Die internationale Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch (HRW) prangert das skandalöse Vorgehen der Polizei und des französischen Staates unter dem Ausnahmezustand an. In ihrem Bericht vom 3. Februar weist die Organisation auf die systematische und willkürliche Verletzung demokratischer Grundrechte hin und zeigt auf, dass die französische Polizei im Ausnahmezustand keinerlei juristischer Kontrolle mehr unterliegt. Die Ausnahmegesetze richten sich in erster Linie gegen Menschen muslimischer Abstammung.
HRW schreibt: „Unter dem neuen Ausnahmezustand führt Frankreich missbräuchliche, diskriminierende Razzien durch und verhängt Hausarreste gegen Muslime. Die Maßnahmen schaffen wirtschaftliche Härten, stigmatisieren die Betroffenen und traumatisieren die Kinder.“
Daten von HRW zufolge, die sich auf zahlreiche Berichte in den französischen Medien stützen, finden Angriffe auf demokratische Rechte in enormem Umfang statt. Bei mindestens 3289 Razzien verschafften sich Sondereinheiten der Polizei ohne Durchsuchungsbefehl gewaltsam Zugang zu Wohnungen und Gebäuden. Sie griffen die Bewohner an, legten ihnen Handschellen an und schlugen sie. Immer wieder brachen sie Türen ein und zerstörten willkürlich Möbel und anderes Eigentum. Die Chance auf Schadensersatz vom Staat ist gleich Null.
HRW dokumentierte den Fall des 64-jährigen Alami aus Marokko, der mit seiner Frau und drei Kindern zusammenlebt. Am 26. November 2015 brachen sechs Polizisten um zwei Uhr Nachts seine Tür ein. Er berichtete: „Sie gaben uns keine Gelegenheit, etwas zu sagen. Sie stießen mich herum, fesselten meine Hände hinter dem Rücken und warfen mich mit dem Gesicht nach unten auf den Boden. Einer von ihnen kniete sich auf meinen Rücken, und ich hatte ein Gefühl, als würde ich in zwei Teile zerbrechen. Ich sagte: ‚Sie tun mir weh’. Darauf packte er mich an den Haaren und schlug mir das Gesicht auf den Boden, wodurch ich vier Zähne verlor. Sie durchsuchten die Wohnung bis morgens um Viertel vor Sechs. Dann erst wollten sie meinen Ausweis und den meiner Frau sehen. Ihr Chef sagte dann: ‚Wir haben einen Fehler gemacht’[…]. Aber sie entschuldigten sich nicht.“
Alami sagte, der Haftbefehl sei auf seine Tochter ausgestellt gewesen, die aber mit ihrem Mann anderswo wohne. Ihre Wohnung sei gleichzeitig überfallen worden. Alamis Wohnungstür sei heute noch kaputt, und die Polizisten hätten zu ihm gesagt: „Das ist der Ausnahmezustand. Wir haben das Recht, Schaden anzurichten. Wir können tun, was wir wollen.“
Der Ausnahmezustand, der nach den Terroranschlägen vom 13. November in Paris verhängt wurde, soll nun um weitere drei Monate bis Ende Mai verlängert werden. Premierminister Manuel Valls hat angekündigt, ihn solange aufrechtzuerhalten, bis die Milizen des Islamischen Staats (IS) im Irak und in Syrien vernichtet seien, d.h. er soll im Grunde dauerhaft bestehen bleiben.
Die Berichte von Menschenrchtsgruppen machen klar, was es bedeutet, wenn ein Ausnahmezustand in Kraft gesetzt wird. Es wird ein autoritäres Regime geschaffen, in dem demokratische Grundrechte nicht mehr gelten und die Menschen sich nicht mehr wehren können, wenn sie von der Polizei angegriffen werden.
Einen Tag nach dem HRW-Bericht veröffentlichte auch Amnesty International (AI) einen Bericht mit dem Titel „Das Leben auf den Kopf gestellt: Die unverhältnismäßigen Folgen des Ausnahmezustands in Frankreich“. Darin heißt es: „Dieser Bericht untersucht einige Fälle, die die fehlerhafte Anwendung von Maßnahmen im Ausnahmezustand dokumentieren und besonders Hausdurchsuchungen und Hausarreste betreffen.“ Der Bericht kommt zum Schluss, dass diese Maßnahmen viel zu leichtfertig und oftmals willkürlich angewandt würden. „Die französischen Behörden haben speziell Menschenrechte wie das Recht auf Freiheit, Privatsphäre, Bewegungsfreiheit und Versammlungsfreiheit stärker eingeschränkt, als dies die Lage der Dinge erforderte.“
Die Maßnahmen seien in einigen Fällen diskriminierend gewesen, heißt es weiter: „Mehrere Muslime wurden hauptsächlich wegen ihrer Religionszugehörigkeit ins Visier genommen, obwohl es keinerlei Hinweise darauf gab, dass sie in irgendwelche kriminellen Delikte verwickelt waren.“
AI und HRW beschreiben detailliert, wie der Staat mit Gewalt und Diskriminierung gegen die muslimische Bevölkerung vorgeht. Ein Beispiel: „Ein Vorstandsmitglied einer Moschee in Aubervilliers (in der Region Paris), die am 16. November durchsucht worden war, sagte: ‚Die Durchsuchung war sehr gewalttätig. Für uns war sie eine Entweihung, sie verletzte unsere Gefühle und versetzte uns in Angst […]. Anschließend nahm man den Leiter der Moschee in Untersuchungshaft. Am Ende wurde gegen keinen von uns Anklage erhoben. Es lag nichts Konkretes gegen uns vor. Das ist das Schlimmste […]. Hätte es konkrete Verdachtsfälle gegeben, dann hätten sie ein Verfahren eingeleitet […]. Aber im Moment sieht es so aus, dass wir für nichts bestraft werden’.“
Über einen anderen Fall berichtete Rue89 in Straßburg: „Am 21. November um vier Uhr morgens sprengte eine SWAT-Sondereinheit die Tür einer Wohnung auf, in der ein achtzigjähriger Mann mit seiner 46-jährigen, geistig behinderten Tochter lebt. Bei der Explosion sprang der alte Mann auf und erlitt sofort einen Schwächeanfall.“
Der Mann war kurz zuvor aus dem Krankenhaus entlassen worden, wo er wegen Nierenversagens und Lungenentzündung behandelt worden war. Die Polizei warf ihn auf den Boden und legte ihm und seiner Tochter Handschellen an. Die beiden wurden dann in einen Raum gesperrt, während die Polizisten die Wohnung durchsuchten oder besser verwüsteten. Dabei wurde sogar die Zimmerdecke der gerade frisch renovierten Wohnung durchlöchert. Anschließend musste sich der alte Mann wieder für fünf Tage ins Krankenhaus einliefern lassen.
Grund für die Durchsuchung war das Verhör zweier Söhne, die unterwegs waren, um die Frau und Tochter des einen von ihnen in Basel zu besuchen. Obwohl gegen die beiden keine Vorwürfe erhoben wurden, hatte der schweizerische Zoll einen Bericht über die Vernehmung an die Staatsanwaltschaft in Straßburg geschickt, der auch die Adresse des alten Mannes enthielt.
Die vielen Tausend Durchsuchungen ohne Durchsuchungsbefehl und die mehr als 400 Hausarreste seit November haben verheerende Auswirkungen. Laut dem HRW-Bericht waren am 2. Februar immer noch 303 in Kraft. Solche Hausarreste bedeuten, dass man sich drei- oder viermal am Tag bei einer Polizeistation zu melden hat. Sie machen jede Arbeit unmöglich. Viele der Verfolgten haben ihre Geschäfte oder ihren Arbeitsplatz verloren.
Bezeichnenderweise wurden nach den Hausdurchsuchungen 488 neue Untersuchungen eröffnet, aber keine davon hatte etwas mit Terrorismus zu tun. Nur fünf Untersuchungen wurden bisher mit Terrorismusverdacht begründet und 21 Untersuchungen mit „Verteidigung des Terrorismus“, was aber keine Rückschlüsse auf terroristische Tätigkeit zulässt.
Die massive Anti-Terror-Operation hat kaum eine Handvoll Terrorverdächtige zutage gefördert. Dabei konnte der Staat ohne juristische Einschränkungen wüten und das volle Arsenal elektronischer Spionagetechnologie nutzen. Das wirft ernsthafte Fragen über die Polizeiaufrüstung auf, die gegenwärtig in Frankreich stattfindet.
Nach den Anschlägen auf Charlie Hebdo wurden die Geheimdienste und Ausspähprogramme mit neuem Personal gewaltig ausgeweitet. Die Tatsache, dass sie bisher gerade mal fünf Terrorverdächtige aufgespürt haben, wirft die Frage auf: Welches Ziel verfolgen diese Überwachungsaktionen in Wirklichkeit?