Zum Abschluss hat das NSU-Tribunal in Köln am Samstag eine Anklageschrift präsentiert, die 90 Einzelpersonen direkt und indirekt für die Mordserie des Nationalsozialistischen Untergrunds verantwortlich macht. Darunter befinden sich prominente Politiker wie Bundeskanzlerin Angela Merkel, hochrangige Mitarbeiter des Verfassungsschutzes, Journalisten und zahlreiche Neonazis, die das Kerntrio des NSU logistisch unterstützt haben.
Die Autoren erheben Anklage in neun Punkten, die von der „Planung, Durchführung und Unterstützung des neonazistischen Terrors“ über die „Verharmlosung rechter und rassistischer Ideologie“ und „behördliche Verhinderung vollständiger Aufklärung durch Beweisvernichtung und Vertuschung“ bis zur „Verweigerung von Gerechtigkeit“ reichen.
Die Anklageschrift lässt dabei keinen Zweifel daran, dass die NSU-Morde von staatlichen Stellen gefördert, gedeckt und vertuscht wurden. Sie stützt sich auf die parlamentarischen Untersuchungsausschüsse zum NSU-Komplex, auf Ermittlungen der Nebenkläger im Münchener Strafprozess gegen Beate Zschäpe und vier weitere Neonazis, auf Recherchen von Journalisten und NSU-Watch sowie auf das Wissen und die Berichte der Angehörigen der Opfer, deren Erfahrungen und Forderungen auf dem Tribunal viel Raum gegeben wurde.
Bundeskanzlerin Angela Merkel wird in gleich zwei Punkten angeklagt. Zum einen, weil sie den Opfern und Hinterbliebenen des NSU-Terrors im Februar 2012 zusagte, dass alles getan werde, „um die Morde aufzuklären und die Helfershelfer und Hintermänner aufzudecken“, was sich aber schnell als leeres Versprechen erwies, da die Interessen der Geheimdienste stets über das Interesse nach Aufklärung gestellt wurden.
Die Anklageschrift beschuldigt Merkel aber vor allem auch, in den frühen 1990er Jahren als damalige Familienministerin unter der Regierung Helmut Kohls (CDU) „Neonazi-Netzwerke verharmlost, gestärkt und mitermöglicht zu haben“. Es war Merkels Ministerium, das 1992 nach den ausländerfeindlichen Pogromen in Hoyerswerda und Rostock-Lichtenhagen mit der so genannten „akzeptierenden Jugendarbeit“ jährlich 20 Millionen D-Mark in Projekte steckte, mit denen rechtsextremen Jugendlichen Freizeitangebote und Vernetzungsmöglichkeiten geschaffen wurden. Es wurden Jugendclubs in Ostdeutschland gefördert, die von neonazistischen Kadern und rechten Sozialarbeitern betrieben und betreut wurden.
Darunter zählte auch der „Winzerclub“ in Jena, in dem das NSU-Kerntrio Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe verkehrten und sich radikalisierten. Auf dem Tribunal wurden zudem Fotos gezeigt, auf denen eine vergnügte damalige Familienministerin Merkel mit rechten Skinheadnazis vor einem Magdeburger Jugendclub zu sehen ist. Sie störte sich wohl auch nicht daran, in Weimar mit jugendlichen Nazis unter einer Reichskriegsflagge zusammenzusitzen.
Unter dem Anklagepunkt „Planung, Durchführung und Unterstützung“ der NSU-Mordserie listet das Tribunal 23 Namen auf und damit weitaus mehr als im Münchener Prozess auf der Anklagebank sitzen. Darunter befinden sich mit Ralf Marschner, Tino Brandt, Kai Markus Dalek, Michael See von Dolsperg, Toni Stadtler, Thomas Starke und Carsten Szezepanski mindestens sieben V-Leute der diversen Verfassungsschutzämter, die direkten Kontakt zum NSU-Kerntrio hatten und es mit gefälschten Ausweisen, Waffen und Wohnungen versorgten.
Die Anklageschrift deckt aber auch interessante Details führender Verfassungsschutzmitarbeiter auf. So hat Helmut Roewer, der von 1994 bis 2000 als Präsident das Landesamt für Verfassungsschutz in Thüringen leitete, nicht nur Tino Brandt umfangreiche Geldzahlungen zukommen lassen, mit denen die Nazi-Organisation „Thüringer Heimatschutz“ aufgebaut wurde. Roewer hat 1999 auf zwei öffentlichen Veranstaltungen die Verbrechen des Nazi-Regimes relativiert und dem Dritten Reich „gute und schlechte Seiten“ zugeschrieben.
Der amtierende Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz Sachsen, Gordian Meyer-Plath, hat während seiner Zeit als Mitarbeiter beim Verfassungsschutz in Brandenburg nicht nur den V-Mann Carsten Szczepanski geführt und dadurch frühzeitig Wissen über das NSU-Kerntrio erhalten, sondern noch im Dezember 2010 in Strausberg „vor anwesenden Mitgliedern aus NPD und Kameradschaften Werbe- und Musikvideos von Neofaschisten unkommentiert abgespielt“, wie es in der Anklage heißt.
In den Geheimdiensten tummeln sich rechte Kräfte, die jede Kontrolle ablehnen und mit der bewussten Vernichtung von Beweismitteln und der Aussageverweigerung von wichtigen Zeugen vor Gericht oder den parlamentarischen Untersuchungsausschüssen den „Quellenschutz“ über das Interesse der Öffentlichkeit nach Aufklärung stellen.
Im Oktober 2012 erklärte der damalige Staatssekretär im Bundesinnenministerium Klaus-Dieter Fritsche vor dem ersten NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages, dass Aufklärung und „Staatswohl“ in „einem Spannungsverhältnis“ stünden. Es dürften „keine Staatsgeheimnisse“ öffentlich werden, die ein „Regierungshandeln unterminieren“. Fritsches Bemerkungen gipfelten in der Aussage: „Kenntnis, nur wenn nötig. Und das gilt auch innerhalb der Exekutive.“
Die Geheimdienste sind mit anderen Worten als „Staat im Staat“ niemandem Rechenschaft schuldig. Fritsche wurde als Dank von Merkel zum Staatssekretär im Bundeskanzleramt und Beauftragten für die Nachrichtendienste des Bundes befördert.
Das diese Haltung zur DNA führender Geheimdienstmitarbeiter gehört, macht der Fall des unter dem Decknamen „Lothar Lingen“ arbeitenden Referatsleiters für Beschaffung im Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) deutlich. Lothar Lingen schredderte nur zwei Stunden nach der Selbstenttarnung des NSU-Kerntrios im November 2011 sämtliche Akten im BfV, die den NSU betrafen. Während er den Untersuchungsausschuss zunächst noch anlog und behauptete, abgelaufene Datenbestände vernichtet zu haben, gab er später als wahres Motiv an, er habe vertuschen wollen, dass das BfV „acht, neun, zehn“ V-Personen im Umfeld des NSU platziert hatte.
Die Liste ließe sich beliebig fortsetzen. Das NSU-Tribunal argumentiert eher zu vorsichtig, wenn es den Verfassungsschutzämtern nur eine „indirekte Förderung der Taten des NSU“ vorwirft. Viele Indizien deuten darauf hin, dass die Sicherheitsbehörden das Netzwerk rund um den NSU selbst aufgebaut haben und dadurch die Mordserie gefördert und unterstützt haben. Dazu zählt der „Thüringer Heimatschutz“, die deutsche „Blood and Honour“-Gruppe, die „Kameradschaft Köln“ sowie der Ku-Klux-Klan, dessen Gründung in Baden-Württemberg von Geheimdiensten beschlossen und durchgeführt wurde.
Die Sachlage stellt sich kaum anders dar als beim ersten Verbotsverfahren gegen die rechtsextreme NPD, das das Bundesverfassungsgericht 2003 einstellte. Nach Ansicht der Richter handelte es sich bei der NPD „der Sache nach um eine Veranstaltung des Staates“.
Im Falle des NSU-Terrors musste selbst die Vorsitzende des NSU-Untersuchungsausschusses im thüringischen Landtag, Dorothea Marx (SPD), 2015 angesichts der Verstrickungen der Geheimdienste zugeben: „Es stellt sich schon die Frage, ob wir hier ein betreutes Morden hatten.“
Auf dem Tribunal ging es aber letztlich nicht darum, eine „im engeren Sinne juristisch“ verwertbare Anklageschrift zu formulieren, wie es in einer Pressemitteilung heißt. Die 65 Seiten stehen vielmehr „im bewussten Widerspruch zur strafrechtlichen Anklage der Bundesanwaltschaft [im Münchener Prozess gegen Zschäpe und vier weitere Neonazis], die den NSU als das Werk weniger verharmlost“. Die Anklage soll „politisch“ verstanden werden, als „Intervention, die von Vielen getragen werden muss“.
Daher verzichten die Autoren auch darauf, ein strafrechtliches Urteil zu fällen. „Wir spielen kein Theater. Wir spielen keinen Prozess nach, und wir werden auch kein Urteil fällen. Das Urteil obliegt der Zivilgesellschaft, und die muss daraus Konsequenzen ziehen“, erklärte Pressesprecher Tim Klodzko zu Beginn des Tribunals.
Das Tribunal beklagte auch die beschämende Unterstützung des Staates für die Opfer und die Hinterbliebenen, die bislang nur mit Almosen abgespeist wurden, während der Etat des Bundesverfassungsschutzes alleine zwischen 2014 und 2016 von 206 Millionen Euro auf 261 Millionen Euro gestiegen ist. Unter großem Applaus endete das Tribunal mit der Forderung nach der Abschaffung des V-Personen Systems und der Auflösung der Verfassungsschutzämter.