Erster Teil
Zur Jahreswende erschien das Buch: Der Reichstagsbrand - Wie Geschichte gemacht wird von Dr. Alexander Bahar (Historiker) und Dr. Wilfried Kugel (Psychologe und Physiker). Im folgenden zweiteiligen Artikel wird dieses Buch ausführlich besprochen, wobei die Ereignisse am 27. Februar 1933 in einem kurzen Abriss dargestellt werden. Ein weiterer Schwerpunkt ist der Entstehung der sogenannten Reichstagsbrandkontroverse nach 1945 gewidmet.
Einleitung
Am 27. Februar 1933, heute genau vor 68 Jahren, brannte der Reichstag in Berlin. Noch am Tatort wurde, kurz nach Ausbruch des Brandes, der holländische Rätekommunist Marinus van der Lubbe als anscheinend einziger Täter verhaftet und abgeführt. Noch bevor dessen Identität festgestellt werden konnte, bezichtigten die NS-Führer auch schon die KPD der Brandstiftung. Der Reichstagsbrand, so die NS-Propaganda, sei das Signal für einen seit langem vorbereiteten kommunistischen Aufstand - eine Behauptung, für die es nicht die geringsten Beweise gab. Tatsächlich war die KPD-Führung zur Organisierung eines solchen Aufstands weder willens, noch in der Lage - der Reichstagsbrand konnte hierfür also auch kein Signal sein.
Für die Nationalsozialisten, seit dem 30. Januar 1933 an der Macht, war der Reichstagsbrand der Startschuss für eine bis dahin beispiellose und brutale Verfolgung vor allem kommunistischer und sozialdemokratischer Arbeiter, Intellektueller und Parteiführer. Allein am 28. Februar 1933, am Tag nach dem Reichstagsbrand, wurden Tausende von Personen aus der Arbeiterbewegung und deren Umfeld verhaftet. Hunderttausende sollten in den nächsten Wochen und Monaten folgen. Unter den Verhafteten der ersten Stunde befanden sich auch die Schriftsteller Egon Erwin Kisch, Ludwig Renn und der von den Nazis später im KZ ermordete Carl von Ossietzky.
Die gesamte linke Presse, so der sozialdemokratische Vorwärts, die kommunistische Presse und auch die Permanente Revolution der Trotzkisten wurden beschlagnahmt und verboten.
Mit der bereits am darauffolgenden Tag erlassenen "Verordnung zum Schutz von Volk und Staat" ("zur Abwehr kommunistischer staatsgefährdender Gewaltakte") sowie der "Verordnung gegen Verrat am deutschen Volke und hochverräterische Umtriebe" wurden in der Folge die wesentlichen Grundrechte der Weimarer Verfassung gleichsam über Nacht außer Kraft gesetzt. Diese sogenannten "Brandverordnungen" behielten bis zum Ende des Dritten Reiches Gültigkeit und bildeten die pseudolegale Grundlage für die gesamte NS-Diktatur.
Insgesamt wurde der Reichstagsbrand in den darauffolgenden Tagen von den Nationalsozialisten dazu benutzt, die gesamte deutsche Arbeiterbewegung zu schwächen und deren völlige Vernichtung vorzubereiten, da am 5. März 1933 vorgezogene Reichstagswahlen bevorstanden und ein Sieg der Nazis keineswegs gewiss war. Immerhin standen Millionen Arbeiter, organisiert in SPD, KPD und Gewerkschaften bereit zum Kampf gegen die Nazis. Das Ergebnis der Wahlen vom März sprach trotz Naziterror eine deutliche Sprache: SPD und KPD erhielten zusammen immerhin noch 13,2 Millionen Stimmen, genau so viel wie bei den letzten Wahlen im November 1932. Zwar bekam die NSDAP 17,2 Millionen Stimmen (im November 1932 waren es noch 11,7 Millionen), sie verfehlte aber die absolute Mehrheit aller Stimmen. Diese erreichte sie nur mit Hilfe ihrer deutschnationalen Verbündeten von der Kampffront Schwarz-Weiß-Rot.
Nur durch die Kapitulation der Führer der SPD vor Hitler und die Spaltung der Arbeiter durch die "Sozialfaschismustheorie" der Führer der stalinistischen KPD, war es möglich, dass der Nationalsozialismus nicht doch noch in letzter Minute verhindert und bekämpft werden konnte.
Leo Trotzki formulierte schon 1931 in seinem Brief an die Mitglieder der KPD Wie wird der Nationalsozialismus geschlagen?:
"Die Front muss jetzt gegen den Faschismus gerichtet werden. Und diese für das ganze Proletariat gemeinsame Front des direkten Kampfes gegen den Faschismus muss man für den von der Flanke geführten, darum aber nicht minder wirksamen Kampf gegen die Sozialdemokratie ausnützen. Man muss in der Tat vollkommene Bereitschaft zeigen, mit Sozialdemokraten einen Block gegen die Faschisten zu schließen, in allen Fällen, wo sie einen Block eingehen. [...] Man muss verstehen, die Arbeiter in Wirklichkeit von ihren Führern loszulösen. Die Wirklichkeit aber ist jetzt - der Kampf gegen den Faschismus. [...] Die überwiegende Mehrheit der sozialdemokratischen Arbeiter will gegen den Faschismus kämpfen, aber - vorwiegend noch - nicht anders als gemeinsam mit ihrer Organisation. Diese Etappe lässt sich nicht überspringen. Wir müssen den sozialdemokratischen Arbeitern helfen, in der Tat - in der neuen, außergewöhnlichen Situation - zu überprüfen, was ihre Organisationen und Führer wert sind, wenn es um Leben und Tod der Arbeiterklasse geht." (1)
Bekanntlich schrieb die Geschichte andere Tatsachen, der Nationalsozialismus konnte siegen, die Arbeiterbewegung Deutschlands und Europas erlebte ihre schwerste und verheerendste Niederlage. Die Autoren lassen keinen Zweifel daran, dass sowohl SPD- als auch KPD-Führung für diese Niederlage entscheidende Verantwortung tragen. Dies wird insbesondere deutlich anhand der Darstellung des sogenannten "Preußenschlags", der Absetzung der SPD-geführten Preußen-Regierung im Juli 1932 durch den damaligen Reichskanzler Franz von Papen. Obwohl ein Großteil ihrer Mitglieder nur auf ein Zeichen zum Widerstand wartete, hatten SPD- und Gewerkschaftsführung dem kalten Staatsstreich Papens nicht das Geringste entgegenzusetzen und ebneten damit den Nationalsozialisten den Weg.
Wer waren die Brandstifter?
Bis zum heutigen Tag wurde über kaum ein anderes Ereignis in der deutschen Geschichte so heftig gestritten wie über die Frage nach der Urheberschaft der Reichstagsbrandstiftung.
In mehrjährigen akribischen Recherchen haben beide Autoren des Buches, der Historiker Alexander Bahar und der Physiker und Psychologe Wilfried Kugel, die bis 1990 in Moskau und Ost-Berlin unter Verschluss liegenden 50.000 Seiten Originalakten des Reichsgerichts, der Oberreichsanwaltschaft und der Gestapo zum Reichstagsbrand erstmals umfassend ausgewertet. Das Ergebnis ist eine beachtliche und brisante, über 800 Seiten starke Dokumentation, die zum ersten Mal den fast lückenlosen Indizienbeweis dafür liefert, dass die Nationalsozialisten selbst den Reichstagsbrand vorbereitet und gelegt haben.
Es ist den Autoren damit gelungen, die bis heute zum Teil noch verbreitete These zu widerlegen, der Holländer Marinus van der Lubbe sei ein Einzeltäter gewesen. Sie "... stützen sich in ihrer Beweisführung weitgehend auf in öffentlichen Archiven lagernde, bisher nicht ausgewertete Originaldokumente. [...] Das Buch widerspricht dabei in vielen Punkten allen bisher veröffentlichten Forschungsberichten zum Reichstagsbrand, wobei die Autoren zugleich den Anspruch erheben, erstmals alle heute verfügbaren relevanten Quellen gründlich ausgewertet zu haben. [...] Alles in allem können die Autoren damit nach jahrelanger Arbeit eine umfängliche Indizienkette vorlegen, deren Beweiskraft sich freilich nur demjenigen erschließt, der bereit ist, sich auf die zum Teil äußerst komplexe und verschachtelte Materie eines politischen Kriminalfalles einzulassen." (2)
Bahar und Kugel zeigen die Herausbildung der zwei widersprüchlichen Thesen zur Urheberschaft der Brandstiftung folgendermaßen auf:
"So unstrittig also feststeht, daß die Nationalsozialisten vom Reichstagsbrand profitierten und diesen geschickt zur Errichtung ihrer Diktatur benutzten, so geteilt ist bis heute die Meinung bei der Frage nach den Tätern. Die von den NS-Machthabern im Leipziger Reichstagsbrandprozess angeklagten Kommunisten schieden als Täter schon 1933 offenkundig aus; abgesehen von dem Mangel an Beweisen leuchtete das Selbstmörderische und damit Widersinnige einer solchen Tat - der anderslautenden nationalsozialistischen Propaganda zum Trotz - allgemein ein. Hatte also der im brennenden Reichstagsgebäude festgenommene, zu 75% sehbehinderte holländische Rätekommunist Marinus van der Lubbe den Brand allein gelegt? Oder waren die Täter unter den Nationalsozialisten zu suchen?" (3)
Bereits im Sommer 1933 erschien in der Schweiz unter Federführung von Willi Münzenberg das Braunbuch über Reichstagsbrand und Hitlerterror, in dem deutsche Emigranten den Beweis versuchten, die Nazis unter Leitung von Göring seien die Urheber der Brandstiftung. Bereits vor dem Leipziger Reichstagsbrandprozess kam die "Juristische Kommission des Internationalen Untersuchungsausschusses" zu dem Schluss: Die Nazis haben den Brand selbst gelegt. Dies war bis 1949 die vorherrschende Meinung aller ernstzunehmender Zeitgenossen außerhalb Deutschlands. "Das gesamte Ausland war und ist überzeugt, dass die Nationalsozialisten den Reichstag angezündet haben." (4)
In Deutschland allerdings entstand nach 1945, vom ersten Gestapochef Rudolf Diels und seinen ehemaligen Mitarbeitern erfunden, die Legende von der Alleintäterschaft Marinus van der Lubbes. Diels, Leiter der Verhaftungsaktion in der Brandnacht, hatte nach dem Krieg allen Grund dazu, die NS-Machthaber vom Vorwurf der Brandstiftung freizusprechen, war er doch selbst zutiefst in den Reichstagsbrand verstrickt.
"... 6 Stunden vor dem Reichstagsbrand verfasste Rudolf Diels, seit dem 23. Februar 1933 Leiter der [...] Politischen Polizei und späterer Leiter des Geheimen Staatspolizeiamtes (Gestapa), folgendes Polizeifunk-Telegramm, das gegen 18 Uhr an alle Polizeidienststellen in Preußen abgesetzt wurde: Kommunisten sollen am Tage der Reichstagswahl bzw. kurz vor- oder nachher zugleich mit dem Ziele der Entwaffnung planmäßige Überfälle auf Polizeistreifen und Angehörige nationaler Verbände [...] beabsichtigen.' ... Geeignete Gegenmaßnahmen sind sofort zu treffen, kommunistische Funktionäre erforderlichenfalls in Schutzhaft zu nehmen.'" (5)
"Die Verhaftungsaktion in der darauffolgenden Nacht hatte der Chef der Politischen Polizei, Rudolf Diels, also bereits am Nachmittag des 27. Februar in die Wege geleitet." (6)
Dass Marinus van der Lubbe unmöglich ein solch großes Gebäude wie den Reichstag allein in Brand gesetzt haben kann, beweisen die Autoren, indem sie anhand unzähliger Zeugenaussagen, Ermittlungs- und Gerichtsakten den Verlauf des Brandes minutiös rekonstruieren (vor allem in Kapitel 2 und Kapitel 4).
Sie kommen zu dem Schluss, "dem Täter' van der Lubbe stand für seine Brandstiftung noch weniger Zeit zu Verfügung, als bisher angenommen wurde, nämlich nur etwa 12 - 13 Minuten. [...] Die in der historischen Literatur oft geäußerte Ansicht, Göring, Goebbels und Hitler seien von der Reichstagsbrandstiftung überrascht' worden, muß wohl endgültig ins Reich der Legende verwiesen werden." (7)
In den Kapiteln 5 bis 7 dokumentieren die Autoren den Verlauf des sogenannten Reichstagsbrandprozesses, der am 21. September 1933 in Leipzig begann, und führen schließlich den Indizienbeweis der Täterschaft der Nationalsozialisten. Durch die genaue Auswertung aller brandtechnischen Gutachten wird klar: "Bei allen Brandsachverständigen bestand darüber Einigkeit, daß mehrere Täter den Brand im Plenarsaal angelegt haben mussten. Die Selbstbezichtigungen van der Lubbes wurden dadurch Lügen gestraft." (8) (Hervorhebungen durch W.K.)
In dem von den Nazis ursprünglich als Schauprozess geplanten Verfahren vor dem Leipziger Reichsgericht gegen "van der Lubbe und Genossen" standen als angebliche "Genossen" des Holländers vor Gericht: der ehemalige Vorsitzende der KPD-Fraktion im Reichtag, Ernst Torgler, sowie die illegal in Deutschland lebenden bulgarischen Kommunisten Georgi Dimitroff, bis Anfang 1933 Leiter des Westeuropäischen Büros des Exekutivkomitees der Komintern in Berlin, Blagoj Popoff und Vasil Taneff. Trotz bestellter bzw. aus dem Konzentrationslager vorgeführter Zeugen, untergeschobener und gefälschter "Beweise", Folter und Terror gegen die Angeklagten gelang es den Nationalsozialisten nicht, eine angebliche Täterschaft der Kommunisten nachzuweisen. Vor allem Dimitroffs unerschrockenes Auftreten vor Gericht trug mit dazu bei, dass der Prozess für die NS-Führung als Blamage endete. Am 23. Dezember 1933 lautete der Urteilsspruch des Reichsgerichts: "Die Angeklagten Torgler, Dimitroff, Popoff und Taneff werden freigesprochen." (9) Verurteilt und bereits am 10. Januar 1934 hingerichtet wurde als einzig vorweisbarer Täter Marinus van der Lubbe, trotz der vorliegenden Gutachten und Zeugenaussagen, die eine alleinige Täterschaft des Holländers eindeutig ausschlossen.
Schließlich entlarven die Autoren die Nazis als einzig in Frage kommenden Täter. Sie stützen sich dabei u.a. auf die Aussage des (von der SA und Gestapo später ermordeten) SA-Mannes Adolf Rall. Am 24. Dezember 1933 meldete das Pariser Tageblatt: "... er (Rall) sei Mitglied im SA-Sturm 17 gewesen. Er habe sich vor dem Ausbruch des Reichstagsbrandes in dem unterirdischen Gang befunden, der das Reichstags-Sitzungsgebäude mit dem Gebäude verbindet, in dem der Reichspräsident [Hermann Göring] seine Dienstwohnung habe. Er habe selbst mit angesehen, wie von verschiedenen Mitgliedern seines Sturms die Explosivflüssigkeiten hereingeschafft wurden." (10)
Der als Gerichtsassessor von August bis Dezember 1933 bei der politischen Polizei tätige Hans Bernd Gisevius machte auf dem Nürnberger Kriegsverbrecher-Tribunal 1946 folgende Aussage: "... Goebbels war es, der den ersten Gedanken hatte, den Reichstag anzuzünden. Goebbels sprach hierüber mit dem Führer der Berliner SA-Brigade, Karl Ernst, und regte auch im einzelnen an, wie die Brandstiftung vorgenommen werden könnte. Man wählte eine gewisse Tinktur, die jeder Feuerwerker kennt. Man verspritzt sie und sie entzündet sich nach einer gewissen Zeit, nach Stunden oder Minuten. Um in den Reichstag hineinzugelangen, benötigte man den Gang, der vom Reichstagspräsidentenpalais in den Reichstag führte. Es wurde eine Kolonne von zehn zuverlässigen SA-Leuten bereitgestellt, und nunmehr wurde Göring über alle Einzelheiten des Planes ins Bild gesetzt, so dass auch Göring zufällig am betreffenden Abend nicht eine Wahlrede hielt, sondern zu so später Stunde noch an seinem Schreibtisch im Innenministerium in Berlin saß. [...] Man wollte von Anfang an dieses Verbrechen den Kommunisten in die Schuhe schieben, und in diesem Sinne waren auch jene zehn SA-Männer instruiert worden, die das Verbrechen durchzuführen hatten." (11)
Auf Grund obiger Aussagen und vieler weiterer Indizien lässt sich der Verlauf der Brandstiftung wie folgt rekonstruieren:
"Am 27. 2. 1933 um etwa 20 Uhr gelangte ein Kommando von minimal 3, maximal 10 SA-Leuten unter Führung von Hans Georg Gewehr in den Keller des Reichstagspräsidentenpalais. Das Kommando nahm die deportierten Brandmittel, drang durch den unterirdischen Gang vom Reichstagspräsidentenpalais in das Reichstagsgebäude ein und präparierte dort insbesondere den Plenarsaal mit einer wahrscheinlich hier angemischten selbstentzündlichen Flüssigkeit, die nach einer gewissen Latentzeit den Brand im Plenarsaal auslöste. Das Kommando entkam wieder durch den unterirdischen Gang und den Keller der Reichstagspräsidentenpalais (möglicherweise auch durch die anschließenden Keller zum Maschinen- und Beamtenhaus) auf die öffentliche Straße Reichstagsufer'. Göring betrat spätestens um 21.19 Uhr allein das brennende Reichstagsgebäude, wahrscheinlich, um den Rückzug der Brandstiftertruppe zu decken.
Van der Lubbe wurde genau um 21 Uhr von der SA zum Reichstagsgebäude gebracht und in dieses eingelassen. Der Plenarsaal war bereits präpariert. Das von Zeugen bemerkte Klirren der von van der Lubbe für seinen Einstieg angeblich eingeschlagenen Scheiben diente wahrscheinlich nur, die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit zu erregen. Der Holländer wurde als einzig greifbarer Zeuge geopfert." (12)
Fast alle beteiligten SA-Täter, mit Ausnahme von Hans Georg Gewehr, und viele Mitwisser der Brandtat wurden, vor allem im Zuge des sogenannten "Röhm-Putsches" am 30. Juni 1934 von den Nationalsozialisten ermordet.
Im Laufe der nächsten Tage erscheint auf der wsws der zweite Teil der Buchbesprechung, in dem es vor allem um die Kontroverse um den Reichstagsbrand nach 1945 bis heute geht, und wie Anfang der 60er Jahre vor allem durch Rudolf Augsteins Magazin Der Spiegel und den "Amateurhistoriker" und "Verfassungsschutz"-Beamten Fritz Tobias der Versuch unternommen wurde, die Alleintäterschaft van der Lubbes zur offiziellen Geschichtsschreibung werden zu lassen. Bis heute stützen sich manche Historiker auf diese Thesen, wenn Sie die Täterschaft der Nationalsozialisten leugnen wollen. Außerdem beschäftigt sich der zweite Teil des Beitrags mit ersten Reaktionen der deutschen Presse auf das Erscheinen des Buches.
Literaturangaben
(1) Leo Trotzki: Portrait des Nationalsozialismus, Arbeiterpresse Verlag, Essen 1999, S. 61f,
(2) A. Bahar und Kugel, W.: Der Reichstagsbrand, edition q, Berlin 2001, S.19f,
(3) ebenda, S. 15,
(4) Braunbuch über Reichstagsbrand und Hitlerterror, Universum-Bücherei, Basel 1933, S. 74,
(5) A. Bahar und Kugel, W.: Der Reichstagsbrand, edition q, Berlin 2001, S.71,
(6) ebenda, S. 72,
(7) ebenda, S. 73f,
(8) ebenda, S. 321,
(9) Walther Hofer u.a.: Der Reichstagsbrand, Arani-Verlag, Berlin 1972/1978, bearb. Neuauflage Ahriman-Verlag, Freiburg 1992, S. 2,
(10) A. Bahar und Kugel, W.: Der Reichstagsbrand, edition q, Berlin 2001, S. 533f,
(11) ebenda, S. 543,
(12) ebenda, Vorbemerkung "Rekonstruktion der Reichstagsbrandstiftung".