündet haben konnte. 2017 wurde dann bekannt, dass der Dessauer Staatsanwalt Folker Bittmann zum Schluss gelangt war, Oury Jalloh sei ermordet worden. Er hatte in aller Stille ein weiteres Brandgutachten erstellen lassen, das im Wesentlichen ebenfalls zum Schluss kam, dass Jalloh mit Benzin übergossen und angezündet worden sei.

Der Staatsanwalt ging offenbar davon aus, dass die Polizisten mit dem Mord an Oury Jalloh gleichzeitig interne Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung, zum Teil mit Todesfolge, hatten vertuschen wollen.

Daraufhin wurde Bittmann das Verfahren entzogen. Der Generalstaatsanwalt von Sachsen-Anhalt, Jürgen Konrad, überwies den Fall an die Staatsanwaltschaft Halle. Diese stellte wenig später, im Oktober 2017, alle Ermittlungen ein.

Aufgrund massiver Proteste veranlasste Justizministerin Anne-Marie Kedig (CDU) eine offizielle behördliche Prüfung, ob die Einstellung rechtmäßig sei. Kedig beauftragte damit ausgerechnet den Generalstaatsanwalt Konrad, der Bittmann den Fall entzogen hatte. Ein Jahr später, am 29. November 2018, präsentierte dieser seinen Prüfbericht und stellte das Ermittlungsverfahren ein.

Doch die „Initiative in Gedenken an Oury Jalloh“ ließ nicht locker. Ein neues forensisch-radiologisches Gutachten, das sie im Oktober 2019 durch den Frankfurter Radiologen Prof. Boris Bodelle erstellen ließ, bezeichnete der Bochumer Kriminologe Prof. Singelnstein im Spiegel Anfang November als „eine kleine Sensation“. Schon bisher hätte es in dem Fall „viele Fragezeichen“ gegeben, nun kämen weitere hinzu. Bei Jalloh sei nicht nur der bereits erkannte Nasenbeinbruch bestätigt worden, sondern weitere Verletzungen, die er sich unmöglich selbst zugezogen haben könne – wie das die Polizisten beim Nasenbeinbruch behauptet hatten.

In einer Pressemitteilung zitierte die Initiative aus dem Gutachten: „Nach Begutachtung der Bilddateien der Computertomographie vom 31.03.2005 des Leichnams des Oury Jalloh sind Knochenbrüche des Nasenbeins, der knöchernen Nasenscheidewand sowie ein Bruchsystem in das vordere Schädeldach sowie ein Bruch der 11. Rippe rechtsseitig nachweisbar. Es ist davon auszugehen, dass diese Veränderungen vor dem Todeseintritt entstanden sind.“

Die Pressemitteilung weist daraufhin, dass im Rahmen der Untersuchung durch den Polizeiarzt Dr. Blodau zwischen 9:15 und 9:30 Uhr „keinerlei solche Verletzungen oder Symptome der nunmehr festgestellten Verletzungen am Körper oder im Gesicht von Oury Jalloh beschrieben“ worden seien. Daher geht die Initiative davon aus, „dass sowohl der Nasenbein- und Schädelbasisbruch als auch die gebrochene 11. Rippe rechts im Zeitraum zwischen der Untersuchung durch Dr. Blodau und dem Ausbruch des Feuers in Zelle Nr. 5 entstanden sein müssen“.

Der Zeitraum sei eindeutig eingrenzbar und liege zwischen 9:30 Uhr und 12:05 Uhr. Und auch „der Kreis möglicher Täter*innen ist eindeutig einzugrenzen – er beschränkt sich auf die im Polizeirevier Dessau anwesenden Personen mit Zugang zu den Zellen im Gewahrsamstrakt“. Das Feuer könne daher von den Polizisten gelegt worden sein, um diese Misshandlungen zu vertuschen.

Das Oberlandesgericht (OLG) von Sachsen-Anhalt in Naumburg wies einen Antrag auf Berücksichtigung des neuen Gutachtens im Rahmen eines Klageerzwingungsverfahrens seitens des Bruders von Oury Jalloh dennoch schon wenig später als „unzulässig“ und weitere Ermittlungen als „unbegründet“ ab. Es gebe, so das Gericht laut dem Fernsehmagazin Monitor, „keinen hinreichenden Tatverdacht“. Selbst wenn die Polizisten Jalloh den Rippenbruch zugefügt hätten, wäre das „kein nachvollziehbares Motiv für einen Verdeckungsmord“. Ein rassistisches Motiv schloss das Gericht von vornherein aus. Auch das Vorliegen von „institutionellem Rassismus“ sei „kein Motiv für ein vorsätzliches Tötungsdelikt“.

Beate Böhler, die Anwältin von Jallohs Bruder, hat Ende November gegen diese und weitere Entscheidungen des OLG Naumburg Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Rechtsanwältin Böhler: „Die Verpflichtung zur effektiven Strafverfolgung trifft alle Strafverfolgungsorgane.“ Es bestehe der Verdacht, dass zwei Polizeibeamte „den Getöteten nicht nur rechtswidrig inhaftiert, sondern auch schwer misshandelt und zur Verdeckung der Misshandlungen in der Zelle 5 verbrannt” hätten.

Alles weist darauf hin, dass Oury Jalloh und Amad Ahmad Opfer rechter Elemente im Staatsapparat sind. Dabei ist nicht nur die gegenseitige Nähe der beteiligten Behörden relevant, wie das Prof. Singelnstein gegenüber dem Nachrichtenmagazin Stern ausdrückte: „Die Staatsanwaltschaften arbeiten tagtäglich mit der Polizei zusammen, man ist dort geneigt, eher dem Beamten Glauben zu schenken. Ähnliches gilt für Gerichte.“

Vielmehr machen sich bedeutende Teile im Staatsapparat mehr oder weniger offen mit den Rechtsextremisten und Neonazis gemein. Galt das lange Zeit für einige, überwiegend ostdeutsche Bundesländer, wie die Verbrechen des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) belegen, ist dies seit 2017 offizielle Regierungspolitik. Seitdem setzt die Bundesregierung die Politik der AfD um und verschafft dieser so die Autorität, die ihr die Wahlerfolge dieses Jahres bescherte. Gegen Kritiker der AfD – wie die Sozialistische Gleichheitspartei – geht dagegen der Verfassungsschutz vor.

Dies schafft das gesellschaftliche Klima, in dem sich rechtsextreme Terroristen ermutigt fühlen. Im Juni 2019 ist zum ersten Mal seit dem Zweiten Weltkrieg ein ranghoher Politiker, der Kasseler Regierungspräsident Walter Lübcke (CDU), von dem rechten Terroristen Stephan Ernst ermordet worden. In Halle erschoss der Neonazi Stephan Balliet wahllos zwei Menschen, nachdem er es nicht geschafft hatte, in die dortige Synagoge zu gelangen.

Halle liegt wie Dessau, wo Jalloh zu Tode kam, in Sachsen-Anhalt. Dort regiert eine Kenia-Koalition aus CDU, SPD und Grünen. Die Verquickung von Staat und Rechten ist hier aktenkundig. Erst kürzlich hatte der Landesinnenminister und CDU-Landesvorsitzende Holger Stahlknecht den AfD-nahen Vorsitzenden der Polizeigewerkschaft Rainer Wendt zum Staatssekretär ernennen wollen. Wendt war einer der eifrigsten Verteidiger des ehemaligen Verfassungsschutzpräsidenten Hans-Georg Maaßen, der inzwischen offen faschistische Positionen vertritt.

Stahlknecht hat auch alle Anschuldigungen zurückgewiesen, er hätte für Polizeischutz vor der Synagoge in Halle sorgen müssen. Dazu sei kein Anlass gewesen, so Stahlknecht. So hat nur der Zufall das schlimmste Massaker an Juden in Europa seit dem Ende des Nationalsozialismus verhindert.

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