Nachdem im Mai in Bayern ein neues Polizeigesetz mit besonders weitreichenden Befugnissen verabschiedet wurde, zieht nun auch Brandenburg nach. Das Bundesland, das seit Ende 2014 von einer rot-roten Koalition regiert wird, ist somit das erste mit Regierungsbeteiligung der Linkspartei, das ein neues Polizeigesetz erhalten soll. Hinter dem Rücken der Bevölkerung arbeiten alle etablierten Parteien daran, Deutschland in einen Polizeistaat zu verwandeln. Im vergangenen November hatte bereits die von den Grünen geführte Regierung in Baden-Württemberg das dortige Polizeigesetz verschärft.
Brandenburgs Innenminister Karl-Heinz Schröter (SPD) präsentierte seinem Landtag vergangenen Monat den neuen Gesetzesentwurf, der im September verabschiedet werden soll. Er sieht ähnlich weitreichende Angriffe auf grundlegende demokratische Rechte vor, wie die Polizeigesetze in den Ländern, die von CDU, CSU oder FDP regiert werden. Laut der offiziellen Website zur Novelle des Polizeigesetzes Brandenburg (BbgPolG) sind folgende Verschärfungen geplant:
Die Schleierfahndung soll nicht mehr nur „im Gebiet der Bundesgrenze bis zu einer Tiefe von dreißig Kilometern“ erlaubt sein, die Polizei soll künftig auch „auf Durchgangsstraßen (Bundesautobahnen, Europastraßen und andere Straßen von erheblicher Bedeutung für den grenzüberschreitenden Verkehr) und in öffentlichen Einrichtungen des internationalen Verkehrs“ ohne Anlass Kontrollen durchführen dürfen.
Auch die Videoüberwachung soll massiv ausgeweitet werden. „Videoüberwachungen sollen nicht nur in oder an besonders gefährdeten Objekten (z. B. Bahnhöfe oder Energieversorgungseinrichtungen) vorgenommen werden können, sondern auch in deren unmittelbarer Nähe erfolgen können“, heißt es im Gesetzesentwurf. Der Text ist dabei so formuliert, dass de facto ganze Landesteile überwacht werden können. „Besonders gefährdete Objekte in ländlicher Lage, etwa Flughäfen oder Kraftwerke, können hingegen auch über größere Distanzen frei und ungedeckt liegen und so auch aus größerer Entfernung unmittelbaren Einwirkungen unterliegen.“ Außerdem soll die Speicherung der aufgezeichneten Daten „von aktuell 48 Stunden auf bis zu zwei Wochen verlängert werden“.
Im Abschnitt „Telekommunikationsüberwachung an der Quelle (Quellen-TKÜ) und Onlinedurchsuchungen“ verkünden SPD und Linkspartei, dass die Polizei für die Überwachung von „verschlüsselter Kommunikation (z.B. ‚Voice over IP‘, Skype, WhatsApp)“ in die Wohnungen verdächtigter Personen eindringen darf. Die Abhörmaßnahmen sollen dabei „präventiv“ und bei „Gefahren im Verzug“ ohne richterlichen Verschluss erfolgen können. „Um insbesondere auch ‚nicht aktive‘ Kommunikations- und sonstige Inhalte erfassen zu können, also etwa abgespeicherte E-Mails, soll die Polizei […] mit technischen Mitteln beispielsweise auf Computer oder Smartphones zugreifen können (Online-Durchsuchung). […] Damit einhergeht, dass gegebenenfalls auch Wohnungen oder andere Räume betreten werden dürfen, um informationstechnische Systeme zu finden und Eingriffe vorzubereiten oder überhaupt erst zu ermöglichen“, so der Text.
Besonders weitreichende Verschärfungen finden sich in einem neuen Abschnitt mit dem Titel „Terrorabwehr“. Schon bei Verdacht darf die Polizei Maßnahmen zur Identitätsfeststellung ergreifen und ggf. „auch erkennungsdienstliche Maßnahmen (z.B. Aufnahme von Lichtbildern oder Abnahme von Fingerabdrücken)“ durchführen. „Zur Abwehr einer Gefahr“ darf der Aufenthalt an „bestimmten Orten (z.B. Flughäfen, Kraftwerke, Weihnachtsmärkte, Städte)“ oder der „Kontakt mit bestimmten Personen“ verboten werden. Zudem soll „die elektronische Fußfessel eingeführt werden“. Mit „diesem elektronischen Überwachungsgerät können per GPS die Bewegungen einer Person verfolgt und erforderlichenfalls sofort weitere Maßnahmen getroffen werden“, heißt es im Abschnitt „Elektronische Aufenthaltsüberwachung“.
Wer die Auflagen – wie Aufenthalt und Fußfessel – verletzt, soll für einen Monat inhaftiert werden können. „Die Ingewahrsamnahme soll einen Zeitraum von bis zu zwei Wochen umfassen. Eine einmalige Verlängerung um nicht mehr als zwei Wochen soll zulässig sein“, heißt es auf der Website der rot-roten Landesregierung. Tatsächlich sind sogar noch längere Inhaftierungen möglich. Bei „vorsätzlich unkooperativen Personen“ und „deutlichen Zuwiderhandlungen“ könne auch die „Untersuchungshaft“ angeordnet werden.
Während die rot-rote Landesregierung die meisten der geplanten Maßnahmen mit der Bekämpfung des Terrorismus rechtfertigt, bereitet sich die herrschende Klasse in Wirklichkeit überall auf die Unterdrückung heftiger Klassenkämpfe vor. Die Linkspartei, deren Vorläuferin vor mehr als 25 Jahren den Kapitalismus in Ostdeutschland restauriert hat und die seitdem als pro-kapitalistische Regierungspartei den sozialen Kahlschlag organisiert, hat darin eine lange Erfahrung.
Brandenburgs aktueller Polizeipräsident ist Hans-Jürgen Mörke, der bis zur Wende Leiter des Volkspolizei-Kreisamtes Nauen war. Mörke war damit laut Tagesspiegel „nicht nur für Kriminal-, Schutz- und Verkehrspolizei verantwortlich – sondern auch für die berüchtigte Abteilung K1, also die politische Polizei, einer Art Staatssicherheit der Volkspolizei, die mit geheimdienstlichen Mitteln arbeitete“.
Nun organisiert Mörke eine Art Militarisierung der Brandenburger Polizei. Jüngst erklärte er, man wolle die Anzahl der Beamten für das Sondereinsatzkommando von derzeit 45 auf 60 aufstocken, die allesamt mit dem Sturmgewehr G36 der Bundeswehr ausgestattet werden. Geladen werden diese mit besonderer Nato-Munition, um eine höhere Durchschlagskraft zu erzielen. Da die existierenden Schießstände nicht für derartige Munition ausgelegt sind, sollen auch diese ausgebaut oder neu angelegt werden. Zusätzlich erhalten Polizisten Titanhelme, Stichschutzwesten, Nachtsichtgeräte, sowie Allschutz-Fahrzeuge. Im Ernstfall soll den Beamten sogar der Einsatz von Handgranaten erlaubt sein.