Was die International Youth and Students for Social Equality (IYSSE) und die Sozialistische Gleichheitspartei (SGP) seit langem aufzeigen, hat sich nun auch vor Gericht bestätigt: Der Inhaber des Lehrstuhls für die Geschichte Osteuropas an der Humboldt-Universität zu Berlin, Jörg Baberowski, darf als rechtsradikal bezeichnet werden. Das stellte das Kölner Landgericht in seinem Urteil vom 15. März fest.
Dem Gericht zufolge geben Baberowskis Positionen „einen hinreichenden Anknüpfungspunkt“ für die Bewertung als „rechtsradikal“. Das Urteil stellt auch ausdrücklich klar, dass die studentische Kritik an den Aussagen des Professors, keine „Schmähkritik“ sei, „weil der erforderliche Sachbezug gegeben ist“.
Das Urteil ist umso vernichtender, da Baberowski, der selbst in Berlin lebt und arbeitet, den Bremer AStA bewusst in Köln verklagt hat. Die dortige Kammer hat den Ruf, „besonders häufig Publikationsverbote zu verhängen“ (Frankfurter Rundschau). Doch der Fall ist so klar und die ultra-rechte Agenda Baberowskis so notorisch, dass sich selbst das Kölner Gericht nicht in der Lage sah, Studierenden zu verbieten, den Humboldt-Professor als rechtsradikal zu bezeichnen.
Baberowski ist ein erklärter Anhänger von Ernst Nolte, dem wohl bekanntesten Nazi-Apologeten unter den deutschen Historikern der Nachkriegszeit. „Nolte wurde unrecht getan. Er hatte historisch recht“, erklärte er Anfang 2014 im Spiegel. Im gleichen Artikel wurde der Humboldt-Professor mit den Worten zitiert. „Hitler war kein Psychopath, er war nicht grausam. Er wollte nicht, das an seinem Tisch über die Judenvernichtung geredet wird“.
Studiert man Baberowskis Schriften, strömt einem der Gestank des Revisionismus entgegen. In einem 2009 veröffentlichten Aufsatz schreibt er, dass der Vergleich zwischen Stalinismus und Nationalsozialismus in Bezug auf die Vorkriegsgeschichte „aus moralischer Perspektive nicht zugunsten der Bolschewiki“ ausfalle. In anderen Texten finden sich Passagen, laut denen der Vernichtungskrieg im Osten von den Nazis nicht als solcher geplant, sondern der Wehrmacht durch Stalin „aufgezwungen“ wurde. In seinem jüngsten Buch „Räume der Gewalt“ erdreistet er sich zur Aussage: „Nicht einmal in den Einsatzgruppen gab es besonders motivierte Antisemiten“.
Baberowskis Verharmlosung des Nationalsozialismus und der Verbrechen des Dritten Reichs gehen Hand in Hand mit seiner Hetze gegen Flüchtlinge und Aufrufen zu Krieg und Gewalt.
Der Bremer AStA zitierte in einem Flugblatt unter anderem folgenden Absatz aus einem Interview Baberowskis mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung: „Die Integration von mehreren Millionen Menschen in nur kurzer Zeit unterbricht den Überlieferungszusammenhang, in dem wir stehen und der einer Gesellschaft Halt gibt und Konsistenz verleiht. […] Gemeinsam Erlebtes, Gelesenes und Gesehenes – das war der soziale Kitt, der unsere Gesellschaft einmal zusammengehalten hat.“
Gerade in Deutschland muss man niemandem erklären, in welcher geistigen und politischen Tradition derartige Aussagen stehen. In den 1930er Jahren schwadronierten die Nazis von der „Reinheit des deutschen Volkskörpers“. Die schrecklichen Folgen sind bekannt.
Absurderweise bleibt es dem Bremer AStA laut dem Urteil jedoch weiterhin untersagt, folgende Aussage zu zitieren, die Baberowski im Oktober 2014 auf einer Podiumsdiskussion im Deutschen Historischen Museum in Berlin machte: „Und wenn man nicht bereit ist, Geiseln zu nehmen, Dörfer niederzubrennen und Menschen aufzuhängen und Furcht und Schrecken zu verbreiten, wie es die Terroristen tun, wenn man dazu nicht bereit ist, wird man eine solche Auseinandersetzung nicht gewinnen.“
Nach Meinung des Gerichts würde es Baberowski „gerade nicht gutheiß[en], die in der zitierten Passage angesprochenen kriegerischen Mittel anzuwenden“. Schließlich habe er im Anschluss auch gesagt: „Dann sollte man die Finger davon lassen. Also auf der einen Seite ja, natürlich, Deutschland soll eine Funktion übernehmen und es wichtig, dass Deutschland Verantwortung übernimmt, vor allen in solchen Konflikten, die es selbst betreffen. Aber man sollte sich schon gut überlegen, für welchen Krieg man a) gerüstet ist, und ob man ihn gewinnen kann. Und wenn man ihn nicht gewinnen kann, soll man es lassen. Das wäre meine Auffassung zu diesem Thema.“
Derartige rhetorische Konditionalaussagen sind typisch für die extreme Rechte. Wenn man nicht die Methoden der Terroristen anwendet, kann man sie nicht besiegen. Dabei ist völlig klar, dass Baberowski nicht als besorgter Pazifist argumentiert, der vor den völkerrechtswidrigen Methoden imperialistischer Eroberungskriege warnt, sondern als kaltblütiger Kriegstreiber. Er vertritt den Standpunkt, dass Deutschland nur dann militärisch eingreifen soll, wenn es bereit ist, brutaler als der Gegner vorzugehen, um so die Auseinandersetzung auch zu gewinnen.
Auf der Podiumsdiskussion im DHM, die bezeichnenderweise den Titel „Interventionsmacht Deutschland?“ trug, ließ Baberowski seinen Gewalt- und Kriegsphantasien immer wieder freien Lauf: „Mit so einer Institution wie ISIS kann das Militär mit Enthauptungsschlägen schnell fertig werden. Das ist kein Problem. Das können die Amerikaner lösen. Man kann die Anführer dieser Bande durch Killerkommandos umlegen lassen. Das ist alles gar kein Problem. Das ist machbar“, erklärte er.
Wenn dagegen „durch einen langen Bürgerkrieg staatliche Strukturen völlig zerstört worden“ seien, müsse man „sich darüber im Klaren sein, dass das viel Geld kosten wird und dass man Soldaten und Waffen in ein Machtvakuum hinein schicken muss.“ Dabei sei das Allerwichtigste: „Man braucht dafür den politischen Willen und die politische Strategie und vor allem muss man dann auch sagen, damit das klappt, müssen wir da auch reingehen. Und das muss es uns wert sein. Das kostet Geld. Wir müssen da Truppen rein schicken. Diese Länder wie der Irak, Syrien und Libyen sind nicht mehr im Stande, dieses Problem selbst zu lösen.“
Die Argumentation des Gerichts, die Studierendenvertreter hätten das Zitat verfälscht, weil sie dieses nicht in voller Länge wiedergegeben hätten, ist ein juristischer Skandal. Der Bremer AStA wird deshalb in Berufung gehen und dafür kämpfen, dass das Verbot in der zweiten Instanz aufgehoben wird.
Der viel größere politische und intellektuelle Skandal ist jedoch, dass Baberowski so lange ungestört seine Stellung an der Universität und ein Netzwerk von Beziehungen in Politik und Medien für die Verbreitung seiner rechtsextremen Standpunkte nutzen konnte und unter Beihilfe einer feigen und angepassten Professorenschaft gegen jede Kritik in Schutz genommen wurde. Als die Hochschulgruppe der IYSSE an der HU aufzeigte, welch brauner Schmutz an Baberowskis Lehrstuhl verbreitet wird, wurde sie vom Geschichtsinstitut aufs übelste verleumdet und die Universitätsleitung drohte mit Zensur. „Mobbing trotzkistisch“ titelte das Feuilleton der FAZ.
Mit dem Gerichtsurteil und dem Echo, das es auslöst, wird das Eis für Baberowskis Verteidiger zunehmend dünner. Dessen Name stand nie für einen angesehenen Professor, aber jetzt ist er für jedermann sichtbar mit der rechtsradikalen Szene in Deutschland und in den USA verknüpft. In den letzten Tagen verteidigten ihn unter anderem der Neofaschist und AfD-Rechtsaußen Björn Höcke, das rechtsextreme Magazin Compact, die rechtsextreme Wochenzeitung Junge Freiheit und verschiedene rechtsradikale Blogs im Internet, darunter Politically Incorrect. Zuvor hatten Baberowski bereits die rechtsextremen amerikanischen Websites Breitbart News und The Daily Stormer (eine moderne Version des antisemitischen Nazi-Hetzblatts „Der Stürmer“), als einen der ihren erkannt und gefeiert.