Am 13. Februar demonstrierten in Dresden Zehntausende gegen einen Fackelzug von etwa tausend Neonazis. Seit Jahren versuchen die Rechtsradikalen, den Jahrestag der Bombardierung Dresdens 1945 zu nutzen, um den Nationalsozialismus zu verharmlosen und zu rechtfertigen.
Während das Treiben der Neonazis auf breite Ablehnung in der Bevölkerung stößt, versuchen die sächsische Landesregierung und die Dresdner Staatsanwaltschaft die Proteste gegen die rechten Aufmärsche zu kriminalisieren. Die Maßnahmen gegen Antinazi-Demonstranten sind dabei so massiv und widersprechen derart offen elementaren demokratischen Grundsätzen, dass es immer schwerer fällt, eine Trennlinie zwischen dem rechten Treiben der Neonazis, den sächsischen Behörden und der konservativen Landesregierung zu ziehen.
Allein im letzten Jahr eröffnete die Dresdner Staatsanwaltschaft 462 Verfahren gegen Teilnehmer von Antinazi-Protesten, von denen noch rund 400 laufen. Bundesweit wurden Dutzende Häuser durchsucht und über eine Million Mobilfunkdaten von rund 50.000 Personen gesammelt. Unter den Abgehörten waren auch Politiker, Anwälte und Pfarrer, die per Gesetz besonders vor polizeilichen Ermittlungen geschützt sind und deren Telefondaten generell nicht erfasst werden dürfen. Nach Auffassung des Verfassungsrechtlers Joachim Wieland war die von Polizei und Staatsanwaltschaft durchgeführte Funkzellenabfrage insgesamt illegal.
Auch Razzien der Dresdner Staatsanwaltschaft u.a. in Büroräumen der Linkspartei oder im „Haus der Begegnung“ wurden vom Dresdner Amtsgericht als rechtswidrig eingestuft. Über 120 vermummte Polizisten hatten am 19. Februar letzten Jahres ein Gebäude der Linkspartei gestürmt und dabei Türen mit Kettensägen und Brechstangen geöffnet. Bei der Razzia im „Haus der Begegnung“ wurde ein für die Terrorismusbekämpfung ausgebildetes Spezialeinsatzkommando (SEK) eingesetzt.
Die Dresdner Staatsanwaltschaft rechtfertigte ihr massives Vorgehen mit 23 Fällen von angeblich „schwerem Landfriedensbruch“ während der Antinazi-Proteste im letzten Jahr. In all diesen Fällen wurde bislang jedoch ohne Ergebnis ermittelt. Die Blockaden der Nazis waren weitgehend friedlich verlaufen. Um diese Tatsache in ihr Gegenteil zu verkehren, stellte die Staatsanwaltschaft etwa den Überfall auf eine Polizeiwache in Dresden-Plauen unter den „Verdacht des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz“ und versuchte sie mit den Blockaden in einen Topf zu werfen. Klar ist aber lediglich, dass einige vermummte Personen, deren Identität nicht bekannt ist, Schneebälle auf die Wache warfen.
Um die Razzien und Abhörmaßnahmen zu rechtfertigen, wird auch immer wieder die Zahl von 118 schwer verletzten Polizisten bemüht. Tatsächlich wurden jedoch nur acht Polizisten für eine gewisse Zeit dienstunfähig geschrieben; die meisten Polizisten verletzten sich lediglich leicht, als sie gegen Protestierende vorgingen.
Kritik an ihrem Vorgehen weist die Dresdner Staatsanwaltschaft regelmäßig zurück. „Es ist die Pflicht eines Ermittlers, dafür zu sorgen, dass Sachverhalte aufgeklärt werden“, erklärte der Generalstaatsanwalt Klaus Fleischmann. Der Verdacht, dass dies vor allem für linke Sachverhalte gilt, nicht aber für rechte Gewalttaten, drängt sich auf. Während die Dresdner Staatsanwaltschaft friedliche Proteste kriminalisiert, gibt es im Zusammenhang mit dem brutalen Angriff von 120 Neonazis auf das alternative Wohnprojekt „Praxis“ im Zuge des rechten Aufmarsches im letzten Jahr kaum Ermittlungsergebnisse.
Die Rechtslastigkeit der sächsischen Behörden ist so offensichtlich, dass selbst die bürgerliche Presse regelmäßig darüber schreibt. Der Spiegel stellte fest: „Tatsächlich scheint es, als würden sächsische Behörden und Justiz mit aller Härte Bürger verfolgen, die sich gegen Neonazis stellen, die Rechtsextremisten aber gewähren lassen.“ Auch der Generalsekretär des Zentralrats der Juden, Stefan Kramer, kritisierte, dass man „in Sachsen eine politische Auseinandersetzung mit den Rechten scheut“.
Im Vorfeld der diesjährigen Proteste erreichte die Hetzjagd gegen Nazigegner eine neue Qualität. Als im Oktober der sächsische SPD-Landtagsabgeordnete Karl Nolle die Ermittlungsmethoden der sächsischen Staatsanwaltschaft und Justiz kritisierte, reagierten Politiker von FDP, CDU und Vertreter der Staatsanwaltschaft mit einer Kampagne in der rechtsradikalen Postille Junge Freiheit. Benjamin Karabinski, der innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, warf Nolle vor, den Freistaat Sachsen, seine Institutionen und „letztlich auch alle Bürger Sachsens“ zu diffamieren. Ebenfalls in der Jungen Freiheit äußerten sich der CDU-Innenpolitiker Christian Hartmann und Lorenz Haase, der Sprecher der Dresdner Staatsanwaltschaft, in ähnlicher Weise.
Mitte Januar wurde gegen den Fraktionsvorsitzenden der Linkspartei im sächsischen Landtag, André Hahn, ein Strafbefehl wegen angeblicher „Störung von Aufzügen“ erlassen. Kurze Zeit später geriet auch Falk Neubert, ebenfalls Mitglied des Sächsischen Landtags, ins Visier der sächsischen Strafverfolger. Ihm wird die „Sprengung einer Versammlung“ vorgeworfen.
Anschließend folgten Anzeigen gegen die Fraktionsvorsitzenden der Linkspartei in den Landtagen von Hessen und Thüringen, den Vize-Vorsitzenden der Berliner Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN-BdA), einen Jugendpfarrer aus Jena und weitere sächsische Landtagsabgeordnete von SPD, Grünen und Linkspartei.
Auch gegen die beiden Bundestagsabgeordneten der Linkspartei Michael Leutert und Caren Lay wurden von der Dresdner Staatsanwaltschaft Verfahren eingeleitet – offenbar auf Anzeige der neo-faschistischen NPD. Die Staatsanwaltschaft behauptet zwar, die „Ermittlungen von Amts wegen aufgenommen“ zu haben, bestätigte aber, ein Schreiben eines Anwalts im Auftrag der NPD erhalten zu haben.
Im sächsischen Landtag scheint es ebenfalls eine gewisse Arbeitsteilung zwischen den Neofaschisten und der sächsischen Landesregierung zu geben. Die NPD stellt dort regelmäßig Anfragen über „linke Gewalttaten“, auf die Innenminister Markus Ulbig (CDU) laut Presseberichten „gern“ Auskunft gibt. Ulbig erwähne dabei mutmaßliche Delikte genauso wie Ermittlungen zu „Altfällen“, mit dem Ziel, eine „Explosion linksextremistischer Straftaten“ zu belegen. Klaus Bartl, ein Mitglied der Linksfraktion, bezeichnete die Antwort von Ulbig auf eine kleine Anfrage des NPD-Abgeordneten Andreas Storr am 6. Februar als „tendenziöse Gefälligkeitsantwort […] vor dem diesjährigen 13. Februar in Dresden“.
In anderen Landtagen und auch im deutschen Bundestag findet die von ultra-rechten Kreisen forcierte Kampagne ihre Fortsetzung. Damit die Dresdner Staatsanwaltschaft gegen die verfolgten Abgeordneten ermitteln darf, ist die Aufhebung ihrer Immunität durch den entsprechenden Ausschuss des zuständigen Parlaments notwendig. Bei den genannten Fraktionsvorsitzenden und den beiden Bundestagsabgeordneten ist dies bereits geschehen. Im sächsischen Landtag hob die schwarz-gelbe Koalition die Immunität von Hahn mit den Stimmen der NPD auf. Im Bundestag konnte sie bei der Abstimmung am 9. Februar im Immunitätsausschuss auf die Stimmen der SPD zählen.
Die staatliche Verfolgung und Beobachtung insbesondere von Anhängern der Linkspartei – erst vor kurzem wurde bestätigt, dass 27 Bundestagsabgeordnete der Linkspartei vom Verfassungsschutz beobachtet werden – hat tiefere gesellschaftliche und soziale Hintergründe und kann nicht nur auf die rechten Traditionen der sächsischen Politik und Justiz zurückgeführt werden. In dem Maße, wie sich die sozialen Gegensätze zuspitzen, verschärft der bürgerliche Staat seine repressiven Maßnahmen auf allen Ebenen. Die Kampagne ist dabei weniger gegen Mitglieder der Linkspartei gerichtet – niemand erwartet von diesen eine Gefährdung des Kapitalismus – als gegen die Arbeiterklasse.
Unter der Oberfläche braut sich ein gewaltiger gesellschaftlicher Sturm gegen Massenentlassungen und die von den Banken diktierte Sparpolitik zusammen. Wie in Griechenland wird die sich stetig vergrößernde soziale Ungleichheit auch in Deutschland auf Widerstand stoßen. Die herrschende Klasse bereitet sich darauf vor, indem sie massiv demokratische Rechte abbaut und rechtsstaatliche Prinzipien über Bord wirft. Die Zusammenarbeit mit rechtsradikalen Kräften nimmt dabei wie in den 1930er Jahren immer beunruhigendere Formen an.
In den vergangenen Wochen wurde deutlich, wie tief staatliche Organe in die rechtsextreme Szene verstrickt sind. Die Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) war in der Lage, über dreizehn Jahr hinweg einen blutigen Feldzug gegen Ausländer zu führen, weil sie von Geheimdienstkreisen und anderen staatlichen Sicherheitsbehörden direkt und indirekt unterstützt wurde. Die Brutstätte des NSU liegt in Sachsen, wo die Zusammenarbeit zwischen Neofaschisten und dem bürgerlichen Staat mittlerweile immer offenere Formen annimmt.