Arbeitsministerin Nahles streicht Sozialhilfe für EU-Zuwanderer

Einwanderer aus EU-Staaten, die zur Arbeitssuche nach Deutschland kommen, sollen für fünf Jahre von jeglichem Anspruch auf Hartz IV oder Sozialhilfe ausgeschlossen werden. Das geht aus einem Gesetzentwurf hervor, den Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) am Donnerstag beim Kanzleramt zur Abstimmung eingereicht hat.

Das Gesetz richtet sich vorrangig gegen Einwanderer aus ärmeren EU-Staaten wie Bulgarien und Rumänien und schürt damit Chauvinismus und Rassismus, es ist aber zugleich ein massiver Einschnitt in die sozialen Rechte aller Arbeiter in Europa.

Nach dem Vorhaben von Nahles sollen in Deutschland lebende Angehörige aus anderen EU-Staaten, die nicht arbeiten oder durch vorherige Arbeit Sozialversicherungsansprüche erworben haben, von „Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende und der Sozialhilfe grundsätzlich ausgeschlossen werden“, heißt es in einer Pressemeldung des Ministeriums. Erst nach fünf Jahren verfestige sich der Aufenthalt, wodurch volle Ansprüche auf Sozialleistungen erworben würden.

Da über einen so langen Zeitraum ohne jegliche soziale Absicherung ein Überleben kaum möglich ist, handelt es sich in Wirklichkeit um ein Gesetz, mit dem die Ausreise von arbeitsuchenden Einwanderern erzwungen werden soll.

Nahles will den Betroffenen lediglich eine Art „Nothilfe“ gewähren, die für höchstens vier Wochen den „unmittelbaren Bedarf für Essen, Unterkunft, Körperpflege und medizinische Versorgung“ abdeckt. Nach Ablauf dieser Frist soll nur noch ein Darlehen gewährt werden, mit dem die Rückkehr in die Herkunftsländer finanziert werden kann.

Nahles erklärte am Donnerstag, bei dem Gesetzentwurf handle es sich nur um eine „Klarstellung“ bestehender Regeln, die notwendig geworden sei, um „Fehlanreize zu vermeiden“. Die Neuregelung beinhalte „keine Schlechterstellung zum bisherigen Recht“.

Das ist eine glatte Lüge, setzt sich die Streichung der Sozialleistungen für fünf Jahre doch über ein Urteil des Kasseler Bundessozialgerichts hinweg. Das Gericht hatte im Dezember entschieden, dass bereits nach sechs Monaten von einer Verfestigung des Aufenthaltes ausgegangen werden muss.

Vorausgegangen war ein Rechtsstreit zwischen dem Jobcenter in Berlin-Neukölln und Nazifa Alimanovic, die 1990 mit ihren drei Kindern vor dem Krieg in Bosnien-Herzegowina nach Deutschland geflohen war. Sie zog später nach Schweden und erhielt dort die schwedische Staatsbürgerschaft. Als sie schließlich nach Deutschland zurückkehrte, verweigerte ihr das Jobcenter in Neukölln jegliche Sozialleistung.

Der Fall ging schließlich bis vor den Europäischen Gerichtshof, der der Argumentation des Jobcenters im Prinzip folgte und urteilte, dass Arbeitssuchenden, die nach sechs Monaten immer noch nicht in Lohn und Brot stehen, die Sozialhilfe gestrichen werden könne.

Der EuGh verwies den Fall zurück an die deutschen Sozialgerichte. Daraufhin entschied das Bundessozialgericht in Kassel, Arbeitssuchende dürften auch über die sechs Monate hinaus nicht einfach ohne jede soziale Absicherung bleiben. Es berief sich dabei ausdrücklich auf Artikel 1 des Grundgesetzes, wonach die Menschenwürde unantastbar und daher eine soziale Grundabsicherung verfassungsrechtlich verankert sei.

Andrea Nahles wischt jedoch verfassungsrechtliche Bedenken mit der Begründung beiseite, die Betroffenen Personen könnten ja in ihren Herkunftsländern Sozialhilfe beantragen. Es gäbe, so Nahles, in den EU-Staaten kein Recht „den Ort der Auszahlung der Sozialhilfe frei wählen zu können“.

Das unterscheidet sich in der Sache nicht von den seit langem erhobenen Forderungen der CSU. Deren Vorsitzender, der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer, hatte bereits vor über einem Jahr erklärt, Deutschland sei „nicht das Sozialamt der Welt“. Er werde sich „bis zur letzten Patrone“ gegen „Einwanderung in die Sozialsysteme wehren“.

Dabei musste Nahles selbst zugeben, dass es „momentan keinen Massenansturm“ von EU-Staatsangehörigen auf Sozialleistungen in Deutschland gibt. Sie konnte lediglich auf 43.000 Menschen aus EU-Staaten verweisen, von denen die Behörden nicht wissen, wovon sie ihren Lebensunterhalt bestreiten. Das Gesetz sei daher „eine präventive Maßnahme, um ein Schlupfloch zu schließen, das potentiell vorhanden ist, wenn man das Urteil des Bundessozialgerichts zugrunde legt“.

Es müsse, so die Ministerin, verhindert werden, dass es zu einem „Verschiebebahnhof“ von Leistungen des Bundes zu den Kommunen komme. Für die Sozialhilfe sind die Städte und Gemeinden verantwortlich. Ihnen hätten angeblich Mehrbelastungen in Höhe von 600 Millionen Euro gedroht.

Der Vize-Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Helmut Dedy, begrüßte den Gesetzentwurf mit der Begründung, er sei nötig, „um Fehlanreize für Zuwanderinnen und Zuwanderer aus anderen europäischen Mitgliedsstaaten zu vermeiden“. Doch weder Dedy noch Nahles konnten konkrete Zahlen über hilfebedürftige EU-Zuwanderer vorlegen.

Nahles, die in ihrem Vorhaben auch von Bundeskanzlerin Angela Merkel und dem Arbeitgeberverband unterstützt wird, geht es nur vordergründig um die Lösung eines Scheinproblems. Vielmehr legt sie die Axt an die Freizügigkeit für Arbeiter innerhalb der Europäischen Union.

Ihr Gesetzentwurf greift Forderungen des britischen Premierministers David Cameron auf, der einen Verbleib Großbritanniens in der EU davon abhängig gemacht hat, Einwanderern aus anderen EU-Mitgliedsstaaten die Sozialleistungen für die Dauer von vier Jahren verweigern zu können. Zeitlich geht sie sogar noch darüber hinaus, indem sie den Rahmen des EU-Rechts, das einen Daueraufenthalt nach fünf Jahren vorsieht, voll ausschöpft.

Kommentare in den Medien lobten die Ministerin für ihren Gesetzesvorstoß und heizten den damit verbundenen Chauvinismus weiter an. So schrieb die Süddeutsche Zeitung: „Doch Europas Armutsprobleme werden nicht damit gelöst, dass die Armen den Sozialleistungen hinterherwandern. Daher ist es richtig, wenn Sozialministerin Andrea Nahles nun klarstellt, dass es Sozialhilfe für Neuzuwanderer ohne Arbeit nicht geben kann.“

Das Recht, innerhalb der Europäischen Union den Wohn- und Arbeitsort frei wählen zu können, erweist sich so als Chimäre. Es diente als Symbol für die angebliche Integration Europas. Tatsächlich hat das Projekt der europäischen Einigung aber nur zur Vorherrschaft der stärksten Nationen und Konzerne geführt, die innerhalb der EU den Ton angeben. Die sozialen und nationalen Gegensätze innerhalb der EU nehmen dagegen immer drastischere Formen an.

Das Bruttoinlandsprodukt pro Kopf erreicht in Bulgarien mit 5.900 Euro gerade einmal ein Fünftel des EU-Durchschnitts von 27.400 Euro. In Deutschland ist es mit 37.100 sogar fast sieben mal höher als in Bulgarien. Der monatliche Durchschnittslohn eines Arbeiters beträgt in Bulgarien, wie Andrea Nahles selbst erläuterte, 187 Euro, während er in Dänemark bei über 4.000 Euro liegt. Aber auch innerhalb der einzelnen Staaten nehmen die Gegensätze zwischen Arm und Reich immer mehr zu.

Um heftigen Klassenkämpfen vorzubeugen, versuchen die herrschenden Elite die europäische Arbeiterklasse zu spalten und die Konflikte in rechte Bahnen zu lenken. Dass Einwanderer und Flüchtlinge zu Sündenböcken der gesellschaftlichen Krise gestempelt und als „Wirtschaftsmigranten“ tituliert werden, denen pauschal „Sozialmissbrauch“ unterstellt wird, ist Wasser auf die Mühlen von rechtsextremen Parteien wie der „Alternative für Deutschland“. Das von der SPD geführte Arbeitsministerium macht sich damit zum Steigbügelhalter der Rechten.

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