Bund und Länder wollen innerhalb eines Jahres eine gemeinsame Anti-Terror-Datei einrichten. In der beim Bundeskriminalamt (BKA) angesiedelten Datensammlung sollen Polizei und andere Sicherheitsbehörden alle für die Terrorbekämpfung benötigten Daten über Personen und Objekte erfassen. In anderen Worten, sie ist ein grandioses Instrument, um die Bevölkerung unter Kontrolle zu halten, zu unterdrücken und zu verhindern, dass sie in Bewegung geraten könnte.
Zugriffsberechtigt sollen außerdem der Bundesnachrichtendienst (BND), Bundespolizei, Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), Militärischer Abschirmdienst (MAD), Landeskriminalämter, Landesämter für Verfassungsschutz und die Staatsschutzdienststellen der Länderpolizei sein. In einem frei zugänglichen Datensatz werden Informationen zur Identifizierung "Verdächtiger" gespeichert. In einen erweiterten Datensatz gehen Informationen ein, die eine "zuverlässige Gefährdungseinschätzung durch die Sicherheitsbehörden" ermöglichen sollen.
Zum erweiterten Datenbestand zählen Religion, Familienstand, Schul- und Berufsausbildung, Arbeitsstelle, Bankverbindungen, Schließfächer, Telekommunikations- und Internetdaten, Waffenbesitz, Verbindungen zu terroristischen Vereinigungen, Verlust von Ausweispapieren sowie Reisebewegungen. In der Datei sollen auch Daten von Kontaktpersonen der Verdächtigen gespeichert werden. Somit kann jeder betroffen sein. Wer einmal in diese Datei gerät, der kann sich auf eine ständige Beobachtung durch alle möglichen Kriminalbehörden gefasst machen, auch wenn er oder sie nicht das Geringste mit Terrorismus zu tun hat.
Ferner ist vorgesehen, dass die einstellende Behörde eigene Bewertungen in der Datei speichern kann.
Außerdem wird darüber diskutiert, ob bei Moslems die Religionszugehörigkeit in die frei zugängliche Datei aufgenommen werden soll oder nicht. Der bayrische Innenminister Günther Beckstein betonte im Rundfunk, bei Islamisten sei die Religionszugehörigkeit eines der entscheidenden Kennzeichen. CDU-Fraktionschef Volker Kauder erklärte auf der Präsidiumssitzung seiner Partei: "Informationen über die Religionszugehörigkeit sind wünschenswert. Es muss ja niemand zur Auskunft gezwungen werden. Aber keine Auskunft kann auch eine Auskunft sein." Soll heißen, dass alle diejenigen, die keine Auskunft über ihre Religionszugehörigkeit geben, in der Datei als "verdächtig" eingestuft werden?
Diese Art von öffentlicher Diskriminierung von Muslimen ist scharf zu verurteilen.
Der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann meinte hierzu noch: "In Deutschland leben Extremisten, die eine erhebliche Gefahr für unsere Sicherheit darstellen. Ich schlage elektronische Fußfesseln für Ausländer vor, die nicht abgeschoben werden können." Notwendig seien außerdem eine vorbeugende Telefonüberwachung und eine Rasterfahndung ohne Einschränkungen.
Die Anti-Terror-Datei ist nur ein Teil eines großen Projektes mit dem Ziel, der Bevölkerung die demokratischen Bürgerrechte zu entziehen und so die gesamte Bevölkerung unter Kontrolle zu halten und zu unterdrücken. Sie verletzt nicht nur den Datenschutz einzelner Personen, sondern schafft auch ein riesengroßes Überwachungsnetz für alle Kriminalbehörden.
Sie wird unter dem Vorwand der Bekämpfung des "islamistische Terrorismus" eingeführt. Dabei kamen die geplanten Anschläge auf zwei Regionalzüge der Deutschen Bahn Ende Juli in Dortmund und Koblenz gerade recht, um die Datei problemloser einführen zu können. Gefordert wurde sie schon nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 in den USA.
Videoüberwachung, Anti-Terror-Training für Bahnmitarbeiter und das Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz
Im ARD-Morgenmagazin vom 21. August 2006, sprach sich August Hanning, Staatssekretär im Innenministerium, für eine Ausweitung der Videoüberwachung aus, "denn ohne die Videoüberwachung wäre uns dieser Erfolg nicht gelungen". Zuvor hatte die Deutsche Bahn in einer Stellungnahme gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung bereits angekündigt, die Videoüberwachung auszuweiten. Bahn-Vorstandsmitglied Otto Wiesheu erklärte, dass die entsprechenden Kameras bereits bestellt worden seien. Derzeit werden nach Angaben der Bahn 5700 Bahnhöfe in Deutschland von Videokameras überwacht. Kurt Jansen, Vorsitzender des Bundes deutscher Kriminalbeamter, erklärte gegenüber der Zeitung, die Videoüberwachung sei "ein elementar wichtiges Instrument für Beobachtung, Fahndung und Ermittlung".
Im Grunde genommen hat Herr Jansen Recht: Die flächendeckende Videoüberwachung ist ein elementar wichtiges Instrument, um unschuldige Menschen zu beobachten, bestimmte Personen mit Terroristen gleichzusetzen, nach ihnen zu fahnden und unsinnige Ermittlungen durchzuführen. Auch hier werden die demokratischen Grundrechte und der Datenschutz mit Füßen getreten.
Weiter forderte Sachsens Innenminister Albrecht Buttolo (CDU) verschärfte Sicherheitsvorkehrungen auf und vor Bahnhöfen sowie in den Zügen. "Man sollte die Videoüberwachung auf und in Bahnhöfen und in Zügen ausweiten. Auch in Straßenbahnen und U-Bahnen ist eine Videoüberwachung auf alle Fälle zu überlegen", sagte Buttolo gegenüber der Welt.
Für Buttolo ist inzwischen auch der Einsatz einer privaten Sicherheitswache auf den Bahnstrecken denkbar, die in enger Zusammenarbeit mit der Bundespolizei auf herrenlose Taschen und Koffer achtet. "Die Sicherheitsleute sollten auch die Berechtigung haben, verdächtige Personen bis zum Eintreffen der Bundespolizei festzuhalten oder aber auch die Identität einer Person festzustellen, von der eine Gefahr oder Störung ausgeht".
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, schlug vor: "Natürlich kann eine Videokamera keine verdächtigen Gepäckstücke ausfindig machen - auch nicht in Zügen", sagte er der Netzeitung. "Insofern ist hier speziell geschultes Bahnpersonal sicherlich die bessere Lösung."
Nicht nur die Videoüberwachung ist ein reaktionärer Schritt, sondern auch die Anti-Terror-Ausbildung für Bahnmitarbeiter, die dann voraussichtlich auch auf andere Arbeiter ausgedehnt wird.
Beim Terrorbekämpfungsergänzungsgesetz geht es darum, die nach dem 11. September 2001 auf fünf Jahre begrenzten Anti-Terror-Gesetze zu verlängern und die Auskunftsbefugnisse der Geheimdienste auszuweiten - etwa auf Konten- oder Reisebewegungen von "Terrorverdächtigen". Das Kabinett hat das Gesetz bereits beschlossen, im Herbst soll es verabschiedet werden.
Schon 2001 hatte der damalige Innenminister Schily (SPD) mit dem Sicherheitspaket I und II unter anderem durchgesetzt, dass zur Terrorbekämpfung biometrische Daten in die Pässe aufgenommen werden können, die Geheimdienste leichter Zugriff auf Telefon- und Kontodaten haben und ausländische Terrorverdächtige leichter ausgewiesen werden können. Alles erfolgreiche Maßnahmen, stellte das Bundesinnenministerium fest und befürwortete eine Verlängerung der Fünfjahresfrist. Das neue Terrorbekämpfungsergänzungsgesetz gilt weitere fünf Jahre und erweitert die Befugnisse der Geheimdienste.
Bundesnachrichtendienst (BND), Verfassungsschutz und Militärischer Abschirmdienst (MAD) können künftig unkomplizierter auf Fluggast-, Konto- und Telefondaten zugreifen. Bankauskünfte sollen vom Ministerium genehmigt werden und müssen nicht mehr über die Parlamentarische Kontrollkommission laufen. Außerdem dürfen die Dienste bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht nachfragen, wo ein Verdächtiger ein Konto hat. Das war bisher nicht möglich. Verfassungsschutz und MAD sollen künftig nicht nur terroristische Aktivitäten aufklären. Sie dürfen auch bei "sonstigen extremistischen Bestrebungen" tätig werden, wenn eine schwerwiegende Gefährdung und Gewaltanwendung zu befürchten ist.
Die Regierung erlässt Unterdrückungs- und Überwachungsgesetze, um die gesamte Bevölkerung in Angst und Schrecken zu versetzen und dann noch drastischere Gesetze durchsetzen zu können.