Dresden: Drastisches Urteil gegen Neonazi-Gegner

Im Januar hat das Amtsgericht Dresden Tim H. wegen besonders schweren Landfriedensbruchs, Körperverletzung und Beleidigung zu 22 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Anlass war eine Demonstration gegen einen Neonazi-Aufmarsch, an der der Mitarbeiter der Linkspartei teilgenommen hatte. Nun liegt die schriftliche Begründung des Urteils vor. Sie ist der vorläufige Höhepunkt zahlreicher Versuche von Polizei und Justiz, den Protest gegen Neonazis zu kriminalisieren.

Neonazis nutzen den Jahrestag der Bombardierung Dresdens durch die Alliierten im Februar 1945 seit Jahren für propagandistische Aufmärsche. Dagegen organisieren ihre Gegner regelmäßig Blockaden und Gegendemonstrationen.

Die Staatsanwaltschaft Dresden hatte Tim H. beschuldigt, er habe im Rahmen einer solchen Gegendemonstration am 19. Februar 2011 als „Rädelsführer“ einen Angriff auf Polizeieinheiten geleitet. Er habe eine Menschenmenge von mehreren hundert Personen auf eine Polizeisperre gehetzt. Dabei sollen vier Polizisten verletzt worden sein. Einen Polizeibeamten soll Tim H. zudem als „Nazi-Schwein“ beschimpft haben.

Weder das Gericht noch die Staatsanwaltschaft waren im Prozess in der Lage, konkrete Taten oder auch nur eine allgemeine Tatbeteiligung des 36-jährigen Tim H. nachzuweisen. Das hielt den Vorsitzenden Richter Hans-Joachim Hlavka jedoch nicht davon ab, den bisher nicht vorbestraften Familienvater ohne Bewährung zu fast zwei Jahren Haft zu verurteilen.

Das Urteil stützt sich im Wesentlichen auf ein Polizeivideo vom Tag der Demonstration. Darin ruft ein großgewachsener Mann mit einem Megafon in der Hand die Menschenmenge auf: „Kommt nach vorne!“

Ob es sich bei dem Mann überhaupt um Tim H. handelt, ist äußerst zweifelhaft. Vier zur Verhandlung geladene Polizeibeamte konnten zum „Täter“ keinerlei Angaben machen. Der Hauptbelastungszeuge, der das Geschehen von seinem Balkon aus beobachtet hatte, bestritt gleich am ersten Verhandlungstag, dass es sich bei dem Mann am Megafon um den Angeklagten handle. Zudem sollen auf dem Video zwei Personen zu sehen sein, die das Megafon in Händen halten – laut Spiegel Online ist keiner von ihnen als Tim H. zu erkennen.

Die Staatsanwaltschaft hatte überdies behauptet, Tim H. habe „Durchbrechen!“ und „Nicht abdrängen lassen!“ gerufen. Beweisen konnte sie das nicht. Dennoch hatte sie eine Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten gefordert und ist mittlerweile gegen das Urteil in Berufung gegangen.

Der Verteidiger des Angeklagten, Sven Richwin, bezeichnete die Urteilsbegründung als „verblüffend unscharf“. Es sei dem Gericht letztlich darum gegangen, „pauschal die Auseinandersetzungen am 19. Februar 2011 abzuurteilen, ohne sich mit den störenden Umständen des Einzelfalls zu beschäftigen“. Die Urteilsbegründung sei keine, die Unschuldsvermutung habe in Dresden offenbar keine Gültigkeit.

Richter Hlavka hatte schon bei der Urteilsverkündung deutlich gemacht, dass es ihm darum ging, ein Exempel zu statuieren. Er berief sich auf die Dresdner Bevölkerung, die es angeblich leid sei, dass das Gedenken zur Bombardierung der Stadt „von beiden Seiten, Rechten und Linken“, ausgenutzt werde.

Auf diese Weise stellte er die Neonazis, die von einem „alliierten Bombenholocaust“ sprechen und den Gedenktag in geradezu perverser Art und Weise ausnutzen, um den Nationalsozialismus zu verharmlosen, auf eine Stufe mit den vielen tausend Menschen, die aus aufrichtiger Empörung dagegen demonstrieren. Offenbar sieht er im Widerstand gegen Neonazis eine Bedrohung der öffentlichen Ordnung.

Weder die Staatsanwaltschaft noch der Richter warfen dem Angeklagten vor, er habe mit Gegenständen geworfen oder sei selbst körperlich gewalttätig geworden. Sie verurteilten Tim H. für etwas, das er selbst gar nicht begangen hatte. „Was andere getan haben, müssen sie sich mit anrechnen lassen“, sagte der Richter in der Urteilsbegründung.

Tim H. äußerte sich während des Verfahrens nicht zu den Vorwürfen. Er berief sich auf das Aussageverweigerungsrecht, das dem Angeklagten in einem Strafverfahren das Recht gibt zu schweigen, ohne dass ihm daraus Nachteile erwachsen. Der Richter legte die Wahrnehmung dieses Rechts trotzdem zu Lasten des Angeklagten aus. Er lehnte die Aussetzung der Strafe zur Bewährung mit der Begründung ab, dass sich der Angeklagte nicht zu den Beweggründen seines Handelns geäußert habe.

Auch wenn das Urteil vor der nächsten gerichtlichen Instanz möglicherweise keinen Bestand haben wird, wirft der Prozess ein Schlaglicht auf das Vorgehen der Dresdner Justiz gegen antifaschistische Demonstranten.

Während das Amtsgericht Tim H. für nicht belegte Vorwürfe zu knapp zwei Jahren Gefängnis ohne Bewährung verurteilte, verhandelte das Dresdner Landgericht im Januar zeitgleich gegen fünf Neonazis der verbotenen Gruppe „Sturm 34“. Obwohl es ihre Verurteilung wegen schwerer Körperverletzung, Sachbeschädigung und Bildung einer kriminellen Vereinigung bestätigte, kamen alle Beteiligten mit Geld- oder Bewährungsstrafen davon.

Das Urteil gegen Tim H. ist der vorläufige Höhepunkt der Kriminalisierung des Widerstands gegen Neonazis durch die sächsische Polizei und Justiz.

Gegen die Anti-Nazi-Demonstrationen im Februar 2011waren Polizei und Justiz in bisher ungekanntem Ausmaß vorgegangen. Mit einer groß angelegten Funkzellenabfrage erfassten sie damals mehr als eine Million Verbindungsdaten von über 300.000 Menschen. Das Amtsgericht Dresden, das die richterliche Anordnung dazu gegeben hatte, erklärte die Maßnahme auch im Nachhinein für rechtens. Sie sei „erforderlich, geboten und angemessen“ gewesen. Das Gericht stellte damit Hunderttausende oft völlig unbeteiligte Personen unter Generalverdacht.

Auch die Daten rechtlich besonders geschützter Personen, wie etwa von Anwälten, wurden erfasst. Wie die Polizei später zugeben musste, hatte sie die Daten zweckentfremdet und für Verfahren gegen Blockierer benutzt.

Gegen die Organisatoren der Demonstration war die Polizei schon im Vorfeld massiv vorgegangen. So berichtet die thüringische Linken-Abgeordnete Katharina König in der ZEIT von Hausdurchsuchungen, Telefonüberwachungen und Beschlagnahmungen, aber auch vom Abschalten der Website der Organisatoren und Schikanen gegen auswärtige Demonstranten, die gar nicht erst in die Stadt gelassen wurden.

Das politische Signal, das von solchen Maßnahmen ausgeht, ist eindeutig. Jeglicher Widerstand gegen Nazis oder gegen politische Maßnahmen der Regierung soll kriminalisiert werden. Das Urteil gegen Tim H. signalisiert, dass man sich nicht mehr auf eine politische Demonstration begeben kann, ohne fürchten zu müssen, vor Gericht und schließlich im Gefängnis zu landen.

In Sachsen nimmt die Verflechtung staatlicher Organe mit rechtsextremen Kreisen besonders deutliche Formen an. Auf Kritik an den Ermittlungsmethoden der Staatsanwaltschaft und der Justiz antworteten Politiker der Regierungsparteien CDU und FDP sowie Vertreter der Staatsanwaltschaft mit einer Kampagne in der rechtsradikalen Jungen Freiheit.

Am 17. Januar dieses Jahres hob der Immunitätsausschuss des sächsischen Landtags die Immunität des Grünen-Abgeordneten Johannes Lichdi auf. Er hatte sich, wie er offen eingesteht, während der Demonstrationen vom Februar 2011 an einer Platzbesetzung auf einer Straßenkreuzung beteiligt.

Ganz anders ist die Haltung von Politik, Justiz und Polizei gegenüber dem Rechtsextremismus. Die Terroristen des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) konnten jahrelang unentdeckt in Sachsen leben. Bis heute ist zum Beispiel nicht geklärt, weshalb Beate Zschäpe direkt nach der Explosion ihrer Wohnung mehrere Anrufe von einem Handy erhielt, das auf das sächsische Innenministerium angemeldet war.

Das Vorgehen der Staatsorgane muss vor dem Hintergrund der enormen sozialen Spannungen gesehen werden, die sich seit Beginn der Weltwirtschaftskrise vor viereinhalb Jahren deutlich verschärft haben. In dem Maße, wie sich die sozialen Gegensätze verschärfen und die alltäglichen Lebensumstände für Millionen Menschen immer unerträglicher werden, wendet sich die herrschende Klasse immer offener von elementaren demokratischen Grundsätzen ab.

Die Kriminalisierung von Demonstrationen und Protesten ist ein internationales Phänomen. Im letzten Jahr verbot die Stadt Frankfurt am Main, größtenteils bestätigt durch die hessische Justiz, weitgehend die Blockupy-Proteste gegen die Macht der Banken. In Griechenland und Spanien wurden Arbeiter, die gegen massive Kürzungen in Streik traten, unter Kriegsrecht gestellt und zur Arbeit gezwungen.

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