Assange hat „sehr ernstes Muster wirklicher Kriegsverbrechen“ aufgedeckt

Daniel Ellsbergs Aussage im Auslieferungsprozess

Am 16. September sagte auch Daniel Ellsberg in Julian Assanges Auslieferungsprozess aus. Seine eindrucksvolle Zeugenaussage wurde über Videolink im Londoner Old Bailey zugeschaltet. Ellsberg hatte im Jahr 1971 die streng geheimen Pentagon-Papiere veröffentlicht und damit die Lügen und das kriminelle Verhalten der US-Regierung im Vietnamkrieg aufgedeckt.

Zur Bedeutung der WikiLeaks-Publikationen sagte Ellsberg: "Es war mir klar, dass diese Enthüllungen, ähnlich wie die Pentagon Papers, der Öffentlichkeit reinen Wein über den Irakkrieg und den Afghanistankrieg einschenkten. Davor war sie über diese Kriege, über ihren Verlauf und ihre Erfolgsaussichten, immer belogen worden. Es war auch nicht klar, ob dieser Krieg überhaupt jemals beendet würde. Die Information war selbstverständlich für die amerikanische Öffentlichkeit von größter Bedeutung.“

Mit Blick auf die Kriege, die WikiLeaks enthüllt hatte, sagte Ellsberg: „Der Irak-Krieg wurde selbst für einen Laien klar als Verbrechen gegen den Frieden, als ein Angriffskrieg, erkennbar.“

Daniel Ellsberg bei der Preisverleihung des Olaf Palme Preises, 2018 (Foto: Björn Qvarfordt/OLOF Palmes Minnesfond) [Photo: Björn Qvarfordt/OLOF Palmes Minnesfond]

„Was den Afghanistan-Krieg angeht, so wurde sofort sichtbar, dass er ein zweites Vietnam war. Das war eine Wiederholung des Vietnamkriegs, trotz der großen Unterschiede im Terrain, in der Religion, in der Sprache (…) Der grundlegende Charakter des Kriegs als Invasion und Besetzung eines fremden Landes gegen den Willen seiner meisten Einwohner, das war das gleiche. Und das heißt, dass die Aussichten im Wesentlichen die gleichen waren: nämlich die auf eine endlose Pattsituation, wie wir sie jetzt seit 19 Jahren in Afghanistan erleben. Und auch in Vietnam hätte es lange so weitergehen können, wenn die Wahrheiten, die die Regierung verheimlichen wollte, nicht an die Öffentlichkeit gelangt wären.“

Über die Brutalität dieser Besetzungen, wie sie WikiLeaks aufgedeckt hatte, sagte Ellsberg: „Zum ersten Mal seit fast vierzig Jahren (…) seit den Pentagon Papers, waren hier Dokumente in ausreichender Menge publiziert worden, um ein Entscheidungsmuster erkennbar zu machen, um zu zeigen, dass hier eine politische Richtung am Werk war, und es sich nicht nur um Ausnahmen und Einzelfälle handelte.“

Er wies besonders darauf hin, dass die Dokumente „sehr ernste Kriegsverbrechen“ aufgedeckt hatten. „Im Fall Afghanistans beschrieben die Berichte über Folter, Attentate und Todesschwadronen eindeutig Kriegsverbrechen. Ich wäre übrigens erstaunt gewesen, wenn ich 1971 oder 1964 im Pentagon solche Berichte in den normalen Verschlusssachen [im Gegensatz zu Top Secret] gefunden hätte. Sie wären damals viel höher eingestuft worden. Die Berichte enthüllten, dass sich in den dazwischen liegenden Jahren, im Irak-Krieg und im Afghanistan-Krieg, Folter, Todesschwadronen und Attentate so normalisiert hatten, dass Berichte über solche Gräueltaten einem Netzwerk von niederschwelliger Geheimhaltung anvertraut werden konnten.“

Über das Video „Collateral Murder“ sagte Ellsberg: „Wir sahen, wie einer von ihnen mit seinem Maschinengewehr einen unbewaffneten Mann verfolgte, der verwundet war und sich zu retten versuchte (…) Ich war sehr froh, dass die amerikanische Öffentlichkeit mit dieser Realität unseres Krieges konfrontiert wurde.“

Die Anklage setzte ihre Strategie fort, den Fall Assange so weit wie möglich von der Aufdeckung von Kriegsverbrechen wegzuführen. Kronanwalt James Lewis fragte im Kreuzverhör: „Wussten Sie, dass Mister Assange nicht etwa wegen der Veröffentlichung des 'Collateral Murder'-Videos im Internet strafrechtlich verfolgt wird? (…) Was dieses Video angeht, ist er nur in drei Punkten angeklagt, nämlich in den Punkten 15, 16 und 17, die sich auf die Stellen beschränken, wo Namen von Informanten nicht gelöscht wurden.“ Ellsberg parierte diesen Winkelzug, den er „irreführend“ nannte: „Soweit ich weiß, wird er keineswegs nur wegen Paragraph 15, 16 und 17 angeklagt.“

Lewis versuchte auch, im Fall der Pentagon-Papiere einen Keil zwischen Assange und Ellsberg zu treiben. Ellsberg wies auch dies zurück und betonte, dass er „sowohl mit der Quelle als auch mit dem Prozess der Veröffentlichung“ vollkommen einverstanden sei. Er und Assange hegten die gleiche „tiefe Unzufriedenheit nicht nur mit der jetzigen, sondern mit allen amerikanischen Regierungen der jüngeren Zeit“. Dies besonders, was die mangelnde Transparenz bei der Entscheidungsfindung der Regierung angehe.

Tatsächlich sei dies bei buchstäblich allen öffentlichen Regierungserklärungen der Fall. „So viele von ihnen waren unwahr.“ Sowohl bezüglich der Art des Konflikts, der Erfolgsaussichten, wie auch all dessen, „was in unserem Namen getan wurde“, sei ein solcher Mangel an Transparenz feststellbar, „dass man von keiner funktionierenden Demokratie mehr sprechen kann“.

„Außergewöhnlich und absurd“ sind laut Ellsberg auch alle früheren Behauptungen der Anklage, Assange habe nicht aus politischen Beweggründen gehandelt.

Lewis argumentierte dann, Ellsberg selbst habe sich entschieden, vier Bände der Pentagon-Papiere nicht herauszugeben, um „den Interessen der Vereinigten Staaten nicht zu schaden“. Aber Ellsberg korrigierte ihn darin, was seine damaligen Motive anging. Er erklärte, dass er diese Bände (die sich auf die laufenden Verhandlungen zwischen den USA und Nordvietnam bezogen) nicht etwa zurückgehalten habe, um die darin enthaltenen Namen nicht preiszugeben, sondern um zu verhindern, dass die USA die Freigabe als „Entschuldigung für das Scheitern der Verhandlungen oder sogar für deren Abbruch“ benutzen würde. „Ich erinnere mich, dass ich damals sagte: ‚Ich möchte dem Krieg im Wege stehen, aber nicht den Verhandlungen‘.“

Ellsberg schilderte, wie er in den vierzig Jahren seit den Pentagon-Papieren „von bestimmten Leuten immer wieder verleumdet wurde, und dann haben die Medien mich lange völlig kaltgestellt. Auf einmal, im Zusammenhang mit Manning und Assange, tauchte mein Name wieder auf, und ich wurde ständig als positives Beispiel gegen diese neuen Enthüllungen benutzt, die sich angeblich sehr von meinen unterschieden“. Dieser Darstellung des „guten Ellsbergs“ gegen den „bösen Assange“ stimme er absolut nicht zu.

Die Staatsanwaltschaft versuchte zu suggerieren, dass klare Beweise dafür vorlägen, dass die Veröffentlichung von unzensierten Dokumenten durch WikiLeaks den darin erwähnten Personen unmittelbar geschadet habe. Ellsberg trat dieser, wie er es nannte, „zynischen“ Behauptung energisch entgegen. Er forderte Lewis heraus: „Gehe ich recht in der Annahme, dass nicht eine einzige [der von der US-Regierung als gefährdet bezeichneten Personen] tatsächlich körperlichen Schaden erlitten hat? (…) Lautet die Antwort darauf etwa Nein?“

Kurz nach diesem Wortwechsel ergriff Assange das Wort und sagte: „Die Anklage behauptet mit rhetorischen Taschenspielertricks, dass ich Menschenleben in Gefahr gebracht hätte. Das muss sofort korrigiert werden. Der Schaden für mich ist sonst irreparabel.“ Bezirksrichterin Vanessa Baraitser hieß ihn sofort Schweigen, und die Videoverbindung zu den Journalisten wurde ohne Erklärung unterbrochen. Erst 10 Minuten später wurde sie wieder hergestellt, während das Verfahren ständig weiterlief.

Dieser Zwischenfall unterstreicht Ellsbergs Warnung, die er kurz zuvor als Zeuge ausgesprochen hatte: Die undemokratische Behandlung, mit der das amerikanische Justizsystem ihn selbst behandelt hatte, droht heute auch Assange. Er hatte berichtet, dass auch sein Prozess das Spionagegesetz zugrunde gelegt hatte, und dass der Richter seinem Anwalt verboten hatte, ihn nach den Gründen zu fragen, warum er die Pentagon-Papiere kopiert und veröffentlicht habe. Dies sei „irrelevant“, wurde damals gesagt. „Wie sich zeigt, hat seither jeder einzelne Fall – zwei davon vor Präsident Obama, neun unter Obama – das Spionagegesetz auf genau dieselbe Weise interpretiert (…) Jede Erwähnung von Motiv oder Kontext wird als ‚irrelevant‘ abgetan.“

Dies sei jedoch, so Ellsberg, „absolut unangemessen, wenn es um Whistleblower geht. Dabei besteht der eigentliche Zweck und Kontext der Tat darin, die Öffentlichkeit zum Wohl des Gemeinwesens zu informieren (…) Das heißt, ich habe keinen fairen Prozess bekommen (…) und seither hat auch niemand anderes unter dieser Anklage einen fairen Prozess bekommen. Es ist ausgeschlossen, dass Julian Assange einen auch nur annähernd fairen Prozess bekommt.“

Ellsbergs Fall wurde damals schließlich niedergeschlagen, weil sich herausstellte, dass die US-Regierung versucht hatte, die Notizen seines Psychiaters zu stehlen, und dass sie seine Gespräche abgehört hatte. Ellsberg zog die Parallele zwischen seiner Verfolgung und der von Assange und sagte: „In Bezug auf die Aspekte der Spionage sehe ich keinen Unterschied zwischen den Anklagen gegen Assange und gegen mich. Keinen Unterschied gibt es auch in der Art der illegalen Überwachung: In meinem Fall handelte es sich um ein kabelloses Abhörgerät und den Versuch, mich außer Gefecht zu setzen. Und, wenn ich es richtig verstehe, wurde auch Assange mittels illegaler Abhörgeräte belauscht, und seine Kommunikation mit seinen Anwälten wurde abgehört.“

Über die Anhörungen der letzten Woche hat die englischsprachige World Socialist Web Site täglich berichtet.

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