Eine Woche vor der Bundestagswahl finden in Bayern am 15. September Landtagswahlen statt. Daher ist die bayerische Landesregierung sehr bemüht den Fall Gustl Mollath unter Kontrolle zu halten. Vor allem soll nicht bekannt werden, wer in Wirtschaft und Politik in die Schwarzgeldgeschäfte verwickelt ist, die er aufgedeckt hat.
Bisher hatten Justiz und Politik alles unternommen, um Mollath hinter Gittern zu halten. Nachdem aber immer mehr Einzelheiten bekannt werden, die deutlich machen, dass seine Vorwürfe über Schwarzgeldgeschäfte und Geldwäsche kein Hirngespinst sind, sondern sehr reale Grundlagen haben, wird nach Wegen gesucht, ihn schrittweise freizulassen und trotzdem unter Kontrolle zu halten.
Seit mehr als sieben Jahren sitzt der 56-Jährige Mollath unschuldig in der geschlossenen Abteilung diverser forensischer Einrichtungen in Bayern. Er hatte 2001/02 versucht, die illegalen Transfers von Geldern in die Schweiz zu stoppen, die seine damalige Ehefrau in Namen der Hypo-Vereinsbank tätigte. In enger Zusammenarbeit von Mittätern, Freunden und Bekannten seiner Ex-Frau mit Bank, Regierung und Justizapparat wurde dafür gesorgt, dass er weggesperrt wurde.
Viele der Machenschaften sind inzwischen aufgedeckt, so z. B: dass der Richter Otto Brixner, der ihn 2006 zwar von einer angeblichen Körperverletzung an seiner Frau und Sachbeschädigung freisprach, aber wegen der „Wahnvorstellungen“ bezüglich der Schwarzgeldgeschäfte in die Psychiatrie sperren ließ, mit dem damaligen Freund und jetzigen Ehemann von Mollaths Exfrau befreundet war.
Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) und andere Regierungsmitglieder sind sehr bemüht das korrekte Vorgehen der Gerichte und die Unabhängigkeit der Justiz zu betonen. Doch die Fakten sprechen eine andere Sprache.
Der Hamburger Rechtsanwalt Gerhard Strate betreibt ein Wiederaufnahmeverfahren für Mollath und stößt dabei auf außergewöhnliche Schwierigkeiten. Er hat inzwischen Verfassungsklage erhoben, weil die Justiz die Wiederaufnahme des Strafverfahrens offensichtlich zu verzögern oder zu blockieren versucht. Die Augsburger Staatsanwaltschaft hatte z. B. das von Strate angestrengte Ermittlungsverfahren gegen den Amtsrichter Brixner und den Leiter des Bayreuther Bezirkskrankenhauses Klaus Leipziger wegen des Verdachts der schweren Freiheitsberaubung von Mollath eingestellt.
Die bayerische Justiz drehte den Spieß um und leitete ein Verfahren gegen RA Strate ein, was allerdings scheiterte. Die Staatsanwaltschaft Hamburg hatte auf Bestreben der Staatsanwaltschaft Augsburg ein Ermittlungsverfahren gegen Strate angestrengt, weil dieser auf seiner Internetseite zahlreiche Dokumente aus dem Wiederaufnahmeverfahren in der Sache Mollath veröffentlicht hat. Dem Anwalt wurde vorgeworfen, mit einer Veröffentlichung derartiger amtlicher Schriftstücke des Strafverfahrens gegen § 353d Nr. 3 StGB (Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen) verstoßen zu haben.
Die Staatsanwaltschaft verlangte, den Datenspeicher des Servers und der Speichermedien zu beschlagnahmen, auf denen sich die Dokumente befinden, sowie die, auf der Internetseite befindlichen Links und den zugehörigen Inhalt im Internet zu löschen. Das Amtsgericht Hamburg wies diesen Antrag Ende Juni zurück.
Strates Klage vor dem Bundesverfassungsgericht richtet sich gegen das Landgericht Regensburg. Er hatte dem Gericht „Arbeitsverweigerung der Kammermitglieder“ vorgeworfen, da sie die ihnen seit März vorliegenden Anträge auf Wiederaufnahme des Verfahrens gegen seinen Mandanten verzögerten. Das Gericht hatte erklärt, die Unterbringung Mollaths könne „vorerst“ nicht unterbrochen werden, da es wegen der Komplexität des Falles nicht in der Lage sei, eine „hinreichend konkrete Einschätzung zu den Erfolgsaussichten der Wiederaufnahmeanträge“ abzugeben.
Eine Untätigkeitsbeschwerde Strates gegen diese Entscheidung hatte das Nürnberger Oberlandesgericht als unzulässig verworfen. Außerdem stelle die Tatsache, dass die 7. Große Strafkammer in Regensburg bislang nicht über den Antrag auf Wiederaufnahme entschieden habe, sich „noch nicht als endgültige Rechtsverweigerung dar“.
Strate ist der Auffassung, sowohl sein Wiederaufnahmeantrag als auch der Antrag der Staatsanwaltschaft Regensburg stützten sich „minutiös Zeile um Zeile auf unzweifelhafte und jeder sofortigen Überprüfung zugängliche Quellen“. Die Unterbringung Mollaths trotzdem nicht auszusetzen, wertet er als Verstoß gegen den Artikel 2 des Grundgesetzes, demzufolge die Freiheit der Person unverletzlich ist.
Die Justizministerin Beate Merk (CSU) verbittet sich weiterhin jegliche Kritik an der bayerischen Justiz und behauptet, diese habe korrekt gehandelt. Dennoch macht sie inzwischen Anstalten, die auf eine baldige Freilassung Mollaths hindeuten. In einem Bericht der Münchener Abendzeitung heißt es, Merk wolle Mollath einen Betreuer seines Vertrauens zur Seite stellen, der ihn auf die Freiheit vorbereite. Mit diesem solle er „gemeinsame Perspektiven für ein Leben außerhalb des Bezirkskrankenhauses erarbeiten“ Außerdem habe das Justizministerium die Staatsanwaltschaft gebeten, gemeinsam mit dem Bezirkskrankenhaus in Bayreuth Möglichkeiten der Lockerungen anzubieten, damit Mollath wieder ein soziales Umfeld aufbauen könne.
Merk stellte plötzlich fest, die Unterbringung Mollaths sei „mit zunehmender Dauer unverhältnismäßig“, seine Situation mache sie „selbstverständlich betroffen“ und „wenn in dem Fall etwas elementar falsch gelaufen“ sei, „dann wäre das für mich persönlich schrecklich“.
Die Presseerklärung Merks vom 9. Juli auf der Website des Justizministeriums zielt darauf ab, gestützt auf den Mehrheitsbericht der Koalitionsfraktionen [CSU und FDP] zum Untersuchungsausschuss des Bayrischen Landtags sich und den Justizbehörden einen Persilschein auszustellen. Es sei ihr „Ziel, dass Zweifel an der Unterbringung von Herrn Mollath, die im Raum stehen, und die sein Schicksal betreffen, vollständig geklärt werden. Alles, was mir rechtlich dazu möglich ist, habe ich auf den Weg gebracht. Die Entscheidung liegt nun bei den Gerichten, die dazu in einem Rechtsstaat berufen sind.“
Der Bayerische Richterverein kritisierte die Äußerung der Justizministerin, Mollaths Unterbringung sei „mit zunehmender Dauer unverhältnismäßig“ als „mehr als bedenklich“. Dies stelle eine Bewertung der Arbeit zweier Gerichte dar.
Merk hatte noch im Frühjahr von „einem Sammelsurium ohne Beweiswert“ gesprochen, das Mollath vorgelegt habe und jeden Zusammenhang seiner Unterbringung in der Psychiatrie mit den Schwarzgeldvorwürfen abgelehnt. Dass sie jetzt versucht, aus der Schusslinie zu kommen, hängt zusammen mit der Aufforderung des Bundesverfassungsgerichts, dem schon zwei Beschwerden von Mollaths Anwälten vorliegen, sie solle zu dem Fall Stellung nehmen.
Auch auf Bundesebene wurde nichts für die Rehabilitierung Mollaths getan. Der Menschenrechtsausschuss des Deutschen Bundestags hatte sich den Fall auf die Tagesordnung gesetzt und verlangt, dass die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) Bericht erstatten solle, wie die Bundesregierung zu dem Fall stehe. Aber auf Antrag der Parteien CDU/CSU und der FDP wurde Tagesordnungspunkt gestrichen.
Unter anderen stimmte der Nürnberger Bundestagsabgeordnete Michael Frieser (CSU) gegen die Behandlung des Falls, woraufhin die Anwältin Mollaths, Erika Lorenz-Löblein Telepolis mitteilte, dass sie erfahren habe, Frieser sei angeblich ein Jugendfreund von Mollaths Ex-Frau.
Die Besorgnis der Politiker ist auch darauf zurückzuführen, dass der Fall Mollath den Klassencharakter der Justiz deutlich macht, die die kriminellen Machenschaften der herrschenden Elite verteidigt und jeden gnadenlos unterdrückt, der sich dagegen zur Wehr setzt.
Immer mehr Menschen reagieren auf das Vorgehen der Justiz und Politik im Fall Mollath voller Abscheu und Empörung. Neben einem Unterstützerkreis, dem außer Freunden und Bekannten Mollaths auch der frühere Chef der Bayerischen Steuerfahndung, ein Psychiater, ein ehemaliger Richter, Journalisten, Künstler und Akademiker angehören, hat sich in München eine Gruppe zusammengefunden, die regelmäßige Mahnwachen durchführt. In Berlin wurde ebenfalls eine Unterstützungsaktion durchgeführt, bei der die Rockmusikerin Nina Hagen sang.
Bei einer Aufführung der Verdi-Oper Il Trovatore wurden in der Bayerischen Staatsoper von der Galerie „Freiheit für Gustl Mollath, libero subito“ gerufen und Flugblätter mit der gleichen Forderung ins Parkett geworfen.
Mollath selbst äußerte sich zu Recht skeptisch zu Merks Ankündigung. Er halte es für eine Möglichkeit „Druck aus dem Kessel“ zu nehmen. Ihm helfe es aber kaum weiter, wenn er wegen „Unverhältnismäßigkeit“ entlassen werde. „Das bringt mir letztendlich wenig“, meinte er. In naher Zukunft auf diese Weise entlassen zu werden, heiße für ihn noch lange „kein selbstbestimmtes Leben.“
Mollath verlangt nicht nur die Entlassung aus der Psychiatrie, sondern seine Rehabilitierung. Denn bisher ist überhaupt nichts geklärt – weder wer alles sein Geld illegal in die Schweiz transferiert hat, noch wer alles an der Verschwörung gegen ihn beteiligt war. Ihm geht es um eine Wiederaufnahme seines Verfahrens und die Rücknahme des Richterspruchs „Freispruch wegen Schuldunfähigkeit und Einweisung in ein psychiatrisches Krankenhaus“. Dieses Urteil müsse aus der Welt geschafft werden. Mollath verlangt sein Recht und antwortete auf die Initiative der Justizministerin, die seine Freilassung nur mit Unverhältnismäßigkeit begründete, das sei „Schadensbegrenzung auf meine Kosten“.