Otto Schily plant eine massive Einschränkung der Versammlungsfreiheit

Angesichts der ständigen Einschränkung demokratischer Grundrechte ist es ratsam einen Blick zurück in den Niedergang der Weimarer Republik zu werfen.

"Dieser Feind steht rechts!" proklamierte 1922 der Zentrumspolitiker und damalige Reichskanzler Josef Wirth nach den von rechtsradikalen Offizieren verübten Morden an Matthias Erzberger und Reichsaußenminister Walther Rathenau. Wirth erließ sogleich ein "Gesetz zum Schutz der Republik", dessen erster Artikel eine massive Einschränkung des Versammlungsrechts beinhaltete.

Angewandt wurden er jedoch vor allem gegen Demonstrationen von links, denn allen Sonntagsreden zum Trotz fürchtete die politische Elite und die sozialdemokratische Führung mit Reichspräsident Friedrich Ebert an der Spitze vor allem den wachsenden Widerstand der Bevölkerung und eine sozialistische Revolution.

Obwohl heute keine vergleichbare rechte Bewegung besteht, findet eine sehr ähnliche Entwicklung statt. Nachdem am 29. Januar 2000 einige hundert Neonazis durch das Brandenburger Tor marschierten, war der Aufschrei groß und wieder wurde eine Einschränkung des Versammlungsrechts gefordert. Die Innenministerkonferenz der Länder (IMK) beauftragte daraufhin den Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) mit der Ausarbeitung eines Gesetzentwurfs. Dieser wurde nun unter Einbindung der Bund/Länder-Arbeitsgruppe und des Bundesjustizministeriums von Schilys Innenministerium erarbeitet und soll auf der Innenministerkonferenz, die heute in Kiel beginnt, erörtert werden.

Schily nutzt dabei geschickt nicht nur die Anfang nächsten Jahres bevorstehende Fertigstellung des Holocaustdenkmals in Berlin, um eine massive Einschränkung des Demonstrationsrechts durchzusetzen, sondern bedient sich zugleich auch der von ihm selbst heraufbeschworenen Gefahr islamistischen Terrors.

Wie die Redaktion von Spiegel-Online berichtete, der der Entwurf vorliegt, kann eine Versammlung nach dem Willen Schilys dann verboten werden, wenn sie die "nationalsozialistische oder andere Gewalt- oder Willkürherrschaft oder terroristische Vereinigungen oder terroristische Straftaten im In- und Ausland in einer Weise verherrlicht oder verharmlost, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu gefährden."

Können bereits nach dem geltenden Recht Versammlungsverbote ausgesprochen werden, wenn eine "Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung vorliegt", wird dies zukünftig selbst dann möglich sein, wenn "keine strafbare Verletzung der Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit droht". Mit anderen Worten ist alleine schon die politische Ausrichtung der Kundgebung Grund genug, um sie zu untersagen.

Mit dem Entwurf hätten beispielsweise die Demonstrationen gegen den Kosovo- und Irakkrieg untersagt werden können, indem man den Demonstranten eine "Verherrlichung" der "Gewalt- und Willkürherrscher" Slobodan Milosevic und Saddam Hussein unterstellt hätte. Ebenso könnte damit zukünftig jede Demonstration gegen die amerikanische Besetzung im Irak oder den Staatsterror Israels gegen die Palästinenser verboten werden. Schließlich bleibt es der Willkür der staatlichen Behörden vorbehalten, zu entscheiden, was als legitimer Widerstand und was als Terrorismus gilt.

Außerdem sollen Kundgebungen verboten werden, wenn sie "an einem Ort stattfinden, der in eindeutiger Weise an die Opfer einer organisierten menschenunwürdigen Behandlung erinnert und er als nationales Symbol für diese Behandlung anzusehen ist, und die Versammlung geeignet ist, diese menschenunwürdige Behandlung der Opfer zu billigen, zu leugnen oder zu verharmlosen."

Dadurch könnten Demonstrationen gegen den deutschen Revanchismus am "Zentrum gegen Vertreibungen", so es denn errichtet werden sollte, ebenso verboten werden, wie Kundgebungen für mehr soziale Gleichheit und Gerechtigkeit am ehemaligen Palast der Republik, da den Teilnehmern eine Verharmlosung des stalinistischen DDR-Regimes unterstellt werden könnte. Durch den Schutz symbolischer und geschichtsträchtiger Orte, die in Berlin die gesamte Innenstadt durchziehen, könnte dadurch praktisch das gesamte Berliner Zentrum zur Demonstrationsverbotszone erklärt werden.

Dabei ist den Regierenden kein Argument zu abstrus, um die ihnen lästigen Kundgebungen willkürlich zu verbieten. Der Berliner Innensenator Ehrhart Körting (SPD) will nicht länger "wegen einer Demonstration stundenlang im Stau stehen" und am liebsten Demonstrationen auch von den Geschäftsmeilen der Hauptstadt fern halten, da sie dem Geschäftsinteresse der Einzelhändler zuwiderliefen.

Es liegt in der Natur von Demonstrationen, dass sie an öffentlichen Plätzen stattfinden, um Aufmerksamkeit zu erregen, und nicht an abgelegenen Orten, wo die Kundgebungsteilnehmer praktisch nur unter sich sind.

Mit dem Gesetzesentwurf lässt sich das verwirklichen, was rechte Law-and-Order-Politiker seit langem fordern: Demonstrationen und Versammlungen, die ihnen nicht genehm sind, kurzerhand zu verbieten oder aufzulösen. Damit wird staatlicher Willkür Tür und Tor geöffnet. Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit wird auf ein reines Gnadenrecht zurechtgestutzt.

Niemand sollte dabei glauben, dass sich die Einschränkungen nur auf Aufmärsche von Neonazis beschränken werden. Bereits bei der Einrichtung einer Zentraldatei für Rechtsextremismus wurde en passant gleichfalls eine Datei für Links- und Ausländerextremismus eingeführt. Das Ausreiseverbot für Fußball-Hooligans wurde ebenso stillschweigend auf so genannte Globalisierungsgegner angewandt, um sie an der Teilnahme von Protesten gegen WTO- und G8-Gipfel zu hindern.

Zudem bekam Schilys Vorstoß vor allem von rechten Politikern aus den Reihen von CDU und CSU vorbehaltlose Zustimmung, die den Vorschlag schnellstmöglich vor den Bundestag gebracht sehen wollen. Wolfgang Bosbach (CDU) fand es "sehr erfreulich, dass nach Jahren unseres Anmahnens der Innenminister endlich die Verschärfung des Versammlungsrechts eingesehen hat."

Und auch wenn zurzeit noch einige Vertreter von SPD, FDP und Grüne "verfassungsrechtliche Bedenken" bei der Einschränkung des Versammlungsrechts haben, gibt es durchaus zustimmende Signale. Die Vorsitzende des Bundestagsinnenausschuss, Cornelia Sonntag-Wolgast (SPD), erklärte ihre grundsätzliche Zustimmung und der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Dieter Wiefelspütz (SPD) ist laut Stuttgarter Zeitung dafür, "dass wir den Bundesländern im Versammlungsrecht in einem sehr behutsamen Umfang die Möglichkeit eröffnen, versammlungsfreie Zonen, Bannmeilen, befriedete Bezirke auszurufen."

Die Grünen kündigen zwar ihren massiven Widerstand gegen eine Änderung des Versammlungsrechts an, doch das taten sie auch während der Debatte um das Zuwanderungsgesetz, dessen massive Verschärfungen des Ausländerrechts sie am Ende doch mittrugen. Nicht vergessen werden sollte auch, dass es die Grüne und jetzige Bundesverbraucherministerin Renate Künast war, die bereits im Jahr 2000 angeregt hatte, Demonstrationen an bestimmten Orten zu bestimmten Themen zu verbieten.

Die WSWS kommentierte damals, "Grundrechte wie Demonstrationsrecht, Versammlungsfreiheit und Meinungsfreiheit sind keine Exklusivrechte. Sie gelten für alle. Ihre Abschaffung oder Einschränkung trifft alle. Sie bewähren sich gerade dort, wo der offiziellen Politik, dem Staat und seinen Beamten oder auch der Mehrheit der Gesellschaft die freie Meinungsäußerung mittels einer Demonstration oder öffentlichen Versammlung nicht genehm ist."

Lehren aus Weimar

Dass gerade die SPD die massive Einschränkung von Grundrechten forciert, erscheint besonders bemerkenswert im Lichte der historischen Erfahrungen, die in Deutschland mit und von der Sozialdemokratie gemacht wurden.

Es war der sozialdemokratische Berliner Polizeipräsident Karl-Friedrich Zörgiebel, der im Dezember 1928 ein Demonstrationsverbot erließ, mit dem auch die traditionellen 1. Mai-Kundgebungen 1929 verhindert werden sollten. Als dennoch 200.000 Arbeiter dem Aufruf der KPD folgen wollten, wurden sie bereits von 13.000 Polizisten erwartet, die erbarmungslos gegen die Demonstranten vorgingen, jede Ansammlung mit Gummiknüppeln niederschlugen und schließlich wahllos in die Menge feuerten.

Nach drei Tagen waren 33 Tote und über 200 Verletzte zu beklagen, 1.200 Arbeiter wurden inhaftiert. Der Rote Frontkämpferbund, eine Organisation der KPD, wurde kurze Zeit später verboten. Rückendeckung für das brutale Vorgehen der Polizei hatte Zörgiebel sowohl vom preußischen Innenminister Albert Grzesinski (SPD) als auch vom Reichsinnenminister Carl Severing (SPD) erhalten.

Doch die staatliche Hetze gegen die Kommunisten stürzte die sozialdemokratische Regierung Preußens schließlich selbst ins Verderben. Als die Sturmtruppen der NSDAP im Juni und Juli 1932 geschützt durch die Polizei immer häufiger blutige Zusammenstöße in den Arbeitervierteln der preußischen Städte provozierten, ließ Reichskanzler von Papen die preußische Landesregierung unter Ministerpräsident Otto Braun (SPD) kurzerhand wegen "Tatenlosigkeit" und der angeblichen "Parteiergreifung der Polizei zu Gunsten der Kommunisten" absetzen. Grzesinski, der hunderte Kommunisten ins Gefängnis gebracht hatte, wurde nun selbst als Kommunistenfreund inhaftiert.

Auf Reichsebene hat die SPD bis 1930 mehrfach "Gesetze zum Schutz der Republik" unterstützt oder selbst eingebracht. Vordergründig wurde schon damals der "Kampf gegen Rechts" und gegen die "Feinde der Republik" beschworen, um per Notverordnungen demokratische Rechte außer Kraft zu setzen oder massiv einzuschränken. Nach der Machtübernahme durch die Nazis im Januar 1933 konnte sich das Hitler-Regime bei den bestehenden Notverordnungen gnadenlos bedienen, um die kommunistischen und sozialdemokratischen Arbeiterorganisationen zu zerschlagen.

Die SPD, deren Führung sich 1918 dem Bürgertum an den Hals geworfen hatte, wurde zum Steigbügelhalter für den Faschismus und damit zum Opfer ihrer eigenen Gesetze.

In der Weimarer Republik waren es vor allem die soziale Krisen - Massenarbeitslosigkeit, Verelendung breiter Bevölkerungsschichten, die einher gingen mit Lohnkürzungen, Kürzungen der Sozialleistungen bei gleichzeitiger Subventionierung der Großgrundbesitzer und der Industrie - die die Einschränkung demokratischer Grundrechte vorbereiteten.

Heute ist es die sozialdemokratisch geführte Schröder-Regierung, die sich einer wachsenden sozialen Krise gegenüber sieht und einen rapiden Sozialabbau betreibt. Die Kluft zwischen Arm und Reich wächst steig. Während eine kleine Elite sich hemmungslos bereichert, wird die Last der anhaltenden Wirtschaftskrise der Bevölkerung aufgebürdet. Und wieder werden die demokratischen Grundrechte im Namen des "Kampfes gegen Rechts und gegen den Terror" ausgehöhlt.

Im Namen der "wehrhaften Demokratie" wurde unter der Federführung des Innenministers Schily bereits in den Anti-Terror-Paketen I und II sowie im Zuwanderungsgesetz unter anderem der Datenschutz und das Asylrecht drastisch beschnitten und das Vereinsrecht verschärft. Die Sicherheitsbehörden dagegen wurden massiv aufgerüstet und ihre Befugnisse drastisch ausgeweitet. Der Rechtsstaat wird unter der rot-grünen Bundesregierung immer mehr zu einem Polizeistaat.

Angesichts des wachsenden Widerstands gegen die Sozialkürzungen ist es nun das Recht auf Versammlungsfreiheit, das Otto Schily aufs Korn nimmt. Die Gelegenheit dazu gibt ihm das Grundgesetz selbst, dessen Verfasser bereits bei der Gründung der Bundesrepublik Deutschland den Zusatz einfügten, "für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht [auf Versammlungsfreiheit] durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden". Der Historiker und Politologe Wolfgang Kraushaar wertet dies in der Frankfurter Rundschau als "Einfallstor für staatsautoritative Einschränkungen". Bereits jetzt stehen den Behörden weit reichende Mittel zur Verfügung, Demonstrationsverbote zu erlassen oder Kundgebungen nur unter harschen Auflagen zu genehmigen. Doch mit Schilys Gesetzentwurf wird das Recht auf Versammlungsfreiheit bis zur Unkenntlichkeit verwässert.

Die Parallelen zwischen der bestehenden Bundesrepublik und der Weimarer Republik sollten nicht zu weit getrieben werden, die Geschichte wiederholt sich nicht. Aber man sollte die historischen Erfahrungen als ernste Warnung verstehen. Denn bereits in den 20er und 30er Jahren des letzten Jahrhunderts haben bürgerliche Regierungen, die durch soziale Krisen unter Druck standen, zu autoritären Herrschaftsmethoden gegriffen, durch die der faschistischen Diktatur der Weg geebnet wurde.

Siehe auch:
Otto Schilys Anschlag auf demokratische Grundrechte
(1. November 2001)
Schilys Polizeistaatsmaßnahmen
( 25. September 2001)
Große Koalition gegen das Demonstrationsrecht
( 2. Dezember 2000)
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