Auch 37 Jahre nach dem schwersten rechtsterroristischen Anschlag der deutschen Nachkriegsgeschichte verweigert die Bundesregierung Auskünfte zum Einsatz von V-Leuten im Zusammenhang mit dem Oktoberfest-Attentat. Dies zumindest teilweise zu Unrecht. Das teilte das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in einer Pressemitteilung mit. Es bezog sich darin auf seinen Beschluss vom Juni auf die Organklage der Bundestagsfraktionen von Grünen und Linkspartei, mit der sie gegenüber der Regierung ihr parlamentarisches Informationsrecht einforderten.
Am 26. September 1980 starben auf dem Oktoberfest in München zwölf Unbeteiligte und der Attentäter Gundolf Köhler durch einen Bombenanschlag, über 200 wurden zum Teil schwer verletzt. Obwohl – oder gerade weil – Indizien und Zeugenaussagen dafür sprachen, dass staatliche Behörden und neonazistische Terrorgruppen involviert waren, legten sich die Ermittler sehr schnell auf die Einzeltäterschaft Köhlers fest. Der Generalbundesanwalt stellte die Ermittlungen schon zwei Jahre nach dem Attentat ein.
Der Initiative des Journalisten Ulrich Chaussy und des Opferanwalts Werner Dietrich war es zu verdanken, dass sich die Bundesanwaltschaft Ende 2014 gezwungen sah, das Verfahren wieder aufzunehmen. Die Geheimdienste dachten jedoch auch nach 35 Jahren nicht daran, ihre Erkenntnisse und Akten der Bundesanwaltschaft vorzulegen.
Gleichzeitig stellte die Bundestagsfraktion der Grünen Ende 2014 eine kleine Anfrage an die Bundesregierung. Sie fragte insbesondere, ob Heinz Lembke als Vertrauens-Mann eines Geheimdienstes tätig war. Er steht u. a. im Verdacht, den Sprengstoff für das Attentat geliefert zu haben.
Die Bundestagsfraktion der Linkspartei erbat im Jahr 2015 Auskünfte über Quellenmeldungen von V-Leuten im Zuge der Ermittlungen zum Oktoberfest-Attentat sowie zur Zahl der V-Leute in der Wehrsportgruppe Hoffmann. Köhler hatte bewiesenermaßen Kontakt zu der paramilitärischen Truppe rund um Karl-Heinz Hoffmann. Die Bundesregierung weigerte sich ausnahmslos, Auskunft zu geben. Der parlamentarische Justizstaatssekretär Christian Lange erklärte im April 2015 im Auftrag von Justizminister Heiko Maas (beide SPD), der Informationsanspruch des Parlaments finde seine Grenzen „im Wohl des Bundes oder eines Landes, das durch das Bekanntwerden geheimhaltungsbedürftiger Informationen gefährdet werden kann“. Im Klartext: Die Interessen des Staates und seiner Geheimdienste stehen höher als die Rechte des Parlaments und das Interesse der Öffentlichkeit.
Dabei interessierte es die Bundesregierung nicht, dass Lembke seit 35 Jahren tot ist und die Wehrsportgruppe sich nach ihrem Verbot im Januar 1980 aufgelöst hatte und anschließend mit nur noch rund 15 Mann eine Weile als „Wehrsportgruppe Ausland“ im Libanon aktiv war.
Lembke, der 1959 aus der DDR in die Bundesrepublik geflüchtet war, unterhielt enge Kontakte zu vielen rechtsextremen Organisationen. Der Forstmeister verwaltete mindestens 33 Waffendepots – mit Panzerfäusten, Handgranaten, Sprengstoff, Maschinengewehren, Pistolen, Munition und sogar chemischen Kampfstoffen, alles größtenteils aus Bundeswehrbeständen. Er organisierte auch „Wehrsportübungen“ und wurde der Waffenlieferant für Nazi-Terroristen.
Bereits am Tag nach dem Oktoberfest-Attentat wiesen zwei inhaftierte Rechtextremisten die Ermittler auf Lembke hin. Bei einer anschließenden Hausdurchsuchung wurde angeblich nichts gefunden. Erst durch Zufall wurden ein Jahr später seine Waffendepots entdeckt und Lembke verhaftet.
Als er am Freitag, 30. Oktober 1981, gegenüber der Bundesanwaltschaft ankündigte, am darauffolgenden Montag umfassend aussagen zu wollen, fand man ihn am Sonntag mit einem Kabel erhängt in seiner Zelle. Die Bundeswehr vernichtete derweil die gefundenen Waffen und Kampfmittel aus Lembkes Depot. Ein Abgleich mit dem Sprengstoff der Oktoberfestbombe wurde nicht durchgeführt.
In Spurenakten fand Opferanwalt Dietrich den Vermerk „Erkenntnisse über Lembke sind nur zum Teil gerichtsverwertbar“. Solche Vermerke kommen normalerweise nur bei V-Leuten oder Mitarbeitern von Geheimdiensten vor.
Wie der Attentäter Köhler stand Lembke nachweislich in Kontakt mit der Wehrsportgruppe Hoffmann. Karl-Heinz Hoffmann hatte seine rechte paramilitärische Gruppe 1973 gegründet. Die nach dem „Führerprinzip“ organisierte Truppe hatte im ganzen Bundesgebiet Gruppen, vor allem jedoch in Bayern. Bei Hausdurchsuchungen ehemaliger Gruppen-Mitglieder wurden kurz nach dem Anschlag auf das Oktoberfest ähnliche Sprengwerkzeuge gefunden, wie sie auch zum Bau der Oktoberfestbombe verwendet wurde.
Mitglieder der Wehrsportgruppe Hoffmann, die nach dem Attentat in den Libanon flohen, hatten dort erzählt, sie seien verantwortlich für den Anschlag.
Weil sich die Bundesregierung pauschal weigerte auf die Fragen von Grünen und Linken zu antworten, erhoben die beiden Fraktionen im Mai 2015 Organklage beim Bundesverfassungsgericht.
Nun urteilte der Zweite Senat des das BVerfG, dass die Bundesregierung zumindest einzelne Fragen beantworten muss. Mit ihrer Verweigerung hatte sie die Fraktionen und den Bundestag „teilweise in ihren Rechten verletzt“ Es bescheinigte der Bundesregierung zwar, dass sie „in der Regel mit Hinweis auf eine Gefährdung des Staatswohls und der Grundrechte“ von V-Leuten, wenn deren Enttarnung droht, sich der parlamentarischen Kontrolle und demnach entsprechende Auskünfte verweigern darf. Auf die Frage nach Lembkes Tätigkeit für einen Verfassungsschutz sowie auf einige Fragen zu der zum Zeitpunkt ihrer Auflösung 400 Mann umfassenden Wehrsportgruppe Hoffmann träfe dies nicht zu. Hier überwiege das parlamentarische Informationsinteresse.
So muss jetzt die Gesamtzahl eingesetzter V-Leute aus der Wehrsportgruppe beim Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und bei den Landesämtern für Verfassungsschutz offengelegt werden. Eine Aufschlüsselung dürfe es aber nicht geben. Eine „Eingrenzung der damaligen Wohnorte etwaiger V-Leute oder ihre Zuordnung zu einzelnen Ortsgruppen der Wehrsportgruppe“ könnte deren Enttarnung ermöglichen. Das gleiche gilt für V-Leute des Bundesnachrichtendienstes in der „Wehrsportgruppe Ausland“, da sie „nach Erkenntnissen des Verfassungsschutzes“ nur 15 Personen umfasste.
Es gibt zahlreiche Hinweise auf Verbindungen des Verfassungsschutzes zu Köhler und zur Wehrsportgruppe Hoffmann. Am 1. April dieses Jahres hatte die Bild-Zeitung gemeldet, dass sie vor dem Oberverwaltungsgericht in Nordrhein-Westfalen erreicht hat, dass ihr das Bundesamt für Verfassungsschutz laut Pressegesetz zumindest auf eine Frage im Zusammenhang mit dem Oktoberfest-Attentat antworten musste. In der Antwort des obersten Inlandsgeheimdienstes heißt es: „Es gibt in der beim BfV geführten Sachakte ‚Sprengstoffanschlag am 26. September 1980‘ Hinweise auf und Recherchen nach weiteren Tätern außer Gundolf Köhler.“ Das BfV verschwieg aber, auf wen sich die Hinweise zu möglichen Mittätern beziehen.
In seinem aktualisierten Buch, „Oktoberfest – Das Attentat: Wie die Verdrängung des Rechtsterrors begann“, beschreibt Ulrich Chaussy, wie die staatlichen Stellen nach dem Attentat nicht willens waren, Ermittlungen in der rechtsextremistischen Szene zu führen und diese sogar sabotierten. Die Durchdringung damaliger rechtsterroristischen Gruppen, insbesondere der „Wehrsportgruppe Hoffmann“, durch die Verfassungsschutzbehörden wird nach wie vor geheim gehalten. Chaussy zieht in seinem Buch mehrmals Parallelen zu den Morden des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU). Auch hier müssen die von der Bundesanwaltschaft als alleinige Täter hingestellten Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe Mittäter gehabt haben. Aber wer diese waren ist aufgrund der Mauer des Schweigens, Vertuschens und der Vernichtung von Beweismaterial seitens der staatlichen Behörden genauso unklar wie beim Oktoberfest-Attentat vor 37 Jahren.