Drei Monate nach dem Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke verdichten sich die Hinweise, dass der CDU-Politiker Opfer eines rechtsextremen Netzwerkes wurde, das tief in den staatlichen Sicherheitsapparat hineinreicht.
Lübcke war in der Nacht zum 2. Juni auf der Terrasse seines Wohnhauses mit einem Kopfschuss aus nächster Nähe hingerichtet worden. Obwohl bekannt war, dass er rechtsextreme Drohungen erhalten hatte, berichteten die Medien anfangs kaum über den Mord und die Polizei ermittelte „in alle Richtungen“.
Erst als am Tatort gefundene DNA-Spuren den vorbestraften Neonazi Stephan Ernst als mutmaßlichen Täter überführten und dieser ein umfassendes Geständnis ablegte, wurde der rechtsterroristische Hintergrund des Mordes bekannt. Ernst zog zwar sein Geständnis später wieder zurück, doch das umfangreiche Täterwissen, das er darin preisgegeben hatte, darunter das Versteck der Mordwaffe, lassen kaum Zweifel an seiner Täterschaft.
Nun versteiften sich die Ermittlungsbehörden auf die These vom Einzeltäter. Der Neonazi mit sieben einschlägigen Vorstrafen, so das neue Narrativ, habe sich vor zehn Jahren ins Privatleben zurückgezogen und sei vom Schirm der Sicherheitsbehörden verschwunden. Erst die Wut über die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung habe ihn wieder aktiviert und im Alleingang zum Anschlag auf Lübcke veranlasst.
Inzwischen ist klar, dass dies eine gezielte Lüge war, um das Ausmaß der Verschwörung zu vertuschen. Ernst hatte sich weder aus seinen rechtsextremen Aktivitäten zurückgezogen, noch war er vom Schirm der Sicherheitsbehörden verschwunden.
Man muss vielmehr die Frage stellen, ob sein angeblicher Rückzug nicht das Ergebnis einer Absprache mit den Sicherheitsbehörden war. Er erfolgte, nachdem ihn das Amtsgericht Dortmund 2010 zu sieben Monaten Haft verurteilt hatte, weil er gemeinsam mit mehreren hundert weiteren Neonazis die Maikundgebung des örtlichen DGB mit Steinen und Holzlatten angegriffen hatte. Obwohl Ernst einschlägig vorbestraft war – wegen eines Bombenanschlags auf eine Asylunterkunft hatte er eine sechsjährig Jugendstrafe verbüßt –, wurde die erneute Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Die Vermutung liegt nahe, dass er dafür eine Gegenleistung erbringen musste.
Die These vom Einzeltäter lässt sich jedenfalls nicht mehr aufrecht erhalten. Bereits Ende Juni hatten die Ermittler zwei mögliche Komplizen festgenommen – den mutmaßlichen Waffenhändler Elmar J. und den Neonazi Markus H.. Elmar J. wurde vorgeworfen, Ernst die Tatwaffe verkauft zu haben. Markus H. soll den Kontakt zum Waffenhändler hergestellt haben. Von den Anschlagsplänen auf Lübcke sollen aber beide nichts gewusst haben, wie der Generalbundesanwalt zunächst erklärte.
Inzwischen steht Markus H. unter dringendem Verdacht, dass er direkt in den Mordplan verwickelt war und gemeinsam mit Ernst eine schlagkräftige Terrorzelle aufbaute, die weitere Anschläge durchführte und vorbereitete.
Das geht unter anderem aus einem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 13. September hervor, der die Untersuchungshaft von Markus H. verlängerte. Die BGH-Richter gehen davon aus, dass H. spätestens seit Juli 2016 wusste, dass Ernst ein Attentat plante. Er habe Ernsts „Motive und Ziele“ geteilt und ihn darin bestärkt, „das Vorhaben tatsächlich auszuführen“, heißt es in dem Beschluss.
Der BGH-Beschluss widerlegt auch die Mär, dass sich Ernst vor zehn Jahren ins Privatleben zurückgezogen habe. Stephan Ernst und Markus H. hätten sich spätestens ab 2014 gemeinsam weiter radikalisiert, heißt es darin. Sie hätten eine rechtsradikale Gesinnung geteilt, an rechten Demonstration teilgenommen und im Schützenverein gemeinsam den Umgang mit Waffen geübt. Sie hätten sich gegenseitig darin bestätigt, „zur Abwendung der aus ihrer Sicht bedenklichen politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen in Deutschland sich bewaffnen und nunmehr aktiv werden zu müssen“.
Der 45-jährige Stephan Ernst und der zwei Jahre jüngere Markus H. kannten sich seit langem aus der gewaltbereiten Kasseler Neonazi-Szene. Nach Informationen des ARD-Politikmagazins „Panorama“ waren sie jahrelang zusammen beim „Freien Widerstand Kassel“ (FWK) aktiv und sollen bereits damals über die Beschaffung von Waffen und Sprengstoff diskutiert haben. Dem Politikmagazin zufolge soll Ernst bis mindestens 2011 an Aktionen des FWK teilgenommen und bis zuletzt Kontakt zur Szene gehabt haben.
2006 wurde Markus H. vom Amtsgericht Kassel zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er in einer Gaststätte den Hitlergruß gezeigt und „Sieg Heil“ gerufen hatte. 2009 beteiligte er sich gemeinsam mit Ernst am Überfall auf die DGB-Demo in Dortmund, wo er verhaftet, aber im Gegensatz zu Ernst nicht verurteilt wurde.
Am 13. Oktober 2015 besuchten H. und Ernst dann gemeinsam die Veranstaltung in Lohfelden, auf der der später ermordete Walter Lübcke Flüchtlingsgegnern entgegentrat. Markus H. drehte darüber ein Video, das er auf Youtube veröffentlichte. Dieses Video löste eine rechte Hetzkampagne mit Todesdrohungen gegen Lübcke aus.
Markus H. war es auch, der Ernst den Zugang zu Waffen und Schießübungen verschaffte. Obwohl er als Rechtsextremist bekannt und vorbestraft war, erteilte ihm das Verwaltungsgericht Kassel 2015 gegen den Willen der Stadtverwaltung die Erlaubnis für eine Waffenbesitzkarte mit Munitionsberechtigung. Ermöglicht hatte dies der Verfassungsschutz, der H. wahrheitswidrig bescheinigte, er sei fünf Jahre lang nicht mehr als Rechtsextremist in Erscheinung getreten.
Wie erst im August aufgrund einer Kleinen Anfrage der Linken-Abgeordneten Martina Renner bekannt wurde, häuften Ernst, H. und Elgar J. ein riesiges Waffenarsenal an. Insgesamt seien bei den drei Beschuldigten 46 Schusswaffen gefunden worden, außerdem weitere Gegenstände wie China-Böller, Messer und Sportbögen, teilte das Bundesinnenministerium mit. Vorher war nur von fünf Waffen die Rede gewesen, darunter der Revolver, mit dem Lübcke erschossen wurde, eine Pumpgun und eine Maschinenpistole der israelischen Marke Uzi.
Es ist offensichtlich, dass ein solches Arsenal der Vorbereitung weiterer Anschläge diente. Wie die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe am Donnerstag mitteilte, verdächtigt sie Stephan Ernst inzwischen auch, am 6. Januar 2016 einen Mordanschlag auf einen irakischen Asylbewerber verübt zu haben. Der Mann war von hinten mit einem Messer in den Rücken gestochen worden und hatte den Anschlag nur mit Glück überlebt.
Der Anschlag ereignete sich nur 2,5 Kilometer von Ernsts Wohnhaus entfernt. Die Polizei hatte Ernst bereits damals überprüft – er war also mitnichten vom Schirm der Behörden verschwunden. Seine Überprüfung wurde aber aus unerklärlichen Gründen nicht in den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakten erwähnt.
Alles deutet darauf hin, dass Ernst und H. – wie bereits der NSU – Teil eines weit größeren rechtsterroristischen Netzwerks sind. Im Zusammenhang mit dem Lübcke-Mord wurden nach Angaben des Bundesinnenministeriums allein zwischen dem 8. Juni und dem 19. Juli 30 Durchsuchungen durchgeführt. Betroffen waren nicht nur Objekte in Hessen, sondern auch in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Baden-Württemberg.
Es ist inzwischen bekannt, dass die Neonazi-Szene in Kassel, enge Kontakte zum NSU unterhielt, der im April 2006 in Kassel mit Halit Yozgat sein neuntes Opfer ermordete. Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt, die zusammen mit Beate Zschäpe den Kern des NSU bildeten, sollen kurz vor dem Mord an der Geburtstagsparty eines führenden Neonazis in Kassel teilgenommen haben, auf der vermutlich auch Ernst anwesend war.
Laut dem Politikwissenschaftler Hajo Funke, einem führenden Experten für Rechtsextremismus, agierte Ernst in einer rechtsterroristischen Szene, zu der „das who´s who der C 18 und NSU- Unterstützerszene“ gehört. Ernst soll auch Mitglied der „Artgemeinschaft Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung“ gewesen sein, die „in der Tradition der krudesten Rassenideen Heinrich Himmlers“ stand und zu der „vier der fünf Angeklagten, die im Münchener NSU-Prozess verurteilt worden sind, nachweislich freundschaftliche Beziehungen unterhielten“.
Diese gewalttätige Neonazi-Szene war wiederum von Dutzenden V-Leuten des Verfassungsschutzes und der Polizei durchsetzt. So war Stephan Ernst mit Benjamin Gärtner (Deckname „Gemüse“) befreundet, der unter der Führung von Andreas Temme als V-Mann für den Verfassungsschutz arbeitete. Der Verfassungsschutz-Beamte Temme saß im Internet-Café von Halit Yozgat, als dieser ermordet wurde, und wechselte später ins Regierungspräsidium von Walter Lübcke.
Alle Informationen über diese Verschwörung werden von staatlicher Seite mit eiserner Hand unterdrückt. Im Münchner NSU-Prozess, der fünf Jahre dauerte, wurde zwar jedes Butterbrotpapier umgedreht, aus der die Hauptangeklagte Beate Zschäpe jemals eine Stulle gegessen hatte, aber alle Bemühungen der Opferanwälte, die Rolle von V-Leuten aufzudecken, wurden vom Gericht und der Bundesstaatsanwaltschaft blockiert.
Die Akten des hessischen Verfassungsschutzes, die über die Hintergründe des Lübcke-Mordes Aufklärung geben könnten, sollen nach dem Willen der hessischen Landesregierung jahrzehntelang unter Verschluss bleiben. Dies sei, schreibt Funke, „geradezu die Bestätigung dafür, dass hier Informationen bewusst verborgen“ wurden, „die womöglich den Mord an Walter Lübcke hätten verhindern können“.
Der Professor, der bis zu seiner Emeritierung 2010 an der Freien Universität Berlin lehrte, sieht darin „de facto ein Ausnahmezustand in einem Rechtsstaat, der diesem nicht gerecht wird und die Sicherheit der ihnen Anvertrauten bis zu Mord gefährdet“.
Siehe auch:
„Der Mordfall Lübcke und die Kontinuität des NSU“, 28. Juni 2019
„Mordfall Lübcke: Wie eine rechtsradikale Verschwörung im Staatsapparat die Aufklärung unterdrückt, 11. Juli 2019
„Mord an Lübcke: Wer waren die Hintermänner?, 21. Juni 2019