Seit die SPD Ende 2005 in die Große Koalition mit der CDU/CSU eingetreten ist, rückt sie die Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn in den Vordergrund ihres Programms. Bundeskanzler Gerhard Schröder und sein Wirtschaftsminister Wolfgang Clement (beide SPD) hatten die Einführung eines Mindestlohns noch strikt abgelehnt.
Die Mindestlohn-Forderung dient der SPD dazu, sich von der CDU/CSU abzugrenzen, in deren Schatten sie zunehmend an Unterstützung verliert. Der Mindestlohn soll im Bundestagswahlkampf 2009 eine wichtige Rolle spielen. "Gesetzliche Mindestlöhne sollten unser zentrales Wahlkampfthema sein", sagte der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Rainer Wend, der Financial Times Deutschland.
Auch SPD-Arbeitsminister Olaf Scholz hat erklärt: "Der gesetzliche Mindestlohn gewinnt an Kraft." Die Einführung eines allgemeinen Mindestlohns sei jedoch erst mit einem SPD-Kanzler möglich, fügte er hinzu.
Die Absicht, die hinter der Mindestlohn-Forderung der SPD steht, ist also leicht zu durchschauen. Sie dient ihr als Wahlkampfmunition und soll die Wähler zurückgewinnen, die sich aus Empörung über Schröders Agenda 2010 von der Sozialdemokratie abgewandt haben.
Die Forderung ist sehr populär. Einer Umfrage des Infratest-Instituts zufolge unterstützen 80 Prozent der Bevölkerung die Einführung von Mindestlöhnen, und dies über alle Parteigrenzen hinweg. 91 Prozent der Wähler der Linken, 86 Prozent der SPD-Anhänger und 85 Prozent der Grünen-Wähler wollen einen Mindestlohn. Und selbst die Anhänger der CDU/CSU sprechen sich mit 75 Prozent und die der FDP mit 68 Prozent für Lohnuntergrenzen aus, obwohl beide Parteien den Mindestlohn strikt ablehnen.
Die SPD hat allerdings nicht die geringste Absicht, tatsächlich einen Mindestlohn einzuführen, der diesen Namen verdient,. Die Forderung dient ihr dazu, die wachsende soziale Opposition aufzufangen und gleichzeitig die Löhne weiter zu senken.
Wachsender Niedriglohnsektor
Als erstes ist festzuhalten, dass die SPD selbst die Ursachen dafür geschaffen hat, dass ein gesetzlicher Mindestlohn notwendig erscheint. Jahrzehntelang war dies in Deutschland kein Thema. Flächendeckende Tariflöhne, Arbeitsgesetzgebung und soziale Absicherung verhinderten die Herausbildung eines größeren Niedriglohnsektors. In Folge der Globalisierung, der Wiedervereinigung, des industriellen Kahlschlags in den östlichen Bundesländern und der einsetzenden Massenarbeitslosigkeit verstärkte dann die Wirtschaft ihren Druck, diese sozialen Errungenschaften zu beseitigen.
Ab 1998 schuf dann die rot-grüne Bundesregierung unter Gerhard Schröder (SPD) die Voraussetzungen einen umfassenden Niedriglohnsektor. Die Hartz-Gesetze zielten nicht nur darauf ab, die Sozialausgaben zu kürzen, sie sollten Arbeitslose auch zwingen, jeden auch noch so schlecht bezahlten Job anzunehmen. Seither breitet sich die Billiglohnarbeit in Deutschland rasant aus.
Laut einer Studie des Instituts Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen waren im Jahr 2006 knapp 6,6 Millionen Arbeiter oder 22,6 Prozent aller Beschäftigten im Niedriglohnsektor tätig, wenn man als Niedriglohnschwelle die OECD-Definition von zwei Dritteln des mittleren Lohnes zugrunde legt.
Im gleichen Jahr verdienten zwei Millionen Menschen - das ist fast jeder zehnte Vollzeitbeschäftigte - sogar weniger als 7,50 Euro brutto die Stunde, ein Anstieg von zehn Prozent gegenüber 2004. Rechnet man die Teilzeitbeschäftigten mit ein, so steigt die Zahl auf 5,5 Millionen. Von diesen verdienten wiederum fast zwei Millionen weniger als fünf Euro brutto die Stunde, eine Zunahme von über zwanzig Prozent gegenüber 2004.
Etwa sieben Millionen Menschen verrichten einen so genannten "Mini-Job", in dem sie nicht mehr als 400 Euro im Monat verdienen. Mehr als zwei Millionen von ihnen üben diesen Mini-Job inzwischen neben ihrem eigentlichen Beruf aus. Ein Arbeitsplatz allein reicht ihnen nicht mehr zum Leben. Die Zahl der Teilzeitjobs stieg insgesamt auf 11,2 Millionen, die der Leiharbeiter nach Angaben der IG Metall inzwischen auf über eine Million. Neun von zehn Leiharbeitern erhalten Niedriglöhne unter sieben Euro.
Die SPD, die für diese Zustände verantwortlich ist, hat nicht die geringste Absicht, sie wieder rückgängig zu machen. Lange wehrte sie sich, wie auch die Gewerkschaften, gegen jede Art von gesetzlichem Mindestlohn. Franz Müntefering, Vorgänger Becks an der Spitze der Partei und bis 2007 Bundesarbeitsminister, schlug dann Anfang 2006 einen Mindestlohn für einige Branchen von weniger als fünf Euro brutto vor. Der Hamburger SPD-Parteitag sprach sich schließlich im vergangenen Jahr für einen allgemeinen Mindestlohn von 7,50 Euro pro Stunde aus. Von einem solchen Mindestlohn kann man nur überleben, nicht aber angemessen leben und am gesellschaftlichen Leben teilhaben.
Die SPD hat sich vor allem deshalb dazu durchgerungen, weil sie fürchtet, das sonst die Sozialkassen wieder stärker belastet werden oder die sozialen Spannungen außer Kontrolle geraten. Immer mehr Arbeitnehmer beziehen ein Einkommen unter dem Existenzminimum und müssen zusätzlich Arbeitslosengeld II beantragen. Bei den mit der Post konkurrierenden neuen Brief- und Zustelldiensten (Arbeitgeberverbandspräsident ist der frühere Arbeitsamtschef Florian Gerster, SPD) gehört dies zum Geschäftsmodell.
Entsende- und Mindestarbeitsbedingungsgesetz
Doch selbst für einen allgemeinen Mindestlohn von 7,50 Euro setzt sich die SPD angesichts des Widerstands von Union und Unternehmerverbänden nicht ernsthaft ein. Stattdessen einigte sie sich im Juni 2007 im Koalitionsausschuss darauf, Mindestlöhne nur in einzelnen Branchen durch eine Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und eine Neufassung des Mindestarbeitsbedingungsgesetzes von 1952 anzustreben.
Die von Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) als eine Art Placebo vorgelegte Neufassung des Mindestarbeitsbedingungsgesetzes ist wegen der vehementen Ablehnung durch die CDU allerdings jetzt schon eine Totgeburt. Das Kanzleramt und das CSU-geführte Wirtschaftsministerium blockierten umgehend die Ressortabstimmung mit dem Arbeitsministerium. Allein das Wirtschaftsministerium brachte 35 Einwände vor.
Im Rahmen des Entsendegesetzes handeln Unternehmen und Gewerkschaften eine Lohnuntergrenze aus, die dann vom Gesetzgeber für die entsprechende Branche als allgemeinverbindlich erklärt wird. Das Entsendegesetz kann daher nur in Branchen greifen, in denen Tarifverträge gelten, die zudem über 50 Prozent der darin Beschäftigten umfassen müssen.
Bisher kommt das Gesetz vor allem in der Baubranche zur Anwendung. Die Arbeitgeber haben ihm zugestimmt, weil sie darin ein Mittel sehen, sich ausländische Konkurrenz vom Hals zu halten.
Bei der Post ist die Einführung eines Mindestlohns über das Entsendegesetz dagegen gescheitert. Ende 2007 hatte der Bundestag zwar mit den Stimmen der Regierungsmehrheit beschlossen, einen zwischen der Deutschen Post AG und der Gewerkschaft Verdi vereinbarten Tarif ab 1. Januar zum verbindlichen Mindestlohn zu erklären. Briefzusteller sollen in Ostdeutschland 9 und in Westdeutschland 9,80 Euro erhalten, Briefsortierer im Osten 8 und im Westen 8,40 Euro. Doch diese Entscheidung stieß auf vehementen Protest aus der Wirtschaft.
Die mit der Post konkurrierenden privaten Zusteller vereinbarten mit der von ihnen selbst ins Leben gerufenen Gewerkschaft "Neue Brief- und Zustelldienste" einen eigenen Tarif, der mehr als zwei Euro unter dem der Post liegt. Pin (das Postunternehmen des Springerverlags), der niederländische Postkonzern TNT und der Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste (BdKEP) klagten gegen die Einführung des Postmindestlohns und bekamen vor dem Verwaltungsgericht Berlin Recht.
Die Regierung dürfe durch Verordnungen keine geltenden Tarifverträge verdrängen, entschieden die Richter. Als geltenden Tarifvertrag betrachtete das Gericht den Vertrag der Postkonkurrenten mit der von ihnen selbst finanzierten Gewerkschaft! Das Bundesarbeitsministerium ist gegen dieses Urteil in Berufung gegangen. Somit wird der Post-Mindestlohn voraussichtlich bis in das kommende Jahr hinein in der Schwebe bleiben.
Der Versuch, das Entsendegesetz in weiteren Branchen anzuwenden, ist weitgehend gescheitert. Ende März lief die Frist zur Beantragung branchenspezifischer Mindestlöhne ab. Insgesamt hatten nur acht Branchen einen solchen Antrag eingereicht, darunter der Zeitarbeitssektor, die Weiterbildungsbranche, die Forstwirtschaft und die Großwäschereien.
Arbeitgeberverbände und Mindestlohn
Die großen Arbeitgeberverbände lehnen Mindestlöhne vehement ab. Die vier großen Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft (BDA, BDI, ZDH und DIHK) führen in einer gemeinsamen Erklärung den Postmindestlohn als Beweis an, dass der "verhängnisvolle Irrweg staatlicher Lohnfestsetzungen" massiv Arbeitsplätze vernichte. Sie beziehen sich dabei auf die Tatsache, dass mehrere regionale Anbieter der Pin-Gruppe Insolvenz angemeldet hatten, nachdem der Springer Verlag als Reaktion auf den Mindestlohn sein Kapital aus dem Unternehmen zurückgezogen hatte.
Auch der medienwirksam beantragte Antrag auf einen Mindestlohn bei Zeitarbeitsunternehmen, den Arbeitsminister Scholz als großen Erfolg feierte, wird die Überausbeutung in dieser Branche nicht beenden. Die beiden größten Arbeitgeberverbände in dieser Branche, die Bundesvereinigung deutscher Zeitarbeitsunternehmen (BZA) und die Interessengemeinschaft deutscher Zeitarbeitsunternehmen (IGZ), hatten bereits Mitte 2006 einen Mindestlohntarifvertrag mit der Tarifgemeinschaft Zeitarbeit des DGB ausgehandelt. Dieser sieht eine Lohnuntergrenze von 6,36 Euro in Ost- und 7,31 Euro in Westdeutschland vor.
Seitdem die rot-grüne Koalition 2004 die gesetzlichen Hindernisse für die Ausbeutung von Leiharbeitern weitgehend abgeschafft hat, explodieren Beschäftigtenzahl, Umsätze und Gewinne in dieser Branche. Rund 1.500 Zeitarbeitsunternehmen beschäftigen eine Million Leiharbeiter, nutzen deren prekäre wirtschaftliche Lage und erzielen damit satte Gewinne.
2006 wurden 75 Prozent aller neu geschaffenen Arbeitsplätze durch Leiharbeiter besetzt. Etwa 40 Prozent des Jahresumsatzes der Branche von zwölf Milliarden Euro erzielen dabei die 15 Branchenführer, allen voran die Schweizer Adecco, der US-Konzern Manpower und der niederländische Konzern Randstadt. Diese drei Branchenführer erzielen Gewinne im zweistelligen Millionenbereich und verzeichnen ein jährliches Wachstum von bis zu 60 Prozent.
Der Umsatz von Adecco, stieg allein im zweiten Quartal 2007 um 24 Prozent auf 251 Millionen Euro. Der Gewinn betrug 28 Millionen Euro. Seit 2006 befindet sich übrigens Wolfgang Clement (SPD) als Vorsitzender des "Adecco Institute für die Erforschung der Arbeit" auf der Gehaltsliste des Konzerns. Clement war von 2002 bis 2005 als Arbeits- und Wirtschaftsminister der rot-grünen Koalition maßgeblich für die Deregulierung des Zeitarbeitsmarktes verantwortlich.
Gewerkschaften und der Mindestlohn
Die DGB-Gewerkschaften haben sich lange Zeit gegen einen gesetzlich festgelegten Mindestlohn gewehrt und ihn als Angriff auf die Tarifautonomie bezeichnet. Sie verlangten, Staat möge sich aus der Lohnfindung und -festsetzung heraushalten und diese Aufgabe den Gewerkschaften überlassen.
Inzwischen wirbt der DGB für den Mindestlohn, während vor allem die IG Metall noch Vorbehalte hat. Ihr Vorsitzender Berthold Huber verlangt, der Gesetzgeber solle nur in Branchen ohne Tarifvertrag einen allgemeinverbindlichen Mindestlohn von 7,50 Euro einführen. In den Branchen mit Tarifvertrag solle die dort festgelegte Lohnuntergrenze den Mindestlohn darstellen. Mit diesem Verfahren werde die Tarifautonomie nicht aufgegeben.
Den Gewerkschaften geht es vor allem um die Interessen des eigenen Apparats. Sahen sie anfangs durch den Mindestlohn ihre Vermittlerrolle zwischen Kapital und Arbeit bedroht, arbeiten inzwischen derart viele Arbeiter ohne geltenden Tarifvertrag, dass dadurch die Rolle der Gewerkschaften selbst gefährdet wird. Im Westen Deutschlands galten im Jahr 2006 nur noch für 65 Prozent der Beschäftigten Tarifverträge, im Osten für 54 Prozent.
So oder so haben die DGB-Gewerkschaften nichts gegen Niedriglöhne einzuwenden, solange ihre eigene Rolle als Co-Manager dabei gewahrt bleibt. Sie haben teilweise Tariflöhne weit unter fünf Euro die Stunde vereinbart. So betrug der gewerkschaftliche Tariflohn für einen Wachmann in Thüringen im vergangenen Jahr 4,38 Euro die Stunde, in Sachsen verdiente eine Friseurin im ersten Berufsjahr 3,82 Euro.
Ein Mindesteinkommen, das jedem ein menschenwürdiges Leben garantiert, kann mit der SPD und den Gewerkschaften nicht erreicht werden. Dazu ist eine grundlegende Reorganisation der Gesellschaft nötig, die die menschlichen Bedürfnisse über die Profitinteressen der Wirtschaft stellt. Das lehnen beide ab.
Der Chef des Ifo-Instituts Hans-Werner Sinn, Regierungsberater und strammer Neoliberaler, war so ehrlich offen auszusprechen, dass sich Marktwirtschaft und soziale Gerechtigkeit nicht vereinbaren lassen. Er ist der Auffassung, dass auch der Preis der Arbeit nach Angebot und Nachfrage berechnet werden müsse, und antwortete auf die Frage, was das mit Gerechtigkeit zu tun habe: "Wir kennen das Prinzip der Gerechtigkeit in den Marktentlohnungen nicht."