Massive Kritik an Schilys Zuwanderungsgesetz

In den Wochen vor den Terroranschlägen in den USA hatten zahlreiche Flüchtlingsorganisationen, Kirchen, aber auch die Grünen, das Außen- und das Justizministerium Kritik an Innenminister Schilys Entwurf für ein neues Zuwanderungsgesetz geäußert und Änderungsvorschläge vorgelegt. Jetzt sind die kritischen Stimmer verstummt oder in den Hintergrund getreten.

Die Kritik an dem umfangreichen Entwurf hat deutlich gemacht, dass Schilys Gesetz Deutschland nicht für Zuwanderer öffnet, sondern bisherige Bestimmungen des Ausländergesetzes und gegen Flüchtlinge und Asylsuchende gerichtete Maßnahmen weiter verschärft. Unter anderen wurden folgende Regelungen des Gesetzentwurfs kritisiert:

- Die Einführung eines Zweiklassenrechts bei der Einwanderung und Integration. Nur die von der Wirtschaft gesuchten Hochqualifizierten sollen ein relativ sicheres Niederlassungsrecht erhalten. Ihre Kinder dürfen bis zum 18. Lebensjahr nachkommen. Nicht so bei Flüchtlingen oder auch Ausländern, die schon länger in Deutschland leben. Ihre Kinder sollen nur noch bis zum 12. Lebensjahr nachkommen dürfen. Das ist ein eklatanter Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz und gegen großzügigere europäische Regelungen, von der Kinderschutzkonvention der Vereinten Nationen gar nicht zu reden.

- Die Voraussetzungen für die rechtlich gesicherte Niederlassungsvoraussetzungen werden so hoch gehängt, dass der dauerhafte Aufenthalt für große Gruppe von sozial schwachen Ausländern, die teilweise schon seit Jahren in Deutschland leben, fast unmöglich wird. Ein großer Teil der derzeit mit befristeter Aufenthaltserlaubnis in Deutschland lebenden 1,7 Millionen Menschen wird deshalb keinen Anspruch auf die sichere Niederlassungserlaubnis haben.

- Der von vornherein zeitlich befristete Aufenthalt, gebunden an einen Arbeitsplatz bzw. Arbeitskräftebedarf, erinnert an das Rotationsprinzip, wie es am Anfang der "Gastarbeiter"-Anwerbung üblich war. Es ist mit großer Rechtsunsicherheit für die ausländischen Arbeiter verbunden.

- Die Rechtssicherheit bleibt nach dem neuen Gesetzentwurf weitgehend auf der Strecke. Selbst Ansprüche auf Familiennachzug stehen unter unbestimmten Vorbehalten und öffnen der Ämterwillkür Tür und Tor. Über jedem Ausländer in Deutschland schwebt die Einschränkung nach Paragraf 5 Absatz 1 Nummer 3 des neuen Aufenthaltsgesetzes, die besagt: Jede Erteilung eines Aufenthaltstitels setzt voraus, dass "der Aufenthalt des Ausländers... Interessen der Bundesrepublik Deutschland nicht beeinträchtigt oder gefährdet".

- Bisher geduldete Ausländer - wie Bürgerkriegsflüchtlinge, die nicht zurückkehren können, oder Asylsuchende, deren Antrag auf Asyl abgelehnt wurde, die aber nicht abgeschoben werden konnten - werden schlechter gestellt. Die bisherige Duldung, die schon unbefriedigend war, soll gestrichen werden. Aber für einen Großteil der bisher geduldeten Ausländer sieht der neue Gesetzentwurf keinen Ersatz vor. Eine Minderheit soll eine "Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung" erhalten. Der Rest fällt ins rechtliche Nichts und reiht sich bei den Hunderttausenden von Menschen ohne Papiere ein. Bisher Geduldete dürfen in Zukunft nicht mehr arbeiten und sollen stattdessen in Ausreisezentren eingewiesen werden.

- Nichtstaatliche oder geschlechtsspezifische Verfolgung wird auch nach dem neuen Gesetzentwurf nicht als Asylgrund anerkannt. Ausweisungen und Abschiebungen sollen gegenüber dem jetzigen Zustand beschleunigt und verschärft werden. So soll zum Beispiel ein Flüchtling, der aufgrund der politischen Lage nicht in sein Heimatland abgeschoben werden kann, selbst nachweisen müssen, warum er nicht in ein Nachbarland oder einen anderen Staat abgeschoben werden kann.

- Weitere Verschärfungen sind: Das eigenständige Aufenthaltsrecht für ausländische Ehegatten, das die rot-grüne Regierung erst vor kurzem unter bestimmten Voraussetzungen eingeführt hat, wird wieder in Frage gestellt. Das komplizierte und starre deutsche Ausweisungssystem bleibt überwiegend erhalten und wird sogar noch verschärft. Die Genfer Flüchtlingskonvention wird ausdrücklich durch gesetzgeberische Maßnahmen unterlaufen.

- Nachfluchtgründe, wie zum Beispiel die politische Betätigung eines Flüchtlings, der gegen die Unterdrückung in seinem Heimatland in der Bundesrepublik protestiert, sollen nicht mehr als Asylgrund anerkannt werden. Das läuft auf ein politisches Betätigungsverbot von Asylsuchenden hinaus. Bei Zuwiderhandlung droht den Betreffenden Abschiebung selbst bei höchster Gefahr für Leib und Leben.

- Das Asylbewerberleistungsgesetz, das Leistungen für Asylbewerber seit Jahren um 30 Prozent unter den normalen Sozialhilfesatz senkt, soll unbefristet gelten und überwiegend nur noch in Sachleistungen gewährt werden. Es wurde im Zusammenhang mit dem Asylkompromiss von 1993 eingeführt, galt zunächst nur für ein Jahr, dann für drei Jahre. Auch diese Regelung verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz und beraubt Asylsuchende und Ausländer mit Abschiebeschutz einer auch nur im Ansatz menschenwürdigen Lebensgrundlage.

- Nach wie vor sollen Kinder und Jugendliche, die in Deutschland geboren und aufgewachsen sind, ausgewiesen werden können, wenn sie straffällig werden. Der Schutz unbegleiteter Flüchtlingskinder wird nach wie vor nicht gewährleistet.

- Das Gesetz sieht keine Härtefallregelung vor, zum Beispiel für Menschen und Familien, die bereits jahrelang in Deutschland leben und arbeiten, aber trotzdem kein Aufenthaltsrecht erhalten. Satt dessen sollen Kirchengemeinden oder Wohlfahrtsorganisationen dem Staat die Flüchtlinge, deren Schutz sie fordern, abkaufen können. Diese dürfen bleiben, wenn die Kirchen die vollen Kosten für ihren Unterhalt übernehmen. Von den Kirchen wurde dies umgehend zurückgewiesen.

- Das Flughafenverfahren (ein verkürztes Asylverfahren) und die Abschiebehaft, die seit Jahren unter starker Kritik stehen und zahlreiche Selbstmorde verursacht haben, sollen uneingeschränkt aufrecht erhalten bleiben.

Die nach den Anschlägen in den USA von Regierungs- und Oppositionspolitikern angefachte Diskussion zur Verschärfung der inneren Sicherheit und der Abwehr alles Fremden hat ihre Wirkung nicht verfehlt. Ähnlich wie in Amerika und anderen europäischen Ländern haben Anfeindungen und tätliche Übergriffe gegen Menschen arabischer oder türkischer Herkunft - in Deutschland leben etwa dreieinhalb Millionen Menschen muslimischen Glaubens - in den letzten Tagen zugenommen. So berichtet der Zentralrat der Muslime von zahlreichen Drohbriefen, in denen Muslime pauschal der Attentate verdächtigt werden.

Auch das Zentrum für Türkeistudien in Essen meldet, dass die offene Diskriminierung von Ausländern nach den Terroranschlägen in den USA zugenommen habe. Der Institutsleiter Faruk Sen berichtete, dass Frauen mit Kopftüchern auf der Straße beschimpft worden seien. Auch gab es mehrere Drohanrufe und Verunglimpfungen des Islam.

Ein Kommentator in der Süddeutschen Zeitung vom 18. September schreibt dazu: "Die Verbindung, die Innenminister Otto Schily zwischen den beiden Hamburger Studenten, die als mutmaßliche Terroristen identifiziert worden sind, sofort und gleichsam automatisch zur gesamten Ausländerpolitik hergestellt hat, befriedigt in vorauseilendem Gehorsam jene Geister, die hinter jedem orientalisch aussehenden Nachbarn ebenso automatisch einen potentiellen Extremisten vermuten."

Siehe auch:
Bundesinnenminister Otto Schily legt Entwurf zur Neuregelung des Ausländergesetzes vor
(14. August 2001)
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