Stimmt mit NEIN gegen die Schuldenbremse in der hessischen Landesverfassung!

Am kommenden Sonntag, den 27. März, wird in Hessen über eine Änderung der Landesverfassung abgestimmt. Während in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz Landtagswahlen und in Hessen Kommunalwahlen stattfinden, entscheiden die Wahlberechtigten in Hessen auch über eine Schuldenbremse in der Landesverfassung.

Im Sommer 2009, kurz vor der Bundestagswahl, hatte die Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD bereits eine Schuldenbremse in das Grundgesetz geschrieben. Das war kurz nach Ausbruch der globalen Finanzkrise. Die Regierung war gerade im Begriff, sich hoch zu verschulden, um den Banken zu ihrer Rettung Milliardensummen zu überweisen, und wollte dieses Geld schnellstmöglich aus der arbeitenden Bevölkerung zurückholen.

Auch in Hessen ist die Verschuldung in den letzten Jahren stark angestiegen und beträgt heute 39 Milliarden Euro. Der Landeshaushalt sieht für 2011 eine Neuverschuldung von 2,3 Milliarden Euro vor. Das Land hat außerdem den Bürgschaftsrahmen für Unternehmen seit 2009 von 300 Millionen auf drei Milliarden erhöht und fürchtet das Risiko, zahlungsunfähig zu werden, falls diese Gelder tatsächlich in Anspruch genommen werden. Das ist der Hintergrund, vor dem Regierung, Parteien und Wirtschaft der Bevölkerung drastische Sparmaßnahmen zwingend vorschreiben wollen.

Die hessische Schuldenbremse sieht vor, dass das Land von 2020 an keine neuen Kredite mehr aufnehmen darf, um seinen Haushalt auszugleichen. Im Artikel 141 der hessischen Verfassung heißt es dann neu: „Der Haushalt ist ungeachtet der Einnahmen- und Ausgabenverantwortung des Landtages und der Landesregierung grundsätzlich ohne Kredite auszugleichen.“ Nur zwei Ausnahmen werden zugelassen: Naturkatastrophen und „außergewöhnliche Notsituationen“ (womit Finanzkrisen wie die vor zwei Jahren gemeint sind).

Mit der Schuldenbremse berauben sich die Politiker bewusst und freiwillig selbst der finanziellen Handlungsfähigkeit. Das Verbot, weitere Kredite aufzunehmen, wird Auswirkungen auf die Sozialhilfe, die Bildung, das Gesundheitswesen, den Straßenbau und generell die öffentlichen Investitionen haben. Die Schuldenbremse wird die Begründung dafür liefern, dass die Preise für Energie und Wasser, für den öffentlichen Nah- und Fernverkehr, die Müllabfuhr, die Kinderbetreuung, die Sportstätten und vieles andere weiter steigen werden.

Derweil wird die Besteuerung der Reichen seit Jahren systematisch abgesenkt. Sowohl CDU und FDP als auch die Grünen und Sozialdemokraten haben in Deutschland in den letzten Jahren eine atemberaubende Steuersenkungspolitik betrieben und damit letztlich die wachsende Staatsverschuldung verursacht. Die Körperschaftssteuer, die hauptsächlich Aktiengesellschaften und GmbHs betrifft, ist in gut zwanzig Jahren von 56 Prozent (1989) auf fünfzehn Prozent (2009) abgesenkt worden. Der Spitzensteuersatz für hohe Einkommen wurde nicht zuletzt durch die rot-grüne Bundesregierung von 53 Prozent (2000) auf 42 Prozent (2009) abgesenkt. Die Mehrwertsteuer dagegen, die Geringverdiener überproportional belastet, stieg von vierzehn (1991) auf neunzehn Prozent (2009).

Derweil nimmt die Zahl der Millionäre zu. Laut einem Vermögensreport stieg die Zahl der Vermögensmillionäre in Hessen allein im letzten Jahr trotz Bankenkrise um elf Prozent auf knapp 80.000. Die Schuldenbremse wird den Reichtum von Unternehmern, Bankiers und Spekulanten noch vermehren, da mit der Einschränkung öffentlicher Ausgaben die Privatisierung voranschreitet. Gleichzeitig dient sie dazu, jeden Politiker, der sich der unsozialen Politik widersetzt und dem wachsenden Druck von Seiten der arbeitenden Bevölkerung nachgibt, zu kriminalisieren und mit juristischer Verfolgung zu bedrohen.

Am 15. Dezember stimmten alle vier großen Landtagsfraktionen (CDU, SPD, FDP und Grüne) geschlossen dafür, eine Schuldenbremse in die hessische Verfassung aufzunehmen, obwohl dazu rechtlich nicht die mindeste Notwendigkeit besteht.

Volker Bouffier (CDU), Ministerpräsident seit Roland Kochs Wechsel in die Wirtschaft im vergangenen Jahr, machte sich für die Einführung einer Schuldenbremse stark. Eine Zustimmung werde die „mit Abstand wichtigste Entscheidung für unser Land“ sein, sagte Bouffier. Gegenüber der Frankfurter Rundschau räumte er ein, es werde „kein Freudenspaziergang“ sein, wenn in Hessen mit der Schuldenbremse Politik gemacht werde. Dennoch hoffe er auf eine Zustimmung von sechzig Prozent.

Um dieses Ziel zu erreichen, ließ die Regierung allen Wahlberechtigten einen Brief im Namen des Landeswahlleiters Wolfgang Hannappel zuschicken, der dazu auffordert, der Schuldenbremse zuzustimmen, und keinerlei Gegenargumente enthält. Dem Text stimmten nicht nur die CDU und FDP, sondern auch die SPD und die Grünen zu.

Auch die Wirtschaftsverbände treten für die Annahme der Schuldenbremse ein. Die Vereinigung hessischer Unternehmerverbände, die Industrie- und Handelskammern und die Vertreter des Handwerks propagieren in einem Faltblatt ein JA zur Schuldenbremse. Sie fordern das Land ausdrücklich dazu auf, im öffentlichen Dienst an den Personalkosten zu sparen, da diese vierzig Prozent des Landeshaushalts ausmachten.

Die SPD organisierte Ende November 2010 eigens einen Parteitag, um die Frage einer Schuldenbremse zu diskutieren. Dort erreichte Thorsten Schäfer-Gümbel, SPD-Fraktionschef im Landtag, eine große Mehrheit für die Schuldenbremse, indem er behauptete, die Schuldenbremse werde die Landesregierung dazu zwingen, zusätzliche Steuereinnahmen und Mehrabgaben zu erheben. Dies biete die Chance, mehr Gerechtigkeit zu schaffen.

In beispielhaftem Zynismus heißt es in der entsprechenden SPD-Resolution: „Die zunehmende Spaltung der Gesellschaft, in der Reiche immer reicher und Arme, Mittelstand und öffentliche Haushalte immer ärmer werden, muss überwunden werden.“ In Wirklichkeit bedeutet die Einführung einer Schuldenbremse das gerade Gegenteil: Statt die Reichen zum Wohl der ganzen Gesellschaft zu besteuern, schränkt die Regierung freiwillig ihren sozialen Handlungsspielraum ein. „Die Schuldenbremse ist Bestandteil einer neoliberalen Politik, die auf mehr Markt und weniger Staat, auf niedrigere Steuern und niedrigere Sozialleistungen, auf eine Stärkung der Starken und eine Schwächung der Solidarität setzt“, heißt es zu Recht auf einer Website der Gegner.

Die hessischen Grünen treten offen für die Schuldenbremse ein und schlagen bereits konkrete Sparziele vor: Gekürzt werden sollen die Beamtenpensionen, außerdem sollen der Landtag und die Landesregierung verkleinert werden. Auf ihrer Website heißt es: „Wir Grüne unterstützen die ausgehandelte Fassung der Schuldenbremse und setzen uns dafür ein, dass sie in der hessischen Verfassung verankert wird.“ Einmal mehr tritt der Klassencharakter der Grünen hier offen zutage: Aus der kleinbürgerlichen Protestpartei der 1970er Jahren ist eine bürgerliche und staatstragende Partei der Wohlhabenden geworden.

Die Gewerkschaften lehnen eine hessische Schuldenbremse in Worten ab, verhalten sich aber auffallend defensiv. Von einer Kampagne in der Öffentlichkeit ist nichts zu sehen. Der hessische DGB-Vorsitzende Stefan Körzell argumentiert, eine Verfassungsänderung sei gar nicht nötig, da es eine solche ja bereits im Grundgesetz gebe. Der Beamtenbund (DBB) ist noch bescheidener. Walter Spieß, Landesvorsitzender des Deutschen Beamtenbundes erklärte, der DBB sei kein Gegner einer Sparpolitik. „Wir wollen sehr wohl sparen. Aber dafür reicht ein einfaches Gesetz“, sagte Spieß der Frankfurter Rundschau.

Die Linke stimmte im Landtag gegen die Schuldenbremse. Doch das zeigt nur die Doppelzüngigkeit dieser Partei. Überall dort, wo es auf ihre Stimmen ankommt und wo sie politischen Einfluss ausübt, stimmt sie den Sozialkürzungen zu. Seit zehn Jahren sitzt sie gemeinsam mit der SPD in der Berliner Landesregierung und hat einen dramatischen sozialen Kahlschlag durchgesetzt. Sie versucht, den konservativen Parteien zu beweisen, dass sie besser und effektiver Sparen kann und vor keinen sozialen Grausamkeiten zurückschreckt. In Brandenburg hat der Linkspartei-Finanzminister jeden fünften Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst gestrichen.

Gegendarstellung

Die Redaktion hat vom Landeswahlleiter in Hessen die folgende Gegendarstellung erhalten, zu deren Veröffentlichung wir unabhängig von ihrem Wahrheitsgehalt gesetzlich verpflichtet sind:

1. Die Behauptung, dass 'die Regierung allen Wahlberechtigten einen Brief im Namen des Landeswahlleiters…zuschicken' ließ, ist unzutreffend. Richtig ist, dass alle Organe der Wahlorganisation (Landeswahlleiter und Gemeinden) bei einer Volksabstimmung auf Grund des Volksabstimmungsgesetzes verpflichtet sind, die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger zusammen mit der Wahlbenachrichtigung über den Gegenstand der Volksabstimmung zu unterrichten. Die Unterrichtung enthält nach dieser Gesetzesvorschrift:

  • den Text des verfassungsändernden Gesetzes,
  • eine Wiedergabe des Ergebnisses der Schlussabstimmung im Landtag,
  • eine Gegenüberstellung der betroffenen Verfassungsbestimmungen vor und nach der beabsichtigten Änderung,
  • ein Muster des Stimmzettels, dessen Text die Landesregierung festgesetzt hat (vgl. § 3 Abs. 1 VAG), und
  • den vom Landtag beschlossenen Erläuterungstext.

2. Es trifft nicht zu, dass der Landeswahlleiter Wolfgang Hannappel Mitglied der CDU ist. Er gehört vielmehr keiner Partei an.

Wolfgang Hannappel

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