In Zeiten der sich zuspitzenden sozialen Lage geraten die demokratischen Rechte immer stärker unter Beschuss. Das haben die Innenminister von Bund und Ländern auf ihrer Herbstkonferenz am 20. und 21. November in Jena einmal mehr deutlich gemacht. So soll ungeachtet der sich dramatisch verschlechternden Sicherheitslage in Afghanistan und dem Irak ab dem Frühjahr 2004 mit der Abschiebung von Kriegsflüchtlingen in diese Länder begonnen werden. Außerdem votierten die Ressortchefs für eine Verschärfung des Versammlungsrechts und die Einrichtung einer Arbeitsgruppe, die den Einsatz der Bundeswehr im Inneren prüfen soll.
Abschiebung von Kriegsflüchtlingen nach Afghanistan und Irak
Bereits im Oktober hatte Hamburgs Innensenator Dirk Nockemann von der rechten Partei Rechtsstaatliche Offensive, besser bekannt als Schill-Partei, angekündigt, dass die in Hamburg lebenden afghanischen Flüchtlinge notfalls auch ohne Beschluss der Innenministerkonferenz (IMK) bereits in diesem Winter abgeschoben werden sollen. Dieser Alleingang ist nun nicht mehr nötig, da seine Amtskollegen bei der IMK weitgehend seinem Antrag folgten. Die Innenminister schlugen dabei die Warnungen von Flüchtlingsorganisationen einschließlich des UN-Flüchtlingskommissariats (UNHCR) in den Wind, dass bei der momentanen Sicherheitslage das Leben zurückgeschobener Flüchtlinge extrem gefährdet sei.
Nach UN-Angaben sind in Afghanistan in den letzten drei Monaten mindestens 360 Menschen infolge von Kampfhandlungen gestorben. Die Intensität des Krieges in Afghanistan ist mit der Situation in Irak vergleichbar. In einigen Provinzen haben die UN infolgedessen die Arbeit von Hilfsorganisationen eingestellt, das UNHCR hat nach einem Anschlag, bei dem eine Mitarbeiterin der Organisation ums Leben kam, seine Arbeit in Afghanistan vorläufig ganz gestoppt.
Selbst das deutsche Auswärtige Amt kommt in seiner aktuellen Lageeinschätzung vom August diesen Jahres zum Schluss, dass sich die Sicherheitslage in Afghanistan in den letzten Monaten eher verschlechtert hat. Entgegen der beschönigenden Darstellung des afghanischen Präsidenten Hamid Karsai im Spiegel ist das Land auf dem Weg zu einheitlichen Verwaltungsstrukturen keinen Schritt weiter gekommen. Gesetze werden von den Provinzfürsten und Warlords nach Gutdünken ausgelegt. Willkürliche Verhaftungen ohne Anklage und Übergriffe durch die Polizei sind an der Tagesordnung. Und auch im Einflussbereich von Hamid Karsai kommt es nach einem Bericht von Human Rights Watch regelmäßig zu Menschenrechtsverletzungen.
In der Hauptstadt Kabul, die von den deutschen Behörden als sicher eingestuft wird, ist die humanitäre Lage katastrophal. Die Stadt ist völlig von Binnenflüchtlingen überfüllt. In den afghanischen Flüchtlingslagern sind im letzten Winter mehrere Dutzend Kinder erfroren, jedes zweite Kind im Land ist unterernährt.
Wie unsicher die Lage ist, zeigt auch die wochenlange Diskussion über einen sicheren Standort für das Bundeswehrkontingent, das zusätzlich nach Afghanistan geschickt wird. Es ist geradezu grotesk, Flüchtlinge in ein Land abschieben zu wollen, in dem nach Einsicht des Berliner Verteidigungsministeriums nicht einmal die hochgerüsteten Soldaten sicher sein können.
Dementsprechend lapidar und an der Sache vorbei hat Bundesinnenminister Otto Schily (SPD), der ohne Stimmrecht an der IMK teilnimmt, die baldige Abschiebung gerechtfertigt. "Flüchtlingsschutz", so Schily, "ist nur vorübergehender Schutz" bis die Krisensituation überwunden ist.
Als weitere Begründung führte Schily an: "Wenn Deutsche in Kabul Polizisten ausbilden, dann ist es auch nicht unschlüssig, wenn auch die afghanischen Landsleute in ihre Heimat zurückkehren." Glaubt Schily tatsächlich, dass von Deutschen ausgebildete Polizisten sich willkürlichen Verhaftungen und Übergriffen versagen würden? Ehrlicher ist da der Verweis auf die Abschiebepraxis Großbritanniens, das schon, so Schily, "eine beträchtliche Zahl" von Kriegsflüchtlingen abgeschoben habe.
Um nicht als Fluchtziel attraktiv zu werden, erhöht man auch hier den Druck auf die Flüchtlinge. Für die Betroffenen bedeutet das große Ungewissheit über ihre Zukunft. Von den 70.000 in Deutschland lebenden Afghanen - insgesamt nur ein Bruchteil der weltweit Schutz suchenden afghanischen Flüchtlinge - leben 50.000 bereits sechs Jahre und länger in Deutschland. Ihnen droht nun der Entzug der Aufenthaltsbefugnis und der Arbeitserlaubnis sowie ein Ausbildungsverbot für Jugendliche. Die soziale und materielle Lage der Betroffenen wird sich extrem verschlechtern.
Nicht minder menschenverachtend ist die geplante "Rückführung" irakischer Flüchtlinge, die die IMK auf Betreiben des bayerischen Innenministers Günter Beckstein (CSU) baldmöglichst beginnen will. Angesichts des herrschenden Kriegszustands im Irak und der katastrophalen humanitären Lage, die auch den Innenministern nicht verborgen geblieben sein kann, handelt es sich hier um eine systematische Zermürbungstaktik gegen irakische Flüchtlinge.
Bereits im September hatte Otto Schily, wie spiegel online Mitte November berichtete, den Entscheidungsstopp für Asylbewerber aus dem Irak aufgehoben mit der Begründung, dass "derzeit und für die nächste Zukunft eine politische Verfolgung im Irak ausgeschlossen" werden könne.
Schily schuf damit die rechtlichen Voraussetzungen für zukünftige Abschiebungen, da nun Widerrufsverfahren angestrengt werden können, in denen der Asylstatus und der Abschiebeschutz irakischer Flüchtlinge einer neuerlichen Prüfung unterzogen wird. Gleichzeitig übt der Innenminister so massiven Druck auf die Asylentscheider aus, irakischen Flüchtlingen Schutz in Deutschland zu verweigern und ihnen höchstens eine befristete Duldung des Aufenthalts auszustellen.
Auch wenn eine Abschiebung derzeit eher unwahrscheinlich ist, da die US-Regierung ausdrücklich erklärt hat, dass Rückführungen momentan unerwünscht sind, wird der Ausreisedruck auf die in Deutschland lebenden Iraker erhöht. Die IMK appelliert an die Flüchtlinge, sich zu einer freiwilligen Rückkehr zu entschließen, obwohl das UNHCR in einer Stellungnahme dazu rät, nicht für eine freiwillige Rückkehr zu werben.
Mit den Abschiebungen soll dann begonnen werden, sobald der Bund grünes Licht gibt. Damit möglichst keine Zeitverzögerung eintritt und die Flüchtlinge in den Augen der Innenminister nicht länger als nötig in Deutschland bleiben, soll aber bereits jetzt ein Konzept zur zwangsweisen Rückführung ausgearbeitet werden.
Die Anstöße für die Abschiebungen nach Afghanistan und Irak kamen zwar von zwei "Rechtsaußen" der Innenministerkonferenz, Nockemann und Beckstein. Doch "in der Flüchtlingsproblematik sind die Innenminister nicht auseinander", wie Thüringens Innenminister Andreas Trautvetter (CDU) glaubwürdig versicherte. Die IMK kann nur einstimmig Beschlüsse fassen, demnach haben auch die Innenminister der rot-grünen Landesregierungen und der von einer SPD-PDS Koalition geführten Länder den Abschiebungen zugestimmt.
Von einer Härtefall- und Bleiberechtsregelung für langjährig in Deutschland sich aufhaltende Flüchtlinge, wie sie im Koalitionsvertrag der rot-grünen Bundesregierung vereinbart wurde, war dabei nichts zu spüren, und auch die Forderung der PDS, das Asylrecht wieder einzuführen, erwies sich als bloßes Lippenbekenntnis, das im Ernstfall der "Realpolitik" geopfert wird.
Die von den Medien als Ablehnung hochgespielte Haltung der SPD-Innenminister von Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz entpuppte sich in der schriftlichen Beschlussfassung als kleine Protokollnotiz, in der nicht grundsätzlich Abschiebungen in Krisengebiete abgelehnt werden, sondern nur die Festlegung eines Zeitpunktes der Abschiebungen "als verfrüht" angesehen wird.
Die von der IMK in Jena von Vertretern aller etablierten Parteien beschlossene Forcierung der Abschiebung in die Kriegsgebiete Afghanistans und Iraks verstößt gegen geltende internationale Abkommen - wie die Genfer Flüchtlingskonvention und die Europäische Menschenrechtskonvention - und läuft auf die Abschaffung des Flüchtlingsschutzes in Deutschland hinaus.
Einschränkung des Demonstrationsrechts
In Jena haben die Innenminister der Länder und der Federführung des bayerischen Innenministers Beckstein auch einen neuen Anlauf unternommen, das Demonstrationsrecht einzuschränken. Vordergründig soll die auf der IMK beschlossene Novelle des Versammlungsrechts dem "Kampf gegen Rechts" dienen. Nach den Worten Becksteins soll gewährleistet werden, dass die "Öffentlichkeit vor rechtsextremistischer Hetze" geschützt wird. Dazu soll eine Routenanordnung außerhalb von Stadtzentren und die Ausweitung von Demonstrationsverboten ermöglicht werden, wenn die Veranstaltungen von Gruppen angemeldet werden, die "Gewalt- oder Willkürherrschaft verherrlichen oder zu Rassenhass anstacheln".
Rechtsradikale Kundgebungen stellen für Beckstein eine "unerfreuliche Situation" dar, der man am Besten in preußischer Obrigkeitstradition mit Verboten entgegentritt. Eine ernsthafte politische Auseinandersetzung mit dem Neofaschismus dagegen scheut der bayerische Innenminister, dessen Haltung gegenüber Ausländern oft an die der Rechtsextremen erinnert.
Die Einschränkung des Demonstrationsrechts trifft aber nicht nur Rechte. Mit der Formulierung "Verherrlichung von Gewalt- und Willkürherrschaft" hätten sich auch Demonstrationen gegen den Kosovo- oder Irakkrieg verbieten lassen, wenn sie von staatlicher Seite als Unterstützung der Regime Slobodan Milosevics oder Saddam Husseins beurteilt worden wären.
Das im Grundgesetz festgeschriebene Recht auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit ist kein Exklusivrecht. Es gilt für alle, wie eine Einschränkung auch alle trifft. Es ist kein Zufall, dass gerade die rechtesten Kräfte wie Beckstein die Beschränkung des Versammlungsrechts forcieren. Dass nun auch die SPD-Innenminister sich nicht länger diesem Anliegen verschließen möchten, sagt viel über die Haltung der etablierten Parteien zu demokratischen Rechte aus.
Bundeswehreinsatz im Innern
Parallel zum Abbau demokratischer Grundrechte will die IMK auf Anregung Otto Schilys auch den Einsatz der Bundeswehr im Innern prüfen. Er hat die Einrichtung einer Arbeitsgruppe angeregt, die entsprechende Möglichkeiten erarbeiten soll. War es am Anfang diesen Jahres ein verwirrter Segelflieger, der in Frankfurt drohte in einen der Bankentürme zu stürzen, dienen diesmal die Anschläge in Istanbul als Vorwand, die Bundeswehr als zusätzliche Polizeimacht zur "Terrorabwehr" zu installieren. Politiker aller Parteien forderten vergangene Woche eine Überprüfung der Sicherheitslage und eine Aufrüstung der Sicherheits- und Verteidigungskräfte.
Nach dem Willen Schilys sollen die Bundeswehrsoldaten zunächst im Rahmen der Amtshilfe die Polizei bei der Gebäude- und Anlagensicherung entlasten. Nach den Einsätzen bei der Fluthilfe und des Objektschutzes für NATO-Verbündete findet Schily die Ausweitung der Bundeswehraufgaben im Innern nur konsequent. Der Gebäudeschutz dient dabei als erster Schritt, um den Boden für weitergehende Einsätze der Streitkräfte für polizeiliche Aufgaben vorzubereiten.
Mit dem Einsatz der Armee im Inland steht ein weiterer rechtsstaatlicher Grundsatz zur Disposition. Aufgrund der Erfahrungen in der Weimarer Republik und der Nazidiktatur wurden im Zuge der Wiederbewaffnung der Bundesrepublik in den 1950er Jahren in der Verfassung enge Grenzen für den Einsatz der Bundeswehr gezogen. Dazu zählte, dass sie auf keinen Fall gegen die eigene Bevölkerung vorgehen dürfe. Der gelernte Jurist Schily, der für sein Vorpreschen Beifall von seinem Busenfreund Beckstein erhielt, will nun genau diesen Grundsatz aushebeln.
Der kleine Koalitionspartner Bündnis 90/Die Grünen ziert sich noch, hat aber bereits Kompromissbereitschaft angezeigt, indem eine Ausweitung der Befugnisse der kasernierten Polizei des Bundesgrenzschutzes (BGS) in Betracht gezogen wird. Dort würden, so die Argumentation der Grünen, schließlich mit dem Beitritt Polens und Tschechiens zur EU und dem Schengen-Abkommen an den Außengrenzen Kräfte frei werden, die für den Einsatz im Inland herangezogen werden könnten.
In den letzten drei Jahren haben die Einsätze des BGS zur Unterstützung der Länderpolizeien bereits um 50 Prozent zugenommen, obwohl diese Einsätze rechtlich nur in Ausnahmefällen bei polizeilichen Großeinsätzen möglich sind. Die Wahrnehmung allgemein-polizeilicher Aufgaben ist sogar auf den Notstands- oder Verteidigungsfall beschränkt. Die schleichende Entwicklung des BGS hin zu einer allgemeinen Bundespolizei wird nun von den Grünen offen propagiert.
Die Innenministerkonferenz hat deutlich gemacht, dass verbriefte Rechte - betreffen sie nun den Flüchtlingsschutz, demokratische Rechte oder rechtsstaatliche Grundsätze - von der herrschenden Elite als disponibel angesehen werden.