Innenministerkonferenz hebt Trennung von Polizei und Geheimdiensten auf

Es mag Zufall gewesen sein, dass es genau der gleiche Tag war, an dem im Bundesrat das Hartz IV-Gesetz verabschiedet wurde und die Innenministerkonferenz in Kiel weitere Einschränkungen der demokratischen Rechte beschlossen hat. Dennoch besteht ein grundlegender Zusammenhang zwischen beiden Vorhaben der rot-grünen Bundesregierung.

Mit dem Hartz IV-Gesetz werden Hunderttausende Arbeitslose in Armut getrieben. Während sich eine schmale Elite hemmungslos bereichert, öffnet sich die Schere zwischen Arm und Reich immer weiter. Diese beispiellose soziale Polarisierung der Gesellschaft lässt sich zunehmend nur noch durch die Einschränkung von Grundrechten und den Ausbau der Sicherheitskräfte aufrecht erhalten, um dem wachsenden Widerstand der Bevölkerung gegen diese Politik begegnen zu können.

Die wichtigste Entscheidung, die die Innenminister der Länder und des Bundes auf ihrer Kieler Konferenz getroffen haben, besteht darin, die Trennung von Polizei und Geheimdiensten aufzuheben. Noch in diesem Jahr soll in Berlin ein Lage- und Analysezentrum eingerichtet werden. Unter der Federführung des Bundesamtes für Verfassungsschutz sollen dort zentral Informationen der Verfassungsschutzämter des Bundes und der Länder (dem Inlandsgeheimdienst), des Bundesnachrichtendienstes (BND, Auslandsgeheimdienst), des Militärischen Abschirmdienstes (MAD, militärischer Nachrichtendienst), des Bundeskriminalamtes (BKA, Bundespolizeibehörde) sowie der Landeskriminalämter zusammengetragen und ausgewertet werden. Die gesammelten Informationen sollen dabei nicht nur allen Behörden zur Verfügung stehen, sondern diese werden auch direkt aus Berlin Anweisungen für Ermittlungen, Razzien und Festnahmen erhalten.

Alle Sicherheitsbehörden bis hinunter zur Ortspolizei sollen in absehbarer Zeit Zugriff auf die im neuen Sicherheitszentrum angelegten Dateien haben. Mit einem einzigen Handstreich beseitigt damit die Bundesregierung die Trennung von Polizei und Geheimdiensten, die seit Bestehen der Bundesrepublik geltendes Gebot war.

Gerechtfertigt wird diese Zusammenfassung der Sicherheitskräfte wieder einmal mit der angeblichen Gefahr durch den islamistischen Terrorismus und Extremismus. Der amtierende Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Klaus Buß (SPD), rechtfertigt die getroffenen Maßnahmen mit der "auf nicht absehbare Zeit" anhaltenden "sehr hohen" Bedrohung durch den islamistischen Terrorismus und hält es deshalb für "zwingend erforderlich, dass wir die vielfältigen Möglichkeiten der Informationsgewinnung ausschöpfen". Daher sollen zunächst alle verfügbaren Informationen über den islamistischen Terrorismus und Extremismus zusammengeführt werden, doch bei dieser "Islamisten-Datei" wird es erfahrungsgemäß nicht bleiben.

Die enge Zusammenarbeit zwischen Polizei und Geheimdiensten, die in den Worten des Präsidenten des Bundeskriminalamtes, Jörg Ziercke, ein "Netzwerk der Information" bilden sollen, setzt bislang geltende rechtsstaatliche Grundsätze vollständig außer Kraft. Von den Geheimdiensten abgehörte Telefonate und belauschte Gespräche in Privatwohnungen kann und soll die Polizei zukünftig nutzen, auch wenn sie selbst nach geltendem Polizeirecht überhaupt keine Überwachung hätte durchführen dürfen.

Dadurch wird nicht nur der Schutz der Privatsphäre vor staatlichen Eingriffen hinfällig, sondern auch der Datenschutz vollständig ausgehebelt, da selbst vertraulichste Informationen nun uneingeschränkt zwischen den verschiedenen Behörden zirkulieren können. Daraus wird auch gar kein Hehl gemacht. Stellvertretend für seine Kollegen von SPD und Union erklärte der bayerische Innenminister Günter Beckstein (CSU), "Datenschutz darf nicht dazu führen, dass sich die Behörden gegenseitig abschotten".

Das Trennungsgebot von Polizei und Geheimdiensten wird bei Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) schließlich zur bloßen Fassade. "Das Trennungsgebot von Polizei und Geheimdiensten verbietet Informationsaustausch und Zusammenarbeit nicht", behauptete er gegenüber dem Magazin Stern. Welchen Sinn soll aber das Trennungsgebot haben, wenn nicht die Verhinderung der Zusammenarbeit und des ungezügelten Informationsaustausches?

Dabei gehen Schily die Beschlüsse der Innenministerkonferenz noch nicht einmal weit genug. Der Bundesinnenminister will das Bundeskriminalamt zu einem allmächtigen Exekutivorgan aufbauen, in dem die Befugnisse von Geheimdiensten und Polizeibehörden gebündelt werden sollen.

Denn nach den Plänen Schilys sollen der Bundespolizeibehörde zukünftig auch polizeilich-präventive Aufgaben zufallen. Bislang darf das Bundeskriminalamt nur bei einer konkreten Straftat auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufnehmen. Mit der Ausweitung auf den präventiven Bereich erhielte das Bundeskriminalamt geradezu unbegrenzte Rechte. Es dürfte wie ein Geheimdienst Beobachtungen durchführen und hätte Zugriffsrechte wie eine klassische Polizeibehörde.

Der historische Ursprung des Trennungsgebotes

Das Trennungsgebot von Polizei und Geheimdiensten, das nun zur Disposition steht, geht zurück auf einen "Polizeibrief", den die drei Westalliierten am 14. April 1949 dem Parlamentarischen Rat schrieben, der über das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verhandelte. Dem Parlamentarischen Rat wurde von den Westmächten ins Stammbuch geschrieben, dass der künftige Geheimdienst "keine Polizeibefugnisse" haben dürfe und dass keine Bundespolizeibehörde Befehlsgewalt über Landes- oder Ortspolizeibehörden besitzen dürfe. Das Trennungsgebot besitzt dadurch Verfassungsrang.

Diese Vorgaben entsprangen den Erfahrungen mit dem Naziregime, das über die Jahre einen hochzentralisierten und mächtigen Sicherheitsapparat aufgebaut hatte, mit dem die Bevölkerung terrorisiert wurde.

Bereits in der Weimarer Republik waren mit Hilfe der Sozialdemokraten die staatlichen Überwachungs- und Verfolgungsorgane stark ausgebaut worden. So kam es, dass die Nazis bei der Machtübernahme im Januar 1933 in nahezu allen Ländern des Deutschen Reiches eine Politische Polizei zur Bekämpfung staatsfeindlicher Bestrebungen vorfanden, vergleichbar mit den heutigen Verfassungsschutzämtern. Nach dem Reichstagsbrand wurde im April 1933 vom damaligen preußischen Innenminister Hermann Göring die Geheime Staatspolizei (Gestapo) ins Leben gerufen. Heinrich Himmler schließlich zentralisierte im Juni 1936 die politischen Polizeibehörden der Länder und dehnte damit die preußische Geheime Staatspolizei aufs ganze Reich aus.

Die Gestapo wiederum wurde zunächst mit der Kriminalpolizei zum Hauptamt für Sicherheitspolizei (Sipo) zusammengefasst und schließlich im September 1939 mit Beginn des Zweiten Weltkrieges mit dem Sicherheitsdienst zum Reichssicherheitshauptamt (RSHA) zusammengeführt. Es war vor allem diese Ballung der staatlichen Sicherheitskräfte, die die Gestapo zu einem mächtigen Unterdrückungsinstrument des Naziregimes machte. Mit dem "Polizeibrief" sollte eine ähnliche Konzentration der Sicherheitskräfte in Deutschland nach 1945 verhindert werden. Die Innenministerkonferenz in Kiel hat diese Vorgabe nun ad acta gelegt.

Der Gestapo fiel vor allem die systematische Bekämpfung der Regimegegner zu, bis 1939 waren das vor allem die Funktionäre der Arbeiterorganisationen, Kommunisten wie auch Sozialdemokraten. Die Opfer wurden ohne rechtlichen Beistand auf unbestimmte Zeit in "Schutzhaft" genommen, Aussagen und Geständnisse wurden oftmals durch Folter erzwungen.

Die "Schutzhaft" wurde auf der Grundlage der Reichstagsbrandverordnung vom Februar 1933 eingeführt und sollte der Stabilisierung des NS-Regimes dienen. Nach vier Monaten befanden sich bereits 26.000 politische Gegner in "Schutzhaft".

Die Gestapo, die 1944 eine Stärke von 32.000 Mann erreichte, unterhielt ein äußerst effektives Überwachungssystem und ging gezielt Meldungen über staatsgefährdende Bestrebungen oder regimekritische Haltungen nach. Ihre Opfer in der "Schutzhaft" und den Konzentrationslagern zählen in die Hunderttausende.

Diese bitteren historischen Erfahrungen mit einem zentralisierten Sicherheitsapparat, in dem Polizei und Geheimdienste sich gegenseitig zuarbeiteten, werden nun ausgerechnet von einem Sozialdemokraten ausgelöscht. Im bereits zitierten Stern -Interview rechtfertigt Otto Schily seine Zentralisierungsbestrebungen mit der Bedeutungslosigkeit der Geschichte. "Die Verfassungsväter konnten sich eine Bedrohung wie die durch den islamistischen Terrorismus nicht vorstellen. Damit muss ich mich befassen, nicht mit der Situation vor 50 Jahren."

Eine so deutliche Geringschätzung der Verfassungsgrundsätze ist bisher kaum einem führenden Politiker über die Lippen gekommen und gleichzeitig kann diese Behauptung als Zusammenfassung für Schilys Bilanz gelten. Im Zeichen des "Kampfes gegen den Terror" hat Schily in den letzten Jahren eine atemberaubende Bilanz vorgelegt.

Das Vereinsrecht wurde beschnitten, die Meinungs- und Pressefreiheit für Ausländer eingeschränkt, das Asylrecht faktisch abgeschafft und der Datenschutz ausgehöhlt. Die Einschränkung des Versammlungsrechts ist bereits auf dem Weg, nun folgt die Aufhebung des Trennungsgebotes von Polizei und Geheimdiensten und die Einrichtung eines zentralen Sicherheitsapparates. Die Union hat darüber hinaus bereits angekündigt, ein Gesetz zur Sicherungshaft in den Bundestag einzubringen, die Schily seit Wochen vehement fordert. Der Weg zur "Schutzhaft" der Gestapo ist damit nicht mehr weit.

Die massive Staatsaufrüstung hat dabei so gut wie nichts mit der Bedrohung durch den Terrorismus zu tun. Angesichts des Zerbrechens der Sozialdemokratie fürchten Teile der Bourgeoisie, wie der bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU), um die politische Stabilität des Landes. Die demokratischen Strukturen, die nach 1945 mit Unterstützung der Siegermächte und bedingt durch den Wirtschaftsaufschwung eingeführt wurden, werden jetzt präventiv geopfert, um die permanenten Angriffe auf die sozialen Sicherungssysteme auch gegen den Willen und Widerstand der Bevölkerung durchsetzen zu können. Deswegen wird der Ruf der herrschenden Elite nach einem Polizei- und Militärstaat immer lauter.

Ende Juni hat die CDU ein "Gesamtsicherheitskonzept" beschlossen, in dem unter anderem die Aufstellung einer Heimatschutztruppe von 25.000 Mann gefordert wird. Diese soll wie die Bundeswehr militärisch ausgerüstet und auf 50 Standorte aufgeteilt werden. Mit dieser "Nationalgarde" lassen sich keine Terroranschläge verhindern, aber massive Proteste der Bevölkerung bekämpfen. Daher ist bei den zurzeit durchgeführten Maßnahmen der Inneren Sicherheit eine historische Parallele nicht nur bei der Gestapo, sondern auch bei den Freikorps der Weimarer Republik zu suchen, die 1918 die Revolution niederschlugen und 1923, inzwischen in die Reichswehr integriert, mit äußerster Brutalität gegen die Rote Ruhrarmee vorgingen.

Es sind diese rechtesten Kräfte, denen die Politik der rot-grünen Bundesregierung den Weg bahnt.

Siehe auch:
Otto Schily plant eine massive Einschränkung der Versammlungsfreiheit
(7. Juli 2004)
Otto Schilys Anschlag auf demokratische Grundrechte
( 1. November 2001)
Schilys Polizeistaatsmaßnahmen
( 25. September 2001)
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