Datenschützer, Menschenrechtsorganisationen und auch mehrere Juristen protestierten, als Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) am 19. April in einem Interview mit der Zeitschrift Stern die Unschuldsvermutung und das Folterverbot zur Disposition stellte. Von einigen SPD-Politikern erhielt er dagegen Unterstützung.
Schäubles Stern -Interview war eine gezielte Provokation, um seine Pläne für den Aufbau eines Überwachungsstaates voranzutreiben und zu verteidigen. Er tat darin jeden Hinweis auf den Schutz der Privatsphäre, auf informationelle Selbstbestimmung und auf andere individuelle Freiheitsrechte kurzerhand als Hysterie ab und definierte einen neuen Begriff der Freiheit: die "Freiheit vor existenziellen Bedrohungen durch den internationalen Terrorismus".
Mit diesem Freiheitsbegriff kann sich jeder Despot und Diktator anfreunden, dient doch der Schutz der Bürger vor angeblichen oder echten Bedrohungen stets als Rechtfertigung für die zügellose Aufrüstung des Staatsapparats, die solche Regime kennzeichnet. Schäuble hat völlig verdrängt, dass der Freiheitsbegriff, wie er im Zeitalter der Aufklärung entstand, vor allem Freiheit vor staatlicher Kontrolle, Gängelung und Unterdrückung bedeutet.
Am Schluss des Interviews stellte Schäuble schließlich die Unschuldsvermutung in Frage, ein elementares verfassungsrechtliches Prinzip, laut dem ein Verdächtiger solange als unschuldig gilt, bis seine Schuld zweifelsfrei bewiesen ist.
Im Kampf gegen den Terror könne das nicht gelten, erläuterte Schäuble, und begründete dies mit den Worten: "Die Unschuldsvermutung heißt im Kern, dass wir lieber zehn Schuldige nicht bestrafen als einen Unschuldigen zu bestrafen. Der Grundsatz kann nicht für die Gefahrenabwehr gelten. Wäre es richtig zu sagen: Lieber lasse ich zehn Anschläge passieren, als dass ich jemanden, der vielleicht keinen Anschlag begehen will, daran zu hindern versuche? Nach meiner Auffassung wäre das falsch."
Neben zahlreichen CDU-Politikern sprangen Schäuble auch mehrere Sozialdemokraten zur Seite. Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, erklärte in der Passauer Neuen Presse, jeder Jurist lerne im zweiten Semester, dass die Unschuldsvermutung nur im Strafrecht, jedoch nicht bei der polizeilichen Gefahrenabwehr gelte.
Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Berlins Innensenator Ehrhart Körting (SPD), warf den Gegnern Schäubles in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung "Hysterie" vor. Auch er behauptete, Schäuble rüttle nicht an der Unschuldsvermutung bei der Strafverfolgung, sondern beziehe sich nur auf die Gefahrenabwehr.
Auf die verdutzte Nachfrage der Zeitung: "Sie als SPD-Mann verteidigen Ihren CDU-Kollegen?" antwortete Körting: "Natürlich verteidige ich ihn. Hier wird eine absolut hysterische Diskussion geführt."
Gäbe es bei der Gefahrenabwehr eine Unschuldsvermutung, fuhr Körting fort, "könnten wir nämlich keinen einzigen Rauschgiftdealer mehr observieren, bis wir ihm die Drogengeschäfte beweisen können - er könnte sich ja auf die Unschuldsvermutung berufen." Keiner Hooligantruppe könnte er den Zugang ins Stadion verwehren, weil ja noch nichts passiert sei. "Nicht mal der Schornsteinfeger dürfte Ihren Kamin kontrollieren, ob er zu viel CO2 ausstößt. Kurz gesagt: Wenn es in Sachen Prävention die Unschuldsvermutung gäbe, dann gäbe es keine Prävention."
Körting versucht seine Leser für dumm zu verkaufen. Es geht nicht um die Unschuldsvermutung bei der Gefahrenabwehr, sondern darum, dass Schäuble die Grenze zwischen Gefahrenabwehr und Strafrecht systematisch verwischt und so die rechtstaatlichen Garantien beseitigt, die einen Unschuldigen vor staatlicher Willkür schützen.
Oder, wie Heribert Prantl, leitender Redakteur der Süddeutschen Zeitung und ehemaliger Staatsanwalt und Richter, schreibt: "Die Schäublesche Argumentation löst die Grenzen des rechtstaatlichen Strafrechts auf. Strafrecht und Polizeirecht fließen dann zusammen in einem einheitlichen Recht der inneren Sicherheit, in dem die bisherigen Grundregeln (jedenfalls in bestimmten Bereichen wie dem Terrorismus) nicht mehr gelten."
"Was man im Strafrecht nicht darf", erklärt Prantl an anderer Stelle, "macht man dann einfach als polizeirechtliche Maßnahme - durchsuchen, belauschen, verhaften."
Wie die Bush-Administration in den USA rechtfertigt Schäuble seine Angriffe auf elementare Grundrechte mit einer allgegenwärtigen Terrorgefahr. Am 25. April wies er im Bundestag Kritik an seinem Kurs schroff zurück. Die terroristische Bedrohung sei "leider keine Kleinigkeit", sagte er. Er bezog sich dabei auf jüngste US-Warnungen vor einer erhöhten Terrorgefahr. Die US-Botschaft in Berlin ihrerseits hatte diese Warnungen unter Hinweis auf deutsche Informationen, unter anderem des Bundeskriminalamts, erlassen. Schäuble erklärte nun: "Wir teilen die Einschätzung der Amerikaner." Man spielt sich also gegenseitig die Bälle zu.
Wird jemand des Terrorismus verdächtigt, verwirkt er nach Schäubles Vorstellung automatisch die Unschuldsvermutung und die damit verbundenen Rechtsgarantien. Er ist dann nicht mehr Gegenstand eines Ermittlungsverfahrens (bei dem die Unschuldsvermutung gilt), sondern der Gefahrenabwehr. Laut Prantl führt Schäuble auf diese Weise eine Art Feindstrafrecht ein: "Das normale Strafrecht mit seinen verfassungsrechtlichen Regeln ist für den normalen’ Bürger da. Das andere, das radikale Recht, für alle Feinde des Staates."
Wer aber ist "normaler Bürger" und wer Staatsfeind? Betrachtet man Schäubles Pläne für eine umfassende Überwachung der gesamten Bevölkerung, dann lassen sie nur einen Schluss zu: Niemand ist unschuldig. Jeder gilt grundsätzlich als potentieller "Gefahrenherd", er ist nur "noch nicht" schuldig.
Ähnlich verfährt Schäuble beim Folterverbot. Im Prinzip lehne er "Folter strikt ab", sagte er dem Stern. "Aber wenn Nachrichtendienste von anderen Diensten Informationen bekommen, die uns womöglich helfen, eine sehr große Gefahr abzuwehren, werde ich diese Informationen nicht deshalb ungenutzt lassen, weil nicht ganz so zuverlässig wie bei uns garantiert ist, dass sie rechtsstaatlich einwandfrei erlangt wurden. Das wäre absurd."
Auch in dieser Frage erhielt Schäuble Schützenhilfe von seinem sozialdemokratischen Berliner Kollegen. Wenn er, Körting, eine Information aus Iran bekomme, dass ein möglicher Terrorist vorhabe, im Olympiastadion einen Giftanschlag zu begehen, "soll ich dann diesen Hinweis zu den Akten legen, weil ich weiß, dass in Iran gefoltert wird?", sagte er. Das sei "doch Terrorismus gegen die Vernunft".
Deutlicher kann man den Regierungen, die Folter praktizieren, nicht signalisieren, dass man diese Praktiken willkommen heißt. Von hier ist es nur noch ein kleiner Schritt, Verdächtige in solche Staaten zu entführen, um sie dort foltern zu lassen - wie dies Washington mit den "renditions" seit langem praktiziert.
Die Erosion demokratischer Rechte und der Aufbau eines Überwachungsstaats sind auch in Deutschland weit fortgeschritten. Bereits Schäubles sozialdemokratischer Vorgänger Otto Schily hat einen langen Katalog entsprechender Maßnahmen eingeführt: Erweiterter Lauschangriff, Schleier- und Rasterfahndung, Ausweitung der Telefonüberwachung, Luftsicherheitsgesetz, biometrischer Pass, Anti-Terror-Datei und Anti-Terror-Zentrum, Zugriff des Geheimdienstes auf private Bankkonten. Selbst Online-Durchsuchungen privater PCs ohne eindeutige Rechtsgrundlage gab es unter Schily schon, wie jetzt bekannt wurde.
Doch Schäuble will mehr. Er verlangt eine flächendeckende Überwachung mithilfe der neuesten Technologie und eine gesetzliche Grundlage für das gesamte Sicherheitsrecht und die Befugnisse von Polizei und Geheimdiensten nach Art des Ausländergesetzes. Denn Ausländer unterlagen schon unter Schily einer faktisch totalen Überwachung. Sie waren und sind für den deutschen Staat per se "verdächtig". Unschuldsvermutung oder Datenschutz existieren für sie schon seit Jahren nicht mehr. Über 23 Millionen personenbezogene Daten, darunter Fingerabdrücke und Bilder, sind im Ausländerzentralregister zum jederzeitigen Zugriff durch 6.000 Behörden gespeichert, unter ihnen auch Polizei und Geheimdienste.
Das Bundesmelderegister soll nach Schäubles Plänen dieselbe Aufgabe in Bezug auf Bundesbürger erfüllen. Laut dem geplanten Passgesetz sollen hier die Fingerabdrücke und Passbilder aller Bundesbürger zentral gespeichert und abrufbar sein.
Die Gefahr von Terroranschlägen dient Schäuble, Körting und Wiefelspütz als Vorwand, einen Überwachungsstaat aufzubauen, der sich in erster Linie gegen die eigene Bevölkerung richtet. Sie bereiten sich so auf den Widerstand gegen die Sozial-, Innen- und Außenpolitik der Großen Koalition vor, der in Zukunft unweigerlich zunehmen wird.