Mit dem Staatsanwalt gegen Kriegsgegner

In den letzten Monaten hat sich Bundespräsident Joachim Gauck in teils deutlichen Worten für ein stärkeres militärisches Eingreifen Deutschlands in der Welt ausgesprochen. In der großen Mehrheit der Bevölkerung stößt dieses Wiedererwachen des deutschen Militarismus auf Ablehnung. Nun organisieren Politik, Medien und Staatsanwaltschaft eine Kampagne gegen Kriegsgegner und bereiten ihre strafrechtliche Verfolgung vor.

Dazu wurde die Facebook-Nachricht eines bisher weitgehend unbekannten Politikers der Linkspartei aufgegriffen. Der 28-jährige brandenburgische Landtagsabgeordnete Norbert Müller hatte am Montag auf die Kritik von Pfarrern an Gaucks Kriegspolitik Bezug genommen und auf seiner Facebook-Seite geposted: „Mancher bleibt sich treu. Andere werden Bundespräsident und widerliche Kriegshetzer.“

Die Nachricht wurde von zahlreichen Medien aufgegriffen und als „Verunglimpfung des Bundespräsidenten“ bezeichnet. Eine solche Verunglimpfung ist in Deutschland eine Straftat, die nach Paragraf 90 des Strafgesetzbuches auf Ermächtigung des Bundespräsidenten mit einer Freiheitsstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren geahndet wird. Ein Sprecher der Potsdamer Staatsanwaltschaft erklärte gegenüber Spiegel Online, dass die Behörde den Fall prüfe. Am Mittwoch ließ Gauck dann mitteilen, er habe die Staatsanwaltschaft nicht ermächtigt, ein Verfahren einzuleiten.

Am gleichen Tag machten Abgeordnete von Union und SPD die Facebook-Nachricht zum Thema in der Generaldebatte des Bundestags. Sie forderten den Fraktionsvorsitzenden der Linkspartei, Gregor Gysi, zu einer Stellungnahme auf.

Der Fraktionschef der SPD, Thomas Oppermann, bezeichnete Müllers Satz als „unglaubliche Schmähkritik“ und machte Gysi persönlich dafür verantwortlich. Dessen „demagogische Verdrehung der Worte des Bundespräsidenten“ bildeten die Grundlage für solche „unglaublichen Entgleisungen“, so Oppermann. Schließlich rückte er die Linkspartei in die Nähe der Nationalsozialisten. Die SPD reagiere auf die Kritik Müllers sensibel, „denn das war die Strategie der Nazis in der Weimarer Republik gegen Reichspräsident Ebert“, sagte Oppermann.

Gysi reagierte, indem er sich von Müller distanzierte. Müller habe sich „falsch ausgedrückt“, ein „widerlicher Kriegshetzer“ sei Gauck nicht. „Keine Partei kann für die Äußerungen jedes einzelnen Mitglieds die Haftung übernehmen“, sagte Gysi. Auch Parteichef Bernd Riexinger distanzierte sich von Müller und erklärte, die Debatte um Kriegseinsätze müsse „in aller Sachlichkeit und mit dem nötigen Respekt vor der Würde des Amts geführt werden“.

Die Kampagne für die strafrechtliche Verfolgung von Kriegsgegnern ist nicht gegen die Linkspartei gerichtet. Diese arbeitet bei der Remilitarisierung der deutschen Außenpolitik eng mit der Bundesregierung zusammen. Erst am Dienstag hatte ihr Außenpolitiker Stefan Liebich erklärt, seine Partei stehe bereit, in einer möglichen Koalition mit SPD und Grünen Auslandseinsätze der Bundeswehr zu unterstützen.

Die Drohungen gegen Müller dienen vielmehr dazu, wirkliche Kriegsgegner einzuschüchtern und zu kriminalisieren. Denn dass der Bundespräsident seit Monaten systematisch für ein stärkeres internationales Engagement Deutschlands wirbt und dabei den Einsatz militärischer Mittel ausdrücklich einschließt, ist eine unwiderlegbare Tatsache.

Gauck hatte sich am Tag der Deutschen Einheit 2013 und auf der Münchener Sicherheitskonferenz zu Beginn des Jahres entsprechend geäußert und dabei das entsprechende Medienecho einkalkuliert. In München hatte Gauck erklärt, das Ausland nehme Deutschland als „Drückeberger“ wahr. Deshalb müsse es bereit sein, mehr Risiken einzugehen. Beide Reden waren sorgfältig vorbereitet und mit der Bundesregierung abgestimmt worden.

In den letzten 15 Jahren hat sich Deutschland bereits an den Kriegen gegen Serbien und Afghanistan beteiligt und den USA im Krieg gegen Irak logistische Unerstützung gegeben. In der Ukraine hat die Bundesregierung einen Putsch mitgetragen, der sich auf die Faschisten der Swoboda und des „Rechten Sektors“ stützte. Sowohl der Serbien- wie der Irakkrieg erfolgten ohne Legitimation der Vereinten Nationen und waren daher nach geltender Rechtsauffassung völkerrechtswidrig. Man müsste daher eher fragen, ob nicht Gauck mit seinem Eintreten für ein stärkeres militärisches Engagement gegen geltendes Recht verstößt.

Dass nun der Paragraf gegen die „Verunglimpfung des Bundespräsidenten“ gegen Kriegsgegner ins Spiel gebracht wird, knüpft an deutsche Traditionen an.

Schon im Kaiserreich wurde das Gesetz gegen Majestätsbeleidigung genutzt, um Gegner der Aufrüstung anzuklagen. Zwischen 1896 und 1907 dokumentierte allein die sozialdemokratische Zeitung Vorwärts 907 Verurteilungen nach diesem Gesetz. Ein prominentes Beispiel ist die Sozialistin und Kriegsgegnerin Rosa Luxemburg, die 1904 inhaftiert wurde, weil sie dem Kaiser Inkompetenz attestiert hatte.

Ab 1908 trat der Paragraf der Majestätsbeleidigung in den Hintergrund. Kriegsgegner und Oppositionelle wurden aber aufgrund ähnlicher Gesinnungs-Paragrafen zu Zuchthaus verurteilt. Kurz vor Ausbruch des Ersten Weltkriegs wurde Luxemburg erneut inhaftiert. Dieses Mal wegen der „Aufforderung zum Ungehorsam gegen Gesetze und Anordnungen der Obrigkeit“. Sie hatte zur Kriegsdienstverweigerung aufgerufen.

Mit der Revolution von 1918 wurden die Gesinnungsparagrafen zunächst abgeschafft. Doch als Außenminister Walter Rathenau im Juni 1922 von der rechtsextremen Organisation Consul ermordet wurde, verabschiedeten SPD, USPD, Zentrum und DVP das Republikschutzgesetz, das die Verunglimpfung der Republik einschließlich des Reichspräsidenten unter Strafe stellte.

Angewendet wurde dieses Gesetz freilich nicht gegen die Rechtsextremen. Es wurde als politische Waffe gegen die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) und andere linke Gruppen genutzt. 1924 richteten sich zwei Drittel der Urteile nach dem Republikschutzgesetz gegen Kommunisten, 1925 und 1926 sogar alle. Allein 1925 wurden 269 Kommunisten nach diesem Gesetz verurteilt.

Je mehr sich die sozialen Gegensätze zuspitzten und die Aufrüstung vorangetrieben wurde, desto schärfer fielen auch die Urteile der politischen Justiz aus. Prominentes Beispiel ist der Pazifist Carl von Ossietzky, der 1931 zu 18 Monaten Gefängnis verurteilt wurde, weil er in einem Artikel für die Weltbühne die verbotene Aufrüstung der Reichswehr aufgedeckt hatte. Kurz vor Hitlers Machtübernahme entlassen, wurde von Ossietzky von den Nazis anschließend ins KZ gesteckt. Er starb an den Folgen der erlittenen Misshandlung.

Nach dem Krieg wurde dann der Paragraf 90 des StgB, der die „Verunglimpfung des Bundespräsidenten“ unter Strafe stellt, als einer der Nachfolger des Republikschutzgesetzes eingeführt. Die Bundespräsidenten Theodor Heuss und Heinrich Lübke nutzten ihn vor allem, um gegen Kritiker vorzugehen, die ihre Rolle im Dritten Reich thematisierten. In den letzten zwanzig Jahren kam der Paragraf kaum noch zur Anwendung.

In dem Maße, wie sich der deutsche Imperialismus wieder auf Krieg vorbereitet, kommt auch die Gesinnungsjustiz zurück. Dass im Bundestag und in den Medien offen über die strafrechtliche Verfolgung von Kriegsgegnern diskutiert wird, ist eine ernste Warnung.

Loading