Seit Anfang des Jahres ist das sogenannte Hartz-IV-Gesetz in Kraft. Die Flutkatastrophe in Südostasien hat dies - sehr zum Wohlgefallen der rot-grünen Bundesregierung - in den Hintergrund gedrängt. Doch das ändert nichts daran, dass mit Hartz IV der größte soziale Umbau in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland vollzogen worden ist. Nach und nach treten die bislang unentdeckten perfiden Kürzungen für die Arbeitslosen und Armen zutage.
Außerdem zeigt sich, dass die Hartz-Reformen vor allem dazu dienen, einen Niedriglohnsektor und Lohndumping auf breiter Basis durchzusetzen. Damit wurde ein Mechanismus in Gang gesetzt, der darauf abzielt, das gesamte traditionelle Tarif- und Sozialgefüge zu sprengen. Die Auswirkungen der Arbeitsmarktreformen auf die unmittelbar Betroffenen und die gesellschaftliche Entwicklung insgesamt werden daher im Laufe des Jahres stetig zunehmen.
Senkung der Regelsätze
Im Mittelpunkt des vierten und letzten Gesetzeswerkes, das seinen Namen nach der von VW-Personalchef Peter Hartz geleiteten Kommission der Bundesregierung erhielt, steht die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II. Das bisherige Arbeitslosengeld wird nur noch zwölf Monate gezahlt, danach greift das Arbeitslosengeld II. Anders als die frühere Arbeitslosenhilfe ist der Betrag des neuen Arbeitslosengeldes II nicht abhängig vom letzten Gehalt oder Lohn. Pauschal erhalten "Bedürftige" 345 Euro, bzw. 331 Euro in den ostdeutschen Bundesländern.
Damit sinkt die bisherige Arbeitslosenhilfe nicht nur auf den Sozialhilfesatz, sondern liegt sogar darunter. Der Geschäftsführer des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes (DPWV) Ulrich Schneider wies kurz vor Weihnachten darauf hin, dass die Regelsätze des Arbeitslosengeldes II kleingerechnet wurden, um die Ansprüche der Hartz-IV-Empfänger zu minimieren. Die statistischen Grundlagen des Regelsatzes seien geschönt und willkürlich umgesetzt worden. Auf einer Pressekonferenz dokumentierte der Wohlfahrtsverband dies anhand mehrerer Beispiele.
Untere Einkommensschichten geben laut der Verbrauchsstatistik, die dem neuen Regelsatz zugrunde liegt, jährlich 300 Euro für Kleidung aus. Diese bereits niedrig angesetzte Summe hätte die Bundesregierung um zehn Prozent gekürzt, so der DPWV. Begründung: In den 300 Euro hätten auch ein Maßanzug oder ein Pelzmantel enthalten sein können, die Sozialhilfeempfängern aber nicht zustünden. Mit dem gleichen Argument ("Keine Maßschuhe für Leistungsempfänger!") wurden die monatlichen Ausgaben für Schuhe von 7,61 Euro auf 6,09 Euro bei Erwachsenen, bei Kindern von 4,57 Euro auf 3,66 Euro gekürzt.
Fürs Telefonieren werden monatlich 17,85 Euro veranschlagt, bei einer Grundgebühr von 15,66 Euro. Schulkinder erhalten im Monat 1,33 Euro für Schreibwaren. Für Ausflüge, Theater, Schwimmen oder Kino erhalten sie monatlich nochmals 2,78 Euro.
Sanktionen
Viele Arbeitslose erhalten aufgrund neuer Berechnungsgrundlagen jedoch überhaupt kein Geld mehr. Zwarwar die Zahl derer, die jeglichen Anspruch verlieren, zum Jahresbeginn nicht so hoch, wie erwartet, aber die Bundesregierung hofft bis Ende des Jahres 23 Prozent aller Langzeitarbeitslosen aus der finanziellen Unterstützung der Arbeitslosenversicherung gedrängt zu haben. Dies soll durch zwei Paragraphen des Hartz-IV-Gesetzes erreicht werden: erstens durch die Anrechnung von Einkommen und Vermögen - dem eigenen und dem anderer, im Haushalt mitlebender Personen - und zweitens durch die Auswirkungen der beschlossenen Sanktionen.
Denn falls sich ein Arbeitsloser weigern sollte, eine "zumutbare Arbeit, Ausbildung oder Arbeitsgelegenheit (Arbeitsbeschaffungsmaßnahme) aufzunehmen, treten Sanktionen ein", informiert die Bundesagentur für Arbeit. Dabei ist festzuhalten, dass für Langzeitarbeitslose jede Arbeit, auch untertariflich bezahlte, als "zumutbar" gilt. "Bei Eintritt von Sanktionen wird die monatliche Regelleistung in einer ersten Stufe um 30 Prozent gekürzt. Sollten Sie wiederholt Ihre Pflichten verletzen, wird das Arbeitslosengeld II zusätzlich um weitere 30 Prozent des Ihnen zustehenden Regelsatzes gekürzt. In diesen Fällen können dann auch die Leistungen Mehrbedarfe, Kosten für Unterkunft und Heizung" sowie "sonstiger Bedarf betroffen sein" (Bundesagentur für Arbeit, Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II/Sozialgeld), S. 46; im Internet unter http://arbeitslosengeld2.arbeitsagentur.de/pdf/mb_alg2_grundsicherung.pdf).
Sollte die Planung der Bundesregierung stimmen und verlieren tatsächlich 23 Prozent der Langzeitarbeitslosen jeden Anspruch, wären davon nach derzeitigem Stand fast 400.000 Menschen betroffen.
Denn insbesondere die Zahl der Langzeitarbeitslosen ist im letzten Jahr gestiegen. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) waren im vergangenen Jahr durchschnittlich fast 4,5 Millionen Frauen und Männer ohne Beschäftigung. Unter Berücksichtigung nicht mehr erfasster Teilnehmer an Trainingsmaßnahmen erreichte die Arbeitslosigkeit sogar den höchsten Stand seit der Wiedervereinigung 1990. Die Arbeitslosenquote stieg auf 10,8 Prozent.
Der Anteil der Langzeitarbeitslosen hat dabei deutlich zugenommen. Bundesweit waren fast 1,7 Millionen oder 38,4 Prozent aller Arbeitslosen länger als ein Jahr arbeitslos, nach 34,8 Prozent im Jahr zuvor.
Ein weiteres Problem für Arbeitslose, die keine Unterstützung erhalten, wird die Krankenversicherung sein: "In der Zeit, in der Sie keine Leistungen der Grundsicherung beziehen, sind Sie durch den zuständigen Träger nicht kranken- und pflegeversichert," heißt es in den Richtlinien.
Weitere Kürzungen für Familien und Ältere
Von starken Kürzungen sind auch ältere Arbeitslose betroffen, die über die sogenannte 58er-Regelung in den Vorruhestand gegangen sind. Sie hatten mit den Arbeitsämtern im guten Glauben eine Vereinbarung getroffen und frühzeitig auf ihren Arbeitsplatz verzichtet, weil ihnen im Gegenzug versprochen worden war, sie erhielten bis zur Rente Arbeitslosenhilfe. Das Hartz-IV-Gesetz hat nun dazu geführt, dass die Betroffenen - rund 400.000 ältere Arbeiter - seit Jahresbeginn das in der Regel deutlich niedrigere Arbeitslosengeld II beziehen.
Weitere Verlierer sind Familien mit einem geringen Einkommen. Immer wenn im letzten Jahr Wohlfahrts- oder Kinderschutzverbände auf die schwierige Situation von Familien mit Kindern nach der Hartz-IV-Reform hinwiesen, antwortete die Bundesministerin für Gesundheit und Soziale Sicherheit Ulla Schmidt (SPD), bedürftige Eltern erhielten ab 2005 den neu eingeführten Kinderzuschlag von maximal 140 Euro pro Kind. Wenn sie mit ihren Einkünften zwar ihren eigenen Mindestbedarf bestreiten könnten, nicht aber den ihrer Kinder, erhielten sie diesen Zuschlag, um nicht auf das Arbeitslosengeld II angewiesen zu sein.
Nun stellt sich heraus, dass sich ein Teil dieser Familien mit diesem Zuschlag schlechter stellt als mit Arbeitslosengeld II. Bei Familien, in denen ein Elternteil zuvor das reguläre Arbeitslosengeld I bezog, kann der neue Kinderzuschlag zu erheblichen finanziellen Nachteilen führen. Denn wer Anspruch auf den Kinderzuschlag hat, dem steht kein Arbeitslosengeld II zu und der verliert dann auch den Anspruch auf eine ebenfalls neu eingeführte Leistung, einen kinderbezogenen befristeten Zuschlag zum Arbeitslosengeld II. So kann es passieren, dass Eltern bis zu 320 Euro Zuschlag entgehen.
Auf den Kinderzuschlag verzichten, um den Arbeitslosengeld-II-Zuschlag zu erhalten, kann die Familie aber auch nicht. Der Kinderzuschlag ist vorrangig zu beantragen, um Arbeitslosengeld II zu vermeiden.
Angemessener Wohnraum
Wegen der Bestimmung, dass Langzeitarbeitslosen nur noch ein "angemessener Wohnraum" finanziert wird, müssen viele Arbeitslose damit rechnen, dass sie ihre Wohnungen aufgeben müssen. Was als "angemessen" gilt, ist nicht klar geregelt und liegt daher im Ermessen der örtlichen Behörden und Sachbearbeiter.
Für Aufsehen sorgte letzte Woche der ostdeutsche Landkreis Uckermark in Brandenburg und die zuständige Außenstelle der Regionalagentur für Arbeit in Schwedt. Sie forderten rund 3000 Langzeitarbeitslose "vorsorglich" zum Umzug auf, weil sie zu teure oder zu große Wohnungen bewohnten.
Der Landkreis, der zu den ärmsten in Deutschland gehört, hat so faktisch jeden dritten Empfänger von Arbeitslosengeld II aufgefordert, sich eine neue Wohnung zu suchen. Einer Familie mit zwei Kindern in Schwedt schrieb die zuständige Agentur in Eberswalde, dass deren "Wohnung mit einer Wohnfläche von 68,75 qm und einer monatlichen Kaltmiete von 412,81 Euro und Heizkosten von 47,56 Euro" unangemessen sei. Dies sei "für einen 4-Personen-Haushalt und damit für sie ein unangemessen großer und teurer Wohnraum". Einer dreiköpfigen Familie in Potsdam-Mittelmark wurde erklärt, eine 55 qm kleine Wohnung sei für drei Personen nicht angemessen und zu groß.
Beschweren konnten sich die Betroffenen nicht. Die zuständige Dienststelle der neu geschaffenen Behörde in der Uckermark öffnete erst am 10. Januar ihre Türen.
Schwer haben es auch Arbeitslose, die derzeit auf Wohnungssuche sind. In Frankfurt am Main etwa orientieren sich die Höchstsätze der Kaltmiete für "angemessenen" Wohnraum am örtlichen offiziellen Mietspiegel. Doch "die Zahl der Vermieter, die sich bei einem neuen Vertragsabschluss am Mietspiegel orientieren, tendiert in Frankfurt gegen Null", sagt Petra Schulte, Geschäftsführerin des Mieterschutzvereins Frankfurt.
Selbst wenn Arbeitslose eine "angemessene" Wohnung finden, kann spätestens das anschließende Verfahren die Wohnungssuche schnell beenden. Die Arbeitslosen brauchen die schriftliche Zusage des Vermieters, bevor sie selbst zusagen dürfen. Einen Vorvertrag oder die Bescheinigung einer vorläufige Zusage müssen sie dann der örtlichen Agentur für Arbeit vorlegen. Ein Sachbearbeiter prüft, ob die Wohnung nicht zu groß oder zu teuer, also "unangemessen" sei. Erst dann kann auch der Arbeitslose den Mietvertrag unterschreiben.
Ein-Euro-Jobs
Arbeitslose werden nun auch verstärkt verpflichtet, "Zusatzjobs" anzunehmen, die sogenannten Ein-Euro-Jobs. Dabei erhalten Arbeitslose neben ihrem Arbeitslosengeld ein bis zwei Euro pro Arbeitsstunde. Lehnen sie ab, drohen Sanktionen. Insgesamt sollen bis zu 600.000 Arbeitslosengeld-II-Empfänger in diese Zwangsarbeit gepresst werden. Die Jobs sollen "gemeinnützige und zusätzliche" Tätigkeiten abdecken - Arbeiten in der Kinderbetreuung, Altenpflege, in der öffentlichen Landschaftspflege usw.
Indes melden sich immer mehr Politiker und Wirtschaftsvertreter, die diese Arbeit zu Hungerlöhnen auch auf die private Wirtschaft ausdehnen wollen. Als erstes Bundesland hat Sachsen-Anhalt angekündigt, Ein-Euro-Jobs in der Privatwirtschaft einzuführen. Die dortige CDU/FDP-Regierung sucht derzeit Unternehmen, die Ein-Euro-Jobber beschäftigen wollen. Es gebe Interessenten aus den Branchen Bauhandwerk, Landtechnik sowie Garten- und Landschaftsbau, aber auch der Chemieindustrie, erklärte Jürgen Ehnert, Geschäftsführer bei der Landesvereinigung der Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände in Sachsen-Anhalt (LVSA). Erwägt wird auch ein "Beschäftigungspool" von Gartenarbeitern, aus dem dann bei Bedarf einzelne Unternehmen Arbeitskräfte für einfache Beschäftigungen anfordern könnten. Ähnliche Pläne verfolgt auch der CDU-geführte Senat in Hamburg.
Der Präsident des Industrie- und Handelskammertages (DIHK) Martin Wansleben forderte gar eine flächendeckende Einführung von Ein-Euro-Jobs auch in der Wirtschaft. Auch die Arbeitsagenturen sollen davon profitieren. Die Betriebe könnten für die Einstellung von Langzeitarbeitslosen eine "marktgerechte Gebühr" von drei oder vier Euro pro Stunde an die örtlichen Arbeitsagenturen zahlen, so Wansleben. Die Betroffenen müssten sich allerdings mit nur einem Euro pro Stunde begnügen, den sie zusätzlich zum Arbeitslosengeld erhalten.
Am gleichen Tag berichtete die Presse, Unions- und FDP-Politiker schlügen vor, deutschen Arbeitslosen befristete Stellen in den asiatischen Flutregionen zu vermitteln.
Offenbar sind in dieser Hinsicht dem Ideenreichtum der Wirtschaft und ihrer Politiker keine Grenzen gesetzt. Der Verleger Hans J. Heinrich schlug vor, dass langzeitarbeitslose Akademiker in Ein-Euro-Jobs wertvolle Kulturgüter digitalisieren könnten. So könne deren Verlust verhindert werden, wie dies erst neulich beim Brand der Weimarer Anna Amalia Bibliothek geschehen sei.
Jugendliche
Jugendliche unter 25 Jahren werden bei sämtlichen Kürzungen und dem Zwang zu Billiglohn-Jobs besonders ins Visier genommen. Schulabgänger bekommen nach wie vor keinen Cent Arbeitslosengeld. Wer aber schon eine Arbeit hatte oder durch irgend eine "Maßnahme" Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung erworben hat, wird nun weitaus stärker als bisher unter Druck gesetzt. Wer künftig ein "zumutbares" Angebot ablehnt, bekommt in vielen Fällen überhaupt kein Geld mehr, oder es werden lediglich die Kosten für Unterkunft und Heizung direkt an den Vermieter gezahlt. Für den Lebensunterhalt ist die "Gewährung von ergänzenden Sach- oder geldwerten Leistungen möglich", sprich die Ausgabe von Lebensmittelgutscheinen.
Zur Jahreswende waren mehr als eine halbe Million Jugendliche unter 25 Jahren arbeitslos. Nicht eingerechnet sind dabei die Hunderttausenden Jugendlichen, die aufgrund mangelnder Arbeits- und Ausbildungsplätze weiter die Schule besuchen oder in berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen geparkt wurden.
Eine weitere Neuregelung von Hartz IV wird gerade den ärmsten und schwächsten Jugendlichen besonders zu schaffen machen. Hilfebedürftige, allein lebende Jugendliche oder junge Erwachsene, die zur Schule gehen oder in der Ausbildung sind, erhalten ab sofort Hilfe zum Lebensunterhalt nur noch als Darlehen und nicht mehr als Beihilfe, wie es das alte Bundessozialhilfegesetz zumindest ermöglichte.
Bisher erhielten junge Menschen, die weit entfernt vom Elternhaus zum Studium oder zur Ausbildung gehen müssen, die aus einem ungünstigen sozialen Umfeld stammen und nicht bei den Eltern leben können, die Erziehungs- oder Eingliederungshilfen erhalten, sowie allein Erziehende, junge Paare und ausländische Jugendliche ohne Schulabschluss diese Hilfe, berichtete die stellvertretende Frankfurter Sozialamtsleiterin Inge Köhler der Frankfurter Rundschau. Rund 400 junge Leute stünden allein in Frankfurt durch die Neuregelung nach der Ausbildung vor einem Schuldenberg, so Köhler. Auch in anderen Städten wie München und Kassel drohe, dass die betroffenen Jugendlichen ihre Ausbildung abbrechen müssen, um sich mit Hilfsarbeiten über Wasser zu halten.
Gesellschaftliche Verwahrlosung
Die Kürzungen bei den Schwächsten und vor allem den Jüngsten der Gesellschaft zielen darauf ab, einem riesigen Niedriglohnsektor zum Durchbruch zu verhelfen. Seit Jahren fordern Politiker und Wirtschaft eine solche Entwicklung.
Nach der Einführung der Leiharbeit über die Personal-Service-Agenturen (Hartz I) und der Schaffung der Ich-AGs (Hartz II) soll die Schaffung von Ein-Euro-Jobs Millionen Menschen in Billiglohnarbeit zwingen. Die vorerst anvisierten 600.000 Ein-Euro-Beschäftigten werden sich zu den Millionen gesellen, die bereits jetzt in schlecht bezahlten Jobs oder Teilzeit-Jobs ihr Leben fristen. Die Zahl der sogenannten "geringfügig entlohnten Beschäftigten" (Hartz II) hatte von Juni 2003 bis Juni 2004 um 428.000 auf 4,8 Millionen zugenommen. Gleichzeitig erhöhte sich die Zahl der "Selbständigen" durch die Einführung der Ich-AGs. Fast 220.000 Menschen betreiben derzeit einen solchen Ein-Mann-Betrieb.
Die Hartz-Reformen bezwecken, im Interesse der Wirtschaft Sozialausgaben und Löhne zu senken. Die Folgen sind abzusehen: wachsende Armut, Verwahrlosung, Obdachlosigkeit, Gettoisierung - kurz: amerikanische Verhältnisse.
Das gesellschaftliche Klima wird zusehend gereizter und aggressiver. In vielen Städten bereiten sich die Behörden auf Gewaltausbrüche vor und beauftragen Polizei und private Sicherheitsdienste mit der Bewachung der Arbeitsagenturen. Gleichzeitigwerden die Beschäftigten in den Ämtern im Nahkampf und Selbstverteidigung trainiert.