Bezirksrichterin Vanessa Baraitser wird die Entscheidung über den Auslieferungsantrag der USA gegen Julian Assange irgendwann im neuen Jahr fällen. Die endgültigen Beweise werden bis Freitag dieser Woche vorgelegt und geprüft.
Die Verteidigung wird dann vier Wochen Zeit haben, um ein schriftliches Schlussplädoyer vorzubereiten (das am 30. Oktober eingereicht werden soll), gefolgt von zwei Wochen für die Staatsanwaltschaft zur Vorbereitung ihres eigenen Plädoyers (13. November) und einigen weiteren Tagen für die Verteidigung, um auf Rechtsfragen zu antworten.
Baraitser hatte zuvor ihre Absicht bekundet, das Verfahren früher zu beenden. Aber die Verteidigung insistierte, dass dies "unmöglich" sei. Baraitser wiederholte ihre Absicht am Freitag, 25. September.
In einem Fall, der Assanges Recht, sich mit den Anwälten abzusprechen, auf beispiellose Weise missachtet hat, behauptete die Richterin absurderweise, der Verteidigung habe "eine beträchtliche Zeit zur Verfügung gestanden, um ihren Fall vorzubereiten". Mit Unschuldsmine belehrte sie die Verteidigung und sagte: "Ich muss die Ungerechtigkeit berücksichtigen", dass Assange über so einen langen Zeitraum in Haft bleiben musste.
Der Verteidiger Edward Fitzgerald QC antwortete: "Wenn das Gericht ihm eine Kaution gewährt hätte, wäre dieses Problem schon längst gelöst." Assange befindet sich nun seit einem Jahr in Untersuchungshaft. Zweimal wurde ihm auf Anordnung Baraitsers die Freilassung auf Kaution verweigert, selbst auf dem Höhepunkt der Pandemie, als es im Belmarsh-Gefängnis zahlreiche Covid-19-Infektionen gab.
Als er die vierwöchige Vorbereitungszeit beantragte, wies Fitzgerald darauf hin, dass die Pandemie Assanges Verteidigung stark behindert habe. Außerdem sei die zweite Ersatzanklage der US-Regierung "sehr kurzfristig bei uns gelandet". Die Verteidigung brauche "Zeit, unsere Zusammenfassung der Beweise schriftlich niederzulegen, um sie mit unserem Mandanten zu besprechen". In dieser Frage habe Assange "ausdrückliche Anweisungen" gegeben. Falls nötig, seien sie bereit, "auf mündliche Ausführungen zu verzichten", um diese Zeit zusätzlich zu gewinnen.
Die Anklage, so Fitzgerald weiter, habe bereits akzeptiert, dass der Antrag der Verteidigung "fair und im Interesse der Gerechtigkeit" sei.
Es folgte ein Wortwechsel zwischen Baraitser und Fitzgerald, der die explosiven politischen Umstände, die dem Fall zugrunde liegen, deutlich machte. Baraitser akzeptierte schließlich den Standpunkt der Verteidigung, dass jede dramatische Veränderung der Fakten vor dem 13. November in diesem Fall berücksichtigt werden müsse. Sie fragte: "Welche Auswirkungen auf Ihren Fall werden, nach Ihrer Meinung, die amerikanischen Wahlen haben?"
Fitzgerald antwortete, dies könne in der Tat "Auswirkungen haben". Er sagte: "Wenn Trump sagen sollte: 'Ich werde alle Journalisten hinrichten'... dann wären wir natürlich berechtigt, das Gericht darauf aufmerksam zu machen."
Dass diese Worte einem amerikanischen Präsidenten in den Mund gelegt werden, ohne dass alle Beteiligten entsetzt reagieren, spricht für den völligen Zusammenbruch demokratischer Herrschaftsformen, mit denen die Verfolgung Assanges untrennbar verbunden ist.
Zu Beginn der September-Anhörungen hat die World Socialist Web Site dies bereits deutlich hervorgehoben:
Die willkürliche und rechtlich missbräuchliche Verfolgung von Assange ist ein Beispiel dafür, dass Regierungen in aller Welt zu autoritären und faschistischen Herrschaftsmethoden greifen. In den Wochen vor der Anhörung von Assange wurden die in der US-Verfassung verankerten Rechte mit Füßen getreten, als die Demonstrationen gegen Polizeigewalt in ganz Amerika mit Gummigeschossen, Tränengas und Schlagstöcken traktiert wurden. In Szenen, die an südamerikanische Diktaturen erinnern, wurden US-Bürger in nicht gekennzeichnete Autos gezwungen und zum Verhör entführt. Zudem wurden Demonstranten von der Polizei und faschistischen Bürgerwehren erschossen.
Seitdem hat sich die politische Krise in den USA verschärft: Trump erklärte, dass er die Ergebnisse der Präsidentschaftswahlen nicht akzeptieren werde, und die Demokraten stellten klar, dass sie Trumps Putschpläne nicht als Problem betrachten.
Bis zum Jahreswechsel besteht eine sehr reale Möglichkeit, dass das britische Gericht zu entscheiden hat, ob Assange an ein Land ausgeliefert werden soll, das von einer Präsidialdiktatur regiert wird, in der Journalisten und politische Gegner von der Polizei inmitten der Massenopposition des Volkes zusammengetrieben werden.
Baraitser akzeptierte schließlich Fitzgeralds Antrag. Obwohl es ein Sieg für die Verteidigung war, sind Assanges Anwälte nach der Entscheidung immer noch nicht in der Lage, ihr endgültiges Plädoyer mündlich vor Gericht vorzutragen. Assange wird für mindestens weitere drei Monate in Belmarsh unter Bedingungen inhaftiert bleiben, die, wie die medizinischen Beweise deutlich machen, immenses physisches und psychisches Leid verursachen.
In einem zweiten Antrag beantragte die Verteidigung, dass Baraitser zwei neuere psychologische Gutachten als Beweismittel zulassen solle. Das eine stammt von einem Psychologen, der früher in der US-Gefängnisverwaltung gearbeitet hatte, und das zweite von einem Psychologieexperten, der die Einrichtung, in der Assange in den USA inhaftiert werden soll, wiederholt besucht hat.
Die Anklage stützte sich stark auf die Aussagen des US-Staatsanwalts Gordon Kromberg und der Mitarbeiterin der US-Gefängnisverwaltung, Alison Leukefeld, die beide nicht von der Verteidigung ins Kreuzverhör genommen werden können. Dabei geht es um die Frage, ob Assange in den USA human inhaftiert werden würde. Beide Aussagen wurden lange nach Ablauf der Frist für die Vorlage von Beweisen der Verteidigung gemacht. Fitzgerald argumentierte, es sei "unfair gegenüber der Verteidigung", keine Gelegenheit zu haben, mit eigenen Beweisen zu diesem Thema zu antworten.
Staatsanwalt James Lewis QC reagierte wütend. Der Anwalt der US-Regierung, die nur wenige Wochen vor Anhörungsbeginn ein neues Auslieferungsersuchen eingereicht hatte, erklärte: "So kann es einfach nicht weitergehen. Dieser Fall wird niemals enden, wenn die Verteidigung einfach Beweise vorlegen kann, wann immer sie will." Wenn die Beweise angenommen würden, "würden wir eine Vertagung verlangen; wir würden Gegenbeweise einreichen und Kreuzverhöre durchführen". Fitzgerald antwortete, die Anklage habe "kein gottgewolltes Recht auf das letzte Wort", und wies erneut darauf hin, die Verteidigung kein "Recht" bekommen habe, Kromberg und Leukefeld ins Kreuzverhör zu nehmen.
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Baraitser lehnte den Antrag der Verteidigung ab und hielt die Doppelmoral aufrecht, die die gesamte Anhörung prägt.
Der einzige Zeuge, der gestern vernommen wurde, war Patrick Eller, CEO von Metadata Forensics, einer digitalen Ermittlungsagentur. Eller äußerte sich zu der Behauptung der Anklage, Assange habe sich mit Chelsea Manning zu einer kriminellen Handlung verschworen, indem er Manning geholfen habe, einen Hash-Code auf einem Computer der US-Regierung zu knacken, um Zugang zu einem anderen (FTP-)Konto zu erhalten.
Eller bestätigte, dass diese Anlage der Staatsanwaltschaft auf Lügen beruht und im Widerspruch zu Erkenntnissen steht, die selbst der computerforensische Experte der US-Regierung im Kriegsgerichtsverfahren gegen Manning gewonnen und bestätigt hat.
Auf der Grundlage der Abschriften von Mannings Anklage und seines eigenen Fachwissens im Bereich der Computersicherheit kam Eller zum Schluss, dass es Manning 2010 nicht möglich gewesen wäre, das Hash-Passwort zu knacken, wie von der US-Staatsanwaltschaft behauptet. Die von der Staatsanwaltschaft angeführten Schwachstellen im Betriebssystem von Microsoft seien bereits 1999 behoben worden. Das bedeute, dass es "computertechnisch nicht möglich gewesen wäre, einen solchen Hash-Code zu knacken". Der Verteidiger Mark Summers QC stellte bei der Hauptuntersuchung fest, dass "der Code nie geknackt wurde".
Selbst wenn Manning den Hash-Code geknackt hätte, hätte kein von der US-Staatsanwaltschaft behaupteter Vorteil erzielt werden können. Wie Eller erläuterte, war Manning eine von "Millionen" Personen mit autorisiertem Zugang zu dem sicheren Netzwerk, das von der US-Regierung für Verschlusssachen verwendet wird. Schon bevor das angebliche Gespräch mit Assange über Passwort-Hacking stattgefunden haben soll, habe Manning "unter anderem bereits 10.000 Depeschen heruntergeladen", darunter die Anweisungen für Guantanamo-Häftlinge und die Kriegsprotokolle des Irak- und Afghanistan-Kriegs.
Hätte Manning den Hash-Code geknackt und sich Zugang zum FTP-Account verschafft, wäre es möglich gewesen, ihre IP-Adresse zu dem von ihr benutzten Computer zurückzuverfolgen, ebenso wie Datum und Uhrzeit der Benutzung. Daher gab es keinen solchen Vorteil zur Verschleierung der Benutzeridentität, wie ihn die US-Anklage behauptet. Auf jeden Fall hatte Manning bereits eine andere Methode verwendet, um einen gleichwertigen Grad an Anonymität zu erreichen, nämlich über eine Linux-CD.
Bei der erneuten Überprüfung wies Summers darauf hin, dass nie nachgewiesen wurde, dass die Person, mit der Manning über das Knacken eines Hash-Codes kommunizierte, Assange war. Diese Person hatte den User-Namen "Nathaniel Frank" benutzt.
Weiter wurde am Freitag eine kurze Erklärung von Jakob Augstein, dem Herausgeber der Wochenzeitung Der Freitag, als Beweismittel vorgelesen. Augstein bestätigt darin, dass Der Freitag im August 2011 einen Artikel veröffentlicht hatte, in dem die Existenz eines Online-Shops mit nicht zensierten Depeschen der US-Regierung enthüllt wurde, auf den jeder mit dem richtigen Schlüssel zugreifen könne. Augstein bestätigte in seinem Statement, dass Assange ihn vor der Veröffentlichung angerufen und ausdrücklich gebeten hatte, den Speicherort der Dateien nicht zu veröffentlichen, aus Sorge um die in den Depeschen genannten US-Quellen. Die Anklage beschuldigt WikiLeaks und Assange, diese Quellen vorsätzlich gefährdet zu haben.
Zum Ende der Verhandlung hörte Baraitser einen Antrag des Presseverbands zur Veröffentlichung medizinischer Dokumente im Fall Assange. Edward Fitzgerald argumentierte für die Verteidigung, dass eine Freigabe nicht zur Herstellung von Gerechtigkeit beitrage. Dagegen stelle die Veröffentlichung sensibler medizinischer Informationen über Assange und seine Familie, einschließlich seiner kleinen Kinder, eine Verletzung der Privatsphäre dar und beinhalte das Risiko eines "Schadens für Dritte". Baraitser sagte, darüber werde sie am Montag entscheiden.