Sozialistische Gleichheitspartei zu den Bundestagswahlen zugelassen

Bundeswahlausschuss entzieht fast der Hälfte der Vereinigungen die Parteieigenschaft

In seiner Sitzung am 9. Juli stellte der Bundeswahlausschuss die Parteieigenschaft der Sozialistischen Gleichheitspartei, Vierte Internationale (SGP) fest und ließ sie damit zur Bundestagswahl am 26. September zu. Für die Zulassung der einzelnen Landeslisten müssen bis zum 19. Juli noch jeweils 500 Unterstützungsunterschriften eingereicht werden.

Das ist ein wichtiger Erfolg, weil der Bundeswahlausschuss, der sich mehrheitlich aus den bereits im Bundestag vertretenen Parteien zusammensetzt, jede formale Ungenauigkeit oder fehlende Nachweise nutzt, um die Zahl der Konkurrenten zu reduzieren und damit die demokratischen Rechte der Bevölkerung einzuschränken. In diesem Jahr wurden so viele Vereinigungen abgelehnt, wie noch nie zuvor.

Im Fall der SGP sahen sich die Vertreter von AfD bis Linkspartei nicht in der Lage, die Parteieigenschaft in Frage zu stellen. Die Partei hatte ihre umfassenden politischen Aktivitäten der letzten vier Jahre in einem Bericht ausführlich dokumentiert und gezeigt, wie sie in Betrieben, an Universitäten, bei Streiks und Protesten für eine sozialistische Perspektive gegen die rechte und militaristische Politik sämtlicher Bundestagsparteien kämpft. Die von der SGP herausgegebene World Socialist Web Site hat eine größere Reichweite als die meisten anderen Parteipublikationen in Deutschland.

Die SGP müsse als Partei anerkannt werden, resümierte Bundeswahlleiter Georg Thiel, da sie durch ihre Landesverbände, Mitglieder, Teilnahme an Bundestagswahlen und „ausreichenden Nachweisen zur aktuellen Öffentlichkeitsarbeit die Kriterien der Parteieigenschaft gemäß Parteiengesetz erfüllt.“

Mit der einstimmigen Entscheidung des Bundeswahlausschusses kann die SGP mit eigenen Kandidaten an den Bundestagswahlen teilnehmen. Sie wird der wachsenden Opposition gegen die rechte Politik der Bundestagsparteien „eine Stimme und Perspektive zu geben“, wie es um Wahlaufruf heißt. „Wir versuchen nicht, Symptome eines kranken Systems zu lindern, sondern treten für den Sturz des Kapitalismus und den Aufbau einer sozialistischen Gesellschaft ein. Gemeinsam mit unseren Schwesterparteien in der Vierten Internationale vereinen wir Arbeiter über alle Grenzen hinweg im Kampf gegen soziale Ungleichheit, Faschismus und Krieg.“

Die Politik von sozialer Ungleichheit und Militarismus, die von allen Bundestagsparteien getragen wird, ist unter breiten Schichten verhasst. Deshalb nimmt die offizielle Politik immer mehr die Form einer Verschwörung gegen die Bevölkerung an und werden demokratische Rechte angegriffen. Das zeigte sich auch beim Bundeswahlausschuss.

Insgesamt wurden nur 44 der 87 Vereinigungen zur Wahl zugelassen, die ihre Teilnahme beantragt hatten, also gerade einmal 50 Prozent. Vor vier Jahren waren es noch 48 von 63, also deutlich über drei Viertel. Die etablierten Parteien hatten im Jahr 2016 ein Gesetz auf den Weg gebracht, dass die kleinen Parteien verpflichtet, nicht nur feste Parteistrukturen und politische Aktivitäten nachzuweisen, sondern auch jedes Jahr komplexe Rechenschaftsberichte an den Bundestag zu senden.

Diese neue Regelung wurde nun ausgenutzt, um sogar politische Parteien vom Wahlzettel zu verbannen, die solche Berichte regelmäßig eingereicht haben. Der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP), die 1968 gegründet wurde und seither die Parteieneigenschaft besitzt, wurde diese vom Wahlausschuss entzogen, weil sie die Rechenschaftsberichte zwar korrekt eingereicht, dabei aber nicht die vorgegebene Frist gewahrt hat.

Der Partei ist damit nicht nur die Teilnahme an der Bundestagswahl verwehrt, es droht ihr auch der finanzielle Ruin, da Spenden an die DKP dann nicht mehr steuerlich absetzbar sind. Sie hat nur vier Tage Zeit, Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzureichen. Während die rechtsextreme AfD mit ihren zahllosen illegalen Parteispenden selbst im Wahlausschuss sitzt, werden linke Parteien ausgeschlossen, weil sie Fristen versäumen.

Die SGP protestierte aufs Schärfste gegen die Entscheidung, der DKP die Parteieneigenschaft abzuerkennen. „Unabhängig von unseren bekannten tiefen Differenzen mit der stalinistischen DKP, verteidigen wir ihr demokratisches Recht, an den Wahlen teilnehmen zu können“, erklärte Der SGP-Vorsitzende Ulrich Rippert am Rande der Ausschusssitzung. „Die Aberkennung der Parteieneigenschaft der DKP und vieler weiterer Parteien, die teilweise seit Jahrzehnten als Partei agieren, ist ein fundamentaler Angriff auf die Grundrechte und nicht akzeptabel.“

Der Ausschluss der Hälfte der Wahlbewerber durch die Bundestagsparteien ist Teil der wachsenden autoritären Strukturen, mit denen die herrschende Klasse jede Opposition gegen ihre rechte Agenda unterdrücken will. Das unterstreicht die Notwendigkeit des Aufbaus der SGP als revolutionärer Partei, die dem Rechtsruck die internationale Vereinigung der Arbeiter entgegenstellt. Unterstützt den Wahlkampf der SGP.

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