Erste Auschwitz-Überlebende sagen gegen SS-Mann Oskar Gröning aus

Am 21. April begann in Lüneburg der Prozess gegen den 93-jährigen früheren SS-Mann Oskar Gröning, der von September 1942 bis Oktober 1944 als Wachmann und „Buchhalter“ im Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz tätig war.

Der Prozess stößt auf großes internationales Interesse. Über sechzig Überlebende und Angehörige der Opfer aus den USA, Kanada, Israel und Ungarn reisten nach Lüneburg, um dem Prozess beizuwohnen und vor Gericht als Zeugen auszusagen.

Der Prozess begann mit der Verlesung der Anklage, die Gröning Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen vorwirft. Seine Aufgabe bestand darin, an der Rampe des Konzentrationslagers Wache zu stehen und nach der Selektion der mit Viehwaggons angelieferten Opfer deren Habseligkeiten und Wertsachen einzusammeln, das dabei erbeutete Geld zu zählen, zu registrieren und an die SS-Zentrale nach Berlin zu schicken.

Gröning habe durch seine Tätigkeit in Auschwitz „dem NS-Regime wirtschaftliche Vorteile verschafft und das systematische Tötungsgeschehen unterstützt“, heißt es dazu in der 85 Seiten langen Anklageschrift.

Staatsanwalt Jens Lehmann berichtete von Selektionen, Gaskammern und davon, wie grausam Zyklon B die Atmung lähmt, mit Krämpfen im Todeskampf. „Manche Leichen mussten mit Äxten getrennt werden“, sagte er. Er nannte Namen von Toten und listete auf, was Gröning als Mitarbeiter der Tötungsmaschinerie, als Verwalter von Wertsachen und Gepäck der Toten und Zwangsarbeiter getan hatte.

Gröning, der sich im Alter von 21 Jahren als überzeugter Nationalsozialist freiwillig zur Waffen-SS gemeldet hatte und 1942 nach Auschwitz versetzt wurde, räumte in seiner etwa einstündigen Aussage vor Gericht die Vorwürfe der Anklage teilweise ein.

Er gab zu, dass er gleich bei seiner Ankunft in Auschwitz 1942 von der Vergasung der Juden erfahren habe. Ausführlich schilderte er, wie er auf der Suche nach entflohenen KZ-Häftlingen Zeuge einer Vergasung in einem dafür umgebauten Bauernhaus wurde und dabei die langsam verstummenden Schreie der Opfer hörte. Er schilderte auch, wie er Zeuge wurde, als ein anderer SS-Mann ein schreiendes Baby gegen einen Lastwagen schlug und tötete. Gleichzeitig behauptete er, dass er selbst niemals an der Tötung von Opfern beteiligt war.

Er sagte: „Für mich steht außer Frage, dass ich mich moralisch mitschuldig gemacht habe. Auch hier, in Reue und Demut vor den Opfern.“ Er schloss seine Aussage mit der Bitte um Vergebung. An das Gericht gewandt, sagte er: „Über die Frage der strafrechtlichen Schuld müssen Sie entscheiden.“

Am Donnerstag, den 23. April, sagten erstmals auch Überlebende des Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz aus. Unter ihnen der 86-jährige Max Eisen aus Kanada. Er war 15 Jahre alt, als er sich nach der Ankunft in Auschwitz innerhalb weniger Sekunden von seinem Vater und Onkel verabschieden musste. Sein Vater habe zu ihm gesagt: „Wenn du überlebst, wirst du der Welt erzählen, was passiert ist.“ Max Eisen wusste: „Das ist das Ende meiner Familie.“

Eisen schilderte vor Gericht in erschütternden Details die Verschleppung seiner Familie in den Tod. Schon auf dem Bahntransport von Ungarn in das Vernichtungslager seien Menschen gestorben. Bei der Ankunft in Auschwitz hätten sein Vater und Onkel gefragt: „Werden wir unsere Familie heute wiedersehen?“ Und die Häftlinge hätten geantwortet: „Eure Familien sind durch den Schornstein gegangen.“

Max Eisen hat seine Mutter, seine kleine Schwester und seine beiden Brüder nie wiedergesehen; auch nicht seine Tante und seine Großeltern. Sein Vater und sein Onkel wurden vergast. Er selbst wurde nach einem Todesmarsch, den er überlebte, im Mai 1945 befreit.

In dem Prozess, der erst so spät zustande gekommen ist, geht es ihm wie den meisten anderen Nebenklägern weniger um eine lange Gefängnisstrafe für Oskar Gröning. Wichtiger sei, dass die Welt wisse, was passiert sei.

Auch die 87-jährige Hedy Bohm, die aus ihrer kanadischen Wahlheimat Toronto zu dem Prozess nach Lüneburg kam, sagte der Presse am Tag vor Prozessbeginn: „Ich betrachte das als ein Geschenk des Schicksals.“ Sie war als Jugendliche mit ihrer Familie von den Nazis nach Auschwitz-Birkenau verschleppt worden und hatte den Horror überlebt, weil sie als arbeitsfähig galt. Ihre Eltern und viele Verwandte starben in der Gaskammer.

„Es ist nie zu spät, diese Leute vor Gericht zu stellen“, sagte Hedy Bohm auf die Frage eines Reporters. Das Strafmaß sei zweitrangig. Es gehe um die Feststellung der Schuld.

Die 89-jährige Eva Pusztai-Fahidi aus Budapest, die ebenfalls die Hölle von Auschwitz überlebt hat, antwortete auf die Frage, was sie von Gröning erwarte: „Er stand an der Rampe, als meine Familie ankam. 49 Mitglieder meiner Familie wurden in Auschwitz ermordet. Kann er mir diese 49 Familienmitglieder zurückgeben? Ich bin gespannt, was er zu sagen hat. Er wird sagen, dass er nichts getan hat. Er ist einfach nur an der Rampe gestanden.“

Als Nebenklägerin vor Gericht sagte Eva Pustai-Fahidi, sie empfinde es als „eine Art von Genugtuung“, dass sie als Zeugin vor Gericht gegen den ehemaligen SS-Mann aussagen könne. Nach vielen Jahrzehnten könne sie endlich vor einem deutschen Gericht über das sprechen, „was damals ein Verbrechen war, noch heute eins ist und morgen und in alle Ewigkeit“.

„Es geht mir nicht um Strafe. Es geht um das Urteil, die Stellungnahme der Gesellschaft“, betonte Pustai-Fahidi. Sie schilderte, wie sie mit ihrer Familie 1944 unter unvorstellbar grausamen Umständen aus dem ungarischen Debrecen in das Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau verschleppt worden war.

Für einiges Aufsehen sorgte die Geste der Auschwitz-Überlebenden und Nebenklägerin Eva Mozes Kor. Sie sagte bereits in der ersten Prozess-Woche vor Gericht aus und beschrieb, wie sie als Zehnjährige nach Auschwitz kam und nur deswegen nicht vergast wurde, weil Lagerarzt Josef Mengele sie und ihre Zwillingsschwester für seine medizinischen Experimente missbrauchte.

Nach der Verhandlung ging sie auf Oskar Gröning zu und sagte, dass sie ihm vergebe. Er solle seinen „fellow Nazis“ sagen, sie sollten sich zu dem bekennen, was in Auschwitz geschah. Sie reichte ihm die Hand und umarmte ihn, was von vorher informierten Fotografen aufgenommen wurde.

Als Eva Mozes Kor ihre Haltung am 26. April in der ARD-Talkrunde von Günther Jauch verteidigte, machten mehrere andere Nebenkläger und ihre Anwälte in einer Presseerklärung darauf aufmerksam, dass Frau Kor für sich selbst spreche und dass sie ihre Auffassung nicht teilten.

Cornelius Nestler, der gemeinsam mit Thomas Walther 49 Nebenkläger im Strafverfahren gegen Gröning vertritt, sagte der Süddeutschen Zeitung, er würde das nicht als „Zerwürfnis“ bezeichnen. Man habe die Presseerklärung nur wegen der besonderen Beachtung veröffentlicht, die Frau Kor in den Medien gefunden habe: „Wir sehen die Notwendigkeit, darauf aufmerksam zu machen, dass das Verhalten von Frau Kor widersprüchlich ist: Entweder ist man Nebenkläger, oder man ist gegen eine Anklage, wie es Frau Kor ja ausdrücklich gesagt hat bei Jauch. Dann sollte man nicht die Rolle als Nebenkläger dazu nutzen, die Tatsache der Anklage, die von allen anderen Nebenklägern mit Vehemenz begrüßt wird, zu kritisieren.“

In der Presseerklärung heißt es: „Wir können Herrn Gröning nicht die Mitwirkung am Mord unserer Angehörigen und weiterer 299.000 Menschen verzeihen – zumal er sich bisher frei von jeder strafrechtlicher Schuld fühlt. Wir wollen Gerechtigkeit und wir begrüßen die Aufklärung, die dieses Strafverfahren leistet.“

Loading