Bundesanwaltschaft ermittelt gegen weitere rechtsextreme Terrorgruppen

Zahlen des Bundesinnenministeriums und der Bundesanwaltschaft legen nahe, dass rechtsextremistische Terrornetzwerke in Deutschland weit größer und zahlreicher sind, als bisher angenommen. Zugleich kommen fortlaufend neue Hinweise auf ihre Verstrickung mit staatlichen Stellen ans Licht.

In der vergangenen Woche veröffentlichte das Bundesinnenministerium Zahlen des Bundeskriminalamts (BKA) und der 16 Landeskriminalämter (LKA) über mögliche rechtsextreme Mordanschläge der letzten 20 Jahre. Die Beamten haben 3.300 ungeklärte Fälle von versuchter oder vollendeter Tötung zwischen 1990 und 2011 untersucht. In 746 Fällen fanden sie Hinweise „für eine mögliche politische rechte Tatmotivation“.

Die offizielle Statistik der Bundesregierung führte für diesen Zeitraum bisher nur 63 solche Delikte auf. Journalisten und Opferverbände waren von 150 bis 200 Fällen ausgegangen. Die 746 Fälle sollen nun genauer untersucht werden. Mit einem Ergebnis wird erst im nächsten Sommer gerechnet.

Am Mittwoch gab dann die Bundesanwaltschaft bekannt, sie ermittle gegen vier weitere mutmaßliche rechtsextremistische Terrorgruppen mit je vier bis sieben Mitgliedern. Laut Generalbundesanwalt Harald Range gebe es bisher keine Hinweise auf konkrete Anschlagsplanungen. Detailliertere Informationen wollte er allerdings nicht herausgeben.

Beide Meldungen legen nahe, dass es sich bei der 2011 aufgedeckten Terrororganisation „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) nicht um eine isolierte Gruppe, sondern um einen Teil eines weit umfassenderen Netzwerkes gehandelt hat, das möglicherweise für zahlreiche Terroranschläge verantwortlich ist. Allein den drei mutmaßlichen Mitgliedern des NSU, Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe, werden zehn Morde zur Last gelegt.

Bereits die bisherigen Ermittlungen machen deutlich, dass sich das Trio auf ein breites Unterstützerumfeld verlassen konnte. Zu dem NSU-Prozess in München legte die Bundesanwaltschaft zunächst eine Liste von 129 Personen vor, die zu dem Umfeld der Gruppe gezählt werden. Später räumte sie ein, dass dies nur ein Ausschnitt einer Liste mit über 500 Personen sei.

Im September wollte der 21-jährige Florian H. dem baden-württembergischen Landeskriminalamt (LKA) Informationen über eine weitere mutmaßliche Terrorgruppe namens „Neoschutzstaffel“ (NSS) zukommen lassen. Die NSS soll unter anderem in der Region Heilbronn aktiv gewesen sein, wo der NSU im Jahr 2007 aus noch ungeklärten Gründen die Polizistin Michèle Kiesewetter ermordete. Doch Florian H. starb kurz bevor er seine Aussage machen konnte durch einen Brand in seinem Auto. Die genauen Todesumstände sind noch unklar.

Es ist kaum anzunehmen, dass die Verbindung zwischen verschiedenen rechtsterroristischen Gruppen und die komplexen Strukturen der rechtsextremen Szene den Sicherheitsbehörden unerkannt blieben. Vielmehr deutet einiges darauf hin, dass Teile der Geheimdienste mit rechtsextremen Gruppen verwoben sind und diese Verbindung vertuschen wollen. Neue Enthüllungen zeichnen das Bild eines eng verflochtenen Komplexes aus Geheimdiensten und rechtsextremer Szene.

Die ARD-Sendung Report Mainz veröffentlichte am Dienstag ein Interview mit einem Beamten des LKA Thüringen, der berichtete, wie er durch seine Vorgesetzten daran gehindert wurde, gegen das NSU-Trio zu ermitteln. Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe wurden schon seit 1998 polizeilich gesucht, nachdem eines ihrer Sprengstoffdepots aufgeflogen war und die drei daraufhin untergetaucht waren.

Im Juni 2003 erhielt die Polizei einen viel versprechenden Hinweis: ein alter Schulfreund Böhnhardts gab an, den Rechtsextremisten im August oder September des Vorjahres in Jena gesehen zu haben. Er konnte sogar das Modell und einen Teil des Nummernschildes des Wagens angeben, mit dem Böhnhardt unterwegs war.

Der interviewte Beamte wurde nach eigenen Aussagen mit einem Kollegen zu dem Informanten geschickt. Dabei erhielten sie offenbar einen klaren Auftrag: „Fahrt mal raus, damit keiner sagen kann, wir hätten gar nichts gemacht“, soll der damalige Stellvertreter des LKA-Präsidenten, Werner Jakstat, zu dem interviewten Polizisten gesagt haben, der fortfuhr: „Aber wir sollten nichts ermitteln. Es wurde explizit gesagt: ‚Kriegen Sie da nichts raus.‘ (...) Es gab dann keine weiteren Ermittlungen, weil das von ganz oben unterbunden wurde. Für uns war die Sache damit erledigt.“

Jaksat, der mittlerweile zum Präsidenten des LKA Thüringen aufgestiegen ist, schrieb damals in einem Bericht an das zuständige Ministerium bezüglich des Zeugen: „Die Ermittlungen führten jedoch nicht zum Erfolg, da sich die Angaben des Zeugen auf Ereignisse bezogen, welche ein bis drei Jahre zurücklagen und im Übrigen nicht schlüssig waren.“ Tatsächlich lag die Beobachtung Börnhardts weniger als ein Jahr zurück, wie der Zeuge gegenüber Report Mainz noch einmal bestätigt.

Von den Report Mainz-Journalisten mit den Aussagen seines Mitarbeiters konfrontiert, geriet Jaksat ins Schleudern. Er „kann dazu nichts sagen. Ich kenn‘ das nicht, was Sie da sagen, es gibt kein Interview. Das ist nicht autorisiert“, stammelte Jaksat ins Mikrofon der Reporter.

Der interviewte Beamte wurde in der Sendung unkenntlich gemacht. Laut Report Mainz ist er eine ernstzunehmende Quelle.

Die Aussagen decken sich auch mit früheren Enthüllungen, dass Verfassungsschutz und Polizei den NSU geschützt haben. Zuletzt hatte Mundlos‘ Vater Siegfried vor dem Untersuchungsausschuss des Thüringer Landtags erklärt, dass er der Polizei Hinweise auf den Aufenthaltsort seines Sohnes gegeben habe, die nicht weiter verfolgt worden seien. Außerdem sei er vom Geheimdienst angewiesen worden, neue Informationen nicht an die Polizei, sondern nur an den Verfassungsschutz weiterzugeben.

Es mehren sich Hinweise, dass der Verfassungsschutz nicht nur über das Treiben des Trios informiert war und es deckte, sondern möglicherweise sehr viel weiter und direkter in die Organisation der Morde involviert war.

Bei dem NSU-Prozess in München, in dem Beate Zschäpe die Hauptangeklagte ist, fokussiert sich die Aufmerksamkeit der Nebenkläger derzeitig auf Andreas Temme. Er war am 6. April 2006, zum Zeitpunkt des NSU-Mordes an Halit Yozgat am Tatort, einem Internetcafé in Kassel. Temme war damals hauptamtlicher Agent und V-Mann-Führer des hessischen Landesamtes für Verfassungsschutz.

Temme meldete sich nach dem Mord nicht als Zeuge, und als die Polizei seine Identität ermittelt hatte, erklärte er, dass er den Schuss nicht gehört und beim Hinausgehen die Leiche hinter dem Tresen nicht bemerkt habe. Als er von dem Mord gehört habe, habe er gedacht, er sei an einem anderen Tag in dem Café gewesen. Diese abenteuerlichen Behauptungen wiederholte er auch vor Gericht, ohne auch nur eine einzige der zahlreichen offenen Fragen aus der Welt schaffen zu können.

Vielmehr tauchen immer neue Hinweise auf, die Temmes Behauptung er habe mit dem Mord nichts zu tun, in Frage stellen. Auf einer Karte Kassels, die in der Schleierwohnung des NSU gefunden wurde, waren potentielle Anschlagsziele markiert. Sie befanden sich mehrheitlich auf den täglichen Wegen Temmes.

Die Nebenklage der Angehörigen Yozgats wies zudem darauf hin, dass sich in der Ermittlungsakte von 2006 die Abschrift eines Telefonats zwischen Temme und dem für Geheimschutz verantwortlichen Verfassungsschutzmitarbeiter Herrn Hess befinde. Hess soll Temme darin empfohlen haben, so nah wie möglich an der Wahrheit zu bleiben, also durchaus auch zu lügen.

Dass der hessische Verfassungsschutz etwas zu verbergen hat, zeigt sich auch an seiner Intervention bei der Befragung Benjamin G.‘s. G. war einer der V-Leute, die Temme zur Zeit des Anschlags führte. Er war nur wenige Monate zuvor auf einem Rechtsrock-Konzert gewesen, auf dem ein Zeuge auch Mitglieder des NSU gesehen haben will.

Der Verfassungsschutz bezahlte G. für seine Befragung in München einen Anwalt, damit dieser, nach Worten der Behörde die „Grenzen der Aussagegenehmigung“ nicht überschreite. G. sei es untersagt gewesen, „Aussagen zur Arbeitsweise“ des Verfassungsschutzes und „zum Zusammenarbeitsverhältnis der dortigen Mitarbeiter“ zu machen, sagte ein Sprecher. Ein weiterer Grund für die staatliche Bezahlung des Anwalts sei gewesen, „im Sinne Herrn G.s“ zu verhindern, dass er zum bloßen „Objekt des Verfahrens“ degradiert werde.

Die Anwälte der Nebenklage, Thomas Bliwier, Doris Dierbach und Alexander Kienzle, haben all die Hinweise und Ungereimtheiten der Aussagen von Temme und G. detailliert nachgewiesen. Gestützt darauf beantragten sie schon zweimal die Herausgabe der gesamten Ermittlungsakte von 2006, die bisher nur teilweise zur Verfügung gestellt wurde. Das Gericht lehnte beide Male ab.

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