In der Affäre um neun US-Bundesanwälte, die 2006 entlassen worden waren, beschloss der Justizausschuss des Repräsentantenhauses am 25. Juli, zwei Mitarbeiter des Weißen Hauses der Missachtung des Kongresses zu beschuldigen. Der amtierende Stabschef des Weißen Hauses, Joshua Bolten, und die ehemalige Bush-Beraterin, Harriet Miers, hatten sich trotz Strafandrohung geweigert, vor dem parlamentarischen Justizausschuss zu der Affäre auszusagen.
Die Abstimmung im Justizausschuss fiel entsprechend der Parteifarben mit 22 zu 17 Stimmen aus. Der Ausschuss kam damit zum Schluss, dass beide Bush-Mitarbeiter das Parlament missachtet hatten. In einem weiteren Schritt muss diese Entscheidung vom ganzen Plenum des Repräsentantenhauses gebilligt werden. Associated Press zitierte einen hohen Demokraten mit der Aussage, dies werde erst nach Ende der Parlamentsferien im September geschehen.
Miers und Bolten sollen auf diese Weise gerichtlich zu einer Aussage gezwungen werden, da sie sich vergangenen Monat schon geweigert hatten, die vom Justizausschuss angeforderten Aussagen zu machen. Der Ausschuss hatte Miers und das Weiße Haus aufgefordert, Aussagen und Dokumente vorzulegen, um zu klären, welche Rolle Vertreter des Weißen Hauses bei der Säuberung der Bundesanwälte gespielt hatten.
Miers und Bolten hielten sich streng an die Direktive des Weißen Hauses und weigerten sich, dem Kongress Rede und Antwort zu stehen. Sie stützten sich dabei auf eine äußerst weit gefasste Interpretation des sogenannten Exekutivprivilegs, der Vollmacht des Präsidenten. Die Position der Regierung läuft darauf hinaus, jedwede Kontrolle des Kongresses über die Handlungen von Vertretern des Weißen Hauses in der Vergangenheit oder Gegenwart zurückzuweisen.
Der Beschluss des Parlaments bringt eine verfassungsrechtliche Konfrontation zwischen dem Kongress und der Regierung auf die Tagesordnung. Sie müsste normalerweise vor den Bundesgerichten ausgefochten werden, es sei denn, eine der beiden Seiten gibt nach. Aber die Bush-Regierung geht noch einen Schritt weiter und beansprucht quasi-diktatorische Vollmachten: Sie behauptet, wann immer die Regierung das Exekutivprivileg in Anspruch nehme, dürfe sich auch ein Bundesanwalt nicht anmaßen, einen Mitarbeiter des Weißen Hauses anzuklagen, und sei es auch wegen einer vom Parlament erhobenen Missachtungsklage.
In dem Konflikt zwischen dem Weißen Haus und dem Kongress, in dem die Demokraten die Mehrheit haben, hat der Kongress bisher versucht, eine direkte Konfrontation zu vermeiden. Er zögerte eine gerichtliche Vorladung unter Strafandrohung monatelang hinaus. Das Weiße Haus dagegen nimmt eine unnachgiebige Haltung ein und geht auf Konfrontationskurs.
Die Untersuchungen der Justizausschüsse von Repräsentantenhaus und Senat haben in den vergangenen sieben Monaten umfangreiches Beweismaterial zutage gefördert, demzufolge die Entlassung der Bundesanwälte Teil einer ausgearbeiteten Strategie war. Offenbar spielte Miers dabei eine wichtige Rolle. Es ging darum, die Reihen der obersten Anklagevertreter des Landes mit Vertretern der Rechten zu bestücken, die bereit sind, ihre Amtsgewalt in den Dienst ihrer Parteigänger im Weißen Haus und unter den republikanischen Rechten zu stellen.
Als Teil dieser Strategie überzog man Demokratische Kandidaten mit Strafverfahren und sabotierte Kampagnen zur Wählerregistrierung von Demokraten-freundlichen Organisationen. Wähler aus Minderheiten und der Arbeiterklasse wurden willkürlich des Wahlbetrugs angeklagt, um ihnen das Stimmrecht streitig zu machen. So wurden auch jene Bundesanwälte, die wegen Korruptionsvorwürfen gegen republikanische Abgeordnete vorgegangen waren, aus dem Amt entfernt.
Bei den zahlreichen Anhörungen der Justizausschüsse beider Parlamentskammern haben Justizminister Alberto Gonzales und andere hohe Beamte des Justizministeriums widersprüchliche Angaben gemacht und unter Eid nachweislich falsch ausgesagt. Trotzdem haben ihre Aussagen und andere Indizien, darunter Erklärungen einiger der entlassenen Staatsanwälte, klar gemacht, dass Bushs Chefberater, Karl Rove, und Bush selbst unmittelbar mit dem Skandal in Verbindung stehen.
Ein Bericht des Justizausschuss-Vorsitzenden des Repräsentantenhauses John Conyers (Michigan) an seine Mitglieder erhebt zum ersten Mal den Vorwurf, Regierungsvertreter hätten im Zusammenhang mit der Entlassung der Bundesanwälte Verbrechen begangen und dann versucht, die Motive zu verschleiern. Die Washington Post schreibt: "Der Bericht zeigt, dass sich aus der siebenmonatigen Untersuchung des Kongresses ernste Hinweise’ ergeben, dass hohe Beamte des Weißen Hauses und Justizministeriums ... möglicherweise die Justiz behindert und Bundesgesetze verletzt haben, die Staatsangestellte schützen, politische Verfolgung von Regierungsvertretern verbieten und den Umgang mit Akten des Präsidenten regeln."
Die Bush-Regierung vertritt die Position, dass Berater des Weißen Hauses praktisch absoluten Schutz vor Vorladungen des Kongresses genießen. Demnach müsse sich der Präsident lediglich auf das Exekutivprivileg berufen, dann könnten alle Berater des Weißen Hauses (ehemalige und momentane) sich weigern, vor einem Kongressausschuss zu erscheinen. Das ist eine beispiellose und verfassungswidrige Auslegung der Macht der Exekutive.
Am 24. Juli behauptete das Weiße Haus ganz offiziell, das Gesetz über Vorladungen des Kongresses unter Strafandrohung gelte nicht für Beamte, die sich auf das Exekutivprivileg beriefen. Der erste stellvertretende Justizminister, Brian Benczkowski, schrieb, es sei die "traditionelle, von Regierungen beider Parteien vertretende Position, dass das Gesetz über Missachtung des Kongresses nicht für den Präsidenten oder Untergebene des Präsidenten gilt, die sich auf das Exekutivprivileg berufen".
Das ist eine grobe Verfälschung der Tatsachen. Die von Bush eingenommene Position ist ein Angriff auf langjährige Gewohnheit und eine Ablehnung des Verfassungsprinzips der Gewaltenteilung zwischen den drei gleichwertigen Verfassungsorganen Exekutive, Legislative und Judikative. Selbst auf dem Höhepunkt des Watergate-Skandals berief sich die Nixon-Regierung trotz aller kriminellen Energie nie in solch umfassender Weise auf das Exekutivprivileg. Sie ließ es zum Beispiel zu, dass der ehemalige Rechtsvertreter des Weißen Hauses, John Dean, vor dem gemeinsamen Kongressausschuss aussagte, der den Einbruch im Hotel Watergate und die darauf folgende Verschleierungsaktion des Weißen Hauses untersuchte. Die Position, die die Bush-Regierung jetzt einnimmt, wurde zuerst 1984 in einem Memo der Reagan-Regierung formuliert, wurde aber nie vor Gericht geklärt.
Wenn die Bush-Regierung jetzt praktisch uneingeschränkte Vollmachten für den Präsidenten in Anspruch nimmt, dann stützt sie sich auf ihre durch und durch undemokratische Doktrin der "einheitlichen Exekutive", die ein Novum darstellt. Sie geht davon aus, dass sämtliche Angehörige der Regierung und selbst die Bundesanwälte ausführende Organe des Präsidentenwillens seien und deshalb vom Kongress nicht gezwungen werden könnten, im Widerspruch zu einer Entscheidung der Exekutive zu handeln.
Ironischerweise ist gerade die Behauptung der Bush-Regierung, die Bundesanwälte dürften Miers, Bolten oder andere wegen Kongressmissachtung vorgeladene Angehörige des Weißen Hauses nicht verfolgen, ein Beweis dafür, dass der Kongress recht hat: Die Säuberungen der US-Bundesanwälte geschahen in derselben autoritären Absicht, das Büro der Bundesanwaltschaft in einen direkten Arm des Weißen Hauses zu verwandeln.
Vergangenen Dienstag zeigte Gonzales in seiner Aussage vor dem Senatsjustizausschuss deutlich, welche Haltung die Regierung zur Untersuchung über die Säuberung der Bundesanwälte einnimmt. Gonzales beantwortete keine einzige Frage, die mit dem Bundesanwalt-Skandal zu tun hatte. Er begründete dies mit dem Hinweis auf seine eigene Befangenheit in einem laufenden Prozess.
Einige der aggressivsten Fragen an Gonzales kamen vom Republikanischen Senator Arlen Specter, einem Mitglied der aktuellen Senatsausschussminderheit. Specter fragte Gonzales: "Sind Sie der Meinung, die konstitutionelle Regierung der Vereinigten Staaten hält das aus, wenn der Präsident das einseitige Recht genießt, Kongressuntersuchungen auf der Grundlage des Exekutivprivilegs abzulehnen, und wenn der Präsident dann Maßnahmen ergreift, die den Kongress daran hindern, juristisch festzulegen, ob das Exekutivprivileg zu Recht in Anspruch genommen wurde?" Darauf gab Gonzales keine Antwort.
Specter fragte außerdem, ob Gonzales einen Sonderstaatsanwalt einsetzen könne, um die Sache zu untersuchen. Gonzales sagte, eine solche Entscheidung könne er nicht treffen, da er befangen sei, aber der Staatssekretär im Justizministerium könne sie treffen. Es ist jedoch so gut wie sicher, dass die Bush-Regierung einem solchen Schritt nicht zustimmen wird. Darauf erklärte Specter, wenn der Staatssekretär im Justizministerium keinen Sonderermittler einsetze, werde der Senat seine Missachtungsklagen parallel zum Weißen Haus weiter verfolgen.
Regierungsprogramm zur Inlandsspionage
Es geht für das Weiße Haus um weit mehr als nur die Frage des Exekutivprivilegs. Die Bush-Regierung hat immer wieder behauptet, wenn eine konstitutionelle Präsidentenvollmacht (wie in diesem Fall das Exekutivprivileg) im Widerspruch zu einem Gesetz (in diesem Fall dem Gesetz über die Anklageerhebung wegen Kongressmissachtung) stehe, dann habe die Vollmacht des Präsidenten Vorrang.
Ein ähnliches Argument wurde schon benutzt, um das illegal betriebene Regierungsprogramm zur Bespitzelung der eigenen Bevölkerung zu rechtfertigen. Solche Programme, so wurde behauptet, fielen unter die Autorität des Präsidenten als Oberster Befehlshaber, und dies setze andere Gesetze, wie zum Beispiel das Gesetz zur Überwachung der Auslandsdienste, außer Kraft.
Das Programm zur Inlandsspionage wurde von der Nationalen Sicherheitsbehörde (NSA) ohne jede Vollmacht eingeführt. Dies war an die Presse durchgesickert und im Dezember 2005 von Bush bestätigt worden. Gonzales hatte unter Eid ausgesagt, es habe in der Regierung keinerlei Meinungsverschiedenheiten darüber gegeben. Der ehemalige stellvertretende Generalstaatsanwalt, James Comey, enthüllte jedoch in seiner Aussage, dass es scharfe Differenzen über ein solches Programm gegeben hatte.
Es war sogar zu einem skandalösen Zwischenfall gekommen, als Gonzales versucht hatte, Comeys Entscheidungen auszutricksen. Während Comey John Ashcroft als Generalstaatsanwalt vertrat, da dieser im Krankenhaus operiert wurde, hatte Gonzales versucht, Comey zu umgehen und John Ashcroft direkt auf dem Krankenbett zu einer Aussage zu bringen, dass er dem Spionageprogramm zustimme.
Auf die Frage, wie er diese widersprüchlichen Aussagen in Übereinstimmung bringen könne, erklärte Gonzales, es habe über die Bespitzelungen, die Bush in der Öffentlichkeit zugegeben hatte, keinerlei Differenzen gegeben. Aber "andere Aktivitäten der Dienste" hätten zum Streit geführt. Dies lässt die Möglichkeit offen, dass das eigentliche Programm zur Inlandsspionage nach dem 11. September 2001 in Wirklichkeit noch viel weiter gehen sollte als alles, was Bush im Jahr 2005 schließlich zugeben musste.
Gonzales sagte auch, 2004 habe ein Treffen zwischen dem Weißen Haus und acht Kongressabgeordneten (vier Republikanern und vier Demokraten) stattgefunden, an dem Einverständnis darüber geherrscht habe, dass das NSA-Programm zur Inlandsspionage fortgesetzt werden müsse. Gonzales verwies auf dieses Treffen als Rechtfertigung dafür, warum er versucht hatte, Comey zu umgehen.
Daraus ergibt sich für die Demokraten eine peinliche Situation, denn es beweist, dass sie lange vor den Enthüllungen in der Presse ganz genau gewusst haben, dass das NSA-Programm illegal war. Der Demokratische Senator John Rockefeller, der an diesem Meeting teilgenommen hatte, bezeichnete Gonzales’ Einlassung als "verlogen".
Die Demokratische Kongresssprecherin, Nancy Pelosi, die damals bei dem Meeting ebenfalls dabei gewesen war, gab jedoch zu, dass eine Mehrheit damals der Fortsetzung des Programms zugestimmt hatte. Das heißt, dass mindestens ein Demokrat dafür war. Sie jedoch sei dagegen gewesen. Kein Demokrat stellte die Tatsache in Abrede, dass ein solches Treffen stattgefunden hatte.