Wer ist der neue Generalbundesanwalt Peter Frank?

Die Entlassung von Generalbundesanwalts Harald Range nach seinen Ermittlungen wegen Landesverrats gegen den Blog Netzpolitik.org und seiner Attacke auf Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) sorgte vor einer Woche in den Medien für Kontroversen und großes Aufsehen. Die gleichzeitige Ernennung des Münchner Generalstaatsanwalts Peter Frank zu seinem Nachfolger wurde hingegen durchweg ohne viel Aufhebens vermerkt.

In allen Artikeln wurde festgestellt, dass der künftige oberste Strafverfolger Deutschlands „einen exzellenten Ruf im bayrischen Staatsapparat“ genieße, auf Bundesebene aber ein völlig unbeschriebenes Blatt sei. Der reibungslose Amtswechsel war offensichtlich hinter den Kulissen lange und sorgfältig eingefädelt worden war.

Harald Range (FDP) wäre Anfang kommenden Jahres aus Altersgründen in den Ruhestand verabschiedet worden. Der Termin seines Ausscheidens war also bekannt, und so war bereits nach der Bundestagswahl im Herbst 2013 bei den Verhandlungen zwischen den Parteien CDU/CSU und SPD zur Bildung der Großen Koalition vereinbart worden, dass der nächste Generalbundesanwalt aus dem CSU-geführten Bundesland Bayern kommen solle. Die bayerische Justiz ist für ihre Rechtslastigkeit und antidemokratischen Traditionen bekannt und berüchtigt.

Im Mittelpunkt der damaligen monatelangen Koalitionsverhandlungen stand der Kurswechsel in der Außenpolitik, der von Bundespräsident Joachim Gauck in die Worte gefasst wurde, die Zeit der militärischen Zurückhaltung sei vorbei. Deutschland sei zu groß und wirtschaftlich zu mächtig, um die Weltpolitik von der Seitenlinie zu kommentieren. Künftig werde Deutschland wieder aktiv auch militärisch in den Krisenregionen der Welt eingreifen.

Diese Rückkehr zur Politik von Militarismus und Krieg erfordert auch eine innenpolitische Wende in Richtung Einschränkung demokratischer Rechte, Ausweitung des Sicherheitsapparats und Schaffung eines Polizeistaats.

Unter diesen Bedingungen kommt der Position des Generalbundesanwalts eine viel bedeutendere politische Rolle zu, als dies zu irgendeinem anderen Zeitpunkt in der Nachkriegszeit der Fall war. Das Ende der außenpolitischen „Zurückhaltung“ und der innenpolitischen „Zimperlichkeit“, d.h. der Rücksichtnahme auf demokratische Rechte, verlangt nach einem obersten Strafverfolger, der nicht unbedingt laut und polternd in der Öffentlichkeit auftritt, dafür aber umso zielstrebiger in der Stille des Amtes operiert und die Mittel der staatlichen Repression zur Einschüchterung und Unterdrückung jeder Opposition in der Bevölkerung einsetzt.

Die Entscheidung für den Münchner Generalstaatsanwalts Peter Frank steht in diesem Zusammenhang.

Die Position des Generalstaatsanwalts ist eine Schlüsselfunktion im Staat. Laut offizieller Homepage ist er „auf dem Gebiet des Staatsschutzes die oberste Strafverfolgungsbehörde der Bundesrepublik Deutschland. Er übt das Amt des Staatsanwalts in allen schwerwiegenden Staatsschutzstrafsachen aus, die die innere oder äußere Sicherheit in besonderem Maße berühren“.

Besonders hervorgehoben wird die innen- und außenpolitische Bedeutung seiner Tätigkeit: „Die Ermittlungen des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof können wichtige Belange der inneren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland berühren und nachhaltige Auswirkungen auf die außenpolitischen Beziehungen zu anderen Staaten zeitigen.“

Was qualifiziert Peter Frank für diese Position?

Der 47-Jährige hat eine steile Karriere im bayerischen Justizapparat absolviert. Begonnen hatte er sie damit, dass er während seines Studiums in Würzburg der rechten Katholischen Deutschen Studentenverbindung Cheruscia Würzburg beitrat, die seit 1893 besteht und stolz auf ihre erzkonservative Tradition ist.

Mit einer nur 18 Monate dauernden Unterbrechung im Jahr 2010/11 hatte Peter Frank bis zu seiner Ernennung zum Generalstaatsanwalt vor einem halben Jahr seit 2006 Führungspositionen in der Leitung des Justizministeriums inne. Unter anderem war er Jahre lang Büroleiter der früheren Justizministerin Beate Merk (CSU) und zuletzt Leiter der Personalabteilung, verantwortlich für oder zumindest involviert in alle wichtigen Postenvergaben, Versetzungen und Beförderungen im Apparat.

In die öffentlichen rechtspolitischen und gesellschaftlichen Debatten hatte er sich jedoch nie eingemischt, weder mit Veröffentlichungen noch mit Reden. Er ist ein Apparatschik des Justiz- und Staatsapparats.

Die bayrische Justiz ist seit jeher dafür berüchtigt, ein Hort rechter Seilschaften zu sein, eine Institution, unter deren Aufsicht faschistische Organisationen wie die Wehrsportgruppe Hoffmann, die Grauen Wölfen aus der Türkei oder die Rechtsterroristen des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) ungehindert operieren und sich Stützpunkte aufbauen konnten.

Millionäre und Spitzenmanager, Waffenschieber und Geldwäscher lieben Bayern als sicheren Hafen. Bei entsprechender „politischer Landschaftspflege“, wie Parteispenden an die CSU, finanzielle und auch sonstige Freundschaftsbezeugungen für CSU-Spitzenpolitiker in diesen Kreisen genannt werden, können sie sich im Ernstfall immer begründete Hoffnungen auf die Niederschlagung von Ermittlungen und Strafverfahren machen, auf rechtzeitige Warnungen oder die Ausschaltung von missliebigen Staatsanwälten und Ermittlungsbeamten per Amtsanweisung.

Zahllose solcher Fälle von Machtmissbrauch und Rechtsbeugung schildert der frühere Steuerfahnder und Spitzenbeamte im bayerischen Finanzministerium Wilhelm Schlötterer in seinem Buch „Wahn und Willkür“. (Heyne Verlag August 2015, 2. Aufl.) In der Amtszeit von Beate Merk (2003 bis 2013) häuften sich solche Fälle und nahmen atemberaubende Dimensionen an.

· „Gustl Mollath“: Mollath wurde 2006 von Richtern mit Hilfe mehrerer Fachärzte zwangsweise in die Psychiatrie eingewiesen und dort durch Gerichtsurteile bayrischer Gerichte über sieben Jahre lang wegen „gemeingefährlicher Wahnvorstellungen“ eingesperrt. Sein „Wahn“: Er hatte die bayrische HypoVereinsbank, bei der seine Frau angestellt war, beschuldigt, Schwarzgelder reicher Kunden in die Schweiz zu schaffen. Eine interne Revision der Bank hatte die Vorwürfe im Wesentlichen bestätigt, doch die Bank hatte das aus Sorge um ihre einschlägige Kundschaft geheim gehalten. Jahrelang hatte Justizministerin Merk diese verbrecherischen Machenschaften der Justiz gedeckt und eine Aufhebung der Urteile, bzw. eine Neuaufnahme der Verfahren gegen Mollath und Strafverfahren gegen die rechtsbeugenden Richter abgeblockt.

· „Labor Schottdorf“: Bundesweit über 10.000 Ärzte hatten 2004 bis 2007 mit dem Augsburger Großlabor-Unternehmer Schottdorf gemeinsame Sache gemacht und sich durch betrügerische Abrechnungen zum Schaden der Krankenkassen um annähernd 100 Millionen Euro bereichert. Ein Staatsanwalt und zwei Ermittlungsbeamte der Kriminalpolizei hatten bereits umfangreiches Beweismaterial gesammelt, da mussten sie „auf Anweisung von oben“ alle Ermittlungen einstellen. Vom Justizministerium und der ihr unterstellten Generalstaatsanwaltschaft wurden über 3.000 Verfahren gegen betroffene Ärzte in Bayern solange absichtlich blockiert, bis sie verjährt waren.

Das sind nur zwei Beispiele einer schier endlosen Reihe ähnlicher Aktivitäten der bayrischen Justiz: Die Siemens-Schmiergeld-Affäre, die Milliardenverluste der Bayrischen Landesbank auf Grund ihrer Verwicklungen in die kriminellen Geschäfte des österreichischen Rechtspopulisten Jörg Haider, die Einstellung der Ermittlungen wegen Steuerhinterziehungen gegen den Medienzaren Leo Kirch oder gegen den bayrischen Datenschutzbeauftragten Dieter Betzl, der Hundertausende von Euros nach Liechtenstein geschafft hatte, um sie vor dem Finanzamt zu schützen … die Liste nimmt kein Ende.

Als Büroleiter der früheren Justizministerin Beate Merk (CSU) und Leiter der Personalabteilung war Peter Frank in viele dieser Aktivitäten involviert und spielte nicht selten eine Schlüsselrolle. Darin besteht seine besondere Qualifikation für den Posten des Generalbundesanwalts.

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