Brandenburger Verfassungsschutz verleumdet World Socialist Web Site

Der Verfassungsschutz Brandenburg hat auf seiner Online-Seite einen Artikel veröffentlicht, der der World Socialist Web Site (WSWS) die Förderung von Gewaltbereitschaft vorwirft und sie in das Umfeld des gewalttätigen "linksextremistischen Spektrums" rückt. Die Redaktion der WSWS weist diese verleumderische Unterstellung in aller Schärfe zurück und behält sich rechtlich Schritte vor, um den Verfassungsschutz zur Rücknahme des Berichts und zur Veröffentlichung einer Gegendarstellung zu zwingen.

Es handelt sich bei dem Bericht des Verfassungsschutzes um eine bösartige Verleumdung einer Publikation, die sozialistische und demokratische Ziele verfolgt, und um einen Angriff auf die Meinungsfreiheit durch eine Behörde, die vorgeblich dem Schutz der Verfassung verpflichtet ist.

Der Verfassungsschutz begründet seine Unterstellungen damit, dass nach einem Anschlag auf die Ausländerbehörde von Frankfurt (Oder) der Abdruck eines Artikels gefunden wurde, der zweieinhalb Jahre zuvor auf der WSWS erschienen war. Unbekannte Täter hatten in der Nacht zum 16. September die Fenster der Behörde eingeschlagen, eine übelriechende Flüssigkeit in die Räume geworfen, die Schlösser der Außentüren mit Klebestoff gefüllt und Parolen auf den Giebel gesprüht.

Obwohl dem WSWS-Artikel, der sich kritisch mit der Flüchtlingspolitik der Bundesregierung auseinandersetzt, "strafrechtlich nichts vorzuwerfen" ist, wie der Verfassungsschutz selbst feststellt, wertet er ihn als Beweis für "den linksextremistischen Hintergrund der Tat". Er behauptet, der Artikel reihe "sich ein in eine Serie ähnlicher Veröffentlichungen, die in ihrer Summe Gewaltbereitschaft fördern oder direkt hervorrufen", und schließt mit den Worten: "Mit solchen Texten ist die Straße zur Straftat gepflastert."

Dazu ist folgendes festzustellen:

1. Die World Socialist Web Site ist keine "linksextreme" sondern eine sozialistische Publikation. Herausgegeben vom Internationalen Komitee der Vierten Internationale und seiner deutschen Sektion, der Partei für Soziale Gleichheit (PSG), tritt sie für eine sozialistische Orientierung und die Verteidigung demokratischer und sozialer Rechte ein. Die PSG hat wiederholt an Wahlen teilgenommen und ist vom Bundeswahlleiter als Partei anerkannt. Sie lehnt die Methoden individueller Gewaltanwendung aus grundsätzlichen Erwägungen ab.

2. Der am Tatort vorgefundene Artikel, der am 24. Februar 2001 unter der Überschrift "Abschiebepolitik und Grenzregime, die tödlichen Folgen deutscher Flüchtlingspolitik" auf der WSWS veröffentlicht wurde, kritisiert die staatliche Ausländerpolitik. Er ist sowohl in seiner Darstellung der Tatsachen wie in seiner Wertung korrekt. Er prangert die empörenden Zustände an den deutschen und europäischen Grenzen an und nennt konkrete Zahlen über die Zahl der Opfer. Er stützt sich dabei auf nachprüfbare und allgemein zugängliche Quellen, unter anderem das ARD-Magazin Monitor, die Antirassistischen Intiative Berlin (ARI) sowie die tageszeitung. Der Artikel geißelt die Doppelzüngigkeit der Bundesregierung, die "Gewalt gegen Ausländer, die von Neonazis und Rassisten auf der Straße verübt wird", routinemäßig anprangert, während sie "mit ihrer Abschiebe- und Abschottungspolitik... den Nazis vormacht, dass das Leben eines ‚unerwünschten' Ausländers in Deutschland nichts wert ist".

3. Der Vorwurf des Brandenburger Verfassungsschutzes, die Veröffentlichung eines derartigen Artikels fördere Gewaltbereitschaft oder rufe diese direkt hervor, hat weitgehende Implikationen. Er rückt jede Kritik an der offiziellen Politik in den Dunstkreis strafbarer Handlungen. Es reicht aus, dass irgend ein Wirrkopf oder Provokateur einige Scheiben einwirft, um politischen Gegnern der Regierung das Maul zu stopfen. Mit derselben Begründung könnte man sämtliche Kritiker der "Agenda 2010" dafür verantwortlich machen, wenn ein verzweifelter Arbeitsloser oder Sozialhilfeempfänger Amok läuft. Oder man könnte den Gegnern des Euro in Schweden vorwerfen, sie hätten "die Straße" zum Mord an Anna Lindt "gepflastert", die als prominente Euro-Befürworterin auf dem Höhepunkt der Referendumskampagne umgebracht wurde.

4. Diese Art der Argumentation erinnert an die dunkelsten Abschnitte der deutschen Geschichte. Es gibt hierzulande langjährige Erfahrungen mit Polizeistaaten, dem faschistischen wie dem stalinistischen. Die Polizeiapparate derartiger Regime behaupten stets, politische Kritik an der Regierung sei gleichbedeutend mit der Unterstützung von Gewalt - und rechtfertigen damit die Unterdrückung ihrer politischen Gegner. Das von der Verfassung geschützte Recht auf Meinungsfreiheit schließt dagegen ausdrücklich das Recht ein, die Regierung zu kritisieren, ohne deshalb der Förderung von Straftaten verdächtigt zu werden.

5. Der Verfassungsschutz rechtfertigt den gegen die WSWS erhobenen Vorwurf des "Linksextremismus" mit einem Amalgam aus Halbwahrheiten und Unterstellungen. Einerseits behauptet er, der auf der WSWS publizierte Text verdeutliche "den linksextremistischen Hintergrund der Tat". Andererseits begründet er den angeblich linksextremistischen Charakter des Texts damit, dass dieser am Tatort gefunden wurde. Ein offensichtlicher Zirkelschluss.

Weil sich in dem Artikel nichts findet, was auch nur entfernt als Befürwortung von Gewalt ausgelegt werden könnte, unterschiebt ihm der Verfassungsschutz einfach selbsterfundene Aussagen. Er schreibt, "in vielen linksextremistischen Veröffentlichungen" werde "argumentiert, dass der Staat durch sein Handeln Rechtsextremisten geradezu ermutige, gegen Ausländer und Flüchtlinge gewaltsam aktiv zu werden. Der Staat zeige damit sein wahres - faschistisches - Gesicht. Deshalb müssten Antifaschisten auch im Staat ihren Feind sehen."

Auch hier bedient sich der Verfassungsschutz eines Zirkelschlusses. Er behauptet, der Artikel der WSWS sei "linksextremistisch", und "beweist" dies, indem er Aussagen fiktiver "linksextremistischer Veröffentlichungen" anführt, die in dieser Form weder in dem vorgefundenen noch in einem anderen auf der WSWS publizierten Artikel jemals gemacht wurden. Die Aussage, der Staat "zeige sein wahres - faschistisches - Gesicht", die stark an die dumme und banale Sprache der RAF erinnert, wird der WSWS schlicht unterstellt und ist vom Verfassungsschutz frei erfunden.

6. Es ist bekannt und in zahlreichen Fällen nachgewiesen, dass der Verfassungsschutz mit Methoden der Infiltration und Provokation arbeitet. Er hat die rechtsextreme Szene umfassend infiltriert und V-Leute des Verfassungsschutzes waren teilweise selbst an Gewalttaten beteiligt.

Schon Ende der siebziger Jahre sprengten Verfassungsschutzagenten ein Loch in die Mauer der Haftanstalt von Celle, um einen gewaltsamen Befreiungsversuch eines angeblichen RAF-Häftlings vorzutäuschen. Und erst in diesem Frühjahr ist das Verbotsverfahren gegen die NPD gescheitert, weil jeder siebte Führungskader der Partei auf der Gehaltsliste des Verfassungsschutzes stand, so dass man bei vielen Aktivitäten der NPD "von einer Veranstaltung des Staates" sprechen musste, wie ein Verfassungsrichter anmerkte. In Brandenburg sind mehrere Fälle bekannt, in denen der Verfassungsschutz gewalttätige Rechtsextreme anheuerte. Auch die linksextreme Szene wird mit ähnlichen Mitteln unterwandert, insbesondere in einem Bundesland, dessen Innenminister immer wieder davor warnt, dass angesichts der rechten Gewalt die "Gefahr des Linksextremismus" unterschätzt werde.

Angesichts dieser Situation muss die Frage gestellt werden: Waren Agenten des Verfassungsschutzes am Anschlag auf die Frankfurter Ausländerbehörde am 16. September beteiligt? Weiß der Verfassungsschutz mehr, als er zugibt? Hatte er bei der Hinterlegung des WSWS-Artikels selbst die Hände im Spiel?

Es gibt ein merkwürdiges Missverhältnis zwischen den Vorwürfen gegen die WSWS und den Ermittlungen über den Tathergang. Laut Aussage der zuständigen Staatsanwaltschaft haben die Ermittlungen nach zwei Wochen noch kein Ergebnis erbracht. Sie werden offenbar nur mit geringem Aufwand verfolgt. Der Verfassungsschutz hat dagegen schon kurz nach der Tat einen Artikel veröffentlicht, der nur wenige Zeilen über den Anschlag selbst enthält und zu vier Fünfteln aus Angriffen gegen die WSWS besteht.

Siehe auch:
Abschiebepolitik und Grenzregime
(24. Februar 2001)
(Dieser Artikel ist auch in der gleichheit - November/Dezember 2003 enthalten.)
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