Provokateure und Kriminelle im Einsatz für den Verfassungsschutz Brandenburg

So genannte "Vertrauensleute" (V-Leute) des Verfassungsschutzes in Bund und Ländern werden aus Organisationen und Kreisen, die dem Inlandsgeheimdienst als politisch suspekt gelten, angeworben oder in diese eingeschleust, um Informationen aus erster Hand über die verdächtigen Gruppen zu liefern - so ihr offizieller Auftrag. In der Praxis jedoch sind V-Leute oftmals alles andere als passive Spitzel: Sie begehen zum Teil schwerste Straf- und Gewalttaten und üben in Führungspositionen einen bestimmenden Einfluss auf die überwachte Organisation aus. Sie sind "Kriminelle im Dienst des Staates", wie es Rolf Gössner in seinem jüngst erschienenen Buch Geheime Informanten treffend ausdrückt. (1)

Der Verfassungsschutz des ostdeutschen Bundeslandes Brandenburg ist in den wenigen Jahren seines Bestehens bereits berüchtigt für seinen Einsatz von Provokateuren und Kriminellen als V-Leute.

Aufsehen in der Öffentlichkeit erregten die Fälle Carsten Szczepanski und Toni Stadler - zwei Neonazis, die als V-Männer im Dienste des brandenburgischen Verfassungsschutzes in der rechtsextremen Szene und neofaschistischen Organisationen aktiv waren, diese zum Teil selbst aufbauten und sich an illegalen Handlungen beteiligten, die der Verfassungsschutz vorgeblich zu verhindern suchte.

Carsten Szczepanski erwarb sich bereits zu Beginn der 1990-er Jahre einen Ruf als Neonazi: Er war Teil der rechtsextremen Skinheadszene, unterhielt Kontakte zur Führung der "Nationalistischen Front" und war führend daran beteiligt, einen Ableger des Ku-Klux-Klans in Deutschland aufzubauen.

Obwohl 1992 bei einer Polizeirazzia vier Rohrbomben, Sprengstoff-Substanzen und Zündvorrichtungen in einer von Szczepanski gemieteten Wohnung gefunden worden waren und daraufhin ein Ermittlungsverfahren wegen Gründung einer terroristischen Organisation gegen ihn eingeleitet wurde, wurde Szczepanski für diese Aktivitäten niemals belangt und verurteilt - ein Umstand, der Vermutungen nährte, dass der Neonazi möglicherweise bereits zu diesem Zeitpunkt für staatliche Behörden arbeitete und gedeckt wurde.

Nach Angaben des Verfassungsschutzes Brandenburg begann die Zusammenarbeit mit Szczepanski erst im Jahre 1994, nachdem er wegen versuchten Mordes an dem Nigerianer Steve Erenhi zu einer hohen Freiheitsstrafe verurteilt worden war und im Gefängnis saß. Trotz der Schwere der Tat befand sich Szczepanski bereits Anfang 1997 wieder auf freiem Fuß und wirkte fortan als V-Mann "Piato" in der rechtsextremen Szene.

Nach seiner Entlassung eröffnete Szczepanski/Piato einen Laden in Königs Wusterhausen, in dem er Bücher und Tonträger mit rechtsradikalen Inhalten verkaufte, war Herausgeber des Fanzines "United Skins" und maßgeblich am Aufbau der rechtsextremen Szene beteiligt, die er für den Verfassungsschutz bespitzeln sollte. Er wurde Ortsvorsitzender der NPD in Königs Wusterhausen, Mitglied im Kreisvorstand des NPD-Kreisverbandes Spreewald sowie Landesorganisationsleiter und Beisitzer im Landesvorstand der NPD Brandenburg-Berlin.

V-Mann "Piato" nahm eine Führungsfunktion in der rechtsextremen Partei ein, die er offiziell für den Verfassungsschutz Brandenburg aushorchen sollte. Damit stellte er keineswegs einen Einzelfall dar: Das Parteiverbot, das die Bundesregierung gegen die NPD angestrengt hatte, wurde vom Bundesverfassungsgericht im Frühjahr dieses Jahres zurückgewiesen, da sich im Verbotsverfahren nach und nach herausstellte, dass die Partei regelrecht geheimdienstlich unterwandert ist. Angesichts des Umstandes, dass mindestens jedes siebte Führungsmitglied der Partei als V-Mann aktiv war, sah sich das Gericht damit konfrontiert, dass Mitarbeiter des Verfassungsschutzes als Provokateure in der NPD möglicherweise selbst die Beweise produziert hatten, mit denen das Verbot der Partei begründet werden sollte.

Im Fall Toni Stadler kam dem Verfassungsschutz Brandenburg sogar noch viel unmittelbarer eine Verantwortung für die von dem Neonazi begangenen Straftaten und die Verbreitung von rechtsextremer Propaganda zu.

Stadler betrieb einen rechtsextremen Szene-Laden mit einschlägiger Literatur und Musik und war an der Herstellung und dem Vertrieb der CD "Noten des Hasses" beteiligt, auf der die "White Aryan Rebels" zu Kinderschändung, Vergewaltigung und Mord an Ausländern, Juden und politischen Gegnern der Neonazis aufriefen.

Kurz nachdem Stadler den Auftrag zur Produktion des Booklets und Aufklebers zur CD erhalten hatte, wurde er vom Verfassungsschutz Brandenburg als V-Mann angeworben. Stadlers Bekannter Mirko Hesse, der den Kontakt zu einem ausländischen CD-Presswerk herstellte, arbeitete derweil als V-Mann für das Bundesamt für Verfassungsschutz. Mit Wissen und Rückendeckung beider Behörden verbreiteten die Neonazis die CD mit den Mordaufrufen, die in einer Auflage von 3.000 Stück produziert worden war und wegen des großen Erfolgs unter den Augen der Verfassungsschützer eine zweite Auflage erleben sollte.

Die V-Leute flogen schließlich auf, als die Berliner Polizei, die von Stadlers und Hesses Tätigkeit für den Verfassungsschutz nichts wusste, gegen den rechtsextremen Musikvertrieb vorging. Der Verfassungsschutz hatte zuvor alles Erdenkliche getan, um Stadler vor der Polizei zu schützen: Sein V-Mann-Führer warnte ihn vor Hausdurchsuchungen, stattete ihn mit einem "sauberen" Computer aus und riet zur Anlage eines "Bunkers" für die indizierte Ware, die sich in Stadlers Laden befand.

"Ohne die Hilfe des Verfassungsschutzes in Brandenburg wäre die rechtsextremistische CD der Neonaziband White Aryan Rebels nicht zu Stande gekommen", fasste der Berliner Oberstaatsanwalt Jürgen Heinke im Prozess gegen Stadler die Fakten zusammen. Der Vorsitzende Richter Hans-Jürgen Brüning erklärte in seinem Urteil, die Straftaten des Angeklagten seien "unter den Augen und in Kenntnis einer staatlichen Behörde" verübt worden und der Verfassungsschutz habe es "in der Hand gehabt, die Tat im Keim zu ersticken". Er schloss die Urteilsbegründung mit der für einen Richter höchst ungewöhnlichen Forderung nach einer parlamentarischen Untersuchungskommission.

Beide Fälle aus Brandenburg werfen ein Schlaglicht auf die Methoden und Charaktere, mit denen der Verfassungsschutz arbeitet. In Brandenburg gibt es keine Dienstvorschriften, in denen geregelt ist, welche Handlungen V-Leuten erlaubt sind und welche nicht. Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) verteidigt diese Praxis offensiv: Bei Straftaten, die von V-Leuten begangen werden, müsse es einen Ermessensspielraum geben, denn sie wären sonst durch Mutproben leicht zu enttarnen.

Der brandenburgische Ministerpräsident Matthias Platzeck stellte sich angesichts der Kritik am Innenministerium im Fall Stadler demonstrativ hinter Schönbohm und erklärte, Brandenburg brauche einen "leistungsfähigen", keinen "gläsernen" Verfassungsschutz. Im gleichen Sinne hat die Parlamentarische Kommission im Potsdamer Landtag zur Kontrolle des Verfassungsschutzes das Verhalten des Geheimdienstes in den beiden Fällen der V-Männer Szczepanski und Stadler gebilligt und gedeckt. Über die Zusammenarbeit mit V-Mann "Piato" war die Parlamentarische Kontrollkommission sogar kontinuierlich unterrichtet worden; im Fall Stadler legitimierte sie das Handeln des Verfassungsschutz nachträglich und griff die Berliner Polizei wegen ihres unabgestimmten Vorgehens gegen den CD-Vertrieb an.

Über ähnliche Aktivitäten des Verfassungsschutzes Brandenburg in dem von ihm so titulierten "linksextremischen Spektrum" ist in den vergangenen Jahren nur wenig an die Öffentlichkeit gedrungen. Da Innenminister Schönbohm sich darin gefällt, vor der Unterschätzung des Linksextremismus zu warnen, sind Versuche des Verfassungsschutzes, Provokateure in linken Kreisen zum Einsatz zu bringen, nur allzu wahrscheinlich. Versuche des Verfassungsschutzes, Mitglieder von linken Gruppen zu Spitzeldiensten anzuhalten, werden regelmäßig bekannt, wenn ein solches Angebot von den Betroffenen zurückgewiesen wurde.

Im März dieses Jahres fand sich in der brandenburgischen Märkischen Allgemeinen Zeitung ein Inserat, in dem ein "Arbeitskreis Wissen und Fortschritt" Nebenjobs für "politikinteressierte junge Leute ab 18" anbot. Ein an dem Job zunächst interessierter Student berichtete nach einem Treffen mit einer Kontaktperson, er sei aufgefordert worden, gegen Bezahlung in bar Informationen über die "linksgerichtete Szene" zu liefern - "zum Beispiel aus der Friedensbewegung". Der "Arbeitskreis Wissen und Fortschritt" entpuppte sich bei Nachforschungen als nicht existent. Der Berliner Verfassungsschutz hatte wenige Monate zuvor bereits versucht, unter dem Tarnnamen "Team Base Research" per Anzeige Studenten für das Ausspionieren von linken Gruppen zu gewinnen.

Wie viele V-Leute auf diese Weise gewonnen werden konnten, ist nicht bekannt. Es wäre allerdings sträflich naiv davon auszugehen, dass der Verfassungsschutz nicht mit eben solchen Mitteln der Provokation, wie sie aus der Neonazi-Szene bekannt geworden sind, auch im "linksextremistischen Spektrum" arbeitet.

(1) Rolf Gössner, Geheime Informanten, ISBN 3-4267-7684-7, 315 Seiten, € 12,90.

Siehe auch:
Die Argumente eines Obrigkeitsstaats
(7. November 2003)
Brandenburger Verfassungsschutz verleumdet World Socialist Web Site
( 18. Oktober 2003)
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