Schweiz: Abstimmung über Asylrecht

Am 9. Juni findet in der Schweiz eine Volksabstimmung über die Verschärfung des Asylrechts statt. Die von der Regierung als „dringend“ eingestuften Änderungen des Asylgesetzes sind aufgrund eines Parlamentsbeschlusses bereits seit dem 28. September 2012 in Kraft. Erhalten sie am Sonntag keine Mehrheit, ist die Regierung verpflichtet, sie wieder zurückzunehmen. Ein Komitee, dem Jusos, Grüne und Antirassismusgruppen angehören, hatte das Referendum ergriffen und die nötigen Unterschriften für eine Volksabstimmung eingereicht.

Das neue Gesetz beinhaltet im Einzelnen eine stärkere Konzentration der Flüchtlinge unter Kontrolle der Bundesregierung, eine Verkürzung der Beschwerdefrist für Asylsuchende aus sicheren Herkunftsländern, die Abschaffung des so genannten Botschaftsasyls sowie die Aberkennung von Wehrdienstverweigerung als Asylgrund.

Die Schweizer Regierung will in ehemaligen Armeekasernen kontrollierte Flüchtlingszentren einrichten, in denen Menschen, die Asyl suchen, eingesperrt werden können, bis die Entscheidung über ihre Aufnahme gefallen ist. Damit soll verhindert werden, dass Flüchtlinge, deren Asyl nicht anerkannt wird, untertauchen. Gleichzeitig soll eine reibungslosere Abschiebung, in der Schweiz „Ausschaffung“ genannt, erleichtert werden. Für so genannt „renitente“ Flüchtlinge sollen Sondergefängnisse eingerichtet werden.

Diese Bestimmungen bewegen sich in einer juristischen Grauzone, sie öffnen der Willkür Tür und Tor und verletzen in jedem Fall die Freiheitsrechte der betroffenen Menschen, die ins Gefängnis gesperrt werden, ohne dass sie kriminelle Taten begangen haben und ein ordentliches Gericht sie verurteilt hat.

Weiter soll es künftig für Asylsuchende nicht mehr möglich sein, bei Schweizer Botschaften im Ausland Asyl zu beantragen. Dies wird dazu führen, dass Menschen, die in der Schweiz Schutz und Zuflucht suchen, vermehrt in die Hände von Schlepperbanden oder in riskante Fluchtmanöver geraten. Es liegt auf der Hand, dass dies besonders die Schwächsten und Schutzbedürftigsten, Frauen mit Kindern, Alte und geschwächte Menschen einer wichtigen Fluchtmöglichkeit beraubt.

Beschwerdefristen für Asylsuchende aus sicheren Herkunftsländern werden von dreißig auf maximal zehn Tage verkürzt, was ihren Rechtsschutz stark beeinträchtigt. Auch wird Wehrdienstverweigerung nicht mehr als Asylgrund anerkannt. Diese Entscheidung hat bereits das UNO-Hochkommissariat für Flüchtlinge (UNHCR) auf den Plan gebracht, das kritisiert, sie verstoße gegen die Flüchtlingskonvention.

Seit das Asylgesetz in der Schweiz 1981 in Kraft trat, wurde es bereits zehnmal verschärft. Flüchtlinge wurden immer strikteren Bestimmungen unterworfen. Ihnen wurde schrittweise verboten, eine Arbeit aufzunehmen, und ihre Bewegungsfreiheit wurde immer stärker eingeschränkt. Die „Ausschaffungshaft“ wurde von wenigen Tagen auf bis zu 24 Monate verlängert. Später musste die Schweiz diese Höchstdauer wieder auf 18 Monate senken, weil sie gegen die EU-Bestimmungen von Schengen verstieß.

Längst nicht über alle Änderungen und Verschärfungen des Asylrechts wird abgestimmt. Neben den Maßnahmen, über die das Volk am 9. Juni entscheidet, hat das Parlament bereits weitere Änderungen beschlossen. Gleichzeitig bereitet es eine noch weitergehende nächste Revision vor. Dazu gehört der Plan, Asylsuchenden anstatt Sozialhilfe nur noch eine minimale Nothilfe zu gewähren und sie generell einem DNA-Test zu unterziehen. Hat ein Asylsuchender keine Papiere, so soll sein Gesuch gar nicht erst geprüft werden.

Die so genannten „Ausschaffungen“ werden schon heute in menschenverachtender Weise durchgeführt. Die abzuschiebenden Menschen werden gefesselt, wie ein Paket verschnürt und mit Motorradhelm versehen, so dass sie sich nicht rühren können. Da viele Ärzte sich weigern, derart Gefesselte und Geknebelte zu begleiten, wurde die medizinische Begleitung der Abschiebungen einem privaten Unternehmen übertragen.

An vorderster Front bei der Durchsetzung der verschärften Bestimmungen steht die sozialdemokratische Justizministerin Simonetta Sommaruga. Sie engagiert sich stark für das Regierungsprojekt, Asylsuchende generell in zentralen, von der Bundesregierung kontrollierten „Zentren“ – oder Lagern – unterzubringen und ihre Verfahren vollständig dort abzuwickeln. Sie argumentiert, der Bund brauche „griffige Instrumente im Umgang mit den Asylsuchenden“.

Es ist kein Zufall, dass die Zeitung Weltwoche, die der rechtspopulistischen Schweizerischen Volkspartei (SVP) nahesteht, voll des Lobes über die Sozialdemokratin ist. Sie feierte Sommaruga als „sanfte und doch starke“ Justizministerin und schrieb: „Die Bundesrätin packt ihre Aufgaben an, nahe bei den Leuten und dicht an den Problemen.“

Mehrere Vereine und Organisationen haben die „Nein“-Parole ausgegeben. Dazu gehören neben Jusos, Grünen und Antirassismusgruppen, die das Referendum ergriffen haben, auch die Demokratischen Juristen, die zwei großen Landeskirchen und die Caritas.

Selbst die Delegiertenversammlung der Sozialdemokratischen Partei (SP) vom 2. März hat sich mit 170 gegen zwei Stimmen für ein „Nein“ entschieden, nachdem sich die SP vorher geweigert hatte, das Referendum gegen ihre eigene Justizministerin zu unterstützen.

Im Rahmen der „Ausschaffungen“ kommt es schon heute immer wieder zu tragischen Todesfällen. Allein im Kanton Zürich war dies im letzten halben Jahr viermal der Fall: Am 12. November nahm sich der homosexuelle russische Asylsuchende Oleg N. in der Ausschaffungshaft des Flughafens Kloten das Leben, am 19. November wurde ein armenischer Flüchtling im Krankenhaus tot aufgefunden, und am 4. Januar 2013 erhängte sich ein kurdischer Asylsuchender in Zürich im Polizeigefängnis.

Zuletzt verübte am 2. Mai der Tunesier Moncef S. eine Woche vor seinem 26. Geburtstag Suizid. Moncef war akut von Abschiebung bedroht, nachdem die Behörden seinen Antrag abgewiesen hatten. Mitte März hatte ihn die Fremdenpolizei festgenommen. Im Flughafengefängnis unternahm Moncef einen ersten Suizidversuch. Er wurde deshalb in die Psychiatrie gebracht, aus der er Anfang Mai flüchtete. Am 2. Mai wurde er im Keller seiner früheren Wohnung tot aufgefunden.

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