Abschiebepolitik und Grenzregime

Die tödlichen Folgen deutscher Flüchtlingspolitik

Vor beinahe drei Jahren, im Februar 2001, erschien auf der World Socialist Web Site ein Artikel mit der Überschrift "Abschiebepolitik und Grenzregime. Die tödlichen Folgen deutscher Flüchtlingspolitik". Gestützt auf nachprüfbare und allgemein zugängliche Materialien stellte der Artikel fest, dass in sieben Jahren - von 1993 bis 2000 - mindestens 239 Flüchtlinge durch staatliche Maßnahmen ums Leben gekommen waren und bedeutend mehr noch Verletzungen davongetragen hatten.

Durch die Abwehr von unerwünschten Ausländern an den deutschen Grenzen sowie durch die unmenschliche Praxis der Abschiebehaft und die brutale Durchführung von Abschiebungen starben deutlich mehr Menschen als durch rassistische Übergriffe. Daher kam der Artikel zu dem Schluss, dass trotz der gelegentlichen antirassistischen Lippenbekenntnisse von führenden deutschen Politikern die offizielle Politik letztlich den Neonazis vormacht, dass das Leben eines "unerwünschten" Ausländers in Deutschland nichts wert ist.

Im September 2003 nahm der Verfassungsschutz des ostdeutschen Bundeslandes Brandenburg eine Gewalttätigkeit gegen die Ausländerbehörde der Stadt Frankfurt/Oder zum Anlass, um den oben erwähnten Artikel der geistigen Urheberschaft für die Tat zu bezichtigen: "Mit solchen Texten ist die Straße zur Straftat gepflastert." Neben zahlreichen Verdrehungen und schlichtweg unwahren Behauptungen, die den Inhalt des Artikels betreffen, zweifelt der Verfassungsschutz auf seiner Website auch den Wahrheitsgehalt der im Artikel geschilderten tödlichen Folgen deutscher Flüchtlingspolitik an.

So formuliert der Verfassungsschutz: "Die Autorin dieses Artikels klagt die Ausländerbehörden sowie den Bundesgrenzschutz und die Polizei an, menschenverachtend mit Flüchtlingen und Ausländern umzugehen. Das so bezeichnete ‚Grenzregime' des Bundesgrenzschutzes verhindere, dass Flüchtlinge überhaupt erst nach Deutschland kämen. Aber auch die Praxis der Abschiebung wird sehr kritisch beschrieben. Hierbei seien Betroffene wiederholt verletzt worden (sic!) oder gar zu Tode gekommen. Angesichts dieser ‚Tatsachen' äußert die Verfasserin Skepsis, ob der Kampf staatlicher Stellen gegen Rechtsextremismus ernst gemeint sei."

Was ist von einer staatlichen Behörde zu halten, die - ihrem formal-offiziellen Auftrag nach dem Schutz der Verfassung und damit auch der Menschenwürde verpflichtet - in Frage stellt, was regelmäßig in Tageszeitungen berichtet und von zahlreichen Flüchtlingsinitiativen dokumentiert wird: Dass Flüchtlinge aus aller Welt mangels legaler Einreisemöglichkeiten an den Außengrenzen der Europäischen Union in Flüssen und Meeren ertrinken und erfrieren, in Lkws ersticken oder durch Unfälle bei der Flucht vor Grenzschützern tragisch ums Leben kommen und verletzt werden; dass aufgrund ihrer hoffnungslosen Lage, der Angst vor Abschiebung und der menschenunwürdigen Zustände in den Asylsammellagern, Unterkünften und Abschiebegefängnissen Selbstmordversuche von Flüchtlingen eine traurige alltägliche Realität in Deutschland sind; und dass schließlich Abschiebungen von den zuständigen Bundesbeamten oftmals mit ungeheurer Brutalität durchgeführt und gerade im Falle von Gegenwehr des Flüchtlings dabei Verletzungen in Kauf genommen werden.

Die Zustände, die der WSWS-Artikel von 2001 anprangerte, haben sich in der seitdem vergangenen Zeit keineswegs gebessert. Gerade in einem Bundesland wie Brandenburg, das an Polen grenzt und in dem Flüchtlinge mit einem Memorandum auf die menschenunwürdige Unterbringung und Behandlung von Asylsuchenden aufmerksam gemacht haben, sollte dies den staatlichen Vertretern nicht unbekannt sein.

Todesfälle und Verletzungen an den Grenzen

Es lässt sich für die vergangenen Jahre kein Abriss der Entwicklung feststellen, die in dem vom Verfassungsschutz inkriminierten Artikel für die Jahre 1993-2000 beschrieben wurde: Weiterhin ertrinken Menschen bei dem Versuch der illegalen Grenzüberschreitung in den Flüssen Oder und Neiße, immer wieder werden Flüchtlinge durch Hunde des Bundesgrenzschutzes (BGS) aber auch durch Schusswaffengebrauch der Grenzpolizei z.T. schwer verletzt.

Im Folgenden nur beispielhaft einige Fälle aus der Drucksache des Deutschen Bundestages 14/8432, die für den Monat Juli des Jahres 2001 dokumentiert wurden:

8. Juli: Nahe der tschechisch-sächsischen Grenze in Neuhermsdorf wird eine Person rumänischer Herkunft bei der Festnahme durch den BGS von einem Diensthund durch Bisse verletzt.

16. Juli: Nördlich der brandenburgischen Ortschaft Manschow an der polnisch-deutschen Grenze wird eine unbekannte, vermutlich ertrunkene Person aus der Oder geborgen.

22. Juli: Im Stadtgebiet von Frankfurt/Oder wird eine nicht zu identifizierende, ertrunkene Person aus dem Grenzfluss geborgen.

31. Juli: Im sächsischen Niederschlag wird eine Person armenischer Herkunft im Grenzbereich zur Tschechischen Republik von einem Diensthund des BGS durch Bisse verletzt.

Diese Aufzählung ließe sich für die anderen Monate des Jahres 2001 problemlos fortsetzen.

Für das laufende und das vergangene Jahr liegen solche offiziellen Angaben der Bundesregierung nicht vor - der Grund dafür ist allerdings weniger in einer geänderten Praxis der Grenzsicherung zu suchen, als in der Zusammensetzung des Parlaments nach der Bundestagswahl 2002 und dem mangelnden Interesse der darin vertretenden Parteien an solchen Informationen.

Zuvor hatte die PDS-Fraktion durch Anfragen an die Regierung dafür gesorgt, dass die Verletzungen und Todesfälle an der Grenze zumindest zum Teil der Öffentlichkeit bekannt gemacht wurden. Die PDS genießt seit September 2002 keinen Fraktionsstatus mehr im Bundestag und die anderen im Parlament vertretenen Parteien - Grüne, SPD, FPD und CDU/CSU - verlangen keine Auskunft zu diesem Thema.

Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) stellte in seinem Bundesgrenzschutz-Jahresbericht 2002 fest, dass die Zahl der "unerlaubten Einreisen an den Landesgrenzen" sowie die "Schleusungsfälle" gegenüber dem Vorjahr stark zurückgegangen seien, und führt diesen "grenzpolizeilichen Erfolg" auf die "Verstärkung der Grenzüberwachung und die Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Rahmen des stetig fortschreitenden europäischen Integrationsprozesses und die damit einhergehende Erarbeitung und Umsetzung internationaler Bekämpfungsstrategien" zurück.

Die Flüchtlingsabwehr wird durch das Konzept "Gemeinsame Streifen" und die Kooperation des BGS mit den Grenzschutzbehörden von EU-Beitrittskandidaten und Drittstaaten (Polen, Tschechien und die Ostseeanrainerstaaten) effektiv weiter nach Osten verlagert, um Asylsuchende bereits weit vor dem EU-Territorium abzufangen. So hat laut Schily "die Entsendung weiterer grenzpolizeilicher Verbindungsbeamter und Dokumentenberater sowie die verstärkt geleistete bilaterale Ausbildungs- und Ausstattungshilfe für die Staaten Mittel- und Osteuropas dazu beigetragen, den Druck auf die Schengen-Außengrenzen abzubauen".

Über die Methoden, mit denen Flüchtlinge jenseits der EU-Außengrenze abgeschreckt, aufgegriffen und festgenommen werden, und über die menschlichen Kosten dieser Grenzsicherungspolitik wird die Öffentlichkeit nicht informiert.

Suizide und Selbstverletzungen

Auch die Zahl der Selbstverletzungen, Selbstmordversuche und Selbsttötungen von Flüchtlingen ist weiterhin sehr hoch. Die Gründe liegen in der verzweifelten Lage, in der sich viele Asylsuchende befinden angesichts ihrer bevorstehenden Abschiebung in die Länder, aus denen sie geflohen sind, und angesichts der unmenschlichen Bedingungen, denen viele Flüchtlinge in den Lagern und Abschiebegefängnissen ausgeliefert sind.

Die Antirassistische Initiative Berlin dokumentierte für die Jahre 2001 und 2002 acht Todesfälle, bei denen sich Menschen angesichts ihrer drohenden Abschiebung selbst das Leben nahmen oder starben, als sie versuchten vor der Abschiebung zu fliehen. Im gleichen Zeitraum fügten sich mindestens 57 Menschen selbst Verletzungen zu oder versuchten sich das Leben zu nehmen und überlebten zum Teil schwer verletzt. Hiervon befanden sich 28 in Abschiebehaft.

Für das Jahr 2003 liegen noch keine entsprechenden Zahlen vor, einzelne Fälle wurden jedoch durch die überregionale Presse der Öffentlichkeit bekannt.

So erhängte sich im Januar dieses Jahres der yezidische Flüchtling David Mamedov nach einem Besuch in der Ausländerbehörde des Kreises Gütersloh. Mamedov war Ende 1996 mit seiner Familie aus Georgien nach Deutschland geflohen und war im Februar 1997 als Flüchtling anerkannt worden, da die yezidische Minderheit in Georgien staatlicher und nicht-staatlicher Verfolgung ausgesetzt ist. Mamedov war in seiner Heimat wiederholt von Polizeibeamten misshandelt worden, unter anderem wurden seine Beine mit einem Bügeleisen verbrannt.

Der Bundesbeauftragte für Asylverfahren klagte gegen die Anerkennung von Mamedov als Flüchtling, da seiner Auffassung nach Übergriffe von Polizisten nicht dem Staat zuzuschreiben seien, und setzte sich mit dieser Argumentation vor dem Oberverwaltungsgericht Münster durch. Kurz vor seinem Selbstmord war Mamedov mitgeteilt worden, dass seine Abschiebung unmittelbar bevorstände. Kein halbes Jahr nach dem Suizid ihres Mannes wurde die Witwe von der Ausländerbehörde aufgefordert, unverzüglich auszureisen, da sie ansonsten mit der Abschiebung nach Georgien rechnen müsse.

In derselben Ausländerbehörde zündete sich im Juli 2003 der 33-jährige Hüseyin D. an und erlag wenig später seinen schweren Verletzungen. Hüseyin D. sollte zur Ausreise gezwungen werden, obwohl er mit einer Frau verheiratet war, die über eine Aufenthaltsgenehmigung verfügt. Die Selbstverbrennung kommentierte der Landrat des Kreises Gütersloh Sven-Georg Adenauer mit den zynischen Worten: "Es ist unglaublich, mit welchen Mitteln die Ausreise verhindert werden sollte. Wir lassen uns auch künftig nicht unter Druck setzen, erst recht nicht durch solche Aktionen."

Am 16. August 2003 stürzte sich die 16-jährige Nurcan B. aus Angst vor der Abschiebung aus dem Fenster eines Hauses in Wendlingen und wurde mit lebensgefährlichen Verletzungen in ein Krankenhaus eingeliefert. Das Mädchen hat nahezu ihr ganzes Leben in Deutschland verbracht und sollte in ein ihr vollkommen fremdes Land abgeschoben werden.

Am 3. Oktober 2003 verbrannte sich der 48-jährige Familienvater Lewon A., nachdem sein Asylantrag mehrfach abgelehnt worden war, er daher aus ausländerrechtlichen Gründen seine Arbeit verloren hatte und die Familie trotz einer gemeinsamen Petition vom Diakonischen Werk, dem Kirchenvorstand der Gemeinde Wallau und Lewon A.s ehemaligem Arbeitgeber beim Hessischen Landtag akut von Abschiebung bedroht war. Der die Familie betreuende Pfarrer Christoph Schulze-Gockel erklärte zu dem Suizid: "Herr A. ist ein weiteres Opfer des deutschen Ausländer- und Asylrechts. Die Angst vor einer drohenden Verfolgung bei einer Rückkehr und der seit Jahren immer nur monatsweise geduldete Aufenthalt haben diesen Menschen schließlich zermürbt." Den Hinterbliebenen droht weiterhin die Abschiebung.

Abschiebegefängnisse und Flüchtlingslager

Was die Zustände in den Abschiebegefängnissen und Sammelunterkünften für Flüchtlinge betrifft, so weisen zahlreiche Flüchtlingsinitiativen bereits seit Jahren darauf hin, dass diese die Menschenwürde der Asylsuchenden verletzen und offensichtlich die Funktion erfüllen sollen, die Flüchtlinge zu zermürben und Deutschland als Fluchtort so unattraktiv wie möglich erscheinen zu lassen.

In einem offenen Brief hatten beispielsweise die Bewohner eines Flüchtlingsheims im brandenburgischen Rathenow über die "erniedrigende Behandlung" durch das Heimpersonal und durch den Sicherheitsdienst "Security Zarnikow" geklagt: Die Sicherheitsvorkehrungen richteten sich allein gegen die Flüchtlinge, deren privaten Post sogar von der Heimleitung geöffnet und kontrolliert wird. Zudem stellten die Flüchtlinge fest, dass stadtbekannte Neonazis zum Sicherheitsdienst des Heims gehörten. Tatsächlich wurde im vergangenen Winter bekannt, dass mindestens vier Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes Mitglieder der rechtextremen Organisation "Kameradschaft Hauptvolk" waren.

Bewohner einer Flüchtlingsunterkunft im thüringischen Georgenthal verfassten eine Protestnote an den Innenminister des Bundeslandes, in der sie sich über die unmenschliche Unterbringung und Behandlung beschwerten: "Die Leitung des Heimes behandelt uns wie Tiere, Sklaven oder Gefangene", heißt es darin und: "Wir werden mit Abschiebung bedroht, wenn wir gegen diese Situation protestieren." Als besonders belastend empfinden die Flüchtlinge die unzureichende medizinische Versorgung, die Isolation - der nächste kleine Ort liegt fünf, die nächste Stadt 25 Kilometer weit entfernt - und die Tatsache, dass das Gelände der Unterkunft an der Innenseite mit Nato-Draht umgeben ist.

Im Berliner Abschiebegefängnis Köpenick traten im Januar dieses Jahres 68 Insassen in den Hungerstreik, um gegen inhumane Haftbedingungen, unzumutbare hygienische Verhältnisse und unverhältnismäßig lange Haftzeiten zu protestieren. Regelmäßig kommt es im Abschiebegefängnis Köpenick zu Selbstmordversuchen und Selbstverletzungen durch Insassen, die keinerlei Straftaten begangen haben, sondern inhaftiert wurden, weil die Behörden von der Gefahr eines "Untertauchens" ausgehen. Manche Menschen verbringen bis zu 18 Monate in Abschiebehaft, für jeden Tag im Abschiebegefängnis Köpenick werden den Flüchtlingen 60 Euro in Rechnung gestellt.

In einer Presseerklärung berichteten hungerstreikende Abschiebehäftlinge über die erniedrigende Behandlung, die sie von Seiten des Gefängnispersonals erfahren: "Ein Mensch, der in Ohnmacht fällt, ruft bei ihnen überhaupt nur Lachen hervor. [...] Das Verhalten des Polizeipersonals läuft auf Willkür hinaus, auf Erniedrigung und Spott. Jegliche Bitte oder Frage führt zu offener Grobheit und Missachtung von ihrer Seite."

Abschiebungen

Kommt es zur Abschiebung, wird diese oftmals mit großer Brutalität durchgesetzt, insbesondere wenn Flüchtlinge sich dagegen zur Wehr setzen oder auch nur von Seiten der Polizeibeamten mit Widerstand gerechnet wird. Die Abzuschiebenden werden dann zum Teil gefesselt und geknebelt, gegen ihren Willen mit Medikamenten ruhiggestellt oder mit vorgehaltener Waffe zum Verlassen ihrer Wohnung oder zum Einstieg in das Flugzeug gezwungen.

Beispielhaft für dieses Vorgehen steht der Bericht über eine Abschiebung nach Nigeria, die am 20. November 2002 stattfand: In dem Flugzeug mit 21 aus Deutschland und 24 aus Italien abgeschobenen Menschen wiesen die meisten nach der Landung frische Verletzungen an Hand- und Fußgelenken auf, was darauf hindeutet, dass sie während des Flugs gefesselt waren und erst kurz vor der Landung entfesselt wurden. Die Abgeschobenen waren erschöpft und berichteten von schweren Misshandlungen durch die deutsche und italienische Polizei. Die nigerianische Einwanderungsbehörde lehnte die Aufnahme von zwei Menschen ab und ließ diese nach Deutschland zurückfliegen: Eine Person war bewusstlos und konnte daher das Flugzeug nicht zu Fuß verlassen, die zweite hatte einen gebrochenen Nackenwirbel.

Seit 1993 starben fünf Flüchtlinge während der Abschiebung, mindestens 179 Menschen wurden durch Zwangsmaßnahmen oder Misshandlungen während der Abschiebung verletzt.

Welches Schicksal die Abgeschobenen in ihren Herkunftsländern erwartet, ist weitgehend unbekannt, da sich die deutschen Behörden hierfür am wenigsten interessieren und Flüchtlingsorganisationen kaum in der Lage sind, Nachforschungen anzustellen. Politisch Verfolgte werden oftmals bei Ankunft in ihren Heimatländern noch am Flughafen verhaftet, erleiden erneut Folter oder "verschwinden" spurlos.

So wurden beispielsweise von 63 Menschen, die im Juli 2001 in einer vom Bundesland Nordrhein-Westfalen angemieteten Chartermaschine in die Türkei abgeschoben wurden, nach türkischen Medienberichten 25 Personen unmittelbar am Flughafen verhaftet, weil man ihnen Zugehörigkeit zur verbotenen Kurdischen Arbeiterpartei (PKK) vorwarf.

Im Januar 2002 wurde der nach 31-tägigem Hungerstreik äußerst geschwächte Flüchtling E. nach Togo abgeschoben. Seitdem fehlt von ihm jedes Lebenszeichen, obwohl er mit einer Flüchtlingsinitiative vereinbart hatte, sich telefonisch zu melden. Er gehörte der oppositionellen Union des Forces pour le Changement (UFC) an und war aus Togo geflohen, nachdem sein ebenfalls in der UFC aktiver Vater von der Militärpolizei abgeholt worden war und verschwunden blieb.

Nach Recherchen der Antirassistischen Initiative Berlin kamen seit 1993 mindestens 13 Menschen nach ihrer Abschiebung in das Herkunftsland zu Tode, mindestens 307 Flüchtlinge wurden im Herkunftsland von Polizei oder Militär misshandelt und gefoltert. Mindestens 47 Menschen verschwanden nach der Abschiebung spurlos.

Aber auch abseits von politischer Verfolgung können Abschiebungen tödliche Folgen haben, etwa wenn Schwerkranke in Gebiete und Länder zurückgeschickt werden, in denen eine adäquate medizinische Versorgung nicht gegeben ist. Wie im Fall der Kosovo-Albanerin Sikrie Dervisholli, die am 5. November 2002 um vier Uhr morgens von der Polizei aus dem Bett geholt und ins Flugzeug nach Pristina gesetzt wurde.

Frau Dervisholli litt unter amyothropher Lateralsklerose, einer Nervenerkrankung, die zu schwersten Lähmungen und ohne angemessene Behandlung zu einem fürchterlichen Tod führt. Sämtliche Eingaben und Atteste ihrer Ärzte und ihres Anwalts konnten die Abschiebung nicht verhindern. Frau Dervisholli hatte im Kosovo Niemanden und hätte die ihr verbleibende kurze Lebenszeit gerne bei ihrer Schwester in Deutschland verbracht. Ihr Neurologe kommentierte das Vorgehen der Behörden mit den bitteren Worten: "Wie kann man einen Menschen so verrecken lassen."

Siehe auch:
Brandenburger Verfassungsschutz verleumdet World Socialist Web Site
(18. Oktober 2003)
Die Argumente eines Obrigkeitsstaats
( 7. November 2003)
Abschiebepolitik und Grenzregime - Die tödlichen Folgen deutscher Flüchtlingspolitik
( 24. Februar 2001)
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