Bundesverfassungsgericht stärkt AfD

Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch ein Urteil zugunsten der AfD gefällt, das einem Freibrief für zukünftige Regierungsbeteiligungen der rechtsextremen Partei gleichkommt.

Die AfD hatte die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) verklagt, weil sie im Februar 2020 die Wahl des FDP-Politikers Thomas Kemmerich zum thüringischen Ministerpräsidenten mit den Stimmen der AfD öffentlich kritisiert hatte.

Thüringer Landtag 5. Februar 2020: Thomas Kemmerich (FDP) wird als Ministerpräsident vereidigt [Photo by Steffen Prößdorf / CC BY-SA 4.0]

Kemmerich, dessen Partei im Landtag nur über fünf Sitze verfügte, war am 5. Februar 2020 von einem Dreierbündnis aus AfD, CDU und FDP in einem Überraschungscoup zum Ministerpräsidenten des ostdeutschen Bundeslandes gewählt worden. 22 der 45 Stimmen für Kemmerich stammten von der AfD, die in Thüringen vom Neonazi Björn Höcke geführt wird.

Erstmals seit dem Ende des Dritten Reichs wurde damit in Deutschland ein Ministerpräsident mit den Stimmen einer rechtsradikalen, faschistischen Partei gewählt. Das löste bundesweit und international einen Sturm der Entrüstung aus. Merkel, die sich auf einer Auslandsreise in Südafrika befand, sah sich zu einer öffentlichen Reaktion gezwungen.

Auf einer Pressekonferenz mit dem südafrikanischen Präsidenten verurteilte sie in einer „Vorbemerkung aus innenpolitischen Gründen“ die Wahl Kemmerichs. Sie sprach von einem „einzigartigen Vorgang“, der mit der Grundüberzeugung der CDU und von ihr selbst gebrochen habe, „dass keine Mehrheiten mit Hilfe der AfD gewonnen werden sollen“. Dies sei „unverzeihlich“ und müsse „rückgängig gemacht werden“. Die Wahl sei „ein schlechter Tag für die Demokratie“.

Drei Tage später trat Kemmerich zurück, nachdem auch die Thüringer CDU und die Bundes-FDP, die seine Wahl ursprünglich unterstützt hatten, den Rückzug angetreten hatten.

Nun hat das Bundesverfassungsgericht auf Antrag der AfD entschieden, dass Merkel mit ihrer öffentlichen Äußerung und deren Veröffentlichung auf der offiziellen Website des Kanzleramts das „Recht auf Chancengleichheit der Parteien“ verletzt habe, das in Artikel 21 des Grundgesetzes festgeschrieben ist. Es verurteilte die Bundesrepublik Deutschland, der AfD ihre Prozesskosten zu ersetzen.

Formal begründet das Gericht sein Urteil zugunsten der AfD damit, dass Merkel ihre Äußerungen „in amtlicher Funktion“ und nicht als CDU-Politikerin oder Privatperson getätigt habe. Staatsorgane – und damit auch Minister und Bundeskanzler – seien „zur Neutralität im politischen Meinungskampf“ verpflichtet und dürften „die mit dem Regierungsamt verbundenen Mittel und Möglichkeiten“ nicht für politische Zwecke nutzen.

„Demgemäß verstößt eine Partei ergreifende Äußerung eines Bundesministers im politischen Meinungskampf gegen den Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien und verletzt die Integrität des freien und offenen Prozesses der Willensbildung vom Volk zu den Staatsorganen,“ heißt es in der offiziellen Pressemitteilung zur Begründung des Urteils.

Doch das ist juristische Haarspalterei, wie aus einem Minderheitsvotum der Richterin Astrid Wallrabenstein hervorgeht. Wallrabenstein ist eines von drei Mitgliedern des achtköpfigen Zweiten Senats, die das Urteil nicht unterstützten – ein Meinungskonflikt, der in der Geschichte des Bundesverfassungsgerichts eher ungewöhnlich ist.

Wallrabenstein weist darauf hin, dass Regierungsarbeit in einer Parteiendemokratie immer parteipolitisch geprägt sei. Die Gefahr, dass der politische Willensbildungsprozess ausgehebelt werden könnte, werde „gerade durch den Anschein von Neutralität des Regierungshandelns begründet“. Eine Neutralitätspflicht bestehe erst beim Einsatz staatlicher Ressourcen, aber nicht „bei der Selbstdarstellung der Regierungstätigkeit“.

Liest man die Begründung des Urteils genauer, wird deutlich, dass es der Mehrheit des Gerichts in Wirklichkeit um einen Freibrief für die AfD ging. Das Urteil wirft Merkel explizit vor, dass sie Regierungsbündnisse mit der rechtextremen Partei – zumindest vorläufig – ausschloss.

So heißt es in der offiziellen Pressemitteilung zum Urteil, Merkels Äußerung beinhalte „negative Qualifizierungen“ der AfD. Sie beschränke sich „nicht auf eine Bewertung der Wahl des Thüringer Ministerpräsidenten und des diesbezüglichen Verhaltens der Landtagsabgeordneten der CDU“, sondern beinhalte „auch eine grundsätzliche Stellungnahme zum Umgang mit der Antragstellerin [der AfD] und zu deren Verortung im demokratischen Spektrum“.

„Die Aussage, dass die Ministerpräsidentenwahl mit der ‚Grundüberzeugung‘ gebrochen habe, mit ‚der AfD‘ keine Mehrheiten zu bilden,“ so das Gericht, „qualifiziert die Antragstellerin insgesamt als eine Partei, mit der jedwede (parlamentarische) Zusammenarbeit von vornherein ausscheidet.“ Diese Bewertung werde dadurch verstärkt, dass Merkel „den Vorgang als ‚unverzeihlich‘ bezeichnete und forderte, dessen Ergebnis rückgängig zu machen“.

Und weiter: „Indem sie schließlich äußerte, die Ministerpräsidentenwahl in Thüringen sei ‚ein schlechter Tag für die Demokratie‘ gewesen, hat sie deutlich gemacht, dass sie die Beteiligung der Antragstellerin [der AfD] an der Bildung parlamentarischer Mehrheiten generell als demokratieschädlich erachtet, und implizit ein insgesamt negatives Werturteil über die Koalitions- und Kooperationsfähigkeit der Antragstellerin im demokratischen Gemeinwesen gefällt.“

Dies sei ein „Eingriff in das Recht auf gleichberechtigte Teilhabe am Prozess der politischen Willensbildung“. Merkel habe damit „die durch das Neutralitätsgebot vorgegebenen inhaltlichen Grenzen ihrer Äußerungsbefugnisse überschritten“. Sie habe gegen die AfD „Partei ergriffen, indem sie sie aus dem Kreis der im demokratischen Spektrum koalitions- und kooperationsfähigen Parteien ausgegrenzt hat“.

Diese Worte lassen an Klarheit nichts zu wünschen übrig. Eine Politikerin oder ein Politiker, der sich in amtlicher Funktion gegen die Zusammenarbeit mit einer Partei ausspricht, die die Nazi-Diktatur verharmlost, Fremdenhass schürt und mit einem dichten Netzwerk von gewaltsamen Neonazis verknüpft ist, verstößt gegen die Verfassung!

Das Bundesverfassungsgericht geht noch weiter. Es räumt ein, dass in bestimmten Fällen – wenn die „Handlungsfähigkeit und Stabilität der Bundesregierung“ oder das „Ansehen der und das Vertrauen in die Bundesrepublik Deutschland in der Staatengemeinschaft“ bedroht seien – das Neutralitätsgebot nicht gelte. Dies sei aber bei der Wahl Kemmerichs mit den Stimmen der AfD nicht der Fall gewesen.

Die Stabilität der Bundesregierung, einer Großen Koalition aus CDU/CSU und SPD, sei nicht gefährdet gewesen, weil der Schulterschluss der Thüringer CDU mit den Rechtsextremen ja bereits von anderen CDU-Politikern, wie der damaligen Parteivorsitzenden Annegret Kramp-Karrenbauer, verurteilt worden sei. Und „dass die Ministerpräsidentenwahl in Thüringen das Ansehen der oder das Vertrauen in die Bundesrepublik Deutschland in relevantem, die außenpolitische Handlungsfähigkeit einschränkendem Umfang zu erschüttern geeignet war, ist nicht ersichtlich,“ stellt das Gericht lapidar fest.

Die WSWS hat seit Jahren nachgewiesen, dass die AfD ihren Aufstieg vor allem der Politik der anderen Parteien und der Unterstützung aus dem Staatsapparat verdankte. Die Politik des Sozialabbaus und der Flüchtlingsabwehr, die alle Parteien von der FDP bis zur Linken verfolgten, machten sie erst stark. Verfassungsschutzchef Hans-Georg Maaßen beriet sie in privaten Gesprächen, wie sie eine Beobachtung durch den Geheimdienst umgehen kann.

Als die AfD im Herbst 2017 mit 92 Abgeordneten in den Bundestag einzog, arbeiten alle Parteien mit ihr zusammen. Durch den Eintritt in die Große Koalition machte sie die SPD für eine Legislaturperiode zur Oppositionsführerin. Sie ist in allen Ausschüssen vertreten und wurde auf diese Weise systematisch in die Regierungsarbeit integriert.

Nach der Wahl Kemmerichs zum thüringischen Ministerpräsidenten schrieb die WSWS: „Die Entscheidung der beiden Parteien [CDU und FDP], eine Regierungsmehrheit mit der AfD zu bilden, ist eine historische Zäsur. Sie macht deutlich, dass die herrschende Klasse wieder auf faschistische und autoritäre Methoden setzt, um ihre Politik der sozialen Ungleichheit und des Militarismus gegen den Willen der Bevölkerung durchzusetzen.“

Inzwischen befindet sich die AfD in einer tiefen Krise. Sie hat in den letzten drei Landtagswahlen massiv verloren. In Schleswig-Holstein ist sie sogar erstmals wieder aus einem Landtag geflogen. Tausende Mitglieder, einschließlich dem langjährigen Co-Vorsitzenden Jörg Meuthen, sind ausgetreten. Der faschistische Flügel um Björn Höcke dominiert die Partei immer stärker.

Vor diesem Hintergrund ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ein Versuch, der rechtsextremen Partei wieder Auftrieb zu verleihen. AfD-Chef Tino Chrupalla, selbst ein Vertreter des rechtsextremen Flügels, jubelte: „Es ist ein guter Tag für die Demokratie.“ Merkel habe mit ihren Äußerungen die Rechte der AfD und das Grundgesetz eklatant verletzt.

Die AfD wird von der herrschenden Klasse gebraucht, um der wachsenden Radikalisierung gegen Militarismus, Krieg und die Folgen von Inflation und Sozialabbau entgegenzutreten und die Arbeiterklasse einzuschüchtern.

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