Am vergangenen Donnerstag hat der Bundestag eine weitere Verschärfung des Asylrechts beschlossen. Anerkannte Flüchtlinge sind zukünftig dazu verpflichtet, bei der Regelüberprüfung ihres positiven Asylbescheids aktiv mitzuhelfen.
Flüchtlinge werden so dem Generalverdacht ausgesetzt, ihren anerkannten Schutzstatus durch Täuschung der Bundesbehörden erlangt zu haben. Es besteht die Gefahr, dass tausende schutzbedürftige Flüchtlinge ihren Asylstatus verlieren, weil sie nicht noch einmal persönlich beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vorgesprochen und Dokumente vorgelegt haben, die ihre Identität zweifelsfrei nachweisen. 800.000 anerkannte Flüchtlinge sollen in den nächsten zweieinhalb Jahren erneut überprüft werden.
Die Asylrechtsverschärfung atmet den Geist des autoritären Obrigkeitsstaates. Sie ist in enger Zusammenarbeit mit der rechtsextremen Alternative für Deutschland erarbeitet worden. Das Innenministerium verschärfte den Gesetzestext noch kurz vor der Abstimmung und griff dabei Vorschläge auf, die von der AfD-Fraktion eingebracht worden waren. In der Bundestagsdebatte lobte der AfD-Abgeordnete Lars Herrmann, ein ehemaliger Bundespolizist, den Gesetzentwurf ausdrücklich und kommentierte die Ergänzungen mit den Worten: „AfD wirkt!“
Schon bislang war die anlasslose Regelüberprüfung, ob die Gründe für einen positiven Asylbescheid weiter vorliegen und Flüchtlingen eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis gewährt wird, im Asylgesetz festgeschrieben. Die Regelüberprüfung musste innerhalb von drei Jahren nach dem rechtskräftigen Asylbescheid durchgeführt werden. Allerdings wurde bislang kein Flüchtling erneut zum Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) zitiert, um nochmals die Echtheit seiner zuvor schon vorgelegten Dokumente nachzuweisen. Entschieden wurde zumeist aufgrund der Aktenlage.
Diese Praxis wird sich mit dem neu eingefügten Absatz 3a im Paragraphen 73 des Asylgesetzes zu Ungunsten der Flüchtlinge ändern. Sie müssen nun an der Prüfung mitwirken, ob sich Gründe für die Rücknahme oder den Widerruf ihres Flüchtlingsstatus ergeben haben. Sie können ihren Status dadurch in keiner Weise verbessern, sondern laufen durch ihre Mitwirkung Gefahr, ihren Schutzstatus zu verlieren und abgeschoben zu werden. Diese anlasslose Regelüberprüfung der Asylentscheidungen verstößt gegen europäisches Recht und wird nur in Österreich in dieser Form praktiziert.
Kommt ein Flüchtling seiner Mitwirkungspflicht nicht nach, kann ihm das Bamf mit Zwangsgeld bis hin zur Beugehaft dazu zwingen. Der Rechtsanwalt Thomas Oberhäuser hat in einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf festgestellt, dass der Einsatz von Beugehaft „mit dem erklärten Ziel, den Willen eines Betroffenen zu brechen, um ihn entgegen einer ausdrücklichen Erklärung zu weiteren Angaben zu veranlassen, eher einem dem Grundgesetz fremden totalitären Staatsverständnis entspringt“.
War im ursprünglichen Gesetzentwurf noch von einer „Kann“-Bestimmung die Rede, so ist auf Anregung der AfD-Fraktion daraus eine „Soll“-Bestimmung geworden. Der Einsatz von „Zwangsmitteln“ wird zum Regelfall, um die Mitwirkung an der Regelüberprüfung zu erzwingen.
Noch perfider ist der nächste Satz der Gesetzesverschärfung. Danach entscheidet das Bundesamt bei mangelnder Mitwirkung nach Aktenlage, wobei „zu berücksichtigen ist, inwieweit der Ausländer seinen Mitwirkungspflichten nachgekommen ist“. Mit anderen Worten, ein Flüchtling kann zukünftig seinen zuerkannten Schutzstatus verlieren, nicht weil sich die Situation in seinem Herkunftsland verändert hat, sondern weil er seinen Erklärungen im ordentlichen Asylverfahren nichts mehr hinzuzufügen hat.
Nach Angaben des Bamf sind bis Ende 2020 insgesamt fast 775.000 Asylentscheidungen neu zu bewerten. Bei knapp 250.000 Fällen wird dabei eine verschärfte Regelüberprüfung angewandt und besonders auf die Mitwirkungspflicht geachtet, da es sich hier um Asylverfahren handelt, die zwischen Januar 2015 und Dezember 2016 im so genannten schriftlichen Verfahren bearbeitet wurden, ohne dass die Antragsteller persönlich angehört wurden.
Die angebliche Willkommenskultur, für die sich Bundeskanzlerin Merkel 2015 und 2016 weltweit feiern ließ, ist längst offener Feindschaft gegen Flüchtlinge gewichen. Das zeigt sich auch an der Sprache der Bundestagsabgeordneten, die immer mehr die rassistischen Parolen von AfD und Pegida übernehmen. So erklärte Detlef Seif von der CDU/CSU-Fraktion: „Jeder Fall, in dem wir einem Menschen Schutz zusprechen, der kein Schutz- oder Asylrecht verdient hat, ist ein Fall zu viel.“ Hans-Jürgen Irmer (CDU) sprach von einem massenhaften Missbrauch des Asylrechts, den man verhindern müsse.
Fast alle bisherigen Regelüberprüfungen haben ergeben, dass der Asylstatus völlig zu Recht zuerkannt wurde. In diesem Jahr kam es bei bislang knapp 60.000 Regelüberprüfungen in weniger als 500 Fällen zu einem Widerruf oder einer Rücknahme der Asylentscheidung. Das soll sich offensichtlich mit der Mitwirkungspflicht ändern. Neben der tatsächlichen Verfolgungs- und Kriegssituation im Herkunftsland kann nun auch eine mangelnde Mitwirkung als Ablehnungsgrund angeführt werden. Die Flüchtlinge leben trotz ihrer Anerkennung in einem permanenten Unsicherheitszustand, was sie völlig unnötigen Stresssituationen aussetzt.
Es ist bezeichnend, dass im Rahmen der Regelüberprüfung nur die positiven Asylbescheide untersucht werden. Dabei ist nicht der angebliche Missbrauch des Asylrechts problematisch, sondern die massenhaften Ablehnungsbescheide des Bamf. So haben die Verwaltungsgerichte 2017 mehr als 32.000 Asylbescheide des Bundesamtes kassiert und den Antragstellern per Gerichtsbeschluss ein Schutzstatus zugebilligt. In annähernd 40 Prozent der Klagen, die von den Gerichten zugelassen wurden, bekamen die Flüchtlinge Recht.
Das Bamf produziert so viele fehler- und zweifelhafte Asylentscheidungen, dass mittlerweile fast jeder Ablehnungsbescheid mit hohen Erfolgsaussichten vor Gericht angefochten wird. Mehr als 300.000 Klagen sind noch vor den Verwaltungsgerichten anhängig.
Erinnert sei hier auch an den dramatisch aufgebauschten angeblichen Manipulationsskandal in der Bremer Außenstelle des Bamf. Die Vorwürfe sind mittlerweile wie ein Kartenhaus in sich zusammengestürzt. Eine Prüfung von 13.000 Asylanträgen, die zwischen 2006 und 2018 durch die Bremer Außenstelle positiv beschieden wurden, hat nur bei 145 Fällen Anzeichen auf manipulatives Verhalten entdeckt. Bei 2.700 Fällen wurden Verfahrensmängel festgestellt, die aber auf mangelnde Schulung und Ausbildung der Entscheider zurückzuführen sind und keine Rücknahme des Asylbescheids nach sich ziehen.