Polnisches Gericht verschiebt Entscheidung über die Auslieferung Roman Polanskis

Am 25. Februar vertagte das Landgericht im polnischen Krakau für mehrere Wochen die Entscheidung über ein amerikanisches Auslieferungsgesuch gegen den Regisseur Roman Polanski (Ein Messer im Wasser, Chinatown, Der Pianist). Begründet wurde dies mit der Notwendigkeit, Dokumente zu studieren. Polanskis Rechtsanwälte legten dieselben Dokumente vor, die sie im Jahr 2010 vorgelegt hatten, als Schweizer Behörden den Regisseur auf Bitten amerikanischer Behörden festnahmen. Das Verfahren wurde schließlich eingestellt.

Polanski wurde 1977 des gesetzwidrigen Beischlafs mit einem minderjährigen Mädchen schuldig gesprochen. Er floh aus den Vereinigten Staaten, als der Richter des Strafverfahrens drohte, die zwischen den beiden Parteien ausgearbeitete Absprache zu ignorieren und den Regisseur für Jahre ins Gefängnis zu stecken.

Der erneute Versuch der Obama-Regierung, gegen den Filmemacher vorzugehen, ist Bestandteil einer permanenten Verfolgungskampagne. Die US-Regierung jagt den 81-jährigen Regisseur aus sehr reaktionären und heuchlerischen Gründen, während sie gleichzeitig die größten Verbrechen begeht: einen erheblichen Teil des Nahen Ostens in Schutt und Asche legt, die illegale Drohnenschläge ausführt, mit denen Tausende getötet werden, und die zuhause systematisch verfassungsmäßige Rechte aushöhlt. Krakau, der Ort der Anhörung, wo Polanski und seine Familie zu Beginn des Zweiten Weltkriegs von den Nazis gefangen und schikaniert worden waren, ist ein besonders schmutziger Aspekt dieses Falls.

Die Krakauer Staatsanwaltschaft lehnte es vergangenen Oktober ab, Polanski zu inhaftieren, als dieser Polen anlässlich der Eröffnungsfeier des Museums zur Geschichte der polnischen Juden in Warschau besuchte. Dies geschah, obwohl eine amerikanische Anfrage vorlag. Im Januar beantragten die US-Behörden bei der polnischen Regierung offiziell Polanskis Auslieferung, worauf Mateusz Martyniuk, der Sprecher des polnischen Justizministeriums, geltend machte, dass die polnischen Verjährungsfristen „der amerikanischen Anfrage nicht entsprechen“, er suggerierte aber, dass Polanski möglicherweise in die Vereinigten Staaten zurückgeschickt werden könnte.

Nach polnischem Recht schützt Polanski eine Verjährungsfrist der Tat, die er vor mehr als vierzig Jahren begangen haben soll.

Polanskis Rechtsanwälte Jan Olszewski und Jerzy Stachowicz argumentierten, dass der Fall abgewiesen werden sollte, da das Opfer, Samantha Geimer, persönlich an das Gericht von Kalifornien appelliert habe, das Strafverfahren gegen den Regisseur einzustellen. Während der Anhörung vom 25. Februar wurden noch weitere nicht öffentlich bekannte Argumente vorgelegt.

Dariusz Mazur, der Richter am Krakauer Gericht, erklärte, das endgültige Urteil müsse verschoben werden, weil die zuvor von der Verteidigung vorgelegten Dokumente einer eindringlichen Prüfung bedürfen. Sie müssten zuvor aus dem Englischen und Deutschen übersetzt werden.

“Es ist erforderlich, Polanskis Aussage zu überprüfen, und das heißt, dass eine schnelle Entscheidung nicht infrage kommt“, sagte die Gerichtssprecherin Barbara Górszczyk den Medien. Weitere Zeugenbefragungen, sagte sie, „sind nicht auszuschließen.“

Polanskis Anhörung nahm fast neun Stunden in Anspruch. Auf Bitten der Rechtsanwälte wurden die Öffentlichkeit und die Presse nicht in den Gerichtssaal gelassen. Sichtlich nervös und erschöpft erklärte der Regisseur den Reportern nach der Anhörung: „Dies alles ist sehr ermüdend und in gewisser Weise schmerzlich, weil ich gezwungen bin, auf Fragen zurückzukommen, die ich am liebsten vergessen würde.“

Selbst wenn das Krakauer Gericht sich einverstanden erklären sollte, Polanski auszuliefern, liegt die endgültige Entscheidung in den Händen des polnischen Justizministers. Die nächste Anhörung im Verfahren ist für April vorgesehen.

Der angesehene Künstler genießt in Polen – mit Ausnahme bestimmter Feministinnen – die Unterstützung der Medien und der breiten Öffentlichkeit, die von der Schikane, der Polanski ausgesetzt ist, abgestoßen und angewidert ist. Viele Menschen hoffen, dass das Auslieferungsgesuch abgelehnt wird.

Polanski plant, im Juli dieses Jahres in Warschau mit dem Dreh seines nächsten Films zu beginnen: er fußt auf dem Roman An Officer and a Spy (2013) von Robert Harris und handelt vom berüchtigten Dreyfus-Prozess, der Ende des neunzehnten Jahrhunderts in Frankreich stattfand.

Die WSWS hat ausführlich über den boshaften und rachsüchtigen Charakter des Prozesses gegen Polanski geschrieben:

Film director Roman Polanski questioned, released in Poland
[3 November 2014]

The sordid coalition pursuing filmmaker Roman Polanski
[8 October 2009]

Schäbiges Komplott verfolgt Filmemacher Roman Polanski [10. Oktober 2009]

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