Nach langem Zögern und vielen Ausflüchten äußerten sich am Mittwoch drei Bundesminister zu der Verschleppung des deutschen Staatsbürgers Khaled el-Masri durch den US-Geheimdienst CIA. Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) unterrichtete den Auswärtigen Ausschuss, Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) - die schon in der Regierung Schröder dieses Amt inne hatte - stellte sich den Fragen im Rechtausschuss, und Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) berichtete dem Innenausschuss.
Doch die Auskünfte der Regierungsvertreter dienten vor allem der Beschwichtigung. Die wirklichen Fragen wurden noch nicht einmal gestellt, geschweige denn beantwortet. Die Große Koalition bemüht sich, die Affäre so schnell wie möglich aus den Schlagzeilen zu bringen in der Hoffnung, dass Gras darüber wachse.
Steinmeier und Schäuble konzentrierten sich darauf, Vorwürfe über eine Beteiligung deutscher Behörden im Entführungsfall Khaled el-Masri zurückzuweisen. Intensive Nachforschungen hätten keinerlei Anhaltspunkte ergeben, dass sich das Vorgehen der CIA auf Informationen deutscher Sicherheitsbehörden gestützt habe. Wer weiterhin Spekulationen und Verdächtigungen in dieser Richtung erhebe, handle verantwortungslos und grob fahrlässig, erklärte Wolfgang Schäuble.
Justizministerin Zypries betonte wortreich, sie habe alles getan, was rechtsstaatlich geboten gewesen sei. Ihr Haus sei seit Juni 2004 auf Arbeitsebene und seit Anfang 2005 auf Leitungsebene mit dem Fall befasst gewesen. Es sei alles getan worden, "was in einem rechtsstaatlichen Verfahren erforderlich war", sagte die SPD-Politikerin.
Alle drei Minister versuchten den Eindruck zu erwecken, es handle sich um einen mehr oder weniger alltäglichen Vorfall, bei dem lediglich zu prüfen sei, ob er auf Arbeits- und Leitungsebene der Ministerien korrekt gehandhabt wurde.
Fakt ist: Ein deutscher Staatsbürger wurde von dem Geheimdienst eines anderen Landes entführt, in ein Foltergefängnis verschleppt und monatelang gefangen gehalten und misshandelt. Obwohl dadurch grundlegende Fragen der Rechtsstaatlichkeit und Souveränität aufgeworfen werden, hat die Bundesregierung weder zum Zeitpunkt, als sie nachweislich informiert wurde, noch jetzt ein ernsthaftes Interesse, die Sache aufzuklären oder die verantwortliche Regierung zur Rede zu stellen.
Gleichzeitig beherrschen Meldungen die Schlagzeilen, dass der amerikanische Geheimdienst den deutschen Luftraum und bundesdeutsche Flughäfen nutzt, um Gefangene, die er ohne rechtliches Verfahren festhält, in andere Länder zu transportieren, wobei viele Hinweise dafür sprechen, dass sie dort gefoltert werden. Obwohl dies deutschem und internationalem Recht widerspricht, unternimmt die Regierung nichts.
Man muss sich nur einen Moment vorstellen was passiert wäre, wenn es sich nicht um den CIA und die amerikanische Regierung, sondern um den Geheimdienst des Iran, Syriens oder Libyens handelte. Die Bundesregierung wäre nicht nur sofort informiert gewesen - was sie mit großer Wahrscheinlichkeit auch jetzt war -, der Botschafter des betroffenen Landes wäre sofort einbestellt worden, um ihm in schärfster diplomatischer Form den Protest der Regierung samt drohenden Konsequenzen und Sanktionen mitzuteilen.
Aber weil es sich um die CIA und die US-Regierung handelt, tut die Regierung so, als gehe es um ein Kavaliersdelikt, reagiert feige und unterwürfig und macht sich damit zum Komplizen einen Vorgehens, das deutschem und internationalem Recht widerspricht und nur als kriminell bezeichnet werden kann.
El-Masris illegale Entführung und Misshandlung
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft im Fall Khaled el-Masri haben deutlich gemacht, dass die Berichte des Kraftfahrers aus Neu-Ulm den Tatsachen entsprechen. Danach wurde el-Masri am 31. Dezember 2003 auf einer Urlaubsreise von Neu-Ulm nach Skopje an der serbisch-mazedonischen Grenze aus dem Bus geholt und drei Wochen in einem Hotel in der mazedonischen Hauptstadt festgehalten.
Drei Wochen später, am 23. Januar 2004, wurde er von CIA-Beamten begleitet nach Afghanistan ausgeflogen, wo er vier Monate in dem berüchtigten Geheimgefängnis "Saltpit" (Salzgrube) festgehalten wurde. Nach eigenen Angaben wurde er mehrmals heftig geschlagen, mit Tritten traktiert, gedemütigt und immer wieder verhört. Seine Frau und seine vier Kinder erfuhren nichts über den Verbleib ihres Mannes und Vaters. Nach endlosen Verhören, einem Hungerstreik und ständigen Beteuerungen seiner Unschuld wurde el-Masri schließlich am 28. Mai 2004 nach Albanien zurückgeflogen.
Die CIA hatte sich offensichtlich davon überzeugt, dass sie den falschen, das heißt einen völlig unschuldigen Menschen gefangen hielt. Am 29. Mai 2004 flog el-Masri von Tirana nach Frankfurt/Main und reiste von dort wieder zu seiner Familie in Neu-Ulm.
Seiner Odyssee über Mazedonien, Afghanistan und Albanien folgte nun eine nicht weniger schwierige und zermürbende Irrfahrt durch das juristische und politische Dickicht in Deutschland. Doch Khaled el-Masri ließ sich weder durch bürokratische Hürden noch durch das Desinteresse der Politiker einschüchtern oder entmutigen.
Unmittelbar nach seiner Rückkehr erstattete er Anzeige wegen seiner illegalen Entführung, Misshandlung und Gefangennahme. Er war entschlossen, das ihm angetane Unrecht aufzuklären und sich dagegen zu wehren.
Sein Anwalt Manfred Gnjidic erstattete nicht nur Anzeige, sondern bat auch die rot-grüne Bundesregierung um Mithilfe bei der Aufklärung des an seinem Mandanten begangenen Unrechts. Zu diesem Zweck richtete er drei gleichlautende Schreiben an das Kanzleramt, das damals von Frank-Walter Steinmeier, dem jetzigen Außenminister geleitet wurde, das von Joschka Fischer (Grüne) geleitete Außenministerium und das Justizministerium unter Leitung von Brigitte Zypries.
Doch außer einer formellen Eingangsbestätigung der Schreiben hüllte sich die Bundesregierung in Schweigen. Gleichzeitig aber entwickelte die Regierung hektische Aktivitäten. Presseberichten zufolge ließ sie die Angaben el-Masris vom Bundesnachrichtendienst (BND) überprüfen, der zu dem Ergebnis kam, dass seine Schilderungen weitgehend richtig waren. Wie die Süddeutsche Zeitung (8. Dezember 2005) berichtete, sollen amerikanische Geheimdienstvertreter BND-Beamten erklärt haben, dass ihnen die Aktion aus dem Ruder gelaufen sei. "Darüber wurden dann vermutlich Ende Januar 2005 das Kanzleramt, das Auswärtige Amt und das Bundesinnenministerium informiert."
Generalbundesanwalt Kay Nehm ließ bereits im Sommer 2004 prüfen, ob seine Behörde den Fall übernehmen solle. Laut Gesetz ist die Bundesanwaltschaft zuständig, wenn es sich um eine "Verschleppung" handelt, die "eine besondere Bedeutung" hat. Nach eigenen Angaben kam die Bundesanwaltschaft am 29. Juni 2004 zu dem Ergebnis, dass sie nicht zuständig sei, weil es sich nicht um eine Verschleppung "aus politischen Gründen" handle.
Laut Strafgesetzbuch (§ 234a, StGB) setzen Verschleppungen voraus, dass jemand mit Gewalt aus dem Gebiet der Bundesrepublik verbracht und damit der Gefahr ausgesetzt wird, "aus politischen Gründen verfolgt" zu werden. Eine solche Verschleppung aus politischen Gründen sei nicht zu erkennen, daher sei die Bundesanwaltschaft nicht zuständig.
Noch deutlicher hatte der Generalbundesanwalt in einem anderen Fall seine Ablehnung begründet. Der Ägypter Abu Omar wurde von CIA-Mitarbeitern aus Italien entführt und über das deutsche Ramstein nach Ägypten ausgeflogen. Die Karlsruher Anklagebehörde lehnte ihre Zuständigkeit mit der Begründung ab, es handle sich bei dieser Entführung nicht um eine "Verschleppung", weil diese Straftat historisch mit den Handlungen totalitärer Regime verbunden sei. "Weil hier aber keine Diktatur, sondern wahrscheinlich die US-Stellen die Täter sind, deutet die Bundesanwaltschaft das Merkmal politische Verfolgung’ im Licht des Asylgrundrechts", bemerkt die Süddeutsche Zeitung. Diese Argumentation sei auch unter Juristen sehr umstritten.
Im Fall el-Masri verwies die Bundesanwaltschaft die Angelegenheit an die örtlich zuständige Staatsanwaltschaft Memmingen, die allerdings ihre Argumentation ablehnte, den Fall auch weiterhin als Verschleppung betrachtete und an die Staatsanwaltschaft München abgab.
Während Generalbundesanwalt Nehm die Strafverfolgung auf möglichst niedriger Ebene anzusiedeln versuchte, bemühte sich auch die Bundesregierung die Ermittlungen zu dämpfen. Der damalige Innenminister Otto Schily (SPD) war bereits Ende Mai 2004 von dem damaligen US-Botschafter Daniel Coats informiert worden, dass el-Masri fälschlicherweise festgehalten worden sei. Schily soll aber angeblich sein Wissen weder an andere Regierungsmitglieder noch an die ermittelnde Staatsanwaltschaft weitergegeben haben. Vor einigen Tagen darauf angesprochen, antwortete der frühere Innenminister arrogant, erstens sei in seinem Gespräch mit Daniel Coats Stillschweigen vereinbart worden und zweitens sei er nicht der Ermittlungsgehilfe der Strafverfolgungsbehörde.
Nur die Spitze des Eisbergs
Mit der Klage die die amerikanische Menschenrechtsorganisation American Civil Liberties Union (ACLU) am 6. Dezember im Namen el-Masris gegen die CIA und ihren damaligen Direktor George Tenet eingereicht hat, gewinnt die juristische und politische Auseinandersetzung internationale Bedeutung. Es ist die erste Klage, die darauf abzielt die Praxis der illegalen Überstellungen (rendition) als Verletzung von amerikanischem und internationalem Recht anzuprangern und verurteilen zu lassen.
Die Klageschrift richtet sich direkt gegen den damaligen CIA-Direktor Tenet und andere CIA-Beamte und macht sie für die Anordnung der "langen willkürlichen Inhaftierung, Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung" verantwortlich.
Das Verfahren ist auch deshalb von großer Bedeutung, weil dadurch die Möglichkeit besteht, Aufschluss über die zahlreichen anderen Fälle von Verschleppung und Folter zu erhalten. Niemand weiß zurzeit genau, wie viele Menschen betroffen sind, wer sie sind, wo sie gefangen gehalten werden und was aus ihnen geworden ist. Schätzungen von Menschenrechtsorganisationen gehen davon aus, dass mindestens 3.000 Menschen von diesen illegalen Praktiken betroffen sind.
Die kriminelle Machenschaften des amerikanischen Geheimdienstes und die arrogante Art mit der die Bush-Administration sie verteidigt, rufen Erinnerungen an die dunklen Tage wach, in denen Gestapo-Greiftrupps in ganz Europa Menschen willkürlich verschleppten und verschwinden ließen.
Es gibt niemanden in Regierung und Parlament sowie der gesamten politischen Elite, der diesen Machenschaften ernsthaft entgegentritt. Anstatt gute Miene zum bösem Spiel zu machen und von gemeinsamen demokratischen Werten zu schwätzen, hätte die Kanzlerin der amerikanischen Außenministerin bei ihrem jüngsten Berlin-Besuch mitteilen können, dass sie sie zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht empfange, weil ihre Regierung in Aktivitäten verwickelt sei, die deutschem und internationalem Recht widersprechen. Nach der leidvollen Vergangenheit in Deutschland wolle man Folterpraxis und illegale Verschleppungen hierzulande nicht mehr hinnehmen. Außerdem könne sie nicht für die Sicherheit der Außenministerin garantieren, wenn sie den Fuß auf deutschen Boden setze, denn sie müsse damit rechnen, wegen den kriminellen Machenschaften ihrer Regierung angeklagt und verhaftet zu werden.
Stattdessen versucht die Bundesregierung alles zu vertuschen und macht sich zum Komplizen des Regimes in Washington.