Manche Vorfälle sind geeignet, die gegenwärtige politische Lage in Deutschland besonders griffig auf den Punkt zu bringen. Beispielsweise zwei Gerichtsurteile, die zu Beginn dieses Jahres kurz nacheinander gefällt wurden!
Im Fall des ehemaligen Post-Vorstandsvorsitzenden Klaus Zumwinkel, der erwiesenermaßen 970.000 Euro Steuern unterschlagen hat, verhängte das Landgericht Bochum im Januar eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren und eine Geldstrafe von etwa einer Million Euro - also etwa die gleiche Summe, die er vorher in der Steueroase Liechtenstein hinterzogen hatte.
Im Fall der Supermarktkassiererin von Kaiser’s-Tengelmann Barbara E., genannt Emmely, entschied das Berliner Landesarbeitsgericht Ende Februar in der zweiten Instanz, ihre Kündigung wegen des Verdachts auf Unterschlagung zweier Pfandbons im Wert von insgesamt 1,30 Euro sei rechtens.
Dass nun Klaus Zumwinkel (65) als vorbestraft gilt, hat für ihn keinerlei persönliche Konsequenzen. Er erhielt für die letzten zwei Monate seiner Tätigkeit als Postchef im Jahr 2008 Bezüge von insgesamt 714.045 Euro inklusive einer Bonuszahlung von 480.184 Euro, außerdem Aktienoptionen mit einem so genannten Zeitwert von mehr als einer Million Euro. Sein Privatvermögen umfasst derzeit 8 Millionen Euro. Hinzu kommt seine Burg am Gardasee im Wert von 5 Millionen, auf die er sich nun zurückgezogen hat. Vor wenigen Tagen schließlich ließ sich Zumwinkel von der Deutschen Post seine Rente auf einmal ausbezahlen, eine Summe von 20 Millionen Euro!
Ganz anders sieht die Lage für die 50-jährige Emmely aus, die sich in 31 Jahren harter Arbeit als Kassiererin nie etwas zu Schulden hat kommen lassen. Sie ist mit dem Berliner Urteil gebrandmarkt und hat kaum Chancen auf eine Neueinstellung in ihrem Beruf. In den Monaten vor ihrer Kündigung im Februar 2008 brachte sie es gerade mal auf einen Monatslohn von 1.700 Euro brutto, inzwischen bezieht sie Harz IV, und es ist abzusehen, dass sie trotz langen Arbeitslebens als Rentnerin in Armut leben wird. Auf Anweisung der Arbeitsagentur musste sie schon aus ihrer 90 qm großen Wohnung in eine kleinere umziehen.
Der Kündigung vorausgegangen war ein Streik der Gewerkschaft ver.di für Lohnerhöhungen im Einzelhandel, den Emmely in ihrer Filiale in Berlin-Hohenschönhausen aktiv unterstützt hatte. Als der Streik bereits bröckelte, gehörte sie zu den letzten noch streikenden Kolleginnen. Bis heute geht Emmely von einem Zusammenhang zwischen dieser Tatsache und ihrer Kündigung aus. Sie und eine weitere Kollegin, die ebenfalls mitgestreikt hatte, wurden nach Streikende demonstrativ nicht zu einer Betriebsfeier eingeladen, und unmittelbar danach kam es zu dem Vorfall an der Kasse, der ihr zum Verhängnis wurde. Bei der Abrechnung ihres persönlichen Lebensmitteleinkaufs soll sie angeblich zwei Pfandbons im Wert von 48 und 82 Cents eingelöst haben, die Kunden zehn Tage vorher verloren hatten. Danach folgte die fristlose Kündigung, die später in eine fristgerechte Kündigung umgewandelt wurde.
Laut Aussagen von Emmely waren in dem entscheidenden Moment an der Kasse plötzlich zwei Kolleginnen dabei, die später gegen sie ausgesagt haben. "Ich gehe doch nicht zur Kasse und ziehe zwei nicht vom Marktleiter abgezeichnete Bons raus, um in Anwesenheit der beiden Kolleginnen zu bezahlen. Das wäre ja auch Irrsinn gewesen", sagt die dreifache Mutter. Warum sollte sie nach 31 Jahren wegen 1,30 Euro zu stehlen anfangen? Sie verstehe auch nicht, warum die Kolleginnen sie nicht gleich an der Kasse auf die Pfandbons aufmerksam gemacht haben. Die Videoaufnahmen von Kaiser’s, die an der Kasse üblicherweise erstellt werden und den Vorgang möglicherweise hätten aufklären können, wurden außerdem wenig später gelöscht.
Diese Tatsache und die Möglichkeit einer Manipulation seitens der Geschäftsleitung wurden jedoch von der Vorsitzenden Richterin Daniele Reber im Berufungsverfahren gar nicht in Betracht gezogen. Auch Widersprüche in den Zeugenaussagen ließ sie unberücksichtigt. In ihrer Urteilsbegründung erklärte sie sogar, die Kammer betrachte den Tatvorwurf als erwiesen. Ihrem Arbeitgeber sei die Beschäftigung der Frau nicht mehr zuzumuten. Eine Revision vor dem Bundesarbeitsgericht ließ sie nicht zu. Die Zuschauer im voll besetzten Saal, die zu einem "Solidaritätskomitee für Emmely" gehörten, reagierten mit Empörung und riefen "Klassenjustiz" und "Was ist mit den Managern?" Der Anwalt von Emmely kündigte Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht an.
"Verdachtskündigung"
Der Fall Emmely und der Fall Zumwinkel sind zwei Seiten der gleichen Medaille: Je mehr die Spaltung der Gesellschaft in eine superreiche Elite und eine immer ärmere Mehrheit der Bevölkerung zutage tritt, umso offener zeigt die Justiz wieder ihren Klassencharakter.
Im Fall Emmely kommt dem Lebensmittelkonzern Kaiser’s-Tengelmann ein Relikt aus der Kaiserzeit zugute, die Möglichkeit der "Verdachtskündigung" nach Paragraph 626 II BGB. Danach kann ein Arbeitgeber schon aufgrund des Verdachts einer strafbaren Handlung eine Kündigung fristlos oder fristgerecht aussprechen und damit begründen, dass das Vertrauen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zerstört sei. Er muss zwar Gründe für seinen Verdacht vorbringen, aber beweisen muss er den Tatvorwurf nicht. Stattdessen liegt die Beweislast bei dem oder der Gekündigten. Im Zweifel für den Angeklagten, dies gilt nur im Strafrecht, nicht aber im Arbeitsrecht. Seit Beginn der organisierten Arbeiterbewegung in Deutschland wurde dieser Paragraph gerne eingesetzt, um missliebige militante oder linke Arbeiter loszuwerden.
Über die Möglichkeiten der "Verdachtskündigung" in der heutigen Situation hat Richterin Daniele Reber erst im Oktober vergangenen Jahres in einem Seminar für das "Forum Institut für Management GmbH" referiert. Das Forum-Institut gehört zum Springer Science Business Media Konzern und will Führungskräfte weiterbilden.
Reber stützte sich bei ihrem Urteil auf ähnliche Fälle in der Vergangenheit. 1984 fällte das Bundesarbeitsgericht eine Grundsatzentscheidung, mit der die Kündigung einer Bäckereiverkäuferin bestätigt wurde, die ein Stück Bienenstück vom Vortag mitgenommen hatte. In Hannover wurde der Leiter einer kleinen Bäckereifiliale fristlos gekündigt, weil er einen Becher Müller-Milch aus dem Lager im Wert von 59 Cent ausgetrunken hatte, dessen Verfallsdatum längst überschritten war.
Angesichts der gegenwärtigen wirtschaftlichen Lage gewinnt derlei Rechtsprechung allerdings eine andere Dimension. Bis heute ist keiner der Bank- und Fondsmanager, die mit großer krimineller Energie die Wirtschaft ausgeplündert und astronomische Summen in die eigenen Taschen geleitet haben, zur persönlichen Verantwortung gezogen worden. Immer häufiger aber genügen kleine Anlässe, um Arbeiter zu maßregeln und mit Entlassung zu bedrohen. Erst in diesen Tagen wurde ein neuer Fall aus Dortmund bekannt, wo eine Bäckerei zwei Angestellten kündigte, weil sie etwas Aufstrich für ihre selbst gekauften Brötchen genommen hatten - im Wert von 50 Cent! In diesem Fall urteilte das Gericht allerdings aus formalen Gründen gegen die Kündigung.
Das Berliner Urteil gegen Emmely hat Empörung nicht nur in der Bevölkerung ausgelöst. Die Gewerkschaftsführung von ver.di, die sich nach Aussagen von Emmely bisher nicht besonders für sie interessiert und lediglich den Rechtsschutz gewährt hatte, appellierte in einer Pressemitteilung an die Verantwortung der Politiker und an die Unternehmen "mit sozialem Anspruch", sich angemessen zu verhalten.
Auch Bundespolitiker wie Wolfgang Thierse (SPD) und gut bezahlte Medienvertreter haben erschrocken reagiert. Bei einer Diskussion im konservativen Tagesspiegel schimpfte dessen Redakteur aus dem Ressort Politik Rüdiger Schaper: "Lesen die Richter keine Zeitung, sehen sie keine Fernsehnachrichten, wissen sie nicht, was vor sich geht auf dem Arbeitsmarkt und in der Welt der Wirtschaft und Finanzen? ... Eine Frau mit geringem Einkommen wird wegen 1,30 Euro aus der Bahn geworfen, während Finanzmanager Milliarden versenken, Konzerne in den Abgrund treiben, zehntausende Arbeitsplätze gefährden, Staatshaushalte ausquetschen und die demokratische, soziale Ordnung angreifen mit ihrer Gier, mit ihrem absolut unentschuldbaren und verantwortungslosen Verhalten. Wie soll einem da nicht übel werden vor Wut - und Hilflosigkeit!" Und was den Redakteur vor allem ängstigt: "In seinem unnachgiebigen Tenor produziert dieses Urteil sozialen Sprengstoff. ... Und da taucht es auf, das Wort von der Klassenjustiz."
Doch die Appelle und Warnungen verhallen ungehört.
Gerade in Deutschland hat der Klassencharakter der Justiz tiefe objektive Ursachen und eine lange unrühmliche Tradition. Sie geht bis auf den preußischen Obrigkeitsstaat zurück. Die verspätete bürgerliche Entwicklung in Deutschland, die in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts unter Bedingungen einer raschen Industrialisierung und der Entstehung einer starken Arbeiterbewegung stattfand, führte dazu, dass das Bürgertum einer demokratischen Bewegung von unten feindlich gegenüberstand und seine Ziele durch Bismarck und den preußischen Staat durchsetzte.
Der Obrigkeitsstaat wurde lediglich an die neuen Verhältnisse angepasst. Daran krankte schon die Weimarer Republik, deren Justiz berüchtigt dafür war, dass sie Kriegsgegner und Linksoppositionelle reihenweise ins Gefängnis warf und die Terroranschläge der Nazi-Horden als Kavaliersdelikte behandelte.
Die Weimarer Justiz ging weitgehend reibungslos im Naziregime auf und nach 1945 wurde nicht ein einziger Richter von Freislers Volkgerichtshof für seine Verbrechen rechtskräftig verurteilt.
Die Wiederkehr der Klassenjustiz bestätigt, was Karl Marx schon 1875 in seiner Kritik des Gothaer Programms erklärte: Dass die ökonomischen Verhältnisse nicht durch Rechtsbegriffe geregelt werden, sondern umgekehrt die Rechtsgrundlagen aus den ökonomischen Verhältnissen entspringen.