Britische Richterin lehnt Aufschub von Assanges Auslieferungsverfahren ab

Der inhaftierte WikiLeaks-Herausgeber Julian Assange erschien am Montag vor dem Amtsgericht Westminster in London. Es war erst sein dritter öffentlicher Auftritt in Großbritannien, seit er am 11. April von der britischen Polizei in der ecuadorianischen Botschaft verhaftet und im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh eingesperrt wurde.

Assange, dessen Enthüllung von US-Kriegsverbrechen im Irak und Afghanistan weltweite Aufmerksamkeit erregt und ihm mehrere Auszeichnungen für Journalistik in Australien, den USA, Europa und Lateinamerika eingebracht hat, wurde mit einem Gefangenentransporter des Unternehmens Serco zum Gerichtsgebäude gebracht.

Im Gerichtssaal saß er in einem Raum hinter verstärkten Glasscheiben. Als Richterin Vanessa Baraitser ihn nach seinem Namen und Geburtsdatum fragte, musste er eine Denkpause machen und wirkte unsicher.

Von den ersten Momenten der eineinhalbstündigen Anhörung an zeigte sich deutlich die Rachsucht, die Baraitser gegenüber Assange hegt. Gegenüber Assanges Anhängern, die still im Zuschauerbereich saßen, erklärte sie: „Wer versucht zu stören wird aufgefordert werden, den Saal zu verlassen.“ Unter den Zuschauern befanden sich der WikiLeaks-Redakteur und langjährige Journalist, Kristinn Hrafnsson, der investigative Journalist, John Pilger, und der ehemalige Londoner Oberbürgermeister, Ken Livingstone.

Kronanwalt James Lewis, der als Vertreter des US-Justizministeriums auftrat, erklärte: „Mr Assange wird von der Regierung der Vereinigten Staaten wegen Spionage und Beihilfe für Chelsea Manning gesucht.“ Dabei geht es um die Veröffentlichung von geheimen US-Dokumenten im Zusammenhang mit den Kriegen im Irak und Afghanistan sowie um die Telegramme des US-Außenministeriums. Lewis erklärte weiter, Assange sei „kein Journalist“, seine Taten seien „in den USA und Großbritannien gesetzeswidrig“. Als Begründung nannte er den britischen Official Secrets Act.

Kronanwalt Mark Summers forderte im Auftrag von Assange die Einstellung des Auslieferungsverfahrens gegen seinen Klienten. Dazu erklärte er, im amerikanisch-britischen Auslieferungsabkommen von 2003 sei festgelegt, dass „die Auslieferung verweigert wird, wenn es sich bei dem Vergehen, für das die Auslieferung gefordert wird, um eine politische Straftat handelt“. Summers erklärte, die politischen Motive seines Klienten seien „allgemein bekannt“.

Summers erklärte weiter, das Vorgehen der US-Regierung gegen Assange und die ehemalige US-Soldatin Chelsea Manning seit 2010 sei „Teil eines erklärten Kriegs gegen Whistleblower, der sich auch auf investigative Journalisten und Herausgeber erstreckt“. Der US-amerikanische Staat hat politischen Druck auf Ecuador und Manning ausgeübt. Letztere sitzt momentan im Gefängnis, weil sie sich weigert, gegen Assange auszusagen. WikiLeaks wurde als „feindlicher nichtstaatlicher Geheimdienst“ bezeichnet. Die Trump-Regierung habe den Fall neu belebt. Den Angriff auf Journalisten bezeichnete er als „beispiellos“.

Summers forderte Baraitser auf, die Hauptanhörung zur Auslieferung, die für den 25. Februar geplant ist, um drei Monate zu verschieben. Er wies auf die „außergewöhnlichen“ Enthüllungen über die illegale Beeinträchtigung von Assanges gesetzlichen Rechten durch die USA hin. Das juristische Verfahren, das Assange gegen eine spanische Sicherheitsfirma eingeleitet hat, hat aufgedeckt, dass die USA „aktiv vertrauliche Gespräche“ zwischen Assange und seinen Anwälten in der ecuadorianischen Botschaft abgehört haben.

Der amerikanische Staat war in den illegalen Diebstahl von Informationen von Telefonen und Computern verstrickt, in „Einbrüche vermummter Männer in Büros“, und in „Pläne, Assange zu entführen und zu verletzen“.

Summers erklärte gegenüber dem Gericht: „Ehrlich gesagt, brauchen wir mehr Zeit.“ Der „enorme Umfang“ der offenen Fragen in dem Fall erfordere „Beweisbeschaffung in einem Ausmaß, das die meisten Anwälte stark fordern würde“.

Summers erklärte, dass eine Verzögerung auch wegen der Bedingungen notwendig sei, unter denen Assange in Gefängnis Belmarsh lebt. Sein Klient habe keinen Zugang zu Informationen, keinen Telefonkontakt mit seinem amerikanischen Anwälteteam, und habe aufgrund der Einschränkungen bei der Postzustellung die Gerichtsdokumente seiner Anwälte erst eine Woche vor der Anhörung erhalten.

Daraufhin erklärte Lewis im Auftrag der US-Regierung gegenüber der Richterin Baraitser: „Sie sollten sich nicht dazu verleiten lassen, [die von Assanges Anwälten geforderte dreimonatige Verlängerung] zu akzeptieren. Das ist nur eine grobe Schätzung.“

Summers appellierte an Baraitser, das Datum im Februar für die Hauptanhörung zur Auslieferung sei „nicht aufrecht zu erhalten“. Er erklärte wiederholt, Assanges Recht auf einen fairen und gerechten Prozess sei in Gefahr.

Baraitser zeigte sich jedoch unbeeindruckt: „Meine Absicht ist es, den von Lewis vorgeschlagenen Zeitplan zu übernehmen.“ Sie gab der Verteidigung zwar zwei Monate länger Zeit, um Beweise zu sammeln, erklärte aber, dass die Hauptanhörung zum Auslieferungsverfahren am 25. Februar stattfinden werde.

In einem letzten rachsüchtigen Schritt erklärte Baraitser, das einwöchige Anhörungsverfahren zu Assanges Auslieferung im nächsten Jahr werde im Amtsgericht Woolwich neben dem Gefängnis Belmarsh stattfinden. Die Zuschauer reagierten auf diese Ankündigung mit hörbar entsetztem Atmen. Im Zuschauerbereich des Gerichtsgebäudes neben Belmarsh gibt es nur drei Sitze, so dass eine öffentliche Kontrolle ausgeschlossen wird und voreingenommene Medien selektiv Desinformationen und Lügen über den Prozess verbreiten können.

Summers legte sofort Einspruch gegen Baraitsers Entscheidung ein. Das Gerichtsgebäude ist nicht nur schwer zu erreichen und erschwert damit den ohnehin schon unmöglichen Zeitplan und die Arbeitsbelastung des Anwälteteams, die Ausstattung ist auch deutlich minderwertiger als die in Westminster. Es gibt dort nicht einmal Konferenzräume, die für vertrauliche juristische Diskussionen von entscheidender Bedeutung sind. Seine Bedenken wurden jedoch zurückgewiesen.

Als sich die Anhörung dem Ende zuneigte, forderte Baraitser Assange zum Aufstehen auf und fragte ihn: „Verstehen Sie, was heute hier passiert ist?“

Asange, der monatelang in Einzelhaft saß und vom täglichen Zugang zu Informationen von außen abgeschnitten war, antwortete nach einer langen Pause: „Ob ich es verstehe? Nicht wirklich.“

Baraitser fragte: „Möchten Sie sonst noch irgendetwas sagen?“

Assange antwortete mit leiser und teilweise unverständlicher Stimme: „Ich verstehe nicht, wie das gerecht sein soll. Diese Supermacht hatte zehn Jahre Zeit, um sich auf diesen Fall vorzubereiten. Ich kann mich an nichts erinnern. Ich habe keinen Zugang zu meinen Dokumenten. Es ist schwer, mit so begrenzten Mitteln etwas gegen eine Supermacht zu unternehmen, die [unverständlich] ... Sie haben einen unfairen Vorteil, was die Dokumente angeht. Sie [kennen] die Einzelheiten meines Lebens mit meinem Psychologen. Sie stehlen die DNA meiner Kinder. Was hier passiert, ist nicht gerecht.“

Im weiteren Verlauf seiner Rede musste er gegen die Tränen ankämpfen, hielt sich beide Hände an den Kopf und sagte: „Ich kann nicht richtig denken.“ Darauf antwortete Baraitser: „Ihre Haftbedingungen sind nicht Thema dieser Verhandlung.“ Nach diesen letzten Worten wurde Assange von der Anklagebank gebracht, aus dem Blickfeld seiner Anhänger im Zuschauerbereich.

Nach der Anhörung erklärte WikiLeaks-Chefredakteur Kristinn Hrafnsson: „Das Verfahren sollte sofort eingestellt werden. Nach den Vorgaben des [Auslieferungsabkommens] ist es nicht nur illegal, die USA waren obendrein in illegale Operationen gegen Assange und seine Anwälte verwickelt, wegen denen in Spanien eine umfangreiche Untersuchung stattfindet.“

Vor dem Gerichtsgebäude sprachen Hrafnsson und Pilger vor einer Menge von 200 Demonstranten, die den ganzen Morgen über Präsenz zeigten. Darunter befanden sich Dutzende von Gelbwesten, die über Nacht aus Frankreich angereist waren.

Pilger erklärte vor den Demonstranten: „Die ganze Angelegenheit ist eine groteske Absurdität. Es gibt ein Auslieferungsabkommen zwischen diesem Land und den Vereinigten Staaten. Darin heißt es ausdrücklich, niemand darf wegen politischer Vergehen ausgeliefert werden ... Das ist kein Agitprop und keine Meinung, sondern sie sind politisch. Alle Anklagepunkte bis auf einen basieren auf dem US Espionage Act von 1917, der während des Ersten Weltkriegs benutzt wurde, um Kriegsdienstverweigerer einzusperren.“

Weiter erklärte Pilger: „Der Ursprung von all dem ist ein Schurkenstaat – ein Staat, der seine eigenen Gesetze, internationale Gesetze und die Gesetze dieses Landes ignoriert.“

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