Abschiebepolitik und Grenzregime

Die tödlichen Folgen deutscher Flüchtlingspolitik

Routinemäßig verurteilt die Bundesregierung Gewalt gegen Ausländer, die von Neonazis und Rassisten auf der Straße verübt wird, und fordert den weiteren Ausbau des Polizeistaats und die Einschränkung demokratischer Rechte unter dem Vorwand, den organisierten Neonazis Einhalt gebieten zu wollen. Neben der Verantwortung für den grassierenden Rassismus, die Politiker wie der deutsche Innenminister Otto Schily tragen, wenn er in Bezug auf Flüchtlinge die "Grenzen der Belastbarkeit" beschwört, wird der Aspekt der staatlichen Gewalt gegenüber Flüchtlingen und "unerwünschten" Ausländern von der offiziellen Politik verschwiegen und bleibt auch in den Medien weitgehend unbeachtet.

Die systematische Gewalt, die von Seiten des deutschen Staates gegenüber Flüchtlingen ausgeht, ist Teil der Abschottungspolitik der Europäischen Union und findet ihren brutalsten Ausdruck an den Außengrenzen der Bundesrepublik, vor allem der EU-Grenze nach Polen und Tschechien, und den Maßnahmen vor und während Abschiebungen. Mit ihrer Abschiebe- und Abschottungspolitik macht die offizielle Politik den Nazis vor, dass das Leben eines "unerwünschten" Ausländers in Deutschland nichts wert ist. Nach einer von der Antirassistischen Initiative Berlin (ARI) vorgelegten Dokumentation kamen in den vergangenen sieben Jahren mindestens 239 Flüchtlinge durch staatliche Maßnahmen ums Leben - deutlich mehr als durch rassistische Übergriffe.

Das Grenzregime

Auf der Basis des Schengener Abkommens von 1991 haben die EU-Staaten ein System aufgebaut, dass die Grenzen der Union für Flüchtlinge möglichst undurchlässig machen soll. Vor mehr als sieben Jahren setzte die alte Bundesregierung die "Drittstaatenregelung" durch, wonach jeder Flüchtling an der Grenze zurückgewiesen werden kann, wenn er auf seiner Flucht nach Deutschland einen sogenannten "sicheren Drittstaat" passiert hat. Die östlichen Anrainerstaaten der EU übernehmen als "sichere Drittstaaten" die Rolle eines Cordon sanitaire für die EU, wodurch jede Einreise eines Flüchtlings auf dem Landweg ihn zu einem "illegalen" Flüchtling macht. Wo früher der Eiserne Vorhang, im Westen Symbol der Unterdrückung, Menschen die Reisefreiheit nahm, patrouilliert heute der Bundesgrenzschutz (BGS) und verhindert, ausgestattet mit modernster Technik und Hundestaffeln, die Einreise von Flüchtlingen in die Bundesrepublik.

Ein Beitrag des politischen Fernsehmagazins Monitor unter dem Titel "Bundesgrenzschutz: Jagdszenen an der deutsch-polnischen Grenze" warf kürzlich ein Schlaglicht auf die schlimmen Verletzungen, die Flüchtlinge davontragen, wenn sie von den auf Menschen gedrillten Diensthunden des BGS gestellt werden, und die demütigende Behandlung, die sie von Seiten der BGS-Beamten selbst erfahren müssen. Allein zwischen 1997 und 1999 wurden nach offiziellen Angaben der Bundesregierung an der Grenze 43 Menschen Opfer einer "Bissverletzung durch Diensthunde".

Direktes Ergebnis des Grenzregimes ist der Tod von Flüchtlingen, die mangels einer legalen Einreisemöglichkeit den Weg durch die Grenzflüsse Oder und Neiße wählen. Nach Angaben der ARI-Dokumentation, die sich auf Pressemitteilungen und Angaben des BGS stützt, starben zwischen 1993 und 2000 mindestens 119 Menschen auf dem Weg in die Bundesrepublik, davon 89 an den deutschen Ostgrenzen. Die meisten von ihnen sind ertrunken, andere Todesursachen waren Unterkühlung, Herzversagen und Verkehrsunfälle, die sich auf der Flucht vor Polizeibeamten ereigneten. Die wirkliche Anzahl der Ertrunkenen liegt vermutlich weitaus höher, da nur die Toten gezählt worden sind, die am deutschen Ufer angespült wurden. Zudem berichtete die tageszeitung, dass es gängige Praxis der Grenzgemeinden sei, die ans Ufer getriebenen Toten wieder in den Fluss zurückzustoßen, um die Kosten für die Beerdigung und eine eventuelle Rückführung der Leiche nicht bezahlen zu müssen.

Abschiebungen und Abschiebehaft

Gelingt es Flüchtlingen trotz der Abschottungsmaßnahmen in die Bundesrepublik einzureisen und hier Asyl zu beantragen, endet ihr Aufenthalt in Deutschland jedoch nicht selten mit der Inhaftierung in Abschiebegefängnissen und einer letztendlichen Abschiebung außer Landes. Wer zu der großen Mehrheit der Flüchtlinge gehört, deren Antrag auf Asyl abgelehnt wird und die auch keine Duldung erhalten, wird zur "freiwilligen" Ausreise aufgefordert - und oftmals in Abschiebehaft genommen, wenn die Behörden glauben, dass die Gefahr eines Untertauchens besteht.

Bei der Abschiebehaft handelt es sich um eine reine Verwaltungshaft, denn diese Personen haben keinerlei Straftat begannen - nichtsdestotrotz unterscheiden sich die Haftbedingungen nicht von denen krimineller Gefängnisinsassen. Es gibt für Menschen in Abschiebehaft nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten, mit der Außenwelt in Kontakt zu treten, Besuch zu empfangen und so auch ihre Rechte wahrzunehmen. Zumeist teilen sich mehrere Häftlinge eine kleine Zelle (3 Personen auf 12 qm) und können diese nur für eine Stunde am Tag zum Hofgang verlassen. Abschiebehaft wird in der Regel für drei Monate verhängt, kann aber verlängert werden. Manche Menschen befinden sich bis zu 18 Monate in Abschiebehaft.

Angesichts ihrer drohenden Abschiebung begingen allein in den letzten sieben Jahren 92 Menschen Selbstmord oder starben bei dem Versuch, der Abschiebung zu entgehen. Nach Angaben der ARI haben sich im gleichen Zeitraum mindestens 310 Flüchtlinge aus Verzweiflung oder Panik oder aus Protest gegen die drohende Abschiebung selbst verletzt oder versucht, sich das Leben zu nehmen, und zum Teil schwer verletzt überlebt. Von diesen befanden sich 214 Personen in Abschiebehaft. Zum Selbstmordversuch einer Angolanerin im November 1999 äußerte der Leiter der Chemnitzer Ausländerbehörde Konrad Hiersemann, dass Selbstmordversuche insbesondere bei Asylbewerbern aus afrikanischen Staaten nicht außergewöhnlich seien; bei jeder zweiten Abschiebung sei man damit konfrontiert.

Um die Abschiebung durchführen zu können und den Widerstand der Flüchtlinge gegen die Abschiebung zu brechen, werden Flüchtlinge oft von Beamten des BGS schwer misshandelt, gefesselt und geknebelt oder gegen ihren Willen mit Medikamenten ruhig gestellt. Diese skandalöse Praxis gelangt zumeist dann in die Presse, wenn ein Flüchtling durch die Zwangsmaßnahmen des BGS bei der Abschiebung stirbt, wie beispielsweise im Fall des 30-jährigen Aamir Ageeb, der bei seiner Abschiebung 1999 erstickte, nachdem BGS-Beamte ihn gefesselt, ihm einen Motorradhelm aufgesetzt und seinen Kopf zwischen seine Knie gedrückt hatten.

Häufig verweigern Piloten die Mitnahme, wenn sich Flüchtlinge heftig zur Wehr setzen oder aufgrund von Verletzungen nicht transportfähig sind. Ein Flugkapitän der Lufthansa berichtete im Hessischen Rundfunk über eine Abschiebung: "Vor der hinteren Treppe lag ein Nigerianer in Rückenlage, die Hände auf dem Rücken gefesselt, die Augen weit aufgerissen, die Hose durch das Handgemenge tief heruntergeschoben. Ein BGS-Beamter mit einem Knie auf der Brust des Nigerianers war damit beschäftigt, den hilflosen Mann mit einem Klebeband einzuwickeln. Die Nasenlöcher des Mannes waren gerade noch frei - zum Luftschnaufen. Blut am Klebeband. Auch die Beine wurden mit Klebeband umwickelt, Oberschenkel, die Füße und nochmals von oben nach unten, wie eine Rolle Teppichboden für den Transport fertiggemacht ..."

Im Zeitraum von 1993 bis 1999 starben fünf Flüchtlinge während der Abschiebung, mindestens 159 Menschen wurden durch Zwangsmaßnahmen oder Misshandlungen während der Abschiebung verletzt.

Was die Abgeschobenen in ihren Herkunftsländern erwartet, bleibt weitgehend unbekannt, am wenigsten interessieren sich die deutschen Behörden für das Schicksal der Opfer ihrer restriktiven Asylpolitik und Abschiebepraxis. Soweit dokumentiert, kamen mindestens 13 Menschen nach ihrer Abschiebung in das Herkunftsland zu Tode, 276 Flüchtlinge wurden im Herkunftsland von Polizei oder Militär misshandelt und gefoltert. Mindestens 46 Menschen verschwanden nach der Abschiebung spurlos.

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