Das Landgericht München I hat den Prozess gegen Georg Funke, den früheren Vorstandsvorsitzenden der Bankengruppe Hypo Real Estate eingestellt. Er erhielt die Auflage, 18.000 Euro an gemeinnützige Vereine zu zahlen. Der ebenfalls angeklagte frühere HRE-Finanzvorstand Markus Fell muss 25.000 Euro spenden.
Die Verfahren gegen die übrigen ehemaligen Vorstandsmitglieder waren nicht vor Gericht gekommen, sondern bereits Ende 2016 gegen die Zahlung von Geldauflagen eingestellt worden.
Die Verantwortlichen für eine Bankenpleite, die Milliarden an staatlichen Rettungsgeldern verschlang und in der weltweiten Finanzkrise 2008/2009 eine wesentliche Rolle spielte, kommen damit praktisch ungeschoren davon.
Die Angaben über den volkswirtschaftlichen Schaden schwanken. Laut einer detaillierten Rechnung, welche die Zeit im Jahr 2013 aufmachte, hatte die HRE „als größter deutscher Schadensfall der Krise“ den Staat bis dahin 19,1 Milliarden Euro gekostet: „Das sind 237 Euro für jeden Bürger, ob Baby oder Greis, ob Putzfrau oder Arbeiter. Das ist fast so viel, wie die Bundesregierung in diesem Jahr pro Kopf für Bildung, Forschung, Technologie und Wirtschaft zusammen ausgibt.“
Sei’s drum! Die Münchner Justiz zeigt sich kulant. Die von der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwürfe, so das Gericht zur Begründung der Verfahrenseinstellung, hätten im Rahmen der Beweisaufnahme nicht ausreichend aufgeklärt werden können.
Bei genauerer Betrachtung gewinnt man den Eindruck, dass dies durchaus gewollt war.
Nachdem sich die Ermittlungen von Ende 2008 bis Anfang 2014 hingeschleppt hatten, verzögerte sich anschließend die Zulassung der Klage, die im Frühjahr 2014 vorlag, nochmals bis Ende 2016 – angeblich wegen eines Richterwechsels bei der zuständigen Wirtschaftsstrafkammer. Erst im März 2017 wurde das Verfahren vor dem Münchner Landgericht eröffnet.
Kurz vor der erwarteten Urteilsverkündung Ende September diesen Jahres gab es dann eine wundersame Überraschung: In den Räumlichkeiten der Münchner Staatsanwaltschaft entdeckte man 99 Umzugskisten mit Aktenordnern, die nur teilweise ausgewertet worden waren. Und so beraumte das Gericht weitere Termine für Zeugenvernehmungen an, die bis Jahresende stattfinden sollten.
Aufgrund dieser Verzögerung, so die Staatsanwaltschaft daraufhin, sei nicht abzuschätzen, ob die Beweiserhebungen noch vor Ablauf der absoluten Verjährung 2018 abgeschlossen werden könnten. Womöglich seien die Vorwürfe der Anklage vor Abschluss der Hauptverhandlung verjährt. Daher erscheine eine Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen geboten.
Der Betrag von 18.000 Euro, den Georg Funke nun entrichten muss, ist nicht nur lächerlich im Verhältnis zu den Milliardenhilfen an die HRE, die aus dem Staatshaushalt bestritten wurden. (Bürgschaften in dreistelligen Millionenbereich und die Kosten für einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss kommen noch hinzu.) Auch für Funke selbst sind es die sprichwörtlichen Peanuts. Er bezog laut Geschäftsbericht der HRE 2006 eine Gesamtvergütung in Höhe von 3,1 Millionen Euro (Fixgehalt von 0,8 Millionen Euro plus variables Gehalt von 2,2 Millionen Euro); 2007 sollen es 1,8 Millionen gewesen sein.
Die Pleite, Verstaatlichung und anschließende Aufspaltung der Hypo Real Estate im Zuge der Weltfinanzkrise 2008 erregte viel Aufsehen, war jedoch nur die Spitze des Eisbergs. Die spekulativen und rechtlich zweifelhaften Geschäfte, die dazu führten, waren in der Bankenwelt gang und gäbe.
„Eine Aufwallung kollektiven Wahnsinns war die Zeit vor der Finanzkrise mit Sicherheit“, schreibt Daniel Schäfer in einem Dossier des Handelsblatts zum zehnjährigen Jahrestag des Beginns der Krise 2007. Der Ressortleiter Finanzen des Blatts, das über jeden Verdacht sozialistischer Anwandlungen erhaben ist, gibt zu: „Im Herdentrieb setzten sich Eliten in Politik, Wirtschaft und Medien für eine Deregulierung der Wirtschafts- und Finanzwelt ein … Aus konservativen Geldverleihern wurden hochverschuldete Gebilde, in denen relativ kleine Händlertruppen mit geliehenem Geld riskante Kurzfristwetten eingingen und sich dabei vor allem selbst bereicherten.“
Eine umfassende juristische Aufarbeitung des Niedergangs der HRE hätte unweigerlich diese Zusammenhänge und auch alle anderen Akteure einbeziehen müssen, beispielsweise die Deutsche Bank, die damalige Bundesregierung mit Finanzminister Steinbrück (SPD), die zuständigen Aufsichtsbehörden und die bayrische Landesregierung.
Kein Wunder also, dass der Umfang des Verfahrens immer stärker eingegrenzt wurde. So hatten sich die Ermittlungen ursprünglich auch auf das Geschäftsmodell der HRE bezogen. Der Hauptvorwurf der Staatsanwaltschaft hatte anfangs gelautet, dass Funke und der mit ihm angeklagte Ex-Finanzvorstand Fell durch eine überhastete Expansion Vermögen der Bank veruntreut hätten.
Tatsächlich war die HRE gegründet worden, um auf der Immobilienspekulationswelle der 2000er Jahre mitzuschwimmen. Sie entstand 2003 aus der Abspaltung des Immobiliengeschäfts von der Hypo-Vereinsbank, das an die Börse gebracht wurde. Geführt wurde die HRE bereits damals von Georg Funke.
Die Hypo Real Estate finanzierte Gewerbeimmobilien und Großprojekte. Im Sommer 2007 übernahm sie die irische Depfa-Bank und kaufte fortan auch Staatsanleihen. Ihr Geschäftsmodell basierte darauf, kurzfristig Geld bei anderen Banken oder am Kapitalmarkt aufzunehmen und dieses Geld dann langfristig und zu höheren Zinsen zu verleihen. Ihr Bedarf an kurzfristigen Krediten soll bei 80 bis 90 Mrd. Euro pro Monat gelegen haben.
Doch die Krise, die sich nach dem Zusammenbruch der Bank Lehman Brothers im September 2008 auf den Geldmärkten ausbreitete, brach der HRE das Genick. Der Markt trocknete völlig aus, kurzfristige Kredite waren nicht mehr zu erhalten, und der HRE ging die Liquidität aus. Die Bank war überdies tief in die US-Immobilienkrise verstrickt, sie hatte verschachtelte Wertpapiere verkauft, in die faule Immobilienkredite verpackt waren.
Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) wollte ursprünglich bei ihrer Strafanzeige gegen die Verantwortlichen der Hypo Real Estate geklärt wissen, ob Straftatbestände wie fehlerhafte Kapitalmarktinformation, Verstoß gegen das Verbot der Marktmanipulation sowie Betrugsverdacht vorlägen.
Im Dezember 2008 hatte die Staatsanwaltschaft die Geschäftsräume der HRE in München und die Privatwohnungen von Vorständen wegen des Verdachts auf zahlreiche Straftaten wie Untreue, Insiderhandel und Verstoß gegen Veröffentlichungspflichten durchsuchen lassen.
Dieser übergreifende Themenkomplex sollte vor dem Münchner Landgericht offenbar nicht aufgerollt werden, und so beschränkte sich die Anklage am Ende darauf, dass Funke und Fell die Lage des Unternehmens im Geschäftsbericht 2007 und im Halbjahresbericht 2008 „unvertretbar und evident“ falsch dargestellt hätten.
In der Klageschrift heißt es, dass der Vorstand den Anlegern Informationen über die schwierige Lage der irischen Tochter Depfa vorenthalten hätte. Überdies sei er schon im März 2008 von der Wirtschaftsprüfungsfirma KPMG vor einem Refinanzierungsengpass gewarnt worden. Immerhin: Laut Handelsgesetzbuch kann die „unrichtige Darstellung der Geschäftslage“ mit bis zu drei Jahren Haft geahndet werden. Ein Urteil in dieser Frage wurde nun vermieden.
Die von den Medien vielfach in Aussicht gestellte juristische Aufarbeitung eines der größten Finanzskandale in der Geschichte der Bundesrepublik wurde gecancelt – hätte sie doch die Gefahr mit sich gebracht, dass die kriminellen Machenschaften hinter der Finanzkrise 2008 vor den Augen der Öffentlichkeit ausgebreitet worden wären.